Beiträge von Josh

    Hallo Leute!

    Ich denke, daß ich mich zwar in einem etwas anderen "Anforderungsbereich" bewege, aber ich muss sagen, daß ein Munitionstest meiner Meinung nach unumgänglich ist.
    Ich schieße mit einem Weihrauch HW 77 (20 Joule) auf 50 Meter aufgelegt. Zielfernrohr: "Nikko-Stirling 5-14 x 50".
    Wie gesagt, das ist warscheinlich ein Anwendungsbereich, der für die Fragestellung hier irrelevant ist, aber vielleicht interessiert´s ja den einen oder anderen.
    Als erstes hab ich mir mehrere Sorten Diabolo von verschiedenen Herstellern gekauft. H&N, RWS, die Hausmarke von Frank&Monika "TopShot" usw.).
    Ich habe von jeder Sorte unterschiedliche Diabolo-Formen, Maße und Gewichte besorgt und mich mal einen ganzen Nachmittag dem Ermitteln der für die HW77 am besten passenden Munition zu widmen.
    Da bei höheren Fluggeschwindigkeiten im Lauf auch mehr Blei zurückbleibt, habe ich nach jeweils 5 Schuß den Lauf entbleit (BoreSnake & Lupus Laufreiniger).

    Lange Rede, gar kein Sinn: Hollowpoint-Diabolos haben sich als am stärksten Wind-Anfällig erwiesen. Normale Flachkopf-Diabolos waren zwar von der Trefferlage eng
    beisammen, aber die Flugbahn war zu stark gekrümmt, bzw. ich musste drüberhalten.
    Mein Favorit: H&N Field Target Trophy mit Halbrundkopf, 0,56 gramm mit 4,51 mm Durchmesser.

    Es hat sich also für mich herausgestellt, daß nicht nur die Form-Toleranz der Munition, sondern vor allem auch das der Waffen-Leistung angepasste Gewicht des Einzelgeschosses von entscheidender Bedeutung ist. Ebenfalls bedeutsam: Ein geringes Unter-, oder Übermaß des Diabolo-Kelches von einem oder zwei Zehnteln
    sorgen dafür, daß sich durch den Luftdruck der Kelch genügend aufbläht, um in die Züge und Felder gedrückt zu werden.

    Den meisten Forums-Nutzern hier werden meine Erkenntnisse mehr als trivial erscheinen und längst bekannt sein.
    Ich hab jedoch die Erfahrung gemacht, daß selbst mancher "Altgedienter" LG-Schütze der Munition zu wenig Bedeutung schenkt.
    Dementsprechend wurde ich bei meinen Versuchen auch vom einen oder anderen in meinem Verein belächelt. 8|

    Liebe Grüße an Alle!

    Josh

    Hallo Leute!

    Gibt es jemanden, der schon mal bei der folgenden Disziplin des BSSB mitgemacht hat?:

    Unterhebel Kategorie C (KK) auf 25 Meter mit Fallscheiben

    In diesem Falle interessiert mich der genaue Durchmesser der Fallscheiben. Der BSSB gibt 85 mm Fläche an mit dem Hinweis auf Biathlon-Scheiben.
    Abgesehen davon, daß die Einheit einer Fläche nicht mm sein kann und Biathlonscheiben - wie ich lesen konnte - bis zu 110 mm Durchmesser haben,
    weiß ich jetzt nicht, wie groß die Dinger wirklich sind.
    Hintergrund ist: Ich möchte mir maßstabsgerecht die Scheiben so weit verkleinern, daß ich zu Hause auf 5 Meter trainieren kann.
    (nur mit Luftgewehr über Kimme & Korn)

    Vielleicht hat auch jemand noch zusätzliche Informationen über den Ablauf, das Probeschießen vor Beginn der Serie usw.

    Liebe Grüße an Alle!

    Josh

    An alle: Vielen lieben Dank Euch bisher für Eure Antworten. Das "Problem" scheint also nicht neu zu sein.
    Johann: Leider war meine Unterbrechung beim BSSB länger als 5 Jahre (Ausbildung, Beruf, Umzug und dann andere jugendliche Interessen etc), somit beginnt die Mitgliedschaft bei mir neu. *seufz*
    Zu der Frage der Auslegung "Gesetz vs. Verband":

    • WaffG mit Änderung vom 11.10.2002 & 17.07.2009 beschreibt im §14, Abs. 2, Satz 1: "...daß das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt." (Definition von "regelmäßig" kennen wir alle hinlänglich. Auch wird näher über den Verein in §14, Abs. 2 eingegangen)
    • Der BSSB ERGÄNZT nun diesen Artikel - obwohl vom Gesetzgeber hier nichts Weiteres vorgesehen - um die Bedingung der Mindestmitgliedschaft des antragstellenden mittelbaren Mitgliedes auf zwölf Monate im Verband.

