Beiträge von hdm

    Das angebrachte Teil läuft unter "Keil" in den diversen Angeboten, die es online gibt. Der verwendete ist meines Erachtens nach von MEC, so wie es aussieht.
    Das mit den eingehaltenen Maßen ist ja schön und gut, aber was glaubt Ihr, was ich alles so anbauen könnte und die vorgeschriebenen Maße sind eingehalten......

    Viele Grüße
    hdm

    Hallo Matze,

    ja das wäre regelkonform, derweil nirgends in der Sportordnung geregelt. Aber---- wenn ein zusätzlicher Keil (und das ist doch ein zusätzlicher, oder?) angebracht wird, dann eben nur wie in Nr.1 der Sportordnung geschrieben zum Ausgleich der Schräge am Gewehrschaft.

    9.7.1 Schäftung

    1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden.

    Ich sehe das so, dass wenn eben kein zusätzlicher Keil angebracht wird, die Schräge des Gewehrschaftes verwendet werden darf. Das ist dann ein großer Nachteil, weil das "Gekippel" auf der Auflage durch die schmale Nutaufnahme sehr groß ist.
    Es betrifft so oder so, nur noch die "alten" Feinwerkbaus und Co. Alle neuen Modelle für das Auflageschießen haben waagerechte Auflagekeile. Wenn schräge Keile erlaubt wären, hätten die Waffenbauer diese bestimmt genutzt. Z.B. das Feinwerkbau Auflage 800 X mit gefühlten 100.000 Verstellmöglichkeiten hätte dieses Feature bestimmt mit drin. So meine Meinung. Und wie schon geschrieben, es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern darum ob nach der DSB Sportordnung solch ein schräg angebrachter Keil erlaubt ist.

    Viele Grüße
    hdm

    Ja, war in Dortmund und kann Deinen Einwand verstehen. Hatte bei der Waffenkontrolle dort mit einem Kontroleur gesprochen und dem das Bild mit dem schrägen Keil gezeigt. Er sagte, dass diese Konstruktion unmöglich sei und in Dortmund so nicht durch die Waffenkontrolle gegangen wäre. Bei uns im Landesverband sieht man das wohl nicht so und aus diesem Grund hätte ich gern noch einmal Eure Meinung dazu.
    Also, es geht mir nicht darum, dass diese aus diesem oder jenem Grund schlecht ist, sondern einzig und allein darum: Ist diese Konstruktion Sportordnungskonform nach der DSB Sportordnung 9.7.1 Nr.1?

    Viele Grüße
    hdm

    Hallo zusammen,

    ich hatte bereits in der Galerie etwas gepostet, aber so wie ich glaube ist es hier besser aufgehoben, da es ja hier bereits um den Winkel beim Auflagekeil ging.

    Zum schräg angebrachten Auflagekeil (siehe Anhang) möchte ich Eure Meinung hören. In der Sportordnung des DSB steht:


    9.7.1 Schäftung

    1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden.

    Diese Aussage bezieht sich meiner Meinung nach nur darauf, dass Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften benuzt werden können, jedoch NICHT zur Beibehaltung der Schräge des Gewehrschaftes. Diese Schräge des Gewehrschaftes ist jedoch auf dem Bild nicht ausgeglichen worden, sondern wurde mit dem angebrachten Auflagekeil beibehalten! Dieses erlaubt einen leichten Druck gegen die Auflage und wäre somit ein Stabilisierungsfaktor.

    Vielen Dank und beste Grüße

    hdm