Beiträge von Wulfrin

    0,01 mm pro Klick ist die Verschiebung der Irirs, daraus resultierenden 0,1 mm - die Verschiebung des Treffpunkts.

    KabalMSU hat völlig recht. Mich hat die eine oder andere Verkaufsbeschreibung irritiert. Bei der Beschreibung MEC/Centra BR 48 z.B. wird es jedoch klarer:

    - Feineinstellung mit 0,01 mm pro Klick
    - Ein Zehntel Millimeter auf 10 m

    Also, bei einem 48er Diopter ist die doppelte Verstellung gegenüber einem 24er Diopter erforderlich (ist auch logisch). Das hat gestern auch mein Praxistest ergeben.

    oder mache ich einen Denkfehler, wenn ja, welchen?

    Über diese Unstimmigkeiten bin ich dieser Tage auch gestoßen. Wenn mein FWB-Diopter lt. Bedienungsanleitung pro Klick 0,2 mm Veränderung erzeugt, sind das für mich mathematisch 2 Zehntel oder 20 Teiler. Wenn ich also (rein theoretisch) von einer 10,8 nach 10,9 "schrauben" will, dann muss ich bei einer guten 10,8 mit 26 Teilern ein Klick machen und bei einer schlechten 10,8 (50 Teiler) zwei, ggf. 3 Klicks machen.

    Wenn lt. Verkaufsbeschreibung z.B. der Spy BR 48 pro Klick 0,01mm Veränderung erzeugt, sind das für mich mathematisch nur 1 Hundertstel (und nicht ein Zehntel wie KabalMSU schreibt) oder 1 Teiler. Um den o.e. Effekt zu erreichen, müsste ich also mit diesem Diopter das Zwanzigfache drehen! Das glaube ich nicht, aber glauben heißt ja nichts wissen. Ich werde es nächste Woche mal ausprobieren.

    Kann mir einer erklären, woran das liegen kann.

    Also eine schlechte Qualität bei dem verstellbaren Adlerauge.

    Die Unterschiedlichkeit von 2 gleichzeitig bestellten Adleraugen 0,75 kann ich bestätigen. Ich sah bei mir noch ausreichend Kontrollweiß, beim Gewehr meiner Frau dagegen nicht. Ein Optikermeister (und Sportschütze) hat mir bestätigt, dass die Herstellung der Kunststoffadleraugen offensichtlich nicht so präzise sein kann, wie erwünscht. Noch eklatanter war der Unterschied zwischen normalem Adlerauge und einem verstellbaren Adlerauge. Das verstellbaren Adlerauge hatte lang nicht die Vergrößerungswirkung wie das normalem Adlerauge. Vgl. auch Beitrag AndiG Nr. 4.

    Und was mich gestern beim Training auf 50m überrascht hat, war die Unterschiedlichkeit bei der Trefferlage unterschiedlicher Adleraugen. Ich schieße KK mit Diopter, momentan 100m mit Adlerauge 0,9 und Ringkorn 10. KK50 bisher mit Adlerauge 0,75 und Ringkorn 8,2-8,5. Gestern hatte ich aber versehentlich auf 50m noch das Adlerauge 0.9 drin. Die deutliche Sichtverbesserung hat mich veranlasst, trotz zu wenig Kontrollweiß mal zu probieren. Die Trefferlage an sich war o.k., aber nicht die einzelnen Treffer. Also Ringkorn 0,9 raus und 0,75 rein. Anschließend war die Trefferlage bei 5-6 oben links! Nach Drehen am Diopter war Trefferlage wieder ok, aber der Sicht habe ich doch nachgetrauert. Also Adlerauge 0,9 wieder rein, und siehe da, Trefferlage 7 unten rechts. Nach Erhöhung des Kontrollweiß durch zurücksetzen des Korntunnels und Diopterverstellung Trefferlage o.k.

    Hallo zusammen: ENTWARNUNG !!

    Mein LSpL teilt mit, dass nach Rücksprache mit unserem neuen Vizepräsident Sport im DSB, bleibt es wie in der Sportordnung beschrieben ist, d.h., die Hakenkappe ist im KK-Gewehr Auflage erlaubt.

    An diesem Wochenende wurde bei der LM des NDSB/DSB der Haken nicht zugelassen und musste abgebaut werden.

    Was soll denn der Quatsch jetzt wieder, Regel 1.4.6 verbietet keinen Haken !!!

    Und jetzt fängt mein Unverständnis an: Gestern hat mir mein LSpL erklärt, dass bei KK-Auflage keine Hakenkappe mehr erlaubt sei und dies mit der TK 1/25 und der obigen Zeichnung begründet, was ich (s.o.) nicht nachvollziehen kann.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dein LSpL sich irrt.

    Im Ernst jetzt? LSpL?

    Hallo zusammen: ENTWARNUNG !!

    Mein LSpL teilt mit, dass nach Rücksprache mit unserem neuen Vizepräsident Sport im DSB, bleibt es wie in der Sportordnung beschrieben ist, d.h., die Hakenkappe ist im KK-Gewehr Auflage erlaubt.

