Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"

  • Guten Morgen,

    erstmal kurz zu mir, da ich auf die Schnelle keinen "Vorstellungs-Threat" gefunden habe..Ich komme auf Baden-Württemberg, bin Sportschütze seit früher Jugend( Skeet und KK) und seit Mai nun auch glücklicher Besitzer eines Jägerbriefs( Angebote zu Jagdmöglichkeiten sind jederzeit willkommen;) die, auch als langjähriger Sportschütze zu finden, gestaltet sich aktuell schwieriger als erwartet)

    Einer der Gründe, weshalb ich mich in diesem Forum angemeldet habe ist, um das Feedback der Community aufzusammeln und in meine Bachelorarbeit einfließen zu lassen.

    Ich studiere nebenberuflich Rechtswissenschaften und schreibe nun meine Abschlussarbeit. Das Oberthema ist "öffentliches Recht und Sport" und nachdem mir zunächst ein anderes Thema vorgeschlagen wurde, habe ich mir gedacht "Warum nicht dein Hobby einfließen lassen und über etwas mit Schützensport schreiben".

    Meine Frage an euch: Wie und wann fühlt ihr euch in euren Rechten als Sportschützinnen und Sportschützen, bei der Umsetzung der aktuellen Waffengesetze, eingeschränkt?

    Als Beispiel nenne ich einmal die regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank, auf die ich mich auch regelmäßig "freuen" darf.

    Ich habe in den letzten Jahren keine Waffen ge-, oder verkauft. Mein Wohnort hat sich nicht verändert, etc. Dennoch kommt mich regelmäßig das Amt besuchen um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen. Natürlich lasse ich das zu, allerdings gilt nach Art. 13 Abs. 1 GG das die Wohnung unverletzlich ist und "Durchsuchungen" nur bei Verdacht durchgeführt werden dürfen.

    Anderes Beispiel ist zum Beispiel das Eintrittsalter bei Schießsport. Den Waffenerwerb ab 18 Jahren ist natürlich legitim, warum aber ist das Eintrittsalter in den Sport höher als im europäischen Ausland(z.B. Italien), obwohl man sich doch als Verein über jeden interessierten Jugendlichen freuen würde und die freie Entfaltung, ebenfalls nach dem Grundgesetz, jedem zusteht.

    Dies sind nur zwei Beispiele um zu verdeutlichen was ich meine.

    Es geht mir auch nicht nur um Situationen über die man sich als Schützin oder Schütze unbedingt tierisch aufregt, sondern auch allgemeine Dinge, die euch auffallen, selbst wenn sie euch nicht direkt betreffen.

    Ich würde mich freuen von euch zu hören und bin über gespannt was ihr mir so schreiben werdet.

    Liebe Grüße und einen schönen Wochenstart an Alle!

    Max_Earl

  • seit Mai nun auch glücklicher Besitzer eines Jägerbriefs( Angebote zu Jagdmöglichkeiten sind jederzeit willkommen

    Jagdschein ist dann hoffentlich auch vorhanden?

    Als Sportschütze kennst Du dann ja die Probleme, wie sollen wir jetzt noch beitragen, die Sammlung von Ungerechtigkeiten erweitern?

  • Natürlich ist der auch vorhanden ;)

    Natürlich kenne ich die Probleme, allerdings nur diejenigen die ich selbst als solche wahrgenommen habe.

    Ich möchte dabei aber nichts vergessen, weshalb ich meine Frage hier einstelle.

    Ist insgesamt nicht leicht für mich. Ich bin als Schütze und Jäger natürlich befangen, muss mich aber neutral an die Sache heranwagen.

    In der Bearbeitung darf ich mich auch nicht vorab für die eine oder andere Seite entscheiden, sondern muss jedes mal, wie es die Gerichte auch machen (sollten :)), die jeweiligen Interessen abwiegen.

    Warum mir niemand auf meine Fragen antworten "wird" kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen.

    Das Bild der Schützen ist bei dem Rest der Bevölkerung, häufig durch Medien und/oder Unwahrheiten, nicht gerade gut aufgestellt.

