Beiträge von WSG98

    Gibt es eigentlich schon Infos, wie die Begrenzung der gelben WBK auf 10 Waffen umgesetzt werden soll?

    Wird man auf gleichzeitig 10 Waffen begrenzt oder insgesammt?

    Was ich damit sagen will:

    Wird das so gehandhabt, dass man nur gleichzeitig nicht mehr als 10 "gelbe" Waffen im Besitz haben darf oder wird es so, dass die gelbe WBK quasi 10 "Stempelfelder" hat und wenn man die "verbraucht" hat, hat man auf alle Zeit Pech gehabt?

    Es ist wohl nicht ganz so selten, dass man mal eine Waffe wieder abgibt ("Fehlkauf" wird wieder abgestoßen) oder sich für ein anderes Modell oder eine andere Disziplin entscheidet bzw. auch mal was ausprobiert (Freie Pistole ist doch nichts gewesen, UHR auch nicht, Ordonnanz macht auch keinen Spaß mehr und wird gegen die Tontaubenflinte getauscht)...

    Wenn man also mal 8 "gelbe" Waffen hatte und die nun alle wieder verkauft sind, man effiktiv also nur noch 2 besitz, kann man dann noch welche dazu kaufen oder geht das dann nur noch über die grüne WBK mit Voreintrag???

    1.) Ich hab den Entwurf aus deinem Link jetzt mal quergelesen aber nichts dergleichen finden können.

    Unter welchem Paragraphen hast du das gefunden?

    § 14

    (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

    1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und

    2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

    Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“


    Dass mit den 12/18 Trainingseinheiten steht nicht wörtlich im Entwurf, sondern ergibt sich aus dem Wort "erforderlich".

    Durch den VGH Hessen wurd vor kurzem geurteilt, dass eine Waffe nur dann "erforderlich" ist, wenn man min. 12/18 Trainingseinheiten im Jahr mit dieser Waffe geschossen hat.

    Wie wir ja wissen, legen die Gerichte die Gesetze idR ehr gegen uns aus ("So wenig Waffen wie möglich im Volk"), daher wird das Urteil aus Hessen wohl gängige Praxis, wenn der WaffG-Entwurf so verabschiedet wird...

    Bei "waffen-online.de" läuft bereits sei geraumer Zeit ein Thema zu dem WaffG-Entwurf, da wird auf zich Seiten darüber diskutiert...

    2.) Haben Petitionen in D je was erwirkt?

    Oder ist das im Endeffekt eine reine Unterschriftensammelaktion, damit die Revoluzzer gleich namentlich bekannt sind?

    Wirklich bewirkt (außer bei Abi-Noten) wohl ehr nicht, aber wenn man von Anfang an sagt "es bringt ja sowieso nichts", kann man seine Waffen auch gleich beim Amt abgeben.

    Als in NRW das Jagdgesetz geändert wurde, hat der Jagdverband eine Demo mit ("nur") ca. 15.000 Jägern in Drückjagdmontur (also Warnfarben) vor dem Landtag organisiert - das hat mächtig Eindruck bei der Politik gemacht und es wurde stark zurückgerudert!

    Das gleiche müsste die Gemeinschaft der Waffenbesitzer auch mal in Berlin organisieren.

    Wenn aber bei einer Petition wie der aktuellen von ca. 1,6 Mio. Waffenbesitzern nur etwas mehr als 50.000 Unterschriften zusammenkommen wird genau das falsche Signal gesendet, nämlich dass es keinen Interessiert - ergo wird die Politik das Gesetz auch so durchwinken!

    Gerade jetzt, wo die Grünen noch nicht an der Macht sind, sollte man versuchen, den WaffG-Entwurf zu entschärfen bzw. klar und deutlich zu formulieren (damit die Gerichte keinen großen Interpretationsspielraum mehr gegen uns haben).

    Da in diesem Forum scheinbar noch nicht angekommen ist, dass uns mal wieder eine Verschärfung des WaffG bevorsteht...

    Bevor ihr jetzt denkt "das betrifft mich ja nicht..."

    DOCH, dass betrifft jeden Waffenbesitzer/Sportschützen etc., egal, ob er ein "großes" Magazin besitzt oder nicht!!!

    Es ist nicht nur die bekannte "Salamitaktik"!


    Mit dem neuen WaffG sollen Sportschützen für jede Waffe 12/18-Trainingseinheiten im Jahr nachweisen müssen!!!

    Dass betrifft den Breitensportler, der nicht jeden Monat zum Schießen kommt, den Schützen der mit seiner Flinte nur ein paar mal im Jahr zum Tontaubenschießen kommt, den Geschäftsreisenden oder längerfrsitig erkrankten Schützen und noch viel viel mehr!

    Unter dem Link kann man eine Petition gegen die geplante Verschärfung unterzeichen. https://www.openpetition.de/petition/onlin…m-9-januar-2019

    Auch wenn ich denke, dass sich hier viele nicht dafür interessieren werden, möchte ich Euch trotzdem informieren, damit ich mir später (wenn das Gejammer nach der WaffG-Verschärfung wieder groß ist) nicht sagen lassen muss, dass ich nichts getan habe...


    Hier der neuste WaffG-Entwurf des BMI: https://www.all4shooters.com/de/shooting/wa…-e.pdf?cid=18li

    Bei Klingner kann man in Bremervörde und Hannover KK-Gewehr (und LG/LP) testen lassen.

    Es gibt alles typischen Marken (RWS, SK, Eley, etc.) erfahrungsgemäß ist oft sogar die vergleichsweise günstigere Eigenmarke (RWS) am besten...

    Wenn dieser Entwurf unverändert den Bundesrat passiert

    ... das hat er bereits am 02.06.17...

    Und ich finde es schon komisch, dass die Änderung der Aufbewahrungsvorschriften in jedem anderen mir bekannten Waffen-Forum seit Montaten Thema Nr. 1 ist, nur im Meisterschützenforum nicht.

    Das liegt wohl daran, dass der DSB diese Verschärfung auch noch als "Sieg" verkauft und die meisten Mitglieder denken, sie wären eh nicht betroffen...

    Hallo,

    ich habe kürzlich ein Weihrauch HW 660 KK-Gewehr erworben.

    Die Waffe schießt wirklich gut, allerdings habe ich ein kleines Problem:

    Der Verschluss scheint ziemlich "verschmoddert" zu sein, daher würde ich ihn gerne zerlegen und reinigen.

    Ich habe schon Verschlüsse von Anschütz und Walther zerlegt, immer ist es einfach und selbsterklärend gewesen!

    Aber den Verschluss von Weihrauch bekomme ich nicht zerlegt und aus der Anleitung werde ich auch nicht schlau...

    Hat jemand einen Tipp für mich?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hab jetzt erst bemerkt, dass sich die Geschichte schon aufgelöst hat...

    Trotzdem dürfte der Auszug aus der Verwaltungsvorschrift sicherlich für andere noch hilfreich sein.

    Wichtig ist auf jeden Fall, sich nicht mit "... dafür haben wir gar keine Vordrucke mehr..." oder anderen Aussage abwimmeln zu lassen und stur auf seinem Recht zu beharren!

    Königstiger

    Geh zu deiner zuständigen Behörde und halte dem zuständigen Sachbearbeiter mal die Verwaltungsvorschrift zum WaffG unter die Nase, an die muss er sich nämlich halten!

    Hier mal der entscheidene Auszug:

    Zu § 58: Altbesitz
    58.1 § 58 Absatz 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe WBK, weil diese nach § 28 Absatz 2 Satz 1 ab 1976 einen allgemeinen und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzella-
    der-Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbs und Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegebenen Umfang fort. Ist in einer nach altem
    Recht erteilten Gelben WBK kein Platz mehr für die Eintragung weiterer Einzellader-Langwaffen, so stellt die Behörde auf Antrag das sie fortsetzende Erlaubnisdokument aus und vermerkt, dass die alte Gelbe WBK vor dem 1. April 2003 erteilt wurde; in dem Feld „Amtliche Vermerke“ wird die gegenständliche Beschränkung dieser Erlaubnis auf Einzellader-Langwaffen vermerkt.

