Beiträge von WSG98

    Und das sogar kostenlos!

    Das ist ja super!
    (Eigentlich dürfte er das m.M. nach zwar nicht kostenlos machen (ist in der Verwaltungsvorschrift und Kostenverordnung zum WaffG beschrieben), aber manchmal muss sich die Behörde ja auch zu Gunsten des Bürgers vertun! :D )

    Dann wünsche ich fröhliches shoppen bzw. Ordonnanzgewehr- Schießen !!! 8)

    der Nachweis der Originalität ist vom Schützen zu erbringen

    Hallo,
    ich habe mit der Disziplin zwar nichts am Hut (wird bei uns im Verein nicht angeboten ;( ) aber mir ist da eine Frage aufgekommen:
    In den Waffenzeitschriften hört man immer von Laufwechseln, ist ein so ein Gewehr dann überhaupt noch "original" ?
    z.B. wenn das Laufprofil anders ist (statt 6 Zügen 8 o.ä.) oder die Laufform (Kontur)?


    Eigentlich ist das Gewehr dann ja nicht mehr im Originalzustand ... - aber irgendwann muss ein Lauf ja mal ersetzt werden (Rost oder Abnutzung) ...

    Über eine Antwort würde ich mich freuen! :D

    damit ich auf dem nach Hauseweg auch meinen Transport rechtfertigen kann.

    Oh Gott! So weit sind wir schon?

    Armes Deutschland!!!! (oder besser arme deutsche Waffenbesitzer) ;(

    wenn die Presse die Waffenbesitzkarte mit dem Waffenschein verwechselt.

    Das führt ja leider auch dazu, dass oftmals behauptet wird, Sportschützen dürften geladene Waffen bei sich tragen!

    Hätten wir nicht die ganzen blöden obrigkeitshörigen Pudel und Schafe unter uns, dann würde es weder das Bedürfnisprinzip noch diese Regelüberprüfung nebst Gebühren dafür geben. Die tatsächliche Gefahr, welche in diesem unserem Land vom legalen Waffenbesitz ausgeht, bietet dazu nämlich überhaupt keinen Anlass.

    Da gebe ich dir zu 100% recht! Aber diese "Pudel und Schafe" gibt es leider nicht erst seit ein paar Jahren! Denn der DSB und der DJV haben sich am Anfang der 1970er FÜR eine Waffenrechtsverschärfung eingesetzt! Es ist fraglich, ob das deutsche WaffG ohne unser "Interessenvertreter" so streng wäre, wie es heute leider ist.

    Hallo,
    unser Schrott/- Altmetallhändler rechnet immer nur nach Gewicht ab! Da das Metall wohl in jedem Fall eingeschmolzen wird, ist es auch nicht so sinnvoll , das Blei einzuschmelzen und gesund ist es auch nicht!

    Ich denke mal, das alle Altmetallhändler nur nach Gewicht abrechnen, also rein mit den kleinen Bleiteufeln in den Sammelbehälter und ab zu Altmetallhändler :D

    Hallo,
    das kenne ich aber auch!
    Sogar wenn man nur einen Kleinen Waffenschein besitzt wird man regelüberprüft! ( §4 Absatz 3 WaffG )
    Es gibt auch ein Urteil vom Bundes Verwaltungsgericht dazu und leider ist die Gebühr rechtmäßig ;( !

    Bei uns im Kreis sind es 12,65€ ( das ist angeblich die Minimal-Gebürh ).

    Aber wenn man mal ehrlich ist, ist es ja auch nicht verkehrt, alle 3 Jahre mal die Rechtstreue zu überprüfen. Oder?

    Und wenn man überlegt, wie teuer der Schießsport ist, dann sind die 10€ (oder halt 12,65€) alle 3 Jahre auch zu verkraften.

    Das bedeutet jetzt natürlich nicht, das ich für diese Gebühr bin! Aber die Überprüfung an sich finde ich nicht verkehrt.

    Ich habe gehört, das Anschütz das KK-System für das Werksschussbild sowohl direkt hinter der Mündung, als auch am Patronenlager in einen Schraubstock einspannt. So kann das System nicht wie beim "richtigen" Schießen schwingen und eine sichere Aussage über die tatsächliche Schusspräzision durch das Werksschussbild ist unmöglich.

    Bei LG/LP wird ja auch immer ein Kalibergroßes Werksschussbild mitgeliefert. Nur konnte ich noch mit keiner Druckluftwaffe beim Munitionstest an diese Präzision heran kommen (gut, mein FWB 700 kommt schon sehr nahe ran 8) ).

    In ein Matchgewehr würde ich die auch nie reintun!

    Das mache ich ja auch nicht mehr!

