Beiträge von schmidtchen

    /Klugscheiss AN/

    Doch, es gibt noch ein paar ganz, ganz alte Schützen (nicht im Osten, wir sind erst zu spät der Freiheit beigetreten), die haben ihre WBK noch vor der Sachkundeplflicht bekommen. Bei denen gilt der langjährige Umgang ohne Blödsinn gemacht zu haben als Sachkundeersatz.

    SOOOO alt müssen die nun auch nicht sein. Bei meinem Waffenerwerb Anfang der 80er Jahre reichte auch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein als "Nachweis der Sachkunde" noch aus. Aber da reichte auch die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Holzkleiderschrank in einem abschließbaren Schlafzimmer noch als Aufbewahrungsnachweis aus. ;)

    Aber wir gehen ja vom heutigen Regelfall aus. Da sollte zumindest jeder Schütze mit ner eigenen Feuerwaffe ne Sachkundeausbildung mitgemacht haben. Was er davon behalten hat ist dann ne ganz andere Frage. Das ist wie beim Führerschein: Da habe ich manchmal auch die Vermutung, dass der Fahrer das Teil in ner Verlosung gewonnen hat, weil elementare Regeln des Straßenverkehrs nicht beachtet werden.

    Wer redet von der eigenen Waffe?

    Jetzt musst du mir helfen. Bisher war ich der Meinung, es ginge um die gelbe WBK um darauf ne eigene Waffe zu kaufen. Wofür sonst braucht man die??? Nun redest DU nicht mehr von der eigenen Waffe? Willst du die Sachkundepflicht für jeglichen Feuerwaffenschützen einführen oder was?

    Es macht schon Sinn das alleine aus Haftungsgründen abzufragen. Sie stellen ja auf dieser Grundlage mit ihrer Verantwortung das Bedürfnis aus.

    ...

    By the way: Auch ich möchte am Stand keinen mit einer 9mm neben mir haben, der noch keine Sachkundeprüfung für den sicheren Umgang mit scharfen Waffen hat.

    Ich weiß ja nicht genau, wie lange deine Sachkundeprüfung her ist, aber zur Not solltest du noch mal einen Blick ins Gesetz werfen. Dort ist der Nachweis der Sachkunde als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis in § 4 Abs. 1 Nr. 3 WaffG klar gefordert. Nur ist es nicht Sache der Verbände, das Einhalten dieses Erfordernisses zu prüfen. Es nützt auch nix, da die Behörde, die nämlich für diese Prüfung zuständig ist, sich sowieso diese Sachkunde nochmal nachweisen lässt. Nur erkennt die jegliche Sachkunde an, die in anerkannten Sachkundelehrgängen erworben wurde, während die Verbände da zum Teil Abstriche machen. Aber sicher ist, wenn keiner einen Fehler gemacht hat, würdest du auch ohne Verbandsüberprüfung der Sachkunde keinen Schützen mit eigener erlaubnispflichtiger Waffe neben dir stehen haben, der keinen Sachkundelehrgang besucht und die zugehörige Prüfung bestanden hat. Ob er damit ausreichend sachkundig ist und das auch umsetzt, ist ein anderes Thema.

    Zurück zum eigentlichen Thema: Das "Recht" der Verbände die Sachkunde (von einer Behörde bestätigtes Zertifikat), Verbandsmitgliedschaft (vom Verband ausgegebener Mitgliedsausweis in Kartenform), Nachweis des Bedürfnisses lt. Sportordnung (von der Behörde genehmigte Sportordnung), Trainingsnachweis (der Behörde vorzulegendes Schießheft) sowie die Einsicht und Speicherung aller vorhandenen WBK´s zwecks Kontrolle der Erwerbsstreckung bzw. Kontingentüberschreitung wurde den Verbänden als "Lekkerlie" für das Stillhalten bei den Waffenrechtsverschärfungen zugestanden. Jeglicher Nachweis kann vom Schützen der Behörde ohne Probleme geleistet werden bzw. die Behörde schaut mal selber in ihre Unterlagen, dort sollte alles drin stehen.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch aussieht mit der Kompetenz der SB, aber bei uns in der Behörde wachsen mir mit der jetzigen Regelung schon manchmal graue Haare, wenn ich manche Dinge mitbekomme und teilweise selber erlebe. Die können kaum was dafür, weil sie a) von Waffen als reine Verwaltungsmitarbeiter/-innen in der Regel keine Ahnung haben (anders als die Polizei, die wenigstens schon mal ein bisschen was mit Waffen zu tun hat) und b) alle Nase lang wechseln müssen, wenn sie weiterkommen wollen und daher ein ständiges kommen und gehen in einem Bereich ist, der schon den Experten einiges abverlangt an Wissen, Auslegung und Kenntnis von Rechtsprechung. Wenn die nun z.B. auch noch der Erforderlichkeit in der Weise überprüfen sollen, ob mein .22er Revolver nicht für die Disziplin 25m-Pistole ausreicht oder ich zur Verbesserung des Ergebnisses besser eine Pistole benötige und noch so ein paar Besonderheiten, so gebe ich das Ganze deutlich früher auf als bisher geplant. :refusing:

    Ganz zu schweigen von den SB's, die heute ja schon bösartig entgegen klarer gesetzlicher Regelungen handeln, denen gibst du damit noch zusätzliche Steilvorlagen.

    Nicht jeder hat Jura und Kommunikationswissenschaften studiert und ist in der Lage, vernünftig mit den SB's zu sprechen. Da habe ich schon manches Mal vermitteln müssen, weil einfach Sprache und Ton schnell eskalierten. ("Die hat ja wohl nen Knall. Die hat keine Ahnung. Soll sich mal von nem erfahrenen Schützen sagen lassen was geht" etc. etc.). Da erreicht man schnell gar nichts.

    Mal zurück zum Thema:

    Zusammenfassend:

    • Sachkundeprüfungen verfallen nach drei Jahren.

    Haben die ein Ei am Wandern?

    Ich frage mich immer schon die ganze Zeit, auf welcher Basis DIE VERBÄNDE den Sachkundenachweis für die Bedürfnisbescheinigung einfordern? Das ist doch nicht deren Aufgabe, die zu überprüfen sondern die des Amtes. X( Die Verbände haben nur die Mitgliedschaft und die das regelmäßige Training und die Erforderlichkeit zu bestätigen. Meine Herrschaften beim RSB sind da auch immer hinterher, wobei ich es in dem Antrag nur bestätigen und nicht vorlegen muss. Ich glaube, ich würde das mit denen auch anderweitig durchziehen, sollte da sowas wie bei den Westfalen kommen. Echt unglaublich.:angry:

    Es ging um einen Antrag, bei dem gleichzeitig eine Grüne WBK (mit entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen) und eine Gelbe WBK beantragt wurde. Neben den Nachweisen für die grünen Voreinträge auch noch für die gelbe eine extra Bescheinigung zu wollen ist schlicht unnötig. Die Bescheinigungen für die Grüne bestätigen alle Kriterien die für ne Gelbe erfüllt sein müssen.

    Wenn ich eine gelbe WBK beantrage, beantrage ich die nicht für eine konkrete Waffe. Auch wenn der RSB es nicht schafft für den Bescheinigungsantrag ein generisches Formular zur Verfügung zu stellen. Deiner Interpretation nach müsste bestätigt werden, das man sowohl mir Kurz- als auch Langwaffen 12/18 geschossen hat, denn auf Gelb bekommt man sowohl als auch.

