Beiträge von Kilolima

    Die Diskussionen mit schmidtchen über seine tolle Forderung die Sportbünde aufzulösen hat mit unserm Thema Schießsportverbände in Landesgrenzen nichts zu tun, es sei denn ich unterstelle Ihm, er meint wirklich "Auflösen der Fachverbände Sportschießen", da diese dem nach Sitz ihrer Mitglieder den Sportbünden zugeordnet werden wenn es keinen Landesverband in den Grenzen des Bundeslandes gibt.

    Denn wäre das der Fall vertritt dieser Verband die Interessen seiner Mitglieder landeseinheitlich und somit analog zu Landessportfördergesetz. Damit könnte er als Landesverband seines Bundesverbandes (DSB) gleichzeitig als Landesfachverband Mitglied im LSB sei.

    Damit sind jedoch die Sportbünde mit Ihren Gliederungen den Sportkreisen nicht vergleichbar, da diese als dezentralisierte Anlaufstellen vor Ort in einem Flächenland wie RLP notwendig sind.

    Meines Erachtens ist auch ein Schießsportverband in den Grenzen unseres Bundeslandes zur Reduzierung der Entfernungen für Verwaltung und Sport intern in NORD- und SÜD- mit den zugeordneten Kreisen zu gliedern, dieses war auch schon beim Wechsel der Kreise zum PSSB thematisiert .

    Genauso fließen aber auch umgedreht quasi NRW-Steuergelder über die Sportförderung an Verbandsangehörige Vereine in RLP oder sehe ich das falsch?

    Wenn das so wäre, läge ein eindeutiger Verstoß gegen die Zuschuss Richtlinien vor, den die Zuschüsse der Bundesländer sind Steuermittel des jeweiligen Bundeslandes in dem die Förderung statt findet.

    Normaler weise sind natürlich die Landesverbände auch fordert mit einem entsprechenden Anteil aus Eigenmitteln dies Förderung aus Steuermitteln zu ergänzen.

    Dieses ist jedoch von Seiten des RSB bis heute für seine Mitglieder in RLP leider nicht erfolgt. im Gegenteil bis 2010 wurden 64% der Sport-Fördermittel von RLP für Verwaltungsaufwand reserviert, dafür wurden 2009 die E-Kader von Präsidenten des RSB für das Gebiet Süd abgeschafft!

    erasmus,

    der Streit zeigt doch wie sinnvoll ein Verband in Landesgrenzen zumindest in RLP wäre, aber der Schütze schaut ja zuletzt auf sich und denkt und kämpft erstmal für die anderen. In den anderen Bundesländern können ja die mehrere Verbände nebeneinander offensichtlich problemlos bestehen.

    Nenne doch bitte mal die anderen Bundesländer in denen Verbände aus dem Nachbarbundesland nebeneinander problemlos bestehen.

    Ich kenne Bundesländer mit mehreren Landesverbänden existieren, und Stadtstaaten-Verbände die im "Freiwilligen Wechsel" von Stadtstaat- zum Bundeslandverband pendeln können! Da haben die zuständigen Ministerien für Sport kein Problem in der Spitzensportförderung, da die Punkte für die Bezuschussung von BMI sowieso im Land bleiben. Die Politischen Grenzen sind nun mal auch die Zuständigkeiten der Zuschuss Flüsse von oben nach unten.

    Auch für die Einstufung als Schwerpunktsportart haben diese Schützen keinen Nachteil, den diese Einstufung ist gebunden an die Punktewertung oben.

    Für Rheinland-Pfalz ist diese Zielsetzung nur zu erreichen wenn alle Schützen des Landes in einen Topf gewertet werden, und dieses wieder mit dem Aufbau des Nachwuchses ab Schulbeginn konsequent gefördert wird.

    Ohne Nachwuchs keine Spitze aber wie die Erfahrung in allen Sportarten zeigt auch ohne Spitze Abbau des Breitensports!

    Dies gebe ich gerne zu, ich kann da jetzt nichts verwerfliches daran finden. Welche Verbesserungen Herr Lauterwasser bringen soll ist für mich nicht zu erkennen.

    Diesen Irrweg kann und werde ich hiermit beenden.

