Beiträge von walthergsp

    Danke. Da ich keinen 5D-Griff aus Kunststoff wollte, kam mir diese Möglichkeit sehr gelegen.

    Von der farblichen Abstimmung her, finde ich deine allerdings noch viel schöner (ich liebe dieses Blau).

    Der 5D-Griff ist nicht aus Kunststoff, sondern wie auch die anderen Protouch Griffe von Walther aus lackiertem Holz. Beim 5D-Griff ist dann noch die verstellbare Platte aus Aluminium eingesetzt.

    Die Nummer 3 des §14(3) findet bei der "gelben WBK" nach §14(6) keine Anwendung:

    §14(6) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

    Hier ein Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum §14:

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

    Der Verschluss der GSP500 ist von den Spanngriffen abgesehen aus Stahl. Die Kappe die vor dem Verschlusspuffer sitzt und auf die der Verschluss aufschlägt ist aus Kunststoff. Diese Art des Verschlusspuffers hat Walther vor fast 15 Jahren in der Hämmerli SP20 verwendet und da gab es nie Probleme.

    Hallo

    die Schraube 10 für die Druckpunktkraft ist in die Schraube 11 für die Druckpunktlage geschraubt. Mit dem Inbus in Schraube 10 wird die Druckpunktkraft eingestellt. Die Schraube 11 wird mit dem Schlitzschraubendreher verstellt. Ist in der BA etwas unglücklich dargestellt.

    Gruß

    walthergsp

    Auf dem Bild sieht es richtig aus ist aber etwas schwer zu erkennen. Die Drosselschraube mit einem Ring ( Bohrungsdurchmesser 1mm) ist standardmäßig in Schussrichtung gesehen links auf der Bohrung in der die Stange für den Schlagbolzen läuft. Die Drosselschraube mit zwei Ringen (Bohrungsdurchmesser 0,6mm) ist in Schussrichtung rechts für die Verschlussdämpfung .

    Die Drosselschrauben können auch getauscht werden, dann ist die Dämpfwirkung auf den Verschluss nicht so groß, hat aber keine negativen Auswirkungen.

    Meine Handkantenauflage ist gebrochen. Der Griff ist grau/blau/grünes Schichtholz. die normale Expert hat ja blau/natur als Farbe. Die Farben der neuen GSP sehen meiner sehr ähnlich. Deshalb hoffe ich auf eine passende Geometrie des Griffes an der Handkantenauflage.

    Die Griffe der GSP Expert wurden vor etwa einem Jahr auch auf das blau graue Schichtholz umgestellt. Am besten mal bei Walther nach einem entsprechenden Ersatzteil anfragen.

    Gruß

    walthergsp

    Hallo

    ein Blick in die AWaffV hilft hier.

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

    § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend

    (1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt. Der Erlaubnisinhaber kann selbst die Aufsicht wahrnehmen, wenn er die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schießbetrieb darf nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden, solange keine ausreichende Anzahl von verantwortlichen Aufsichtspersonen die Aufsicht wahrnimmt. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Erlaubnisinhaber die Zahl der nach Satz 1 erforderlichen Aufsichtspersonen festlegen.


    § 11 Aufsicht

    (1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

    Die verantwortliche Aufsichtsperson muss auf dem Stand sein und muss vom Betreiber der Schießstätte bestellt sein. Um verantwortliche Aufsichtsperson zu sein, d.h. zur Aufsichtsführung befähigt muss man mind 18, zuverlässig und sachkundig sein.

    Dann gilt auch entsprechend

    3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

    Gruß

    walthergsp

    Das ist unlängst geändert worden, unter dem neuen Rechtsbegriff "Gehäuse". Siehe die aktuelle Fassung in Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Ziffer 1.3.1.6.
    :-/

    Carcano

    Zum Thema Gehäuse wird jedoch im BKA Leitfaden wesentliche Waffenteile festgelegt, dass es nur bei Konstruktionen die von vollautomatischen Waffen abstammen ein geteiltes Gehäuse gibt. BKA - Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0


    Nach Definition ist das Griffstück bei Kurzwaffen das Teil, welches den Abzugsmechanismus aufnimmt. Dies wird bei der SP20 durch das Oberteil aufgenommen, welches bei der SP20 ebenfalls den Verschluss und den Lauf aufnimmt.

    Bei der SP20 bzw der GSP wird der Abzug in einem Griffstück befestigt, an welches dann die Griffschale kommt. Die obere Aufnahme des Verschlusses ist kein wesentliches Waffenteil, da es kein geteiltes Gehäuse gibt.


    Nach Auslegung des BKA ist der Griff mit Magazinschacht bei der SP20 kein wesentliches Waffenteil da es den ABzug nicht aufnimmt. Analog zur Sig P320.

    Bedingt durch die kurzen Läufe sind die OSPs keine Präzisionswunder und nicht mit einer normalen Sportpistole vergleichbar. Von einer meiner OSPs habe ich ein Werksschussbild das hat 28mm umschlossen bei 5 Schuss. Aaufgelegt geschossen halten alle meiner 3 OSPs die 10 der DSB Scheibe auf 25m.

    Aus dem Revolver dürfte die Präzision bedingt durch den langen Freiflug wesentlich schlechter sein.