    Vielleicht habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt: Ich habe versucht zu erklären, warum gelegentlich der Irrglaube auftaucht, man müsse schon beim Grundbedürfnis nachweisen, dass man mit der Waffenart geschossen hat. Das verlangt das Gesetz nicht (mancher Verein, Verband und SB aber anscheinend sehr wohl). Bei der gelben WBK verhält es sich ähnlich: Für die Beantragung dieser WBK muss man ebenfalls nachweisen, dass man regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hat. Eine Unterscheidung der Waffenart wird da ebenfalls nicht gemacht. Insofern spielt das aus meiner Sicht keine Rolle, womit du geschossen hast. Hauptsache erlaubnispflichtig. Ob ich nun eine Waffe mit beantragen muss (wie beim RSB) oder die Karte alleine, ist mir wumpe. Wenn ich die beantragte Waffe nicht kaufen will, lass ich es eben. Zählen tun ja letztlich für die Maximalanzahl eh nur die vorhandenen Waffen und da ist mir der Voreintrag egal. Und wenn ich die 10 möglichen Waffen ausschöpfen will, muss ich eh ne Erweiterung der Karte haben, da sie nur 8 Einträge zulässt.

    Die Frage, ob man mit der Erfüllung der Bedingungen für das Bedürfnis für eine Waffe auf Grün auch GLEICHZEITIG die Bedingungen für Gelb erfüllt hat, würde ICH mit ja beantworten, ob das aber auch jeder SB und vor allem im Streitfall jeder Richter so sieht, muss man abwarten. Bei unserer teils merkwürdigen Rechtsprechung würde ich es eher nicht drauf ankommen lassen und den einfacheren Weg der zweiten Bescheinigung gehen.

    Bei manchen Behörden (z.B. meiner) auch sinnloserweise für die Beantragung der (blanken) Gelben. Realsatire.

    Hm, ich kann das Problem nicht erkennen.

    § 14 Abs. 6 WaffG sagt:
    "Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt,..."

    Das bedeutet, alleine für die Erlaubnis (das ist die gelbe WBK) braucht es bei der erstmaligen Ausstellung eine Bescheinigung, dass du in einem anerkannten Schießsportverband nicht nur Mitglied bist sondern auch die Bedingung des § 14 Abs. 3 Nr. 2 (12/18 Mal schießen) erfüllt hast. Hat er einmal die gelbe WBK, ist eine Bedürfnisbescheinigung nicht mehr erforderlich. Des weiteren dürfen auf die gelbe WBK jegliche Waffen gekauft/eingetragen werden, die in irgendeinem anerkannten Schießsportverband als Sportwaffe für die dort geschossenenen Disziplinen verwendet werden können und den Vorgaben für den Eintrag auf die gelbe WBK entsprechen. Im Gegensatz zur grünen WBK müssen die Waffen also nicht zwingend für die verbandseigenen Disziplinen verwendet werden können.

    Und als letztes noch zur Frage, ob als Nachweis das Schießen mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe ausreicht oder ob die Waffengattung (Gewehr/Pistole) der beantragten entsprechen muss: Hier haben meines Wissens die meisten Verbände die Regelung, die in der WaffVwV für die Waffen des erweiterten Bedürfnisses hergeleitet wird (nämlich dass die beantragte Waffe der Waffenart der geschossenenen Waffe entsprechen muss) auch auf das Grundbedürfnis übertragen (wie es auch der WSB beim von Murmelchen oben verlinkten Formular in den Erläuterungen stehen hat ("mit einer Waffe der beantragten Art"). Wer also die Bescheinigung seines Verbandes haben möchte, sollte diese Rahmenbedingungen beachten. Wissentliche Falschangaben können ggf. später negative Folgen haben.

    Thema in BW ist leider das Urteil des VG Mannheim zu dem Thema (oder war es Stuttgart?).

    In NRW liegt ein solches Urteil nicht vor und Kernproblem hier ist, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und damit keine Rechtssicherheit vorliegt.