    Zunächst zu meiner Kandidatur als Vizepräsident war eine Hauruckaktion zu der ich mich habe hinreisen lassen, da im Vorfeld selbst Beschlüsse des Gesamtvorstandes ignoriert wurden und die satzungskonformen Vorgaben des GV vom Präsidium einfach ohne Rücksprache abgeändert wurden.

    Ich vertrete die Meinung, dass ein Vorstandsamt in einem Fachverband in RLP mit einer Funktion im Präsidium eines DSB Landesverbandes im Interessenkonflikt steht. Die Fachverbände erhalten vom Land RLP über LSB und die Sportbünde die Fördermittel zur Sportförderung aus dem Landeshaushaushalt.

    Aus diesem Grunde habe ich mich dafür eingesetzt, dass die 3 Fachverbände im Verbandsausschuss Leistungssport RLP (VAL) als eigenständige Gliederung in die Satzung des PSSB aufgenommen wurden. In diesem Ausschuss müßten die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des Leistungssports und dessen Nachwuchs zusammen mit dem/den DSB Landesverbanden aufgebracht werden. Als ich zum Vorsitzenden von diesem VAL gewählt wurde, trat ich als Verantwortlicher für dieses Gremium auch von mein Amt als 2. Vorsitzender des Fachverbandes Sportschiessen Rheinland zurück.


    Ich stehe somit für keinerlei Präsidiums Funktionen zur Verfügung!. Damit hat sich die Frage des Benefit ebenfalls erledigt.

    Kurt Lauterwasser

    Es sind nicht DEREN Mittel, sondern Mittel für den Schießsport, und inwieweit die dann tatsächlich nicht mehr dafür zu Verfügung stehen, wird sich zeigen. Schließlich haben sie ja auch einen Satzungsauftrag.


    Ich lasse mich da gerne belehren. Nach meiner Kenntnis gibt es da aber unterschiedliche Töpfe. Aber da werden sich andere Leute mit beschäftigen, die das Ganze besser kennen als ich.

    Nachdem der RSB es jetzt versucht, lästige Kritiker die Jahrzehnte im Ehrenamt für unseren Sport Ihre Freizeit geopfert haben, mit billigen Gründen und übler Nachrede unter Anklage zu stellen, lasse ich die Aussage nicht mehr so im Raume stehen.

    1. Ob es Dir passt oder nicht, im GEGENSATZ zum Pseudo Fachverband Sportschiessen der früheren RSB-Präsidenten & Vizepräsidenten Gebiet Süd,

    sind die heutigen Mittel in Deinen Worten DEREN Mittel. Der heutige Fachverband Sportschiessen Rheinland e.V. ist der freiwillige Zusammenschluss

    von Schießsport betreibenden VEREINEN, die dem Sportbund Rheinland angehören. Diese Zugehörigkeit wird jährlich von den Vereinen mit ihrer

    Jahresmeldung an den Sportbund aktualisiert. Diese Mitgliedermeldung ist die Basis für die Bezuschussung für den Sport aus Steuermitteln von

    Rheinland-Pfalz. Die Ausschüttung erfolgt in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien und auf Basis des von der Delegiertenversammlung be-

    schlossenen Haushaltsplanes, der 100% der Zuflüsse umfasst. Damit entscheiden die Vertreter der Mitgliedsvereine über die Verwendung von je-

    dem Cent in Ihrem Fachverband, nämlich IHREN Mitteln.

    BIS 2010 wurden von diesen 100% auf zwei Ebenen aufgeteilt je 40% für die Verwaltung zugestanden 1. Ebene der Präsident bzw. Vizepräsident

    und der Geschäftsführer, 2. Ebene die Bezirksvorsitzen des RSB.

    Die restlichen Mittel wurden ohne jegliche Rechenschaft zuerst auf willkürliche Zuweisung danach auf Antrag nach Vorgabe des Höchstbetrages ,

    den Mitgliedern der Bezirke ausgeschüttet.

    2. Die Leistungssport Förderung erfolgte über das Kuratorium LLZ-Sportschiessen Bad Kreuznach.

    Hierzu wurde von den 3 Fachverbänden Sportschiessen mit ein Haushaltsplan für die E, D & C/D Kader erstellt.

    Die Kosten für den Leitenden Trainer und der Unterhaltskostenzuschuss für das LLZ wurden vom LSB übernommen, dazu kam ein Verbandszu

    schuss nach Leistungsbewertung.

    Die Auflösung der E-Kader u d somit der Sicherung von qualifiziertem Nachwuchs 2009 führte u.a. zur Anforderung dem Fachverband Sportschiessen

    durch eine Gründungsversammlung zum e.V. zu machen, in dem die Vereine ihre Vertreter wählen und diese nicht mehr als geborene Mitglieder vom

    RSB benannt werden. Diesen Verwaltungsakt hat die Führung des RSB 3 Jahre in mehreren Anläufen nicht zustande gebracht?!

    3. Alles Geschichte! aber warum muss dann die Führung des RSB Vorstandsmitglieder des Fachverbandes Sportschiessen Rheinland e.V.

    wie Staatsfeinde behandeln, obwohl selbst Du zugestehst, dass seit deren Vorstandsarbeit viel für die Vereine und somit für den Schießsport in RLP

    erreicht wurde. Alle Vorstandswahlen erfolgten seither einstimmig bei Teilnehmerzahlen, die kaum ein Verband nachweisen kann. Für mich heisst

    dass, die Mitglieder sind mit Ihrem Vorstand zufrieden. Steht es dann einem normaler Weise kooperierenden Landesverband überhaupt zu sich in die

    Autonomie eines unabhängigen zweckgebundenen Vereins, der nur deswegen existiert weil dieser LV seinen Sitz im Nachbarbundesland hat und die

    Rheinland-Pfälzischen Vorgaben Jahrzehnte ignorierte, jedoch gerne die Steuergelder für sich in Anspruch nahm.

    4. Ein Präsidium, das für sich in Anspruch nimmt mit den alten Kamellen nichts am Hut zu haben, muss einem rechtmäßigen Vorstand den gleichen

    Respekt und Achtung entgegenbringen wie es selbst für sich einfordert. Äußerungen wie wir bestimmen und ihr bezahlt lassen aber keinerlei

    Achtung erkennen. Kritik mit Drohungen zu beantworten kennt man schon von früheren RSB-Präsidenten, von denen sich das aktuelle Präsidium

    distanziert. Die Vizepräsidentin des NICHT selbständigen Gebiets SÜD des RSB sollte erst einmal Leistungen für die Schützen in RLP erbringen.

    Im letzten Ausschuss dem Sie in RLP auf Landesebene angehörte hat Sie nur Forderungen gestellt, ohne die Ihr obliegenden Aufgaben zu erbringen.

    Ehrenamtler anzugreifen, die Ihre Aufgaben für unseren Schießsport ohne Bedingungen selbstlos seit einem halben Jahrhundert erfüllen ist schäbig.

    Vorstände sollen Repräsentanten ihre Organisation sein aber ohne Zweifel sind sie freiwillige Dienstleister und keine Feudalherrschaft.

    Ein "unterstellter" Vorsitzender ist kein Befehlsempfänger ohne eigene Meinung und Werte, darüber hinaus ist er als Vorsitzender einer Gliederung

    welche als e.V. eine eigenständige Juristische Person darstellt immer vorrangig diesem Verein verantwortlich u d hat dessen Interessen vorrangig zu

    beachten.

    Darüber hinaus haben der PSSB und der RSB eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, über die nun der gemeinsame rheinland-pfälzische Leistungssport abgewickelt werden soll.

    Die Zusage dass der RSB zum ersten mal seit der Gründung des LLZ (dessen Beerdigung und damit der Vernichtung von Millionen Investitionen desBundeslandes Rheinland-Pfalz er mit dem Herrn Liquidator erreicht hat) erhebliche Summen aus der Verbandskasse in den Sport in Rheinland-Pfalz investieren möchte ist lobenswert.

    Bis heute war der PSSB der einzige Landesverband der seiner Aufgabe gerecht wurde und hier seiner Verpflichtung als Landesverband, in Zusammenarbeit und Finanzierung mit den Fachverbänden entsprochen hat.

    Man wird sehen wie sich die Zusagen in Zahlen zeigen, bisher steht immer noch die mehrfach öffentlich geäußerte Aussage des RSB-Präsidenten im Raum "wir bestimmen was gemacht wird und der Fachverband Sportschiessen bezahlt".

    Damit werden nicht Verbandsgelder sondern die Steuergelder der Landes RLP, die den Vereinen zur Sportförderung zustehen ausgegeben.