    Wenn ich durch eine Abschlussarbeit, die natürlich nicht die Reichweite für Gesamtheit der "Gegner" hat, etwas Licht ins Dunkle bringt, dann wäre das doch nur förderlich, egal wie klein der Kreis auch ist.

    Oder werde ich keine Antworten bekommen aus irgendwelchen Sorgen mir gegenüber?

    Bin etwas verwirrt. Habe die gleiche Frage auch auf anderen Schützenforen eingestellt und teilweise Spot und Hohn, teilweise aber konstruktive und erstgemeinte Ratschläge erhalten.

    Will ja keinem etwas Böses. Sitze immerhin im gleichen Boot..

  • Warum mir niemand auf meine Fragen antworten "wird" kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen.

    Nimm es nicht persönlich. Aber du bist neu hier, keiner kennt dich und kann deine Aussagen zu Dir (langjähriger Sportschütze, Jäger) verifizieren.
    Und wir alle sind "gebrannte Kinder": "Paranoia haben heißt nicht, dass sie nicht hinter dir her sind."

    Besitzer eines Jägerbriefs

    Diese Vokabel ist mir persönlich suspekt.

    Lass mich das an einem Witz-Beispiel deutlich machen:

    Ein neuer CIA-Agent wird nach Rußland eingeschuggelt. Dort angekommen, geht er in eine Kneipe, bestellt sich einen Wodka und kippt ihn runter wie nichts. Darauf der Wirt: "Du kannst trinken wie ein Russe, aber du bist keiner."
    Da schnappt sich der Agent eine Balalaika und spielt wie ein junger Gott. Sagt der Wirt: "Du spielst wie ein Russe, aber du bist keiner."
    Da fängt der Agent an zu tanzen. "Du tanzt wie einer aus dem Bolschoi-Ballett. Aber du bist kein Russe."
    Fragt der CIA-Agent den Wirt, woher er das wüsste. Antwort: "Es gibt keine Neger in Russland..."

    Den Jägerbrief gibt es zwar, aber die meisten Jäger schreiben in Foren, dass sie einen "JJS" hätten.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Naja, kann man mir dann vielleicht sagen wie man sich hier verifiziert. Reicht allein die Tatsache langjähriges Mitglied im Forum zu sein? In dem Fall könnte man das hier wohl leider schließen, da ich bis ende Februar fertig sein muss..

    Vielleicht gibt es ja Mitglieder aus dem Kreis Stuttgart-Tübingen die mich verifizieren können?!Das dann aber via PN wenn möglich..

    Bzgl. der Terminologie Jägerbrief, Jagdschein, etc.:

    Den Jägerbrief habe ich Anfang Mai in Osnabrück erhalten.

    Den Jagdschein habe ich mir erst im August ausstellen lassen, da ich vorher keine Jagdmöglichkeit hatte..

    Der Grund warum ich Jägerbrief schreibe ist, weil der nunmal nicht abläuft. Einen Jagdschein bekanntlich schon.. Und ohne Jägerbrief - kein Jagdschein..

    In meinem Kurs haben auch alle Jägerbrief/Jagdschein gesagt. Falls es hier JJS heißt, dann merke ich mir das:thumbup:

  • Ohne Jägerbrief und ohne Jagdhaftpflichtversicherung keinen JJS.


    .

  • Der Grund warum ich Jägerbrief schreibe ist, weil der nunmal nicht abläuft. Einen Jagdschein bekanntlich schon.

    Wenigstens da hat der angehende Jurist recht.

    Und ohne Jägerbrief - kein Jagdschein..

    Falsch ohne Prüfung und entsprechendes Zeugnis kein Jagdschein. Der Jägerbrief ist neue Erfindung ohne rechtliche Relevanz.

    teilweise aber konstruktive und erstgemeinte Ratschläge erhalten.

    Die wurden anscheinend in inzwischen von einem Moderator als nicht zielführend gelöscht.

