Zur Zeit ist es pupsegal, was man an Disziplinen anbietet, Hauptsache, man ist überhaupt noch am Markt.
Beiträge von Califax
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Welche Scheiben habt Ihr euch denn für das Training kreiert? Wär mal ganz interessant!
Das hat mein Kurzer gemacht, der kreiert dir jede Scheibe ... - natürlich ändert sich "vorne" damit nichts. Aber man kann ein Duell-Passepartout ohne Ausstanzung ja verkehrt rum reinhängen, die weiße Seite so lassen, bemalen/bekleben oder bedrucken.
- Scheiben, bei denen nur bestimmte Ringzahlen gewertet werden. z.B. nur 8 und besser oder nur 7 und besser oder 10,2 und besser ...
- Weiße Scheibe
- Veränderung der Ringbreiten
Es gehen allerdings immer nur konzentrische Scheiben.
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Aber wir müssen, wie eigentlich jeder Verein, eine Schießkladde führen, die den Schießbetrieb nachweist.
Das würde mich jetzt mal interessieren, wo das steht. Insbesondere für den Nicht-WBK-Sektor.
Natürlich führen wir auch auf den DLW-Stand Buch, aber nicht für irgendwelche Behörden, sondern ausschließlich zu Trainingsauswertungszwecken.
Aber zurück zum Thema:
Wir schießen auch auf Meyton (nur 10m DLW), arbeiten aber in der Regel über den Steuercomputer. Natürlich geht das auch, wenn der aus bleibt und nur ein einzelner Schütze trainiert - dann macht der nur den entsprechenden Laptop an. Die PC-Steuerung ist aber viel komfortabler, da man ruckizucki die Stände belegen kann. Die Klassen sind gleich hinterlegt usw. usf - und für Wettkämpfe wäre es blöde, den PC nicht zu nutzen.
Übrigens kann man auch eigene Scheiben kreieren - z.B. für spezielle Trainingsaufgaben.
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Wir werden trotzdem aufgrund der unverkennbar steigenden Zahlen nicht ausreizen, was juristisch möglich ist, sondern uns auf ein sinnvolles Maß beschränken. Kleinere Trainingsgruppen, weniger Trainingszeit, weniger Kontakte, Desinfektion, Maskenpflicht und Abstände.
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Hat da jemand ne Ahnung?
Bei Walther, soweit mir bekannt. Wie auch die LPs mit diesem Label.
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Eine gebrauchte
Nicht jeder schaut nur auf den Rappen, sondern will sich an was Neuem erfreuen.
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Zitat
Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum (Zitat aus der sächsischen Verordnung)So, habe etwas dazu gefunden:
Deutscher Bundestag - Sachstand der Diskussion Ist E-Sport Sport?
Zitat„Das Verhältnis von Staat und Sport ist gekennzeichnet durch die Dualität von staatlichem Recht in seiner Gesamtheit einerseits und dem vom organisierten Sport selbst gesetzten, autonomen Recht andererseits. […] Das selbst gesetzte Recht des organisierten Sports erklärt sich vor allem aus der verfassungsrechtlich begründeten Unabhängigkeit der Sportverbände und ihrer Vereine sowie der daraus resultierenden Subsidiarität staatlichen Handelns. […] Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 12 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(EU-GR-Charta) übertragen dabei den (Sport-)vereinen und -verbänden die Autonomie für ein Vereins- und Verbandswesen ohne Beeinflussung durch den Staat als Abwehrrecht.
Verbände und Vereine regeln eigene Angelegenheiten mit Satzungen und bestimmen, wie sie im einzelnen Fall anzuwenden sind; sie erlassen satzungsnachrangige Normen wie Ordnungen oder Statuten und setzen sie durch. Fairer Wettbewerb wie Chancengleichheit unter den Sporttreibenden sollen durch aufgestellte Regularien genauso gewährleistet werden wie die Vergleichbarkeit ihrer Leistungen ...Damit dürfte klar sein, dass entgegen meiner ersten Annahme unter "organisiertem Training" JEDES Training gemeint ist, dass unter der sportlichen Herrschaft von Verbänden - also z.B. unseren Schießsportverbänden - erfolgt. Wir trainieren Schießsport und erhalten im Gegenzug ein Bedürfnis für den Besitz und Erwerb unserer Sportgeräte über unsere Verbände. Das ist gemäß dieser BT-Drucksachse mit "organisiertem Sport" gemeint.
Wir können also - zumindest nach meiner Theorie - wieder unseren Schießstand für den regulären Schießbetrieb "ganz normal" aufmachen.