    Die begrüßenswerte Geste den Kostenersatz aus dem Rechtsstreit mit dem PSSB hier zu investieren wurde ja bis heute nicht näher definiert und ist auch nicht wiederholbar. In der ARGE der Landesverbände wurde die von den 3 Fachverbänden angebotene Beteiligung auf Anforderung des RSB total ausgeschlossen.

    Der Schlüssel zur Bezuschussung des Leistungssports war in der bestehenden Vereinbarung im Verbandsausschuss Leistungssport (VAL) nach Mitgliedern gleich durch die 3 Fachverbände Rheinland, Rheinhessen und Pfalz und dem Landesverband PSSB zu stemmen.

    Die ARGE RSB/PSSB beinhaltet die paritätische Aufteilung zwischen den Landesverbänden. Dieses aus der Sicht des vereine in RLP durchaus erfreulich, denn dadurch können die Vereine in RLP künftig mit mehr Zuschüssen zur Sportförderung durch die Fachverbände rechnen.


    Kurt Lauterwasser

    Leistungsbeauftragter Schießsport RLP

    Vielleicht erklärt da ein Blick auf die Landkarte schon vieles?

    Die Hessen wurden in der Vergangenheit ja oft genug wegen ihrer olympischen Ausrichtung gescholten, für einen leistungsorientierten Nachwuchsschützen kann das ein Ziel sein, abgesehen davon ist Hessen eines der wenigen Bundesländer die Schützen als Behördenbeschäftigen eine berufliche Zukunft bieten. (s. Christian Reitz)

    Nicht alle Sportler die in Hessen bei der Behörde beschäftigt sind werden von Hessen bezahlt, es gibt auch eine Kooperation mit dem MDI und Sport Rheinland-Pfalz deshalb treten auch unsere Leistungssportler bei der Sportlerehrung z.B. in der Polizeiuniform an.

    Es ist völlig klar, dass der Name zweitrangig ist, aber selbst das DSB Gericht 1 hatte gegen die Namensänderung nichts einzuwenden, da diese den geänderten Fakten entspricht. Früher war der PSSB ausschließlich für Vereine innerhalb des Sportbundes Pfalz zugängig, heute sind Mitglieder aller 3 Sportbünde / Fachverbände im PSSB organisiert. Aber auch hierzu wurde ein Kompromiss gefunden. ES geht um die Ansprüche die einer Gebietskörperschaft zustehen, aber nicht im Vereinswesen zulässig ist. Die Kreise deren Vereine den Wechsel zum PSSB beantragt haben sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten und lassen sich Ihre Satzungen nicht von einem anderen Landesverband vorschreiben. Wenn in diesen Kreisen neue Vereine entstehen entscheiden diese welchem Schützenkreis und Landesverband sie zugehören wollen. Die Leibeigenschaft wurde schon vor den Preußischen Rheinprovinz aufgelöst.

    c) = Akzeptanz der Entscheidung der betroffenen Vereine - ich glaube das nannte man auch einmal Demokratie

    Ihr wisst aber schon, dass es entsprechend der DSB-Satzung noch eine dritte Instanz gibt?

    Carcano

    Diese Aussage passt überhaupt nicht zu Deinem sonstigen Portfolio, dass auf sachlich nachvollziehbaren Aussagen und Stellungnahmen besteht.

    Die Veröffentlichung des DSB unter Aktuelles beinhaltet die folgende Passage:

    "Mit dieser Entscheidung ist der verbandsgerichtliche Rechtsweg ausgeschöpft.

    Damit wurde der Streit im Hauptsacheverfahren und auch im einstweiligen Rechtsschutz zwischen den benachbarten Landesverbänden über die unabgestimmte und einseitige Ziehung von Landesverbandsgrenzen juristisch in der 2. Instanz entschieden."

    Dies ist auch in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung des DSB:

    Rechtsorgane des DSB sind der Kontrollausschuss, das DSB-Gericht 1. Instanz und das DSB-Gericht 2. Instanz. Ihre Zusammensetzung ergibt sich aus § 15 Ziff. 7, 8 und 9 der Satzung.

    Das das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt kann jedoch meines Erachtens noch gar keine Reaktion erfolgen.

    Die Satzung des RPSSB geht in keiner Passage davon aus oder vermittelt den Eindruck, dass der PSSB sich mit der neuen Satzung vom Verein zur Gebietskörperschaft wandeln möchte, was schon gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Satzung grenzt die Mitgliedschaft für Vereine mit Sitz außerhalb von RLP aus! Die Mitgliedschaft in einem Verein beruht im Gegensatz zu Gebietskörperschaften generell auf Freiwilligkeit und nicht auf dem Highlander Prinzip "Es darf nur EINEN geben" damit war auch von Anfang an klar, dass die Vereine selbst ihre Zugehörigkeit entscheiden, wie das auch bisher der Fall war, nachdem der DSB als Dachverband festgestellt hatte dass es für RLP keine nachvollziehbare Grenzen gibt.

    Sag mal geht es dir nicht richtig gut? Ich hab fast Wort wörtlich das zitiert was offizielle Funktionäre von sich gegeben habe.

    Dann lies mal nach wer offizielle Funktionäre des RPSSB und auch schon des PSSB im GV sind.

    Danke für Dein Musterbeispiel wie man mit Behauptungen ohne jegliche Fakten einsetzen kann um Verwirrung und Disput zu erreichen

    Dafür gibt es einen Begriff FAKE-NEWS

    Ich halte es für alle Beteiligten für besser wenn Diskussionen auf recherchierten Fakten nach der Abstimmung mit den zur Verfügung stehenden

    Quellen und ggf. persönlichen Gesprächen mit befugten Vertretern erfolgen bevor öffentliche Statements abgegeben werden.

    Das erspart vielen Lesern die nicht selbst im Stoff stehen den Weg in eine Einbahnstraße und viele nutzlose Debatten.

    Also ich kann keine Hinweise dafür finden, dass es einen RPSSB wirklich gibt. Aber warum veröffentlichst du das Protokoll nicht?

    Dann solltest Du mal Deine eigen links z.b,#714 2.Absatz lesen, darin steht die Delegiertenversammlung hat "beschlossen" und nicht geplant.

    Die Beschlüsse einer Delegiertenversammlung sind im Innenverhältnis bindend, Änderungen im Außenverhältnis werden logischer Weise erst mit der Veröffentlichung rechtswirksam.

    Das Protokoll ist bis zum Ablauf der Einspruchsfrist ein internes Papier des GV, und selbst danach nicht öffentlich, da einige Punkt von der Delegiertenversammlung und nicht von diesem Forum behandelt und entschieden werden, aus diesen Gründen tagen Vorstände zumindest teilweise nicht öffentlich. Dann kommt es auch weniger zu solchen Schei...---Parolen wie Du sie veröffentlicht hast.:cursing::cursing:

    Also ein PSSB Gesamtvorstandsmitglied hat mir gegenüber gerade die Aussage gemacht, dass der Namen RPSSB vom DSB genehmigt wäre und die Sache mit den alten Landesgrenzen vom PSSB abgelehnt wurde. Mal sehen was da wirklich stimmt. Dieses Schmierentheater ist echt amüsant

    Da scheint es wohl 2 verschiedene Gesamtvorstände zu geben?

    Wenn man dies jedoch genauer betrachtet ist der Gesamtvorstand eine vereinsinterne Gliederung und somit gibt es seit dem 21.05.2017 nur einen RPSSB Gesamtvorstand.

    Also könnte diese besagte PSSB Gesamtvorstandsmitglied auch eine Legende sein, daher stimmten die Aussagen nicht so ganz mit den Fakten im Protokoll (Fakten) der GV Sitzung übereinstimmen, wie das hat so bei Sagen und Legenden üblich ist.

    Die "formale Qualifikation" ist die Grundlage aber nicht die Lösung aller Probleme, Ein frisch gebackener Geselle / Meister ist auch mit Sicherheit nicht in der Lage in seinem Beruf die optimalen Leistungen zu bringen, dazu gehört noch eine erhebliche Portion Erfahrung. Aber nur Erfahrung ergibt meist wenig Perspektiven für die zeitgerechte Weiterentwicklung.

    In der Vereinswelt wird aber Wissen leider sehr oft mit "Meinen" oder "Vermutung" verwechselt oder durch "Wollen" ersetzt.

    Zum Thema Kontrolle sehe ich es ebenfalls so dass der Geschäftsführer nicht das Kontrollorgan sein kann und darf, er jedoch aus seine Position heraus durchaus für die Ihm zugeordneten Bereiche verantwortlich und haftbar ist, und daher die Vorstandsgremien auch informieren muss wenn er Auffälligkeiten bemerkt. Die Verantwortung haben letztendlich wieder die Mitglieder auf allen Ebenen,die durch Ihre Vorstände (BGB) vertreten werden. Denn diese erteilen letztlich die Entlastung, und übernehmen dadurch auch wieder die Verantwortung für die "Juristische Person", was nach meiner Erfahrung vielen nicht bewusst ist. Hier fehlt wieder die Kenntnis durch mangelnde Aus- Fortbildung.

    Meine Antwort #690 ist wohl auf der Strecke geblieben!


    Ja ich habe mehrere Ausbildungen genossen bis incl. DOSB VMB, daneben mehrere Fachausbildungen Vereinsrecht, Waffenrecht, Controling .....

    und die nächsten 2 Wochenenden geht es damit weiter.

    Wer meint er hat ausgelernt oder genug Erfahrung, lebt in der Vergangenheit, ist dabei allerdings leider nicht alleine.

    Aber selbst formale Qualifikationen nutzen doch überhaupt nichts, wenn die betreffenden Personen diese nicht zweckentsprechend einsetzen.

    Wenn Du Recht hast mit Deinen Beurteilungen zu oben und davon gehe ich aus, ist das nächste Kasperltheater vorprogrammiert.

    Ist das eigentlich nicht üblich das von beiden Seiten, vor Veröffentlichung prüfen zu lassen, eben gerade auf solche Dinge ?

    Leider scheinen einige Spitzenfunktionäre beratungsresistent zu sein. Deren Meinung ist immer die Richtige, selbst wenn eindeutige Gesetze, Richtlinien und Verordnungen mehr als deutlich und auch verständlich für nicht Juristen, andere Vorgaben definieren.

    Es wäre eine Aufgabe für den DOSB für die Funktionäre der Spitzen- und Landesverbände eine Verbandsmanagerausbildung zwingend vorzuschreiben.

    Den durch diesen Personenkreis wird über Beiträge der Vereinsmitglieder und Steuergelder die für diese zur Verfügung gestellt werden verfügt!

    Da darf man sich schon fragen warum an der Basis nicht ohne Qualifizierte Ausbildung geht, Aber je gehobener die Position desto weniger Anforderungen werden gestellt, im Gegenteil durch Funktion wird Wissen vorausgesetzt und nach unten diktiert.

    Die Landesverbände sollten mit Ihren Spitzenverbänden den Vereinen die Arbeit erleichtern. Zahlreiche Änderungen sind jedoch tagesüblich und belasten das Ehrenamt zwischenzeitlich weit über die Belastungsgrenzen.

    Die Politik hat es teilweise verstanden, das die Bürokratie reduziert werden muss. Heute ist die Antragstellung und Beratung durch qualifiziertes Personal bei vielen Ämtern schon üblich, zum Teil wird auch das Problem oder Anliegen direkt vor Ort erledigt oder zumindest final auf den Weg gebracht. Beispiel Ausweis / Pass Beantragung keine 10 Minuten, da auf alle vorhandenen Daten zurückgegriffen werden kann. Sportpass Änderung Formulare, Formulare wer ist zuständig? Schütze, Verein A oder B oder vielleicht alle, Fristen ........... und dann oft doch die falsche Zuordnung im neuen Sportpass.

    Warum muss die Ehrung von Jubilaren überhaupt beantragt werden? Die Verbände haben EDV Anlagen mit allen Informationen zur Mitgliedschaft, Vereinswechsel, Verbandswechsel usw. die der Verein und auch die Verbandsgliederungen oft nicht einmal wissen!

    Bleibt letztlich nur noch die Frage WER braucht WEN ? - Jede Firma die diese Frage stellt ist wahrscheinlich schon pleite!

    Dazu sind die Vereine eigentlich die Arbeitgeber der Verbände und nicht deren Kunden!!

    Ich habe zwar erst noch n den letzen Tagen gesagt, dass ich dieses Forum nicht als Öffentlichkeitsmedium verwenden werde, da ich derr Meinung war das dieses Thema nur Verrbandsintern zu bearbeiten ist.

