Beiträge von 7.62 x 39

    Das passiert, wenn man merkt , dass die Leute, welche auf der Versammlung vor den Folgen gewarnt haben, evtl doch recht hatte.

    PS: Wussten die Leute eigendlich auch, dass man , sollte man vom alten in den neuen Verein wechseln, das nicht automatisch oder mit einem Brief, wo drin steht, wenn sie nicht antworten werden sie übernommen , tut?

    Nur mal nebenbei.

    Neuer Verein neue Unterschrift usw.

    Sind die Zuschüsse des LLZ gemeint ?

    Sind wir realistisch. In Auszügen des Grundbuchamtes stehen da Millionen.
    Woher soll das den kommen ? Da gibts nix zu holen.

    Das war ja auch das Ding. Diese Gelder waren aufgrund des Status Gemeinnützigkeit weggefallen.
    Würde dieser Status nun aufgrund von unzureichender Buchführung wegfallen.
    Ja. Rest könnt ihr euch denken.

    Das Problem ist dann nicht mehr das der SG BK . Die haben sich zum Glück nur eingemietet.
    Das schlimmste was passieren kann ist, dass sie auf der Strasse stehen.

    Lösung für sie wäre es, wenn sie zbs nur den oberen Teil mit den Pistolenständen und der Gewehrbahn vom Liquidator erwerben um zumindest zu überleben.
    Evtl mit den Jäger irgendwie einigen und zusammen was machen.

    Dann wären sie vom Liquidator unabhängig.

    Schade nur um die Gastwirtschaft. Das Essen da schmeckt echt gut.

    Öhm. Der Autor des Beitrages fragte ob es möglich sei jemanden ohne WBK zu beauftragen Munition zu transportieren. Was seiner Meinung nach nicht geht.

    Daraufhin zeigte ich den Ausschnitt des Gesetzes mit Quelle, wo ersichtlich ist das man Inhaber einer WBK sein muss um den Erwerb und Transport durchzuführen.(Also ihn in seiner Sicht bestätigt )
    Was ja ausschliesst das jemand ohne WBK das nicht legal durchführen könnte.

    und im 2ten von dir Zitierten Abschnitt habe ich auf deinen letzen Satz im Beitrag geantwortet.

    Halt für den Verein oder Schützen Munition mitzubringen. Als Inhaber einer WBK.

    Folgendes steht dort im Gesetz.


    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten


    (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
    1.unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;
    2.unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte (§ 27) erwirbt;
    3.auf einer Reise in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 32 berechtigt mitnimmt.


    Sehen wir einmal unter Absatz 1 Nr 1-4 nach:

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
    1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
    a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
    b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
    erwirbt;


    Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
    Also kurz.
    Wer Inhaber einer WBK ist , darf für jemanden im Auftrag ,der im seine WBK ,Perso und ein Schreiben mitgibt welches den Kauf bestätigt. Munition erwerben und zu dem Berechtigten transportieren.
    Da dort klar steht ( als Inhaber einer WBK ) denke ich ist jemand ohne WBK ausgeschlossen. Der Gedanke ist wohl, dass man jemanden der eine WBK schon hat, den Umgang mit Waffen und Munition jeglicher Art zutraut.

    Das mit den Verbänden sehe ich auch so. Die Gelder von RLP sollen nur in RLP bleiben.


    Bei diesem Schauspiel verstehe ich nicht, dass Andere darauf anspringen.
    Soviel Mühe, soviel Lebzeit , Arbeit .. sinnlos verschwendet.

    Mal ehrlich . Wie um Himmels Willen wolltet ihr den die Übergabe der Liegenschaft an die zbs. neue SG bewerkstelligen ?
    Oder an einen neuen anderen Träger ?
    Wenn ihr das rausbekommt, habt ihr den Weg gefunden Firmeneigentum an einer Insolvenz , stillen Liquidation vorbeizuschleusen . Damit könnt ihr Millionen machen.

    Oder sollte der Liquidator ewig so weitermachen ?