    Natürlich lasse ich das zu, allerdings gilt nach Art. 13 Abs. 1 GG das die Wohnung unverletzlich ist und "Durchsuchungen" nur bei Verdacht durchgeführt werden dürfen.

    Wer in diesem Zusammenhang den Art. 13 reitet ist vielleicht auf dem falschen Pfad. Würdest Du so auch beim Kaminkehrer, der Deinen funktionsfähigen aber nicht betriebenen Kachelofen jährlich überall köstenpflichtig überprüft, genauso argumentieren?

    Beispiele findest Du doch genügend in Foren, anderen Medien, im Verein und am Stammtisch, Du musst sie nur noch verifizieren und aufarbeiten.

  • Wenigstens da hat der angehende Jurist recht.

    "Wenigstens"?

    Falsch ohne Prüfung und entsprechendes Zeugnis kein Jagdschein. Der Jägerbrief ist neue Erfindung ohne rechtliche Relevanz.

    Stimmt natürlich, glaube allerdings dass ich die gleiche Anmerkung bekommen hätten, wenn statt "Jägerbrief" "Jagdprüfungszeugnis" geschrieben hätte.

    Die wurden anscheinend in inzwischen von einem Moderator als nicht zielführend gelöscht.

    "....Auf anderen Schützenforen...."

    Wer in diesem Zusammenhang den Art. 13 reitet ist vielleicht auf dem falschen Pfad. Würdest Du so auch beim Kaminkehrer, der Deinen funktionsfähigen aber nicht betriebenen Kachelofen jährlich überall köstenpflichtig überprüft, genauso argumentieren?

    Endlich auf meine eigentliche Frage beziehend :) Grundsätzlich würde ich dir recht geben, allerdings bin ich als Hausbesitzer nicht verpflichtet dem Amt oder dem Schornsteinfeger bescheid zu geben, wenn ich beispielsweise einen Ausgleichbehälter an der Heizung wechsle. Der Schornsteinfeger kommt um die Funktionsweise und Abgaswerte der Heizung, welche möglicherweise durch Verschleiß in Mitleidenschaft gezogen wurden, zu kontrollieren. Wir als Schützen müssen allerdings jede Veränderung dem zuständigen Amt anzeigen und die Überprüfung über uns ergehen lassen, selbst wenn es, wie im meinem Fall, seit 5 Jahren keine Veränderungen gab.

    Des weiteren sind diese Überprüfungen nicht einheitlich geregelt, im Gegensatz zu deinem Beispiel, dem Kaminfeger. Person X wird in 5 Jahren 4-mal kontrolliert, Person Y 1-mal.

    Ich will mich hier aber nicht gegen diese Kontrollen aussprechen.

    Bei der Bearbeitung würde ich das potentielle Interesse der Legalwaffenbesitzer, die sich stets korrekt verhalten haben, und sich in Art.13 eingeschränkt fühlen, gegen beispielsweise das potentielle Interesse der Allgemeinheit bzw. deren Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art.2 GG) gegenüberstellen, wie es teils schon vor unterschiedlichen Gerichten geschehen ist.

    Beispiele findest Du doch genügend in Foren, anderen Medien, im Verein und am Stammtisch, Du musst sie nur noch verifizieren und aufarbeiten.

    Genau das versuche ich ja gerade zu machen, bekomme allerdings, bis auf deine Einschätzung bzgl. Art. 13 bisher keine wirklichen Punkte. Nur zu sagen: Das Waffengesetz ist für uns Sportschützen ungerecht und ich müsse ja diese Ungerechtigkeiten kennen ist ja keine konkrete Einschätzung. Es gibt immerhin auch Punkte im Waffengesetz welche die meisten Sportschützen als gut und nützlich sehen. Alleine Das Waffengesetz ermöglicht es uns, wenn auch mit immer mehr Hürden, Waffen für die Ausführung unseres Hobbys zu besitzen. Teile der Bevölkerung finden das nicht korrekt. Wir als Sportschützen können uns also in gewissen Situation auf das Waffenrecht stützen um unseren Sport ausführen zu Können. In anderