Sachverhalt:
Auf meinem Arbeitsweg (70 km per PKW) gibt es zwei Schießstände, die ich als Sportschütze nutzen möchte.
Frage:
Darf ich meine erlaubnispflichtige Waffe entsprechend den ges. Anforderungen im PKW zu meiner Arbeitsstelle mitnehmen, den PKW inkl. der Waffe während meiner 8h Arbeitszeit abstellen (verschlossenes Gelände, Kontrolle und Registrierung von Besuchern), um danach auf dem Heimweg zum Schießstand zu fahren?