    Wenn das Ergänzen der rechtlichen Bedingungen nicht ein engeres Auslegen bedeutet, weiß ich auch nicht mehr weiter.

    Für mich ist das halt auch deswegen ärgerlich, weil ich - wegen der Mitnutzung der Vereinswaffe durch Kameraden - nicht regelmässig trainieren kann und durch den "Zeitverlust" leider auch zwei
    schöne Wettbewerbe im Gau verpasse.

    Aber nochmal Danke an alle, die sich hier die Mühe gemacht haben, etwas zu schreiben. Bin also nicht alleine mit diesem Problem. ^^

    Hallo Karl!

    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Meine Sichtweise ist halt, daß der Gesetzgeber eindeutig im §14 festlegt, wie ein Bedürfnis zustande kommt, aber die Verbände
    dieses scheinbar enger auslegen müssen als nötig.
    Meiner Meinung nach ist das in Ordnung, wenn Mitglieder-Zahlen und Nachwuchsförderung in Deutschland keine Rolle spielen sollen.
    Eine Integration neuer Mitglieder und/oder ein Heranführen Interessierter an den Schießsport kann meiner Meinung nach so nicht optimal erfolgen.

    Hallo liebe Freunde des fliegenden Bleis!

    Ich heisse Josh, bin 35 Jahre alt und komme aus Garmisch-Partenkirchen.
    Ich hab mich hier im Forum angemeldet, in der Hoffnung, daß ihr mir zu ein paar Fragen Antworten geben könnt, die ich trotz monate langem recherchieren nicht exakt beantworten konnte.

    Erstmal mein IST-Stand:
    Seit 1992 schieße ich LG, allerdings mit mehrjähriger Unterbrechung. (war damals auch schon im BSSB)
    Seit Mai 2014 bin ich in einem Verein (gehört dem BSSB an) als Mitglied und schieße dort im Durchschnitt 3-4 Mal pro Monat mit Erlaubnispflichtigen-Waffen.
    Hab schon alles ausprobiert und weiß jetzt in der Hauptsache, was ich will:

    Unterhebelrepetierer Kategorie C & B (KK und GK auf 25/50 Meter auf Fallscheiben, nach BSSB).

    Da aber der Verein nur einen KK-UHR besitzt, der ziemlich ausgenudelt ist und ständig von allen für Vereins-interne Wettbewerbe benutzt wird, brauch ich zum ernsthaften
    (Trocken-) Training eine eigene Büchse.
    Hab schon eine verbindliche Anmeldung für die Sachkundeprüfung nach §7, die Ende Februar stattfindet. (Online-Prüfung und Fachbücher hab ich schon hundertmal durchgewälzt)
    Ebenfalls hab ich schon einen nagelneuen A/B-Schrank zu Hause stehen.
    Mein Leumund ist blütenrein, da ich bis vor Kurzem noch für den Staat als Ausbilder an Mittelschulen gearbeitet habe und das mit polizeilichen Einträgen nicht möglich gewesen wäre.

    Soweit, so gut! :D

    Nun hätte ich ja im April 2015 meine 12 Monate voll und könnte mit Hilfe des Vereines meinen Bedürfnis-Anerkennungs-Antrag an den Verband/BSSB schicken.
    (denke ich mir jedenfalls)

    ABER: :/

    In den „Richtlinien für die Ausstellungen von Bescheinigungen nach §14“ des BSSB steht:
    Definition…“mindestens seit 12 Monaten…“ : mittelbares Mitglied und Verein sind seit mindestens12 Monaten Mitglied im DSB/BSSB.

    UND: ||

    Gelbe Sportschützen WBK:
    Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monaten im DSB/BSSB … erteilt.
    ===================================================================================
    Das heisst für mich im Klartext:
    Da ich zwar schon seit Mai 2014 Mitglied im Verein bin, aber laut Schützenausweis erst im Juli 2014 im Verband gemeldet wurde, muss ich diese zeitliche Diskrepanz noch aussitzen.
    Sehe ich das falsch, oder legen die Verbände tatsächlich die geltenden Gesetze in einer ihnen nicht zustehenden Weise strenger aus, als vom Gesetzgeber vorgesehen?

    Was meint ihr dazu?

    Und ein herzliches Dankeschön an jeden, der sich die Mühe gemacht hat, mein Geschreibe bis zum Schluss durchzulesen.

    Mit bestem Schützengruß!