Ich bin KEIN Jurist, habe auch keine angefangene juristische Ausbildung wie Sch....- unser alles Besserwisser- und habe mir die entsprecheden §§ des Urteils des Sportgerichtes 2 angesehen- wohlgemerkt, ich bin kein Jurist.
Als erstes schließe ich mich dem Kommentar von Carcano Nr. 46 im vollen Umfang an.
§ 6 Abs. 2 beinhaltet die Mitgliedsverbände, u.a Pfälzischer Sportschützenbunde.V.
Dieser dort angesprochen Verband hat sich auf dem Delegiertentag in Otterberg durch fast einstimmigen Beschluss umbenannt in Rheinland- Pfälzischer Sportschützenbund e.V.
Dies hat das Gericht in zweiter Instanz als Angriff auf das Gebiet des RSB gedeutet, da man zu der Überzeugung kommen könnte, das dies der einzige Verband ist, der für unser Bundesland zuständig sei.
Darüber kann man geteilter Meinung sein, mir fehlen allerdings das Verständnis, wie man zu solch einer Entscheidung kommen kann.
Ich bin dennoch der Meinung, dass jeder Verband das Recht hat, sich einen neuen Namen zu geben. Ich bin auch der Meinung, dass hier auch keine Möglichkeit einer Namensverwechselung besteht.
Aber dies wird Schmidtchen ganz bestimmt ganz klar darlegen. Er ist der Fachmann für schwierige juristische Entscheidungen.
Weiterhin wird de § 8Abs 2 ebenfalls angeführt: Dort heißt es:
Die unmittelbaren Mitglieder legen ihre Gebietsgrenzen im gegenseitigen Einvernehmen fest. Können sie keine Einigung erzielen, so entscheidet der Gesamtvorstand unter Berücksichtigung aller Umstände.
Soweit der Text des §8 Abs. 2.
Es wird seitens des RSB auf die Tatsache verwiesen, dass eine eine Rücksprache im Vorfeld der Delegiertenversammlung in Otterberg mit ihnen und dem DSB aufgenommen wurde. Das war vielleicht ein Fehler.
Aber was der RSB gerne unterlässt ist dies, dass er in seiner im Westerwald vorgestellten " Neuen Satzung" - die ganz ärmlich unterbrochen wurde wegen einer sehr guten Vorbereitung durch das " Fachpersonal- hier Schmidtchen- ebenfalls das Gebiet versuchte festzumachen- der südliche Teil liegt in Rheinland- Pfalz.
Zur Erinnerung:
Es gibt bis heute- am 23.08.2018 keine Möglichkeit, diese immer wieder angesprochene Gebietsgrenze nachzulesen.
Eine Nachfrage - schriftlich angefordert am 16.005.2018 blieb bis heute ohne Antwort( es gibt nämlich keine).
Im Entwurf für die " neue Satzung" hoffentlich besser ausgearbeitet, soll auch wieder der Hinweis erfolgen wie oben beschrieben- Teil in Rheinland- Pfalz.
Gebiete die vor 7 Jahren vom RSB in die " Pfalz" gewechselt sind, werden heute noch auf ihrer Karten als Gebiet RSB geführt.
Nach meiner Kenntnis ist auch vom RSB und DSB keine Rückfrage oder Absprache mit dem RPSSB in dieser Angelegenheit erfolgt.
So kann auch dann ein Einspruch auf Eintragung - wie vorher vom RSB praktiziert bei Amtsgericht Ludwigshafen- vorgenommen werden und so die Eintragung verhindert werden.
Dennoch - zu guter Letzt- bin ich der Meinung zuerst noch den § 18- Schiedsgericht - zu versuchen und sollte das auch scheitern, muss- nach meiner Meinung vor ein ordentliches Gericht " gezogen" werden.