Hallo,
ich bin so frei und grab mal diesen Thread wieder aus. Und um Johann zu zeigen, dass ich ihn nicht ignoriere: Ja, ich habe versucht, mich zu informieren. Aber entweder bin ich zu dämlich, um es zu verstehen, oder das Thema zu komplex, weil es so viele abweichenden Informationen darüber gibt.
Aber worum geht es (mir) überhaupt:
Ich bin Mitglied eines Schützenvereins ("Verein A"), in dem ich Luftpistole schieße. Dem entsprechend ist auf meinem Schützenausweis auch die Disziplin LP eingetragen. In diesem Verein wird nur LP und LG geschossen.
Ende Juli wurde ich nun Mitglied in einem anderen Verein ("Verein B"), weil ich auch den Bogensport ausüben möchte. Verein B ist also mein Zweitverein.
Der Änderungsantrag für den Schützenausweis wurde erst Anfang September gestellt, also nach dem Meldeschluss 15.08., beantragt wurden die Einträge LP für den Verein A und diverse Bogen-Disziplinen für Verein B.
Nun stehen die Gaumeisterschaften im Bogenschießen an. Mir wurde nun mitgeteilt, dass ich die Gau und evtl. die Oberbayerische zwar mitschießen kann, allerdings als Starter für den Verein A, weil mein Änderungsantrag ja erst nach dem Meldeschluss eingegangen ist und somit erst zum 15.08. des nächsten Jahres wirksam wird.
Nun meine Frage:
Ist diese Auskunft wirklich richtig?
Ich muss für Verein A starten, obwohl dieser überhaupt keinen Bogensport betreibt?
Ich kann also nicht in der Mannschaft des Vereins B schießen, obwohl ich zu Beginn des Schießjahres dort Mitglied wurde und auch vor Beginn des Schießjahres (aber nach Meldeschluss 15.08.) der Änderungsantrag gestellt wurde?
Beide Vereine sind übrigens im gleichen Gau. Aber bei den Schützenausweisen hat wohl der BSSB das Sagen.
Für Eure Antworten danke ich schon mal herzlich im Voraus.