    Nicht zu vergessen. Er schuldet dem alten Verein noch eine Abschluss Mitgliederversammlung mit Aufzeigung der Aktivität (Buchführung ) der Liquidation.

    Und im Moment kann er das nicht mal ( wie vorher in Beiträgen geschrieben ) dem Amtsgericht vorlegen. Zwecks Auflösung.

    Guten Tag zusammen.

    Man muss die Situation hier eigendlich aus 3 Richtungen sehen.
    Ich möchte, dass mein Beitrag als Wertungsfrei von meiner Seite aus gesehen werden soll. EDIT: ( OK. Mit gaannnz kleiner Wertung ;)

    1ste. RSB und das LLZ bzw. Gelder und Verband.

    Schon vor dem hier wurde der Versuch gestartet eine neue Gebietsaufteilung zu erreichen.
    Dabei "würgte" man dem RSB mit aller Macht eine rein. ( Kann mich da an eine Sitzung in Bingen erinnern. )
    Gelder würden nicht ankommen , bzw. für Dinge verwendet, wofür sie nicht gedacht sein.
    Der Standort des LLZ war auch nicht gewünscht vom RSB aus. ( wurde auch auf dieser Sitzung geäussert )


    2te. Die Liquidation des Schützenvereins Bad Kreuznach

    Es wurden 2 Sitzungen bekannt gegeben.
    Hier die Zusammenfassung.

    Eine Liquidation , so wurde den Mitgliedern erklärt, musste erfolgen, da man ansonsten am Ende des Jahres
    zahlungsunfähig sei. Die Schulden seien um die 300k Euro . Der Vorstand würde zurücktreten und es würde ein neuer
    erster Vorsitzender kommissarisch ( vertretungsweise ) eingesetzt ( Herr Brecht ).
    Die Entlastung wurde durchgeführt, wobei man auch auf Anfrage einiger Mitglieder , keine Buchführung vorweisen konnte.
    Man verwies auf die 300k ( 12000 Euro waren für den Unternehmensberater der Sparkasse ) .
    Man erklärte ,dass man Probleme mit dem Finanzamt hätte aufgrund der fehlenden Buchführung.
    Auch könne man die kommende Forderung diese einzureichen nicht erfüllen.
    Trotz Protest wurde Abgestimmt und nach Ergebnis entlastet.
    Nach Protesten Einiger, welche die negativen Folgen dieses Schrittes versuchten zu vermitteln,
    wurde abgestimmt.
    Der Verein wurde aufgelöst.
    Der Liquidator wurde automatisch der kommissarische Vorsitzende.
    Die Liquidation began.


    3tens. Das Hier und Jetzt

    Sind mehr Fragen als Antworten.

    -War die Liquidation des alten SV BK unter diesen Umständen überhaut möglich ?

    -Eine "stille Liquidation" gibt es bei Vereinen nicht.

    -Die Liquitation muss nach Gesetz abgewickelt werden und das Restguthaben (falls vorhanden ), laut Satzung an die Stadt übergeben werden.

    -Ansprüche seitens des Liquidators für die neue SG BK sind rechtlich überhaut nicht möglich. ( Sie haben die Räumlichkeiten höchstens gemietet ).

    -Das die Schiessbahn noch betrieben wird halte ich für ne ganz ganz heisse Nummer. Wer hält den den Kopf dafür hin falls etwas passiert ? Der Liquidator ?

    -Man sollte die Frage stellen: Wer kommt für die evtl Erhöhung des Schuldenbergs auf ?

    -Auch : Warum soll den nun ein Konzept mit weniger Leuten aufgehen, wenn man vorher mit einer genau gegenläufigen Argumentation die Liquidation einleitete ?

    -Was lasst ihr euch von diesem Liquidator so an den Rand drücken?

    -----

    Das ist nicht das Ende des Schiessports in RLP. Auch nicht das Ende der Förderungen. Es wird immer irgendwie weitergehen.


    Gruss

    7.62 x 39