    Da jedoch durch die Veröffentlichungen nicht Beteiligte mehr Informationen aus mittlerweile 2 schwebenden Verfahren haben als die BGB 26 Vorstände werde ich zu Punkten die mich persönlich betreffen, und zu Darstellungen die willkürlich erfolgt sind Stellung beziehen. Die Grundlagen dazu sind in den Veröffentlichungen zu finden.

    Wenn schon Informationen, dann wenigstens die richtigen. Das Registergericht hat sich an den DSB gewandt, nicht umgekehrt. Zitat aus dem Schreiben: "[...] haben mich gebeten, Ihnen auf Ihre Schreiben vom 28.07.2017 und 01.08.2017 zu antworten



    Neuer Name altes Verhalten, wenn einem nicht alle Informationen vorliegen sollte man keine alleswissende Komentare abgeben.

    Es gab bereits Kontakte von der "Geschäftsstelle des DSB Gerichtes Instanz 1" vor dem 28.07.2017. Hier hat Herr Garmeister unaufgefordert die einstweilige Verfügung (soweit dies überhaut eine ist) dem Registergericht vorgelegt. Leider hatte er dabei versäumt zu erwähnen, dass vom Anwalt des PSSB der Klageverkündung wie auch gegen der "einstweiligen Verfügung" widersprochen wurde. Ich habe mir jedoch erlaubt das Registergericht auf diese kleine Nebensächlichkeit hinzuweisen.

    Eine solche Vollmacht scheint dem DSB bisher ja nicht vorgelegt worden zu sein. Würdest du mit jemandem verhandeln, ohne dass du eine schriftliche Bestätigung über dessen Vertretungsberechtigung hast? Die Nachweispflicht liegt doch wohl bei Herrn Lauterwasser.

    Kommentar siehe oben 1. Absatz, ich brauche und sollte dem DSB keine Vertretungsvollmacht vorlegen, da diese Baustelle der Anwalt des PSSB in allen Belangen bearbeitet. Es ging hier um meine Kontaktaufnahme mit dem Registergericht.

    In der Angelegenheit Satzungsänderung und Registergericht kann ich meine Vollmacht nachweisen. Hierzu werde ich aber keinerlei Stellungnahme abgeben, hier handelt es sich um ein schwebendes Verfahren, das normaler Weise nur die Beteiligeten bei der Eintragung von Satzungsänderungen, das Registergericht und den Verein der die Eintragung beantragt betrifft. Diese hat auch der Anwalt des RSB richtig erkannt, in dem er schreibt dass eine Beteiligung 3. nicht möglich ist!

    Das dennoch Akten aus diesem Verfahren von nicht Beteiligten veröffentlicht werden ist schon im Rahen des Datenschutzes erwähnenswert. Und wird an der dafür zuständigen Stelle bearbeitet.

    5. DSB mach nur so weiter, dann treibst du die Mitglieder zu den Historischen, DSU, BDMP oder anderen Verbänden, denn nur ein Bruchteil will zu den deutschen Meisterschaften des DSB. Schießen können sie überall.

    Damit hast Du für den überwiegenden Anteil der Vereine mit Sicherheit recht,

    den auch diese Verbände haben Landesverbände in Rheinland-Pfalz.

    Doch wenn ich mich nicht irre ist dieses Forum getittelt mit Landesleistungszentrum Sportschiessen Rheinland-Pfalz. Und dabei geht es in der Sache und diese ist ausschließlich in Deutschland bei den Landesverbänden des DSB aufgehängt, und deshalb sind wir froh, dass unsere Vereine diesen Hürdenlauf im Interesse der Gemeinsamkeit auf sich nehmen.

    Dazu gibt es wenige aber sehr schwerwiegende Fakten, deren Folgen die Schützen in Rheinland-Pfalz tragen müssen ohne wenn und aber:

    1. Es gibt seit November 2016 (Schreiben des RSB Päsidenten Palm an den LSB
    durch dessen Ausstieg kein LLZ mehr, und somit auch keinen Leistungssport im Sportschiessen.

    Für den RSB kein Problem, der hat ja bereits 2010 die Atlethen vom LLZ-RLP zu Gunsten seine neuen LLZ Leichlingen abgezogen. Aber der RSB hat nur 1/3 der Schützen aus Rheinland Pfalz als Mitglied, und auch diese haben das nicht alle akzeptiert, was auch mehr als deutlich in den gutbesuchten Mitglieder- versammlungen des Fachverbandes Sportschiessen Rheinland und deren Beschlüßen ersichtlich ist.