    Leider war auch in NRW dieses Urteil des VGH Baden-Württemberg von 2021 der Auslöser der LKA-Aktivitäten mit der Weisung an die Kreispolizeibehörden. Wie immer bei solchen Aktionen sind die Weisungen aber leider an vielen Stellen (bewusst?) unpräzise bzw. beinhalten unbestimmte Rechtsbegriffe, weshalb hier wieder einige Behörden eigenen Süppchen kochen werden. Da diese ganze Aktion auf Landesebene abläuft und nicht überall gleich scharf umgesetzt wird (in Bayern hat meines Wissens der BSSB mit dem Innenministerium z.B. eine Absprache getroffen, dass die 10-Jahresregel aus § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG (die gemäß dem Urteil ja nur für das Grundkontingent gilt) auch auf die Waffen aus §14 Abs. 5 angewendet wird. Das ist dann ja schon mal was!

    Bei dem Thema offizielle Ausschreibung ist es vermutlich auch eine definitionssache. Was gilt als offiziell aufgeschrieben?

    Reicht eine korrekte Ausschreibung auf der Webseite des Vereins? Was ist, wenn er Verein keine Webseite betreibt, reciht dann eine Ausschreibung per EMail?

    Muss die Ausschreibung auf den Seiten des Landesverbandes veröffentlich werden? Wenn ja, aus welchem Grund? Immerhin geht es um eine Veranstaltung eines Vereins, nicht des Verbandes.

    Die Frage der Bedürfnisbescheinigung ist gem. § 14 Abs. 5 eine Sache, die die Verbände zu Regeln haben und insofern stellen auch die die Rahmenregeln dazu auf, wann sie ein Bedürfnis für den Besitz dieser Waffen bejahen/bestätgen. Bisher ist mir nicht bekannt, dass das LKA von den Behörden verlangt, dass die Verbände in ihren Bescheinigungen auch dokumentieren müssen, mit welcher Waffe der Wettkampf geschossen wurde. Wichtig ist nur, dass der Schütze tatsächlich in einer Disziplin in den Ergebnislisten auftaucht, die zur zu bestätigenden Waffe passt. WENN diese Anforderung tatsächlich bestehen würde, müssten ja DIE VERBÄNDE von den Behörden diesbezüglich informiert werden, da sie ihre Bescheinigungen entsprechend anpassen müssten und in der Folge müsste das in die UNtergliederungen, damit auch diese die Erfassung entsprechend vornehmen können. Aus unserem Verband (RSB) ist mir diesbezüglich nichts entsprechendes bekannt..

    Aber da geistern auch schnell mal Gerüchte durch die Gegend, die sich irgendwann verselbständigen. Ich hörte jetzt von einem Jägerstammtisch in unserer Gegend, auf dem verbreitet wurde, dass ab 31.01.2024 das Tragen eines Tresorschlüssels "am Mann" nicht mehr als ordnungsgemäße Aufbewahrung gesehen würde, wegen des Urteils des OVG Münster vom letzten Jahr. Dem ist aber ebenfalls definitiv nicht so. Maßgeblich ist die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel und die habe ich definitiv, wenn ich ihn "am Mann" trage. Wie das Nachts oder bei anderen Gelegenheiten ist, ist ne andere Frage, aber definitiv gibt es da keine dezidierte Vorgabe der Behörde zu. Das ist Jägerlatein gewesen.

    Meine Verwunderung ist noch viel größer, wenn ich überlege, was dieser Satz bedeuten soll:

    "...dass W.Palm, man glaubt es kaum, sich 1,1km zum Wimmelbild Künstler hat bezahlen lassen."

    Du scheinst ja echt freudentrunken zu sein. ;)

    Und bei den Kräften in RLP, die einen eigenen LV incl. Gebiets Süd des RSB haben wollten und fleißig daran gearbeitet haben, war natürlich niemand vom Fachverband Sportschießen Rheinland dabei, die da KRÄFTIG dran mitgearbeitet haben?8) Ich erspare mir hier ein Suchen in den Analen, da würde sich bestimmt das eine oder andere finden lassen, aber mir reicht mein Wissen. Und das wird durch bestreiten eurerseits nicht verschwinden. Insofern muss ich leider sagen, dass ihr da auch kaum besser seid, als diejenigen, denen ihr Unehrlichkeit vorwerft. Diese Geschichte hat aber auch nur indirekt mit Willi's Rücktritt zu tun, insofern war der dargestellte Zusammenhang sicher nicht o.k. aber euer Bestreiten an einer Beteiligung für eine RLP-LV hier noch viel weniger.

    Aber zunächst ist da ja jetzt mal ein Haken dran. Wir werden sehen, wie es weitergeht.

    Und um auch das zu sagen: Ich fand Achim's "Begrüßungs"-Rede auch leider kein Glanzstück. ;)

    Sorry, aber was soll nun wieder dieses unzusammenhängende Zeugs! Du redest hier von SV und Recht auf Leben im Zusammenhang mit der in Rede stehenden "Nutzung" von Sportschützen als "Hilfspolizisten". da hat das eine mit dem anderen aber auch GAR NIX zu tun.

    Was anderes mag bei Reservistenverein(igung)en gelten, in denen ehemalige Bundeswehr-, Polizei- oder auch Justizleute dem Sport nachgehen. Ob die sich da gerne mit in "die Verantwortung" nehmen lassen möchten, vermag ich nicht zu sagen. ICH möchte es als Sportschütze nicht! Das sehe ich (ausnahmsweise) mal wie der DSB-Präsident. Das mögen andere Länder auch anders handhaben, wir haben bei uns auch so schon genug Probleme bei der Umsetzung des Rechts durch die Polizei. das würde mit so einer "Hilfstruppe" nicht besser. Garantiert! Also sollten wir diesen Politikern auch nicht das Wort reden!

    Und ja, den Ursprung der Schützen lag in der Bürgerwehr, aber auch der Mensch hat mal den aufrechten Gang gelernt, sich also weiterentwickelt. Das hat das Staatssystem mit der Gewaltenteilung und dem Gewaltmonopol ebenfalls gemacht. ;)

    Es würde mich nicht wundern, wenn neben den von Erzwo genannten Kriterien insbesondere bei Schießen über mehrere Klassen hinweg auch die Frage der Beteiligung in diesen Klassen in den LV eine Rolle spielt. Aber da gibt es sicher noch ne Reihe anderer Faktoren bis hin zu besagter "Furnierscher Unschärferelation" ^^

    Das übersteigt ja auch unseren Horizont.

    Das sowieso. ;) Außerdem sind wir dafür auch viel zu kurz dabei, als dass wir da Ahnung von haben könnten. ;)

    Sollte der (unwahrscheinliche) Fall eines Laufsteckers vorkommen, dann wird der durch diese Sicherheitsmaßnahme 100%ig aufgedeckt.

    Wie du schon sagst: "unwahrscheinliche Fall". Andererseits kannst du dich mal mit den GK-Gewehrschützen unterhalten, was sie von einer "Schnur" in ihrem Lauf nach 30, 40 oder noch mehr Schuss GK halten. ;)

    Insofern ist immer die Frage, bis zu welchem Grad und mit welchen Folgen man was regeln will/muss. Leider sind dann einige Aufsichten SOOO flexibel, dass sie auf der Umsetzung der Regelung BESTEHEN, eben auch bei GK. Hab ich selbst schon erlebt.

    Die Anwendung der Sicherheitsschnur im Bereich Feuerwaffen ist aus meiner Sicht fast kontraproduktiv. Viel wichtiger ist hier der Augenmerk auf freies Patronenlager, z.B. mit einem auffälligen Stopfen mit Fähnchen.

    Was meinst du, was mit dieser Formulierung aus 0.2.3 SpO bezweckt werden soll

    "Empfohlen wird eine einfache Kunststoffschnur die sowohl die Mündung als auch das Patronenlager überragt." (um es vielleicht einfacher zu formulieren: Die Schnur muss vorne und hinten (aus dem Lauf bzw. dem Patronenlager) rausschauen. Da dürfte also im Patronenlager kaum noch Platz für ne zusätzliche Patrone sein. ;)

    Grundsätzlich halte ich aber die Festschreibung auf die Schnur und die Nichtanwendung auf den Sicherheitsstöpsel mit Fahne schon für übertrieben, da es letztlich tatsächlich darum geht, Patronenlager und Lauf von Geschossen frei zu halten bei geforderter Sicherheit. Da reicht in der Regel bei Patronenwaffen halt die Sicherung des Patronenlagers aus. Aber der DSB und sein Vize Sport müssen ja regelmäßig was zu regeln haben, sonst fühlt man sich wohl unterfordert. X(

    Ah, sorry, geht ja um Gewehr. Da wird es die Regel mit dem freien Handgelenk wahrscheinlich nicht geben.

