Hallo Matze,
ja das wäre regelkonform, derweil nirgends in der Sportordnung geregelt. Aber---- wenn ein zusätzlicher Keil (und das ist doch ein zusätzlicher, oder?) angebracht wird, dann eben nur wie in Nr.1 der Sportordnung geschrieben zum Ausgleich der Schräge am Gewehrschaft.
9.7.1 Schäftung
1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden.
Ich sehe das so, dass wenn eben kein zusätzlicher Keil angebracht wird, die Schräge des Gewehrschaftes verwendet werden darf. Das ist dann ein großer Nachteil, weil das "Gekippel" auf der Auflage durch die schmale Nutaufnahme sehr groß ist.
Es betrifft so oder so, nur noch die "alten" Feinwerkbaus und Co. Alle neuen Modelle für das Auflageschießen haben waagerechte Auflagekeile. Wenn schräge Keile erlaubt wären, hätten die Waffenbauer diese bestimmt genutzt. Z.B. das Feinwerkbau Auflage 800 X mit gefühlten 100.000 Verstellmöglichkeiten hätte dieses Feature bestimmt mit drin. So meine Meinung. Und wie schon geschrieben, es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern darum ob nach der DSB Sportordnung solch ein schräg angebrachter Keil erlaubt ist.
Viele Grüße
hdm