    Aber, die Munition ist ja CIP geprüft und muss sich (eigentlich) an die CIP-Maße halten. Durch die CIP soll ja z.B. gewährleistet werden, das selbst die Größte Patrone in das kleinste Patronenlager passt.
    Scheinbar hält sich CCI aber nicht an die CIP-Maße sonst würde die Munition auch in ein KK-Gewehr (ohne "Gewaltanwendung") passen!

    Ich will nicht abstreiten, das die Chinesen auch gute Munition herstellen können, aber angesichts der Löhne und der Arbeitsbedingungen, die ich vielen Fabriken vorherrschen und der bekannten Qualität anderer Produkte aus der Volksrepublik bin ich gegenüber Fernostmunition etwas skeptisch.


    Ist die denn wirklich genauso gut wie z.B. RWS und Konsorten ?

    und eine Hornhautverkrümmung

    Dann kannst du das Monocle gleich vergessen!
    Ich dachte auch erst, es wäre genau das richtige für mich (Kurzsichtig und Hornhautverkrümmung) aber das Glas ist am Diopter fest angebracht.
    Wenn du deinen Kopf nur minimal verdrehst/verkantest siehst du alles unscharf, weil sich das Glas ja nicht mitdrehen kann.

    Bestell dir mal das (komplett kostenlose!) Infopaket von Müller Manching http://www.mueller-manching.de/skinfo.htm .
    Da sind die Vorteile und Nachteile wirklich richtig gut beschrieben!

    (Wenn dir der Weg zu weit ist, musst du da ja nicht kaufen 8) )

    Am Ende bleibt nur eine Schießbrille (ich habe die Bügelbrille von MEC).

    Warum willst du die Freie Pistole denn auf dein Grüne WBK eintragen? Das kostet doch einen Haufen Geld!!!

    Beantrage doch einfach eine gelbe WBK (kostet um die 56€)!
    Mit der Gelben kannst du Freie Pistolen, Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen und Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie merschüssige Perkussionswaffen erwerben. Ohne Voreintrag!
    Jeder Eintrag kostet um die 12€.
    Du musst zum Erwerb (außer bei der Beantragung) auch kein genaues Bedürfnis nachweisen, es reicht z.B. wenn eine Waffe im BDS einsetzbar ist, obwohl du nur im DSB Mitglied bist usw.
    Die Munitionserwerbsberechtigug ist in die gelbe WBK automatisch integriert!

    Mit der gelbe WBK bist du auch nicht gezwungen, an Wettkämpfen teilzunehmen, egal wie viele Waffen du in ihr eingetragen hast!

    Hier noch mal einen Link:
    http://wsv1850.de/cms/iwebs/?mmid=1385&smid=4203


    Oder google einfach mal " Gelbe WBK" oder "WBK für Sportschützen"

    Die Freie Pistole auf die Grüne zu kaufen wäre wirklich unklug!
    Wenn du auch mal Langwaffen schießen möchtest, wirst du die gelbe WBK sowieso brauchen!

    Entgegnung auf den Beitrag von WSG98 zu sehen, welcher ja die Ansicht vertritt, dass Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegen.

    Das ein Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegt, habe ich so doch gar nicht behauptet!
    Ich habe nur geschrieben, das ein Jäger 2Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffe "bedürfnisfrei" erwerben/besitzen kann, weil der Besitz eines Jagdseines bereits das Bedürfnis ist (§13 WaffG).

    Somit muss sich ein Jäger z.B. nicht bescheinigen lassen, das er z.B. die Büchse, die er erwerben möchte/erworben hat, für die Schwarzwildjagd oder der 44. Magnum Revolver für Fangschüsse aus SW benötigt oder das er mit seiner Flinte auch wirklich Niederwild bejagt.

    Er kann sich Langwaffe einfach per JS kaufen und den Voreintrag für 2KW mit verweis auf den JS einfach beim Amt "abholen".

    (Wie man es auch auf hunderten Seiten in Jäger-Foren lesen kann)


    wobei das für den Jagdschein auch nur dann gilt, wenn dieser auch gelöst wurde

    Das der JS gültig, also "gelöst" bzw. verlängert wurde ist selbstverständlich Voraussetzung zum Erwerb von Langwaffen und Erwerb/Besitz von LW-Munition .

    Wenn ich schreibe, das der JS das Bedürfnis des Jägers ist, dan setzte ich auch vorraus, das sieser gelöst/gültig ist, sonst ist es ja auch kein Jäger mehr, oder?

