Hallo,
habe da Mal eine Frage an den vielleicht Einen oder Anderen Kampfrichter unter Euch. Ist ein solcher, wie auf den Bildern abgebildete Belag auf einer Schaftbacke
auf den weiterführenden Meisterschaften
zulässig?
Das Material ist rutschhemmend jedoch nicht klebend oder derart, fühlt sich an wie eine Mischung aus Moosgummi und Leder.
Die Breite beträgt etwa 35mm.
Habe in der Sportordnung nur den Punkt mit den 40mm Breite gefunden.
Alles was sich auf das Material selbst bzw.
die Oberfläche beziehen könnte, war für mich nicht eindeutig genug beschrieben.
Auch zu beachten ist die genoppte Oberfläche. Bitte keine Mutmaßungen, sondern konkrete Antworten, ist echt wichtig für mich.