Natürlich nur gültig für Sachsen. Es lebe König Michael der Erste! Lang soll er leben!
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So, nach mehrmaligem Lesen unserer aktuellen SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020 bin ich etwas schlauer und ... voila! ... der Schießbetrieb unseres Vereines kann mit Einschränkungen nahtlos weitergehen!
ZitatAlles anzeigen§4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten
(1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote von:6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des
Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,
a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein
Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts
dient, oder
b) die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und
Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem
Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader
in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen;Nehmen wir das jetzt mal auseinander:
Grundsatz: Verboten ist Öffnung und Betrieb von Freizeit-und-Amateur-Sportstätten - d.h. der Profi-Sport ist hier gar nicht reguliert.
Die Nicht-Regulierung passt leider nicht auf einen normalen Schützenverein.
Ausnahme 1a: "Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand"
Hier greift die Möglichkeit, dass die "Schlüsselkinder" - die grundsätzlich aufsichtsberechtigte Personen darstellen - mit einem anderen oder in Familie selbständig trainieren dürfen. (Hängt von der Orga des Schießstandes ab),
Schießen ist zweifelsfrei eine Individualsportartart aufgrund der Tatsache, dass hier die Leistung des Individuums - im Gegensatz zum Mannschaftssport - im Vordergrund steht und sogar im "Canon" der Individualsportarten explizit als Beispiel genannt wird: "Hierzu zählen z. B. Leichtathletik, Schwimmen, Kampfsport, Tennis, Turnen oder Sportschießen“
Ausnahme 1b: "Schulsport" - könnte nur dann zutreffen, wenn Vereine mit der Schule z.B. AG-Sport betreiben.
Ausnahme 2a: "Organisiertes Training in Individualsportarten". Schießen ist eine Individualsportart, sh. oben. "Organisiertes Training" ist geplantes Training. Training in Trainingsgruppen mit einem vorgegebenen Ziel ("Trainingsplan") sollte doch unter diese Vokabel fallen.
Somit ist unser regelmäßiges Jugendtraining auf jeden Fall "gerettet". Ggf. können wir auch für die Erwachsenen, die KK, GK und VL-Schützen organisiertes Training in kleinen Gruppen anbieten. An der konkreten Ausgestaltung arbeiten wir gerade. Das "Offene Training" (also es gibt zwar geregelte Öffnungszeiten, eine Schießaufsicht aber jeder trainiert ohne Anleitung was er lustig ist), fällt da IMHO nicht drunter - Juristen mögen mir hier meine Zweifel zerstreuen. Bitte!!!
Ausnahme 2b: Sportwettkämpfe in Individualsportarten (Schießen) ohne Publikum - Also sind in Sachsen eigentlich auch so gut wie alle Meisterschaften im Schießsport zulässig, da Publikum nun ja bei uns meist nicht gerade das "Flair" ausmacht - außer natürlich bei den Ligen.
Ausnahme 3a: Mannschaftssport im Profi-Bereich (eigentlich ja schon ganz oben ausgeschlossen, aber doppelt gemoppelt ...
("für Sportlerinnen und Sportler, a) für die ein Arbeitsvertrag besteht")Ausnahme 3b: Sämtliche Bundeskader incl. Behindertensport
Ausnahme 3c: - und hier wird es pikant! - "Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum" - das betrifft also zumindest dem Wortlaut der Verordnung nach AUSSCHLIESSLICH Fußballer.
Man könnte jedoch auch eine Analogie zu "Talentstützpunkten" u.ä. Trainingszentren des Sächsischen Schützenbundes herstellen.
Fazit: Wir können mit Einschränkungen ab Montag weiter trainieren, müssen aber dabei eine Menge Hygieneauflagen (die der o.g. Verordnung des Freistaates und die der Verordnung des jew. Landkreises) einhalten wie z.B. Maskenpflicht und Mindestabstände. Aber wie unsere Große und Geliebte Kanzlerin so treffend sagte:
"WIR SCHAFFEN DAS!"
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Hat doch gerade einer eine P8X zu einem erstaunlich günstigen Kurs angeboten.
Btw: Die Griffverstellung der P8X ist ja phänomenal einfach und durchdacht!
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Sie wollte der Star neben Pardini und Walter werden.
Beide haben (zumindest in Deutschland) ab Werk keine Pica-Schiene.
Und kein konkurrenzfähiges Magazin - außer die Walther GSP, wenn man denn eines ergattern kann .... -
Ich hoffe noch, dass Herr Kretschmer seinen Hut in den Ring wirft.