    Wenn er dann immer noch nicht will (was ich mir nicht vorstellen kann), einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid verlangen!

    Evtl. hilft auch eine Gespräch mit dem Vorgesetzten.

    und sein Waffenschein für seine Dienstpistole gilt

    Wenn ich so etwas schon lese... seit wann haben Polizisten denn Waffenscheine für ihre Waffen?
    Das zeugt ja mal wieder von ordentlich Fachwissen auf dem Gebiet des Waffenrechts... :rolleyes:

    Gemäß §55 WaffG ist das Waffengesetz nämlich unter anderem auf die Polizei generell nicht anzuwenden.

    Das besagt also 1.: Zum Führen von Dienstwaffe benötigt ein Polizist nur seinen Dienstausweis

    2.: ein Polizist dürfte auch die Waffe eines Jäger/Sportschützen/... bei einer Kontrolle auf der Straße in die Hand nehmen (führen), weil das Waffengesetz für ihn sowieso nicht gilt.

    Hallo,
    ich bin ebenfalls auf der Suche nach einer Walther GSP.

    Mir wurde privat eine von 1996 angeboten, vom Zustand her fast wie neu, lag die meiste Zeit nur im Tresor!

    Was "darf" so eine Sportpistole noch kosten?

    Wenn deine Munition von einem Flughafenarbeiter falsch verladen wird ist das nichtmal eine Meldung wert.

    Ja, das stimmt wohl wirklich.

    Aber wenn man überlegt, wie viele Waffen bei Bundeswehr, Zoll, Polizei und anderen Behörden verschwinden... das ist den meisten Medien nicht mal eine Meldung wert.

    Aber das ist der Politik (scheinbar) egal!

    In Dokus kann man zu genüge sehe, das Polizisten oder Zollbeamte ihr Dienstpistolen (selbstverständlich mit Munition) in Stahlblechschränken mit Schwenkriegelschloss (wie für die "zivile" Munitionsaufbewahrung) lagern... selbstverständlich sind die Räume mit hochsicherheits Holztüren versehen... :rolleyes:

    Wenn den legalen Waffenbesitzern so viele Waffen spurlos verschwinden würden wie den staatlichen Waffenträgern... ich denke, es gäbe (fast) keine mehr in privater Hand, jedenfalls nicht mit Aufbewahrung im privaten Bereich.

    Hier hat eine Fluggesellschaft Munition verloren, wo ist der Zusammenhang zu diesem Thema?

    Ich denke, Monaco Franze will andeuten, wie wohl die Berichterstattung und politische Reaktion aussehen würde, wenn z.B. ein Sportschütze oder Jäger "mal eben so" 880 Schuß Munition "weniger hat".

    Ich frage mich jedenfalls, ob der Vorschlag der Innenminister so überhaupt mit den EU-Grundrechten vereinbar ist,
    denn die geplanten Änderungen dürften ein einigen Punkten gegen die EU-Charter der Grundrechte verstoßen!
    Wenn das wirklich so verwirklicht werden sollte, sind Klagen aus der ganzen EU vorprogrammiert!!!

    z.B. Einstufung größerer Magazine zu verbotenen Gegenständen (Kat. A) und der daraus folgenden Beschlagnahmung. Ob das so mit Artikel 17 (Eigentumsrecht) vereinbar ist?

    Definiere Munition.

    Geht es um LG / LP Diabolos (eigentlich ja keine Munition) oder richtige Munition (Kleinkaliber aufwärts)?

    Ich vermute, es geht um Diabolos.

    Also, ich denke nicht, dass sich das bemerkbar auswirkt. Nur wenn die Diabolos nicht (mehr) "ölig" sind bzw. korrodiert, wirkt es sich (z.T. auch schädlich auf die Waffe) aus.

    Kann die Muni nur zum Training verwenden, weil immer mal wieder eine schlechte Patrone dabei ist.

    Warum bringst Du den Schrott nicht zurück!? Auch auf Munition gibt es Sachmangelhaftung! Wenn Geschosse schief sitzen entsprechen die Patronen ja auch nicht den festgelegten Maßen der CIP :thumbdown: