Beiträge von shooty59

    Eigentlich funktioniert der Import ganz einfach, wenn man sich an alle Vorgaben hält. Auf verschiedene Fehlerquellen und auf das Online-Handbuch wurde bereits hingewiesen, ebenso auf mögliche Vorgehensweisen. Vermutlich liegt immer noch ein Bedienungsfehler deinerseits vor. Da hilft nur genau lesen und probieren. Auch bei mir hat es nicht immer auf Anhieb funktioniert, aber der Fehler lag jedesmal bei mir, und die Fehlersuche hat wenige Minuten gedauert. Vielleicht hilft ein Anruf bei DISAG, sie können sich evtl. auf deinen Computer aufschalten und dir weiterhelfen.

    In der Spalte Jahrgang auch wirklich nur den Jahrgang (ohne Tag und Monat)? Zuordnung Feldname und Spalte alle korrekt? Bei nicht benötigten Feldern das Feld für die Spalte geleert? Oben links bei Trennzeichen ein ; eingetragen?

    Die Tabelle liest sich folgendermaßen (am Beispiel 1.11):

    Laufbeschwerung: nicht über sichtbare Mündung

    Schaftbeschwerung: max. 60 mm unter Laufachse

    Lauf-Visierlänge + Höhe: hierzu sind keine Angaben gemacht, da diese Maße bei Pistole eine Rolle spielen

    Munition: 4,5 mm

    Prüfkasten: keine Angaben, da bei Gewehr nicht relevant

    Shooty59,

    dein Poost 187 ist sehr verallgemeinernd!

    "von der Politik" ist schon sehr oberflächlich vormuliert. Da gibt es sicher einige Politiker, die eine andere Meinung zum Schützenwesen haben.

    Ja, es gibt diese Politiker, aber leider können oder wollen sie nichts bewirken, bzw. entscheiden doch anders als sie reden.

    wo wird in diesem Thema pauschal jeder als potentieller Betrüger angesehen?

    Was ist passiert? Ein Teilnehmer hat versehentlich ein falsches Ergebnis erfasst, welches relativ schnell entdeckt und korrigiert wurde. Was wird daraus gemacht? Als erstes wird es sofort als Manipulation hingestellt. Mit ein wenig überlegen könnte man darauf kommen, dass nicht mal ein Betrüger ein praktisch nicht erreichbares Ergebnis erfassen würde. Dann geht es weiter: Das Gute im Menschen sei ein Trugschluss. Die Ausschreibung lade regelrecht zum Betrug ein. Es gäbe immer Leute, die sich auf unreelle Weise Vorteile verschaffen. Also relativ pauschal alles schlecht.

    Dazu halte ich die Aussage betreffend der Ausschreibung: " und wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht daran teilnehmen" für unqualifiziert.

    So ist es aber. Wenn ich teilnehme, erkenne ich die Ausschreibung an. Kann oder möchte ich die Ausschreibung nicht anerkennen, nehme ich nicht teil. Was ist daran unqualifiziert?

    Ich habe teilgenommen und aufgrund einiger Aussagen hier könnte ich also betrogen haben, bzw. das Ergebnis wird evtl. mit Skepsis betrachtet, da ich auf einem vorderen Platz liege und mir die Ausschreibung einen Betrug ermöglichen würde. Nein, ich habe nicht betrogen, liege auch nicht auf einen Quali-Platz für die DM. Die DM-Quali werde ich voraussichtlich trotzdem erreichen, auch wenn das Ergebnis minimal niedriger liegt.

    Die vor mir platzierten Teilnehmer haben ähnliche Ergebnisse bereits auf Meisterschaften erreicht.

    Da reicht es nicht, gegeben falls zu kontrollieren, dass wird sich ja auf die oberen Plätze beziehen,
    nein auch die Teilnehmer im unteren Viertel haben ein Anrecht auf faire Bedingungen.

    Die oberen Plätze sind doch aber die entscheidenden. Wieviel Manipulationen vermutest Du denn so insgesamt und wieviel davon auf den weiter hinten liegenden Plätzen?

    Ich bestreite nicht, dass es Betrugsversuche gab und gibt, aber das sind sicherlich Einzelfälle. In 40 Jahren, davon über 20 Jahre als Funktionär und Kampfrichter habe ich einen (selbst) entdeckten Fall erlebt.

    Mir wird das hier zu schlecht geredet, Güte der Ausschreibung hin oder her. Woher kommt eigentlich die Intension, bei einer Ausschreibung erstmal nach Manipulationsmöglichkeiten zu suchen? Bin ich denn bei jedem Wettkampf von Betrügern umgeben? Wie schon gesagt, wer tatsächlich betrügen will, dem ist die Ausschreibung vollkommen egal. Die Masse der Teilnehmer hier, wissend dass sie keinen vorderen Platz belegen werden, ist wahrscheinlich einfach nur froh, einen Wettkampf schießen zu können.

    Ein Außenstehender jedoch, der diese Diskussion liest, könnte den Eindruck gewinnen, die Schützen hätten ein massives Problem mit einer Masse an Betrügern in ihren Reihen.

    Hat es sich das nur weil es nicht mehr zu finden ist oder hast du da weitere Informationen vonseiten des DSB?

    Den Teilnehmer findet man inzwischen mit einem Ergebnis von 341,x Ringen auf einem Platz jenseits der 500. Es scheint so zu sein, wie ich bereits vermutet habe. Ausschreibung nicht richtig gelesen oder verstanden und das Ergebnis von 40 statt von 35 Schüssen gemeldet.

    An dieser Diskussion stört mich aber noch was anderes. Es ist ja schlimm genug, von der Politik unter Generalverdacht und mit Terroristen auf eine Stufe gestellt zu werden, aber dass hier untereinander auch noch jeder pauschal als potentieller Betrüger angesehen wird halte ich für äußerst bedenklich.

    Wem die Ausschreibung nicht gefällt, der muss ja nicht teilnehmen. Und wenn tatsächlich ein Einzelner betrügen will, dann ist ihm die Ausschreibung oder der Wettbewerb egal.

    Die Antwort ist zu finden in 0.3 der SpO. Schießentfernungen werden vom Scheibenspiegel bis zu einer Entfernungsmarkierung am Schützenstand (Feuerlinie) gemessen. Das ist die Linie, hinter der du stehst und die du im Stehendanschlag (auch Auflage) mit den Füßen nicht berühren darfst.

    Gemäß 9.7 der SpO gelten für das Auflageschießen bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren die Angaben aus Teil 1 der SpO. Abweichungen sind in Teil 9 geregelt. In Teil 9 gibt es jedoch keine Abweichungen bezüglich des Hakens oder der Hakenkappe. Daher gilt: für KK erlaubt, für LG nicht erlaubt.

    Also noch einmal und ganz langsam: Regel 1.5.4 behandelt die Abmessungen von Luftgewehr und GK-Standardgewehr. Geschossen wurde in Hannover aber mit dem KK-Sport- bzw. KK-Freigewehr. Und, fällt der Groschen jetzt?

    Unter 1.5.4 findet man auch die Zeichnung mit den Abmessungen für das KK-Sport- bzw. KK-Freigewehr. Unbestritten ist allerdings, dass die Anordnung der Zeichnung und die dazugehörige Überschrift bescheiden sind und zu Fehlinterpretationen führen müssen.