Schaftbackenbelag am LG

  • Hallo,

    habe da Mal eine Frage an den vielleicht Einen oder Anderen Kampfrichter unter Euch. Ist ein solcher, wie auf den Bildern abgebildete Belag auf einer Schaftbacke

    auf den weiterführenden Meisterschaften

    zulässig?

    Das Material ist rutschhemmend jedoch nicht klebend oder derart, fühlt sich an wie eine Mischung aus Moosgummi und Leder.

    Die Breite beträgt etwa 35mm.

    Habe in der Sportordnung nur den Punkt mit den 40mm Breite gefunden.

    Alles was sich auf das Material selbst bzw.

    die Oberfläche beziehen könnte, war für mich nicht eindeutig genug beschrieben.

    Auch zu beachten ist die genoppte Oberfläche. Bitte keine Mutmaßungen, sondern konkrete Antworten, ist echt wichtig für mich.

    Danke schon mal für evtl. Rückmeldungen.

  • Hallo Sammy_UB,

    ich sehe da keine Verstoß gegen unsere Sportordnung!

    Das Maß von 40 mm erfüllst du, eine Verstellung während des Wettkampfes wirst du nicht vornehmen. Die Oberfläche der Schaftbacke wird in der Sportordnung nicht weiter beschrieben. Du kannst getrost zur nächsten Meisterschaft antreten.

    Heißt natürlich nicht das sich der DSB mit der Sportordnung auch in diese Richtung bewegen könnte, am runden Tisch kann so etwas sehr schnell beschlossen werden. Aber noch gibt es wie gesagt keine Oberflächenbegrenzung für Schaftbacken.

  • Ich kann kajo2409 nur zustimmen - für mich sieht das gut aus.

    Bei einer Waffenkontrolle würde ich nur fühlen, was unter dem Belag ist? Es hat schon den einen oder anderen Schützen gegeben, der ein Steinchen als Hilfsmittel unter den Belag geklebt hat -> Ziel: das gleichmäßige Einsetzen der Waffe am Gesicht/an der Backe.

  • Bei einer Waffenkontrolle würde ich nur fühlen, was unter dem Belag ist? Es hat schon den einen oder anderen Schützen gegeben, der ein Steinchen als Hilfsmittel unter den Belag geklebt hat -> Ziel: das gleichmäßige Einsetzen der Waffe am Gesicht/an der Backe.

    Selbst wenn das jemand macht. Gegen welche Regel würde da verstoßen werden? Mir fällt gerade keine passende ein, die deine Aussage bestätigen würde.

    Lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.

  • Eine exakte Nummer der Sportordnung kann ich Dir leider nicht nennen, es wird aber als unerlaubtes Hilfsmittel gewertet (Interpretation vom Landesverband nach unten in die Kreise/Vereine).

  • ich sehe da keine Verstoß gegen unsere Sportordnung!

    Ich finde auch keine Bestimmung in der SpO, die das verbietet. Habe selber im LG und KK eine selbstklebende Moosgummiauflage auf der Schaftbacke und hatte damit bei der DM in Dortmud und Hannover 2019 keine Probleme.