Wird er nicht. Er ist kein "Macher". Er ist ein Ausgleicher, der die Harmonie liebt und den Streit hasst. In Wirklichkeit will der einfach nur in Ruhe gelassen werden. Kein unsympathischer Mensch - aber nichts für den Parteivorsitz --> im Haifischbecken fühlt der sich nicht wohl.
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Natürlich auf Schießständen, wenn eine Standaufsicht nötig ist personell schwierig, zumindest dauerhaft, umzusetzen.
Überhaupt nicht.
Auf unserem Schießstand gilt ab Montag bis Ende des Wahnsinns: Keine Standöffnungszeit mehr, die Aufsichten haben frei. Wer einen Schlüssel hat, darf allein oder zu weit oder mit seiner Familie trainieren, wenn mindestens einer die Aufsichtsberechtigung hat. Wer keinen Schlüssel hat, muss ein Schlüsselkind überreden mitzukommen und dann eben "zu zweit" trainieren. Somit ist gewährleistet, dass jeder, der einen Eintrag nötig hat, diesen auch im November bekommen kann.
ZitatWenn damit der Lebensunterhalt verdient wird, erlaubt.
PS: Im Schießsport sind das hier nur sehr wenige, die echte Profis sind. Ein paar wenige Bundeskader haben wir im Freistaat, die von der Ausnahme profitieren. Unsere "Bundesliga-Schützen" sind i.d.R. Amateure. Sämtliche Wettkämpfe und Veranstaltungen, die im November stattfinden sollten, sind ab Montag storniert.
Zitatdie Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen;
Ich werde allerdings prüfen, ob damit auch die offiziellen "Talentstützpunkte" gemeint sind, dann könnten wir wenigsten für unsere Landeskader das Training durchführen.
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In SACHSEN gilt zwar auf allen Sportstätten Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung.
Dann noch die Schließung aller Einrichtungen, deren Gebrauch Spaß macht, mit u.a. der Ausnahme:
ZitatAlles anzeigen6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des
Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,
a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein
Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts
dient, oder
b) die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und
Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem
Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader
in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen;Ich habs auch 3x lesen müssen, um es 1x zu verstehen.
Also organisiertes Training nur für Profis und bestimmte (Bundes)Kader, nicht für die breite Masse bis hin zum Landeskader, außer in den zugelassenen Kaderschmieden. Aber alleine oder zu zweit Schießen ist wenigstens erlaubt. Unser König ist besser als Eurer!
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Indoor Sport in der Form ist untersagt. Auch allein.
Wo - in welchem Bundesland?
Ausnahme vom Verbot lt. Kanzler-Depesche (und voraussichtlich bald in allen Landes-Corona-Verordnungen):
"Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen."
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Wir haben nun mal die Pandemie und wir alle sollten mit helfen wieder normal leben zu können. Wenn das geschieht, können wir auch wieder unseren Hobbys nachgehen.
Es wird immer irgendeinen Keim geben. Durch einen Monat "Lockdown" wird auch Corona nicht verschwinden. Zumindest nicht deswegen.
Vernünftige Hygiene und man hat schon viel getan.
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Von sich-Zuhause-verkriechen ist noch keiner gesund geblieben. Ich packe meine Waffen nicht in den Schrank und mein Fahrrad nicht in die Garage, sondern genieße aktiv mein Leben.
Eine absolut gesunde Einstellung!
Leider sehe ich sehr dunkle Wolken auf uns zukommen. Heute werden voraussichtlich die verehrte Frau Bundeskanzlerin und die honorigen Länderchefs folgendes beschließen:
ZitatAlles anzeigenDie Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und
Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des
eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gilt verbindlich und
Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den
Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder
Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen
sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder
wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und
Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für
überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland
werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur
Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,
werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und
privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche
Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und
Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios,
Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil
in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige
Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich.
Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts
und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist
sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm
Verkaufsfläche aufhält.
Quelle:
Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
ENTWURF Stand 27.10.2020 22:29 Uhr
TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie
Im Dokument steht "ab 4. November", mein Vöglein, das mir dieses Dokument zugezwitschert hat, meint jedoch voraussichtlich schon ab Montag, dem 2. November.
NOCH ist es nicht amtlich. NOCH können wir Hoffnung haben "dass es doch nicht so schlimm kommen wird".
Immer daran denken: Gestern standen wir direkt vor dem Abgrund - heute sind wir einen Schritt weiter.
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Es gibt auch Magazine zum Drucken,
10er Mags wären der Hammer.
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"Die Grünen sind eine Melonenpartei - außen grün innen tief rot". Mehr muss man nicht wissen.
Und wenn man etwas wartet, werden sie braun.