Geht es dir um die Bedienung der Disag Anlage über die OSS oder insbesondere im Zusammenspiel mit WM-Shot?
Beiträge von GroMar
-
-
Also meiner Meinung nach geht der Thread ziemlich in die falsche Richtung. Abgesehen davon, dass wir meilenweit von der ursprünglichen Fragestellung entfernt sind, gefällt mir dieses Rumhacken auf den Ehrenamtlichen nicht. Überlegt Euch mal, wie viele Eurer Mannschaftskammeraden (oder auch ihr selbst) wirklich sattelfest im Regelwerk sind . Und genau aus diesem Pool stammen die Aufsichten bei den Meisterschaften (zumindest auf den unteren Ebenen). Die machen da mit, nicht weil sie ganz laut "Hier!!!" geschrien haben, sondern weil sie vom Verein/Sportleiter dazu verdonnert wurden. Wenn sich also schon jemand bereit erklärt, unentgeltlich seine Freizeit zu opfern, nur damit andere ihrem Hobby nachgehen können, sollte man nicht noch auf ihm rumhacken, wenn ihm mal ein Fehler unterläuft. Alternativ kann man sich auch freiwillig für solche Schießdienste melden und es selbst besser machen. Ich hab es im übrigen bisher so erlebt, dass sich die Leute, die als Gesamtleiter oder Schießleiter auf einer Anlage rumspringen sehr wohl im Regelwerk auskennen, genauso wie die (sportlichen) Funktionäre (Ausnahmen gibt es natürlich immer!). Und riesen Ärger am Schießstand bzw. gar rote Karten hab ich auch noch nie gesehen. Mal abgesehen für Betreuer, dort wurde mal tatsächlich einem nahe gelegt seinen Schützen in Ruhe machen zu lassen oder den Stand doch gleich ganz zu verlassen. Nach der Ansage konnten die Schützen dann endlich in Ruhe schießen und der überbetreute Schütze war ohne Zutun seines "Trainers" sogar besser als vorher.
Zurück zur eigentlichen Fragestellung: Was sich die DSB-Verantwortlichen gedacht haben als sie diese "Muss"-Vorschrift eingeführt haben, ist mir auch ein Rätzel und die betreffende Matte ist mal in erster Linie unzweckmäßig und die Begründung des Kreissportleiters hahnebüchen. Grds. ist das ja im Interesse der Schützen, wenn der Veranstalter einer Meisterschaft regelkonforme Matten stellen "muss". Gerade auf den unteren Meisterschaftsebenen funktioniert das aber nicht die Bohne. Kreise und Bezirke haben nicht die Mittel um duzende von Matten zu beschaffen, mal abgesehen vom logistischen Aufwand, die jedes Wochenende auf die Anlagen zu verteilen und das Jahr über irgendwo aufzubewahren (mal abgesehen davon, dass diese Regel auch für Rundenwettkämpfe gilt .. viel Spass dabei). So liegt es an den Vereinen, die ihre Anlagen zu Verfügung stellen, Matten zu beschaffen. Und die haben schlicht meist kein Interesse hunderte von Euro zu zahlen um sich im Zubehörhandel einzudecken, wenn es das Jahr über genauso gut geht. Im WSV wird die Problematik so gelöst, dass der Veranstalter ggrds. selbst keine Matten stellt, den Schützen aber in der Ausschreibung erlaubt ist eigene Matten zu verwenden. Ich denke mal mit der Regelung ist jedem der Beteiligten geholfen.
-
Ich hab so ein Teil mal bei der Landesmeisterschaft in der Auswertung gesehen. Dort hat es der Auswerter so gemacht, dass er die Spindel erst in ein Loch gesteckt hat, das unzweifelhaft ein Einzelschuss war und geschaut wie weit die Spindel reingeht. Danach hat er die Spindel dann in das zu prüfende Loch gesteckt. Ging die Spindel deutlich weiter rein, war's ein Doppelschuss. Im Zweifelsfall wurden alle Schüsse auf der Scheibe durchgeschaut und dort wo die Spindel am weitesten reinging, wurde dann als Doppelschuss gewertet.
Letztendlich denke ich, dass man aber auch ein bischen Erfahrung braucht um zu beurteilen, ob Du tatsächlich einen Doppelschuss hast oder ob das Loch halt nur ein bischen größer ausgerissen ist. Es kann ja immer noch sein, dass der "fehlende" Schuss kein Doppelschuss sondern ein Fehlschuss war.
-
Hallo Nordwest!
Das stimmt leider so nicht. Jeder Sportverein kann unter bestimmten Voraussetzungen Kredite von Mitglieder aufnehmen. Wie und was zu beachten ist, kannst du im Internet bzw. LSB nachschauen. Also! Ich frage mich, welche Energie muss man verwenden, die entsprechenenden Behörden darüber zu informieren.
MfG Greehorn
Also ich kenne mich zugegebenermaßen mit dem genauen Sachverhalt nicht aus, halte es aber gar nicht für so abwegig, dass der NWDSB hier unerlaubterweise das Einlagengeschäft betreiben könnte. Vor Jahren war ich mal Kunde bei einem Versandhändler für Aquariumsbedarf, der Geld für einen Neubau bei seinen Kunden einsammeln wollte. Wochen später musste er zurückrudern oder das Finanzierungsmodell grundlegend ändern (genaues weiss ich nicht mehr), weil ihm die Bankenaufsicht einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.Wenn man sich mal dieses http://www.bafin.de/SharedDocs/Ver…ngeschaeft.html durchliest, wird man feststellen, dass selbst ein Verein der Darlehen nur von Mitgliedern aufnimmt (wobei die Begrenzung auf Mitglieder gar keine Rolle spielt) relativ schnell ein unerlaubtes Bankgeschäft betreiben kann. Vor allem sind die Betragsgrenzen (Abschnitt V.: €12,5T€ bei mehr als fünf Einlagen bzw. 25 Einlagen gesamt) überraschend niedrig. Erschwerend kommt sicher hinzu, dass der NWDSB bei über 100.000 Mitgliedern und Mitgliedsvereinen um Mittel geworben hat (soviel Kunden hat so manche kleine Volksbank nicht) und z.B. in diesem https://meisterschuetzen.org/index.php/Atta…2014-12-12-pdf/ auch noch mit Zinserträgen wirb.
-
Daraus ist ersichtlich, dass die "Junioren A M", die "Junioren B M", die "Senioren M" und die "Altersklasse M Mannschaft" auf Wunsch die Startmöglichkeit in der "leistungsstärkeren Klasse" haben. Alle Teilnehmer weiblicher Konfession müssen aber "zu 10", also zu den "Schützen".
Nein, das heisst es eben nicht.
Das grüne Feld bedeutet eben nicht, dass diese Klasse eigenständig ausgeschrieben ist (das ist nur bei den E's und M's der Fall). Die Schützen dieser Klasse sind aber trotzdem startberechtigt (aber in einer leistungsstärkeren Klasse). Eigentlich könnte man beim Ordonanzgewehr auch überall "bei 10" reinschreiben, denn es ist wie von @reinersierra schon gesagt so, dass letztendlich eine "offene Herrenklasse" ausgeschrieben ist.
Schau Dir mal zur Unterscheidung die Disziplinen 2.40 ff. an, da ist eine Klasse Sen A m (Einze.) ausgeschrieben und die Sen A w (Einzel) starten dann in dieser Klasse (bei 60), in der Mannschaftswertung aber in der Herrenklasse (da es nur dort eine Mannschaftwertung gibt). Oder bei der Disziplin 1.30 Zimmerstutzen, da sind bei den Sen A w grüne Felder, dort ist aber auch die Damenklasse (sowohl E wie M) ausgeschrieben. -
Nur Waffenhändler bekommen die echte WBK, Privatverkäufer nur beglaubigte Kopien. Erstere tragen den Waffenkauf in die Pappe ein, letztere dürfen das nicht und senden nur einen Vertrag mit den notwendigen Angaben zu.
So habe ich das letztes Jahr beim Verkauf einiger Vereinswaffen auch gemacht. Vom Käufer hatte ich jeweils Kopien/Scans der Erwerbsberechtigung. Mit denen bin ich zum Ordnungsamt, habe die Waffen aus den Vereins-WBKs austragen und auf den Käufer registrieren lassen. Der gute Mann vom Ordnungsamt hat jeweils überprüft ob die Erwerbsberechtigungen noch gültig sind und ob die Adressen stimmen, die mir gegeben wurden (das Nat. Waffenregister ist doch zu was zu gebrauchen). Danach habe ich die Waffen verschickt. Beim Kauf von zwei KK-Gewehren haben wir es genauso gemacht (einmal von privat, einmal vom Händler). Irgendwelche Original-WBKs o.Ä. gingen da nie auf Wanderschaft. -
Zitat
Müssen importierte Waffen in Deutschland unbedingt beschossen werden?
