Wenn ich das Waffengesetz grad richtig interpretiere, ist das eigentlich (mittlerweile) verboten.
Anlage zu 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
Vielleicht gibt es ja doch Ausnahmen, aber ich befürchte, genau deshalb gibt es diese Zielführungssysteme.
Gruß,
Markus