Beiträge von ElDragao27

    Offensichtlich scheint mal wieder überhaupt nichts geregelt zu sein.

    siehe Sportordnung 2018:

    Regel 9.8: "Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt Teil 2 der Sportordnung, Abweichungen sind in Teil 9 geregelt."

    Tabelle in Teil 9, für 2.21 50m Pistole Auflage: max Gewicht frei, Abzugswiderstand frei, Auflagefläche unterhalb des Griffes.

    Info und Frage @ alle

    Mit Erstaunen habe ich den Artikel auf der RSB Homepage vom 30. August gelesen und mir tut der Kopf weh, vom vielen "Schütteln".

    Vor allen Dingen das Schreiben des DSB an den RSB spottet jeder Beschreibung.

    1. Hat doch das DSB Präsidium sich nicht der Klage des RSB angeschlossen. Was macht Herr Garmeister, indem er das Registergericht anruft?

    Wenn schon Informationen, dann wenigstens die richtigen. Das Registergericht hat sich an den DSB gewandt, nicht umgekehrt. Zitat aus dem Schreiben: "[...] haben mich gebeten, Ihnen auf Ihre Schreiben vom 28.07.2017 und 01.08.2017 zu antworten."

    2. Wenn schon Informationen, dann bitte richtige und keine falschen. So ist Herr Lauterwasser vom PSSB bevollmächtigt, Verhandlungen usw. zu führen. Nur ist das zu Herrn Garmeister noch nicht durch gedrungen.

    Eine solche Vollmacht scheint dem DSB bisher ja nicht vorgelegt worden zu sein. Würdest du mit jemandem verhandeln, ohne dass du eine schriftliche Bestätigung über dessen Vertretungsberechtigung hast? Die Nachweispflicht liegt doch wohl bei Herrn Lauterwasser.

    3. Ist es wahr, dass der RSB schon eine einstweilige Verfügung bei einem Zivilgericht gegen die Eintragung erwirken wollte? Dazu könnte Forumsmitglied Schmidtchen sicher was sagen, nur ich vermute, solche elementaren Fragen wird er nicht beantworten, wie so oft in der Vergangenheit.

    Dann hätte der RSB nämlich eklatant gegen die DSB Satzung verstoßen, denn wenn ich diese richtig interpretiere, muss zuerst die 1. und 2. Instanz des DSB Gerichts abgewartet werden, bevor man zu Zivilgerichten geht. Was wohl der überschlaue Herr Garmeister dazu sagt, wäre sehr interessant.

    Hast du den Text überhaupt gelesen? Zitat: "Richtig ist, dass bei dem DSB-Gericht 1. Instanz sowohl in der Hauptsache als auch im einstweiligen Rechtsschutz (die Entscheidung liegt Ihnen vor) anhängig ist." und die beiden folgenden Absätze. Also: Nicht ein Zivil- sondern ein Verbandsgericht hat den einstweiligen Rechtsschutz erlassen.

    4. Mit wieviel Dummheit ist dann ein Präsidium "geschlagen" wenn es die Drohung wahrmacht, den PSSB aus dem DSB aus zu schließen, dann fehlen plötzlich die Beiträge des kompletten PSSB, es sind ja nur knapp 30.000 Mitglieder.

    Die Dummheit in diesem Fall liegt wohl eher bei denjenigen, die wissentlich oder unwissentlich (ich weiß nicht, was ich schlimmer finde) gegen die Satzung ihres Spitzenverbandes verstoßen. Anstatt sich vorher Gedanken darüber zu machen, was die Entscheidung für Auswirkungen hat, wundert man sich nun, dass der RSB sich angegriffen fühlt und sich wehrt.

    5. DSB mach nur so weiter, dann treibst du die Mitglieder zu den Historischen, DSU, BDMP oder anderen Verbänden, denn nur ein Bruchteil will zu den deutschen Meisterschaften des DSB. Schießen können sie überall.