Importierte Waffen müssen dann in Deutschland beschossen werden, wenn sie kein anerkanntes Beschusszeichen eines anderen CIP-Mitgliedstates tragen.ZitatWelche Beschusszeichen sind in Deutschland anerkannt?
Die Beschusszeichen folgender Länder sind in Deutschland anerkannt: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Quelle: beschussamt.deUnd dann hilft auch noch unser Freund wikipedia weiter => http://de.wikipedia.org/wiki/Commissio…_Feu_Portatives
-
Das grüne Feld seh ich bei "Sen A m". Aber bei "Sen A w" (wobei ich "w" als "weiblich" interpretiere) steht schwarz auf weiß "zu 10". Das heißt laut Legende "startet bei der Schützenklasse". Ist übrigens bei mehreren Disziplinen so.
Wenn da "zu 60" steht, seh ich eine Logik. Bei "zu 10" nicht.
Kann natürlich auch schlicht ein Copy-and-paste-Fehler sein - kommt in den besten Familien vor.
Das grüne Feld bedeutet Start nach 0.7.1.1. SpO, also in der leistungsstärkeren Klasse. So auf die schnelle sehe ich das fast nur in den männlichen Klassen. In der Regel läuft das auf einen Start in der Herrenklasse (Klasse 10) raus. Wäre das Feld bei den Seniorinnen w grün, würde das heissen, dass sie in der Damenklasse (leistungsstärkste Klasse für weibliche Schützen) starten dürfen. Die ist aber gar nicht ausgeschrieben deshalb steht in den weiblichen Klassen eben "zu 10", d.h. im Endeffekt Start in einer gemeinsamen Klasse Männlein/Weiblein alle miteinander egal ob jung ob alt, mit voller Haarpracht, ergraut oder schon kahl.
Vereinzelt sieht man bei den Seniorinnen auch "bei 60", dann starten sie mit ihren männlichen Altersgenossen in der Seniorenklasse A m. Bei der 25m Pistole gibt es auch bei den Seniorinnen A w ein grünes Feld, dort ist dann auch die Damenklasse ausgeschrieben. -
Ich habe aktuell das Gefühl, dass fast alle Vereine um uns rum zu Disag greifen. Als Grund hört man immer öfter Betriebssystem Windows ist gewohnter als Linux.
wie sind da eure Erfahrungen?
Wir hatten uns auch vor zwei Jahren für DISAG entschieden. Das Betriebssystem hat dabei sicher auch eine Rolle gespielt. Hauptgrund bei uns war aber, dass die grafische Oberfläche von Meyton bei unseren Schützen durchgefallen ist. Die sieht bei DISAG von der Optik moderner und aufgeräumter aus. Und eine Schießscheibe ist halt schwarz/weiss und nicht blau/türkis wie bei Meyton. -
@mazib
Das von Dir verlinkte Dokument, und die anderen mit dem Titel "Die neue Sportordnung", versuchen halt auch die Regelungen, die mit der SpO 2014 neu eingeführt wurden zu verstehen und auszulegen. Von daher sind die durchaus noch interessant. Andere, wie die Korrekturen zur SpO oder das hier schon aufgeführte Schreiben zu Änderung der Wettkampfzeiten, sollte man sicher löschen, da sie durch die neue SpO 2015 hinfällig sind.Allerdings sollte man von einen Kreissportleiter schon verlangen können, dass er Änderungen der SpO verfolgt und nicht seine Schützen aufs Glatteis führt, indem er sich irgendwelche alten Dateien von der DSB-Homepage zieht. Da hat er ja wohl mehr als geschlafen ...
-
Netzwerkdrucker druckt über das Netzwerk nicht.