    Nein, nicht nur. ;)

    Ich schieße Luftgewehr, Luftpistole und Sportpistole mit der rechten Hand, meine mechanischen Uhren, hier Automatikuhren, trage ich auch an der rechten Hand.

    Und es geht auch nicht ausschließlich um Wettkämpfe (wo das Tragen an der waffeführenden Hand bei Kurzwaffe verboten ist).

    Auf der einen Seite gebe ich dir Recht. Hab ich oben ja auch schon mal geschrieben, dass die Polizei ggf. konkreter hätte nachfragen können nach den aus seiner Sicht vorhandenen psychischen Problemen. Andererseits verstehe ich auch die anonymen Meldungsgeber durchaus. Es gibt leider eine Menge Zeitgenossen, die es gar nicht mögen, auf diese Weise angeschwärzt zu werden und die solchen Hinweisgebern sehr energisch auf die Pelle rücken. Habe selbst schon so Fälle kennengelernt. Und leiser ist die Polizei da bei einem halbwegs geschickten Verhalten dieser Personen nicht in der Lage, ausreichend Schutz zu gewähren. Und dann stehst du da mit deinem sauberen Gewissen aber dem kaputten Gesicht oder dem beschädigten Auto. Da überlegt man es sich zwei Mal, ob man sich outet.

    Und nein, den Namen aus den offiziellen Akten raushalten geht nicht. Wenn Name bekannt, steht er in der Akte, der bei Akteneinsicht der Gegenseite bekannt wird. So sieht das leider in Deutschland aus.

    Diese zielten zum einen darauf ab, dass der Täter die Waffen illegal in Besitz gehabt haben soll und zum Anderen dass er psychologisch auffällig gewesen sein soll.

    So jedenfalls die Medien.

    ...

    Was ist aber mit der zweiten Anschuldigung, psychologisch auffällig?

    Was haben die Behörden da unternommen?

    Es war eine ANONYME Information. Das Problem solcher Anschuldigungen ist, dass man sie nicht noch mal genauer Verifizieren kann.

    Aber wenn Informationen an die Behörde gegeben werden, die eine Wut gegen diese Religionsgemeinschaft aufzeigen

    Ah ha, wo hast du das denn her ? Davon habe ich bisher mal noch nix gelesen, dass das INHALT der anonymen Anschuldigung war.

    Ist das nicht genau das, was z.B. bei einer verpflichtenden MPU aufgezeigt werden soll?

    Nochmal, bei einer anonymen Information sind die Behörden natürlich auch erst einmal vorsichtig und versuchen, dass zu untersuchen. Sie haben ihn aufgesucht und sich mit ihm unterhalten. Wenn sich dabei keine weiteren Anhaltspunkte für die Richtigkeit der anonymen Information ergeben, gibt's auch keine MPU. Wäre ja noch schöner, wenn Hinz und Kunz un anonym anschwärzen könnte und wir für teures Geld ne MPU beibringen müssten. DAS fände ich auf jeden Fall auch nicht gut.

    Sein DSC wahrscheinlich nicht, der mit 'Wanne' war eher als Späßle von mir gedacht. Ich verkenne leider oft dessen Problematik insbesondere in Schützenforen. Sorry.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich hatte leider auch überlesen, dass er weiter oben ja vom NSSV als Zweitverband spricht. Insofern hätte ich auch selbst darauf kommen können, dass das nicht Wanne-Eickel ist, denn die liegen ja eindeutig im WSB-Gebiet. ;)