    Danke auch an Digedag für seine Hilfe.

    Das kann man nur mit Bildern erklären.

    Diese Kappe ist jetzt aus dem Lot und in die Schulter gedreht.

    Und immernoch in dem 30mm Limit.

    Wo steht jetzt in der SpO dass das bei LG nicht zugelassen ist.

    Nach dem Studium der SpO 1.4.7 und 1.5.4 K komme ich zu dem Ergebnis, dass alle Verstellmöglichkeiten, die poolbaucenter in #10, 13, 20 und 22 erwähnt hat, zulässig sind. Also seitliches gleichmäßiges Versetzen der SK (1.4.7 Satz 1 bzw. 1.5.4 K 1. Halbsatz) um max. 30mm, zusätzliches seitliches "verdrehen" um eine Achse (1.5.4 K 2. Halbsatz). Oder vertikale Drehung der SK, wie sie Micha1972 machen will. Alles muss innerhalb 30mm bleiben!

    Im übrigen hatten wir das Thema schonmal ansatzweise im Forenbeitrag Optimierung Walther LG 400 Blacktec im Menü Sportwaffen unter #349 und 350.

    Die Ergänzeng der TK sagt doch nicht aus, dass der Haken verboten ist. Nur weil er auf dem rechten Bild nicht gezeichnet ist, ist er mE auch nicht verboten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dein LSpL sich irrt.

    Vermutlich schießen nicht all zu viele mit Haken, aber trotzdem, gab denn schon Landesmeisterschaften KK, bei denen dieses Thema, wie auch immer, thematisiert war?

    die ersten 0,9 Adleraugen wurden ja ausgeliefert.

    hat schon jemand Erfahrungen damit machen können ?

    Meines kam vor 14 Tagen. 50m schieße ich mit 0,75 Adlerauge und Ringkorn 8,2-8,4, je nach Licht. Mit dem 0,9er musste ich Ringkorn auf 10,0 erhöhen; bleibt aber trotzdem zu wenig Weiß um das Schwarze der Scheibe. Werde wohl wieder beim 0,75er bleiben.

    Ich wollte es ja primär für 100m. Hier musste ich Ringkorn ebenfalls auf 10,0 erhöhen; Weiß um das Schwarze der Scheibe könnte etwas größer sein, geht aber gerade so. Allerdings ist das Schwarze der Scheibe im klaren Ringkorn verschwommen. Fa. Kornoptik empfahl eine Gehmann 0,0 Optik. Werde ohne diese weiter probieren, schieße ohne Schießbrille.

    Hakenkappen bei KK-Auflage gültig?

    Wir haben ja hier im Forum unter verschiedenen Beiträgen (insbesondere Regeln und Maße für LG/Auflage nach SpO 2025) heftig diskutiert, wie die Neufassung der SpO 1.4.6 (TK-Mitteilung 7/24) zu verstehen sei. Mit der TK-Mitteilung 1/25 kam eine Änderung der SpO 1.4.6, wonach klargestellt wurde, dass

    • sie gültig für alle Gewehre im Auflagebereich ist (Streichung der bisherigen Ausnahmeregel „und Auflage“) und das
    • somit das Maß 25mm des oberen Flügels der Schaftkappe auch im Auflagebereich aus der Senkrechten gemessen wird.

    Veranschaulicht wurde die Messmethode 25mm durch zwei Zeichnungen in der TK 1/25:

    Beim Luftgewehr Auflage ist ferner zu beachten, dass eine Ausstellung des unteren Flügels der Schaftkappe Richtung Schulter nur so weit zulässig ist, um das Bogenmaß von 20mm (SpO 1.5.4 Buchst. G) einzuhalten.

    Für KK Auflage gilt nach SpO 1.5.4 das Bogenmaß von 20mm nicht. Hier muss jetzt auch beachtet werden, dass das Maß 25mm des oberen Flügels der Schaftkappe aus der Senkrechten gemessen wird.

    Die Verwendung einer Hakenkappe oder unteren Flügels innerhalb der zulässigen Maße der SpO 1.4.6 ist m.E. nach wie vor zulässig und war auch nie Gegenstand der Diskussionen. Nachdem die obige rechte Zeichnung mit einem ausgestellten unteren Flügel der Schaftkappe Richtung Schulter ja wohl auch für KK-Auflage gilt, kann dieser weiter ausgestellt werden als bei LG-Auflage (fehlende Bogenmaßvorschrift) und kann auch im Rahmen der SpO 1.4.6 länger sein.

    Und jetzt fängt mein Unverständnis an: Gestern hat mir mein LSpL erklärt, dass bei KK-Auflage keine Hakenkappe mehr erlaubt sei und dies mit der TK 1/25 und der obigen Zeichnung begründet, was ich (s.o.) nicht nachvollziehen kann.

    Ich bitte sachkundige Forenmitglieder um ihre Sichtweise. Die Frage, ob eine Hakenkappe beim Auflageschießen sinnvoll ist oder nicht, kann ausgeklammert werden.