Der Netzwerkdrucker ist über WLAN am Router in Netzwerk eingebunden. Der Drucker hat die feste IP 192.168.0.50 im Router zugewiesen, im Drucker hinterlegt und in der Disag Software unter SIZ-Update mit der IP Adresse eingetragen. Drucker ist auch vom Server/Laptop ansteuerbar. Vom SIZ auf dem Stand ist der Druck anstoßbar, aber der Drucker druckt das Ergebnis nicht aus. Es kommt aber auch keine Fehlermeldung.
Wer von Euch kann mir noch einen Tip geben.
Der Drucker muss ein bestimmtes Druckprotokoll beherrschen (glaube PCL6, schau mal ins DISAG-Handbuch). Kann er das? Kommen bei DISAG überhaupt Fehlermeldungen? Ich glaube da kommt nur eine Meldung wenn der Druck abgeschlossen ist. -
Keine Ahnung wo diese Disziplin sonst geschossen wird, im NSSV schießt man diese LG, KK50 und KK100. LG heißt sie z.B. 1.19 / sitzend Auflage. Da findest Du auch beim KSV Peine ne extra Ausschreibung für. Der eine Kreisverband führt die Meisterschaften durch, der andere verschweigt die Disziplin. Es werden sogar Landesverbandsmeisterschaften in diesen Disziplinen durchgeführt. Die Wertung erfolgt auf 10tel Ring.
Ich seh' schon, das ist nicht das Auflageschießen nach der SpO, sondern eine selbstgestrickte Disziplin. -
Ich denke mal zu den Schießzeiten ist alles gesagt, der KSP des KSV Peine liegt daneben mit den 50 Minuten.
Was mir allerdings beim Stöbern auf der Internetseite noch aufgefallen ist, ist dieses http://www.ksv-peine.de/Schiessjahr_2014-Dateien/Ausschreibungen_2014/Bilder sitzend Auflage.pdf Bild zum Auflageschießen!
1. Seit wann darf man fürs Auflageschießen einen Stuhl benutzen? Die SpO schreibt einen Hocker vor.
2. Den Ellbogen aufstützen soll erlaubt sein? Wo bitteschön kommt das denn her? In der SpO steht ausdrücklich "Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet".Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
-
Ach, @Karl wann kommt von Dir eigentlich mal ein Beitrag, der inhaltlich was zum Thema beiträgt? Streng Dich mal selber an, anstatt nur sachliche Beiträge anderer User runterzumachen und ins Lächerliche zu ziehen ...
-
Also ich bin kein Netzwerkexperte, von daher keine Ahnung ob das einen Unterschied macht, was mir allerdings auffällt: Server und Drucker hängen am Switch - wir haben die direkt an den Router angeschlossen.
An was es auch noch liegen könnte ist, dass beim Hochfahren eines der SIZ die IP-Adresse (die 192.168.0.101) belegt, die eigentlich für den Server vorbehalten sein sollte (wenn der Server zuerst ans Netz geht, ist seine IP-Adresse noch frei, daher habt dann keine Probleme). Dann landen Datenpakete für den Server beim SIZ oder der Router blockiert den Server gleich ganz, weil er mit einer IP daherkommt, die schon anderweitig vergeben ist. Das kommt darauf an, wie die IP-Adresse des Servers ermittelt wird (statisch am Router hinterlegt oder z.B. über die Windows-Systemsteuerung). Gleiches Problem hatten wir auch zeitweise, da war der Router mal am Netz und mal nicht. Wir haben es dann so gelöst, dass wir über die MAC-Adressen der Geräte die IP-Adressen von Drucker und Server durch den Router vergeben lassen (nicht mehr durch die Systemsteuerung) und den Adressbereich im Router eingrenzt haben.
-
Zitat
Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) einesschießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätteschießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.
Wobei der Satz ja noch weitergeht. Wie gehen denn die Behörden mit dem Begriff "individueller Einzelschütze" um, wer soll den das sein? Der Gastschütze, der zum Vereinstraining erscheint, ist es wohl nicht (Stichwort "oder Gast") und ein Gastschütze, der alleine trainiert wird es wohl auch kaum geben.
-
Ich habe noch eine Anleitung zur Einrichtung des Netzwerkes für die DISAG-Anlage (von einem DISAG-Techniker zusammengestellt) rumfliegen. Bei Interesse einfach mal kurz eine PN schicken.
-
Zitat
Wenn danach immer noch kindisch weitergequengelt und gänzlich belehrungsresistent weitergemault wird, dann ignoriert man das sinnvollerweise hinfort.