    (Dann hätte der frühere Jäger nur ein abgelaufens/ungültiges Stück Papier mit der Aufschrift "Jagdschein" in der Hand, welches rein Rechtlich gar nichts wert ist)

    Es ist m.M. nach auch richtig von den Behörden, Jäger, welche ihren JS nicht verlängern, anzuschreiben und ggf. die WBKs zu widerrufen, weil sie eben kein Bedürfnis mehr haben.


    Solange man aber Inhaber eines (gültigen) Jagdscheines ist, kann die Behörde zwar fragen, warum man diese oder jede Langwaffe gekauft hat oder besitzt, es geht sie aber eigentlich gar nichts an! (denn durch §13 WaffG wird dem Jagdscheininhaber das generelle Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von 2 KW und von (durch das Jagdgesetz nicht verbotenen) Langwaffen und deren Munition zugesprochen).

    Man muss auch nicht unbedingt zur Jagd gehen oder ein Revier gepachtet haben. Ob man tatsächlich Jagd, kann durch die Behörden ja auch nicht überprüft werden.
    Durch den JS könnte man aber jeder Zeit jagen gehen, somit stellt der Besitz des JS das Bedürfnis zum Erwerb/Besitz von den o.g. Waffen da.

    Wird der JS nicht verlänger, fällt automatisch auch das Bedürfnis zum Besitz der Waffen weg (ohne JS kann man ja auch keine Langwaffen /Munition mehr erwerben) Munition darf man (ohne Munitionserwerbsstempel in der WBK) auch nicht mehr besitzen.

    Die eingetragenen Waffen kann man dann noch so lange besitzen (die WBK erlaubt ja den Besitz), bis die Behörde den Bedürfnisachweis fordert und dann die WBK widerruft, weil man kein Bedürfnis mehr hat.

    Dennoch hätte ich lieber eine neu Waffe daher ist noch alles offen.

    Wenn es eine neue SpoPi sein soll, dann bloß keine GSP!!!!!!

    Ich hatte mir 2013 eine neue GSP gekauft und bin überhaupt nicht zufrieden gewesen!
    Walther überzieht die Griffstücke seit ein paar Jahren mit Plastik und eloxiert sie nicht mehr, so wie noch vor ein paar Jahren.

    Nach 3 Monaten und nicht mal ganz 1000 Schuß ist die Pistole eine optische Katastrophe gewesen.
    Sowohl am Magazinschacht als auch beim Schlittenfang ist das Plastik vom Griffstück abgeplatzt gewesen.
    Der Walther Kundendienst hätte sie zwar neu "überzogen", aber selbst nach ihrer Aussage hätte es spätestens nach 3 Monaten wieder so ausgesehen (die sind echt überzeugt von ihrer SpoPi :D ) !
    Auf meine Bemerkung, das die GSP eines Schützenbruders von 1996 (welche intensiv genutzt wurde und wird! ) wesentlich besser aussieht, wurde mir gesagt, das es damals noch "Qualität" gewesen sei und ich das nicht vergleichen dürfe!


    Jetzt habe ich eine GSP von 1998, welche ich nach der Rückgabe der neue GSP gebraucht, aber neuwertig, erworben habe.
    Die 98er Pistole sieht immer noch aus wie neu, obwohl sie seit 2 Jahren von mir intensiv geschossen wird. Meine 98er ist halt noch Qualitätsarbeit 8) .


    (Mit Walher LG/LP habe ich gute Erfahrungen gemacht, aber mit ihrer GSP "Exper" macht Walther irgendwas falsch :rolleyes: )

    Bei einer alten WBK ist es eben nicht so

    Ach so, das war mir nicht bewusst! Ich dachte, diese Regelung gilt für alle gelben WBKs.
    Das dürfte durch § § 58 Abs. 1 WaffG geregelt sein.

    Ich habe genaue Infos dazu beim Forum Waffenrecht gefunden (weil der Link nicht funktioniert hier als Text):
    weitere Gültigkeit der "alten Gelben WBK"

    Hilfe für Betroffene

    "alte Gelbe WBK" - was nun?