    Aber vielleicht wäre ein Hinweis während der Probe fairer gewesen, zumal wenn die Verstöße so deutlich zu sehen waren? Wie poolbaucenter schon mitgeteilt hat, erfolgt bei uns in Thüringen auch keine Waffenkontrolle vor dem Wettkampf. Es kann also passieren, dass jemand nachträglich disqualifiziet wird, der vielleicht im guten Glauben geschossen hat. Finde ich gerade bei so einer umstrittenen neuen Regel eigentlich ein etwas zweifelhaftes Vorgehen, auch wenn man sich als Teilnehmer informieren sollte. Dann lieber während der Probe eingreifen als hinterher "ätsch" zu sagen.

    Es mag ja sein, dass Waffenkontrollen keine Pflicht sind. Und ein Hinweis vom Kampfrichter in der Vorbereitungszeit, ist nur ein guter Wille vom Kampfrichter mag auch so sein. Aber wenn keine Waffenkontrollen stattfinden, weil vielleicht keine ausreichenden sachkundigen Mitarbeiter gefunden werden, wäre es m.E. den Landesverbänden gerade deshalb gut angestanden, bei diesem komplexen Sachverhalt nicht nur die TK-Mitteilung 7/24 kommentarlos an die KSpL weiterzuleiten, sondern auf geeignete Weise die schwerwiegenden Auswirkungen rechtzeitig deutlich zu kommunizieren. Nach meinen Beobachtungen sind viele Auflagenschützen mit dem Inhalt und Auswirkungen der SpO, gerade auch in diesem Punkt, überfordert und machen Regelverstöße nicht aus bösem Willen. Das hat mit fehlendem Respekt gegenüber Kampfrichtern nichts zu tun. Wo ist da das Problem einer zeitnahen deutlichen Kommunikation? In der Politik führt diese zur weiteren Politikverdrossenheit. Und bei uns ??

    In einer Nachricht, die ich von meinem Freund / Schützenkollegen / Kampfrichter heute bekommen habe. Der hat genau deshalb heute mit einem befreundeten Landesschießsportleiter telefoniert, der bei der Sitzung am 15.3. mit dabei war. Die Zeichnung hier habe ich auch bekommen – und ein Foto, wie diese Zeichnung in einer Sitzung per Beamer an die Wand geworfen wird.

    Diese Zeichnung hat der Schützenbund Sachsen Anhalt bereits am 9.1.25 als erste Antwort vom DSB erhalten und auf seiner Seite veröffentlicht (https://www.sv-st.de/news/archiv?page=1), vgl. auch Sportordnung 2025 beim Bundesverwaltungsamt online, Beitrag #129. Wenn die Zeichnung als Diskussionsgrundlage "nur" an die Wand geworfen wurde, bis ich mir nicht sicher, ob das auch das Ergebnis vom 15./16.3.25 ist. Denn:

    Digedag #241

    Hier mal das Statement meines VP Sport dazu:
    Der Punkt 9.7.2 der SpoO ist nicht nur bei uns ein Problem. Mehrere Landesverbände haben dazu Texte und Erklärungen eingereicht und die TK war am Freitag Abend damit überfordert. Dementsprechend sah dann auch die Bearbeitung aus. Im BA war ein einziges hin und her.

    Ich frage mich, ob die meinen Antrag überhaupt gelesen haben. Dort hatte ich nichts von 9.7.2 geschrieben, sondern nur die 1.4.6 und 1.5.1 Punkt 6 moniert.

    Ergebnis Sitzung BA:
    - heißes Thema: Schaftkappen
    Der Punkt ist in der SpoO zu schwammig dargestellt. Dazu gibt es viele Anfragen seitens der BA Mitglieder
    9.7.2 wird geändert, konkretisiert und 2026 neu in die SpoO aufgenommen

    Wie jetzt, wenn überhaupt, das offizielle Ergebnis aussieht (wenn es eines gab) bleibt für mich immer noch offen. Mein LSpL, der dabei war, hat mir berichtet, das nach Erstellung des Protokolls der BA-Sitzung eine Information "per Zeichnung" über das Medium "Der Kampfrichter weiß das" erfolgen würde !!?? Unabhängig davon würde es der TK-Mitteilung 7/24 grundsätzlich entsprechen, d.h. keine Änderung.

    Eine andere Schaftkappenvariante: Schrägstellung

    Ist die schräge Schaftkappe an einem KK-Gewehr (s. Bild) zulässig? Mangels entgegensprechender Bestimmungen in der SpO sage ich mal ja.

    Aber was ist, wenn diese SK am Luftgewehr befestigt wird? Nach SpO 1.4.7 Satz 1 dürfte der untere Flügel als weitester Punkt seitlich nicht mehr als 30mm von der Hinterschaftmitte entfernt sein. Die wechselseitige Versetzungsmöglichkeit der Flügel nach Satz 2 der 1.4.7 stellt sich hier nicht, da nicht möglich. Also insoweit auch zulässig?