Wenn ich beratungsresitent bin, nur weil ich nicht gleich mit wehenden Fahnen auf Zug, einer aus meiner Sicht nicht überzeugenden und mit keiner einzigen Quelle hinterlegten Auslegung aufspringe, dann lass ich mich auch gerne als beratungsresistent bezeichnen. Sowas nennte man gemeinhin "Diskussion" und "Meinungsaustausch". Zu den weiteren Aussagen ist mir jeder weitere Buchstabe zu schade.Im Übrigen hab ich mir mal die Mühe gemacht, mit der Dame meines Landesverbandes zu telefonieren, die das Thema Waffenrecht betreut. Sie hat darauf hingewiesen, dass das Thema der Überlassung an Nicht-WBK-Inhaber selbst unter Experten kontrovers diskutiert sei. Selbst die Bundesländer sähen das z.T. recht unterschiedlich und würden das in deren eigenen Verwaltungserlassen dementsprechend "mannigfaltig" regeln. Z.T. würden diese Erlasse die vorübergehende Überlassung von Privatwaffen unter bestimmten Voraussetzungen selbst an Nicht-WBK-Inhaber/Nicht-Vereins-Mitglieder (Stichwort "Beauftragter" in viel diskutierter Nr. 3b) abdecken, in anderen Bundesländern würde der Absatz wesentlich enger ausgelegt und eine solche Überlassung wäre weitestgehend ausgeschlossen. Und da es zu Thema noch keine höchstrichterliche Entscheidung gäbe, wisse man auch nicht, welche Auslegung denn nun die letztendlich die "richtige" sei.
Von daher sollte sich wohl jeder erst mal selbst schlau machen, wie bei ihm das Thema gehandhabt wird und dann selbst entscheiden ob er unter den gegebenen Voraussetzungen seine Waffe vorübergehend überlassen mag bzw. eine solche Überlassung annimmt oder lieber auf Nummer sicher geht und einen weniger umstrittenen Weg geht.
Damit ist von meiner Seite aus alles gesagt und der Drob gelutscht!
-
könntest du mir kurz sagen wo in der SpO ich diesen Text finde und vor allem welchen Stand diese SpO hat?
Der Absatz stammt aus der aktuellen Sportordnung, Punkt 0.2 Sicherheit. In dem Zusammenhang geht es aber darum was zu tun ist, wenn ein Schütze während des Schießens die Waffe aus der Hand legt. Sicherheitsfähnchen und was es da sonst noch gibt werden ja i.d.R. vom Veranstalter für den Transport der Waffe auf der Schießanlage, im Bereich der Waffenkontrolle usw. vorgeschrieben - weniger, wenn der Schütze mit seiner ureigensten Tätigkeit (dem Schießen) bereits angefangen hat. Wobei es sicher Ausnahmen gibt, aber da hilft dann ein Blick in die Ausschreibung. -
Zitat
die einzig verbindliche Quelle ist das Gesetz
Was ist mit Gerichtsurteilen ... um nur mal einen Weiteren Punkt zu nennen.
ZitatNochmal, Du darfst als Berechtigter niemanden eine erlaubnispflichtige Waffe überlassen, nur weil der Mitglied in einem Schützenverein ist. Das gilt auch für Mitglieder aus deinem eigenen Verein und auch für Verwandte und dergleichen.
Immerhin ein Punkt, in dem wir uns einig sind.
ZitatNur der Verein darf diese Überlassung veranlassen und auch nur dann, wenn dafür ein bestimmter eng zu fassender Anlass gegeben ist. Ob Du dann dafür deine private Waffe zur Verfügung stellt oder ob der Verein dabei auf eine Vereinswaffe zurückgreift, ist egal. Du stellst also deine Waffe den Verein dafür zur Verfügung und dieser veranlasst dann die Überlassung. Nur so geht es und nicht anders.
Dann nenn mir doch bitte mal eine Quelle für diese Auffassung. Wenn diese Möglichkeit besteht, sollte ja auch mal eine Landesverband seine Mitglieder darauf hingwiesen haben! Das wäre ja durchaus ein interessanter Aspekt, der das Vereinsleben/Wettkampfbetrieb vereinfacht und im Sinne der Schützen wäre.