Paramilitärisches Schießen von Zivilpersonen ...
... ist in Deutschland verboten!
§ 15a WaffG
Sportordnungen
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Also versucht bitte nicht einen Zusammenhang zwischen sportlichen Disziplinen und "Wehrsport" herzustellen!
Alle Sportordnungen der deutschen Schießsportverbände sind genehmigt (s.o.) und somit gesetzeskonform!
Bitte liefert den Gegnern des Schießsports nicht auch noch Munition mit solchen Aussagen.
Und das:
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Für mich ist aber folgendes klar: An Sportwaffen gehören auch Sportschäfte hin!
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sollen Sportschützen bei der Ausübung ihres Hobbies nur mit zivilen Waffen und Schäften schießen.
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sehen viele Schützen nunmal ganz anders.
Ganz nebenbei: Haben die von Dir geschossenen Halbautomaten alle "sportliche" Schäfte?
Alle mit voll verstellbarem Schaft, Riemenschiene etc.?
Oder doch einen jagdlichen oder gar militärischen Schaft?
Und Du benutzt sie für den "netten Zeitvertreib" - andere eben für Wettkämpfe.
Wo siehst Du den Unterschied?
Widersprichst Du Dir da nicht selbst??
Gruß
Sigges