    Der DSB hält sich an seine Satzung. In die Diskussion um die anderen Verbände möchte ich nicht einsteigen.

    6. Ich erkenne nur eine gewisse "Seilschaft" zwischen RSB und DSB. Nicht das Wohlergehen des Schießsports.

    Die sehe ich nicht. Kannst du das bitte erläutern und belegen?

    7. Ich kann das „Gelaber“ der Grenzfestlegung der Verbände schon nicht mehr hören. Autonom sind die Vereine, sie allein s entscheiden, wo sie Mitglied werden wollen.

    Das "Gelaber" ist eine Übereinkunft der Landesverbände, um Streitigkeiten vorzubeugen. Ich bin selber kein Freund des Festhaltens an historischen Grenzen und würde das Modell "ein Bundesland, ein Landesverband" bevorzugen. Die Freiheit der Vereine besteht schlussendlich darin zu entscheiden, ob sie in die Verbandsstruktur des Deutschen Schützenbundes und damit des DOSB wollen, oder halt nicht. Die Landesverbände eines Spitzenverbandes haben sich um ein begrenztes und festgeschriebenes Gebiet zu kümmern und diese Gebietsgrenzen sind zu respektieren. Die gilt völkerrechtliche zwischen Staaten genauso wie verbandsrechtlich zwischen Verbänden/Untergliederungen und privatrechtlich zwischen einzelnen Menschen. Was würde dein Nachbar sagen, wenn du plötzlich Anspruch auf seinen Garten (oder den südlichen Teil davon) erhebst?

    8. Es wird Zeit, in gewissen Gremien auf zu räumen, nicht auf verbal gut aufgestellte zu hören, sich eine eigene Meinung zu bilden, sie versuchen durch zu setzen, sonst kommen wir nie weiter.

    Wie oben schon gesagt, ich bin ein Befürworter einer Gebietsreform im DSB. Bis auf die Stadtstaaten müssen mittelfristig die Strukturen an die Bundesländer angepasst werden, um schon alleine das Wirrwarr in den Landessportbünden und den Förderberechtigungen zu reduzieren. Wenn man dann auch noch anfangen würde miteinander zu kommunizieren, als gegeneinander zu arbeiten, wäre viel gewonnen. Das Ziel des PSSB scheint ja zu sein, einen gesamt-rheinland-pfälzischen Verband zu begründen. Aber durch dieses unbedachte und DSB-satzungswidrige Vorgehen ist das Thema auf nicht absehbare Zeit verbrannt.

    Das ist ja interessant. Laut Protokoll der letzten Sitzung des Bundesausschuss Sport des DSB vom 19.02.2017 darf das Adlerauge ab der DM 2018 ab der Herren II / Damen II Klasse verwendet werden. Scheint ja mal wieder eine Spitzenkommunikation zu sein. :(

    Werde nochmal nachfragen, Information folgt.

    UPDATE: Der Einwand von Harald ist vollkommen richtig, die Zulassung erfolgt ab Herren/Damen II. Es wurde aber auch anders diskutiert, daher die Verwirrung. Sorry!

    Hallo zusammen!

    Weiß schon jemand, was die Neuordnung der Alterseinteilung z.B. für Zielhilfen (Beispiel "Adlerauge") bedeutet?

    Guten Morgen zusammen,

    das Adlerauge soll meiner Kenntnis nach ab Herren III, also ab 51 Jahren, gestattet werden. Die Begründung, die mir aus dem Kreis der TK genannt wurde ist, dass die Herren II in vielen Disziplinen Mannschaften mit den Herren I bilden und man keine unterschiedlichen Regeln für Schützen derselben Mannschaftswertung haben wollte.

    Dies gilt natürlich nur für die Klassen, die der DSB auch ausschreibt. Den Landesverbänden steht es offen das Adlerauge für Disziplinen und Klassen, die nicht vom DSB geregelt sind (konkret z. B. Auflage-Wettbewerbe der Herren II), freizugeben.