    Mit unserem Aufruf "Forum Waffenrecht sucht Betroffene", den wir Anfang des Jahres über verschiedene Fachzeitschriften und unseren Email-Newsletter starteten, konnte in einem ersten Fall ein für den Waffenbesitzer positives Ergebnis gefunden werden.
    Eine baden-württembergische Behörde hat einem Forumsmitglied auf einer "alten Gelben" WBK die noch freien Felder amtlich gestrichen mit dem Argument, diese berechtige unter dem neuen Waffengesetz nicht mehr zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, sondern nur noch zum Besitz der bereits vorhandenen. Der vom Forum Waffenrecht mit der Wahrnehmung der Interessen des Mitglieds betraute Rechtsanwalt legte gegenüber der Behörde die Rechtsauffassung des Forum Waffenrecht dar und stellte klar, daß gemäß der Übergangsvorschrift in § 58 Abs. 1 Waffengesetz die "alte Gelbe" WBK im selben Umfang wie bisher fortgelte - sie also zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen berechtigt.
    Daraufhin entschuldigte sich die Behörde in aller Form für die damals vertretene Rechtsauffassung, die im Einklang mit der des zuständigen Regierungspräsidiums gestanden habe. Mittlerweile ist aber mit einem Erlaß vom 24.03.2004 durch das Innenministerium Baden-Württemberg klargestellt worden, daß sich das Weitergelten der "alten Gelben" WBK (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG-alt) nicht nur auf den Besitz bereits erworbener Waffen beschränkt, sondern auch die Berechtigung zum Neuerwerb von Einzellader-Langwaffen beinhaltet.
    Die Behörde wird nun unserem Mitglied wieder eine "alte Gelbe" WBK im bisherigen Zustand - also ohne die widerrechtlich vorgenommenen Streichungen der leeren Felder - ausstellen.
    Allerdings ist weiterhin unklar, wie verfahren werden wird, wenn eine "alte Gelbe" WBK voll ist, sprich, wenn alle acht Zeilen des Dokuments verbraucht sind. Eigentlich müßte in einem solchen Fall die Behörde eine weitere "alte Gelbe" WBK ausstellen, da es sich nicht um die Erteilung einer neuen Erlaubnis handelt, für die es nach dem neuen Waffengesetz tatsächlich keine Rechtsgrundlage mehr gäbe, da eine Erlaubnis nur zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen nicht mehr im Gesetz vorgesehen ist. Hier soll aber keine neue Erlaubnis (WBK) ausgestellt werden, sondern nur ein weiteres Dokument bereitgestellt werden. Die "Grund-Erlaubnis" ist ja bereits vorhanden und wurde bei der Ausstellung als zeitlich und mengenmäßig unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen erteilt. Die weitere WBK ist somit keine neue Erlaubnis sondern nicht mehr als ein "Erweiterungspapier" für die bereits bestehende Erlaubnis.


    Das Bedürfnis (bzw. "bedürfnisfreie") zum Waffenbesitz durch Jäger bezieht sich auf §13 WaffG, somit reicht es aus, Inhaber eines gültigen JS zu sein.

    Selbst unser strenges WaffG macht die Erteilung einer Erlaubnis nicht von der Teilnahme an Wettkämpfen abhängig

    Das stimmt, und ist auch gut so!

    Ich will mich hier auch nicht streiten, aber was steht auf der Bedürfnisbescheinigung des Kreisverbandes?

    " die beantragte Waffe ist für die Disziplin xy geeignet/zugelassen und erforderlich"
    So weit mir bekannt ist, muss eine Waffe auf der gelben WBK für irgendeine Disziplin irgendeines zugelassenen Schießsportverbandes bzw. seiner Sportordnung "zugelassen und erforderlich" sein z.B. DSB, BDS, BDMP, Reservisten uvm.

    So könnt ich beim Eintragen einer alten Flobertbüchse z.B. Kaliber 9mm Doppelschrot oder 6mm Flober (wie man sie früher bei Neckermann bestellen konnte) in meine gelbe WBK Probleme bekommen, weil es dafür keine Disziplin gibt.

    http://wsv1850.de/cms/iwebs/?mmid=1385&smid=4203

    Im Endeffekt ist es mir aber total egal, wer sich welche Waffe kauft und warum, solange er zuverlässig ist und diese richtig aufbewahrt, wovon ich aber bei jedem Sportschützen mit WBK ausgehe.

    * Mit dem Jagdschein kann man übrigens auch nicht 'bedürfnisfrei'

    Doch, der Jagdschein ist ja das Bedürfnis! Und zwar für 2 Kurzwaffen, für die man keinen Grund außer den Jagdschein angeben muss und für beliebig viele, jagdlich einsetzbare Langwaffen.
    Mit dem Jagdschein kann man einfach in ein Waffengeschäft gehen und sich eine Langwaffe kaufen, beim Amt wird sie nur noch eingetragen. Die 2/6 Regel gibt es nicht. Wenn man es bezahlen kann, kann man den Händler leerkaufen.
    Auch Langwaffen Munition kann man mit dem JS einfach kaufen.


    (das die rotw WBK die "schwierigste" ist, ist mir bekannt. Ich wollte damit nur sagen, das man, wenn man Waffen einfach nur "sammeln" will auch gleich die rote beantragen kann (dan entfällt auch 2/6) )


    Das ist die mir bekannte Sachlage.
    Wenn ich damit falsch liege, lasse ich mich gerne belehren.