    2. Ergebniss ca 32.000€ bisherige Zuschüsse aus Steuermitteln des Landes müssen um unsere Leistungssportler weiterhin zu förden durch die Fachverbände erbracht werden. Diese fallen bei der Vereinsförderung weg. Somit tragen diejenigen, die nichts mit dem Machtgerangel der Präsidenten zu tun haben die Folgen!!!

    3. Um 2018 wieder Fördermittel zu bekommen muß ein DSB Landesverband in RLP die Verantwortung für die Umsetzung des neuen Leistungssportkonzeptes für alle Sportschützen (DSB) des Landes übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle in welchem DSB Landesverband der zu fördernde Leistungsschütze Mitglied ist, er muß nur für seinen Verein und für den Kader-RLP starten.

    4. Ein Landesleistungszentrum / Stützpunkt muß allen DSB Schützen des Bundeslandes zur Verfügung stehen. Zunächst ist geplant einen temporäreren Landesstützpunkt und dazugehörige E-Kader- und Gegionalgruppen-Stützpunkte einzurichten.

    5. Dieses muß wie gesagt alles einheitlich auf Landesebene erfolgen, deshalb

    haben die Fachverbänden Sportschiessen Rheinhessen, Rheinland und Pfalz die Zusammenarbeit im Verbandsausschuss Leistungssport beschlossen. (wie bereits im frühren Konzept zur Erhaltung da LLZ-RLP.)
    Dazu wurde jedoch der PSSB aufgefordert eine Namensänderung auf Grund der Mitgliedschaft von Vereinen und Kreisen aus den Bereichen Rheinhessen und Rheinland anzupassen.

    Im Bereich der Neuaufnahme, ist diese auf Vereinen innerhalb der Landesgrenzen des Bundeslandes zu begrenzen. Damit werden keinerlei Gebietsansprüche fixiert oder gar festgeschrieben, sondern eindeutig und zweifelsfrei festgelegt, dass es keine Trabanten aussserhalb der Grenzen des Bundeslandes geben wird.

    Jeder Verein in RLP ob alteingesessen oder Neugründung, entscheidet wie es auch beim DSB festgeschrieben ist (RLP ein Fleckentepich), bei welchem Landesverband er Mitglied werden will. Das ist nicht die Angelegenheit der Landesverbände, zur Zeit provitieren die nicht DSB-Landesverbände!

    6. Der RSB konnte bis heute einerlei Nachteile durch die Satzungsänderung des PSSB auf RPSSB nachweisen. Er hat als Landesverband mit Sitz in NRW jedoch selbst vor Gebietsansprüche in RLP für sich geltend zu machen obwohl Sportverbände KEINE Gebietskörperschaften sind, siehe Satzungsentwurf des RSB, der vor 6 Wochen von dessen Gesamtvorstand mehrheitlich verabschiedet wurde, leider ohne die Definition wie sich dieser Gebietsanspruch in der Umsetzung auswirken soll! Gebiet = Zwangsmitgliedschaft? (das gabe es wirklich zu Zeiten der Preussischen Rheinprovinz) Dem widerspricht jedoch der Vertreter des DSB Gerichtes Instanz 1 in dem er sagt der Kreis Bad Kreuznach ist nicht Beteiligter im Verfahren um die Verbandsgrenzen (liegt wie auch die anderen 3 Kreise die auch Widerspruch eingelegt haben in dem vom RSB beanspruchten Verbandsgebiet).

    Durch die Blockadhaltung des RSB verursacht dieser finanziele Schäden für die Sportschützen in Rheinland-Pfalz, darüberhinaus beschädigt er nachhaltig das Ansehen der Sportschützen im Bundesland RLP und darüber hinaus.

    Die 3 Fachverbände und der PSSB waren immer dazu bereit eine Lösung zusammen mit dem RSB zu finden, aber wir sind keine Nasenbären.
    Um weiteren Schaden von unseren Mitgliedern abzuwenden waren wir gezwungen diesen seit 2011 abgelehnten Weg zu gehen.

    Wir wollen nicht Klagen sonder unsere Ruhe und die Arbeitskraft endlich in den Sport und die Ausbildung stecken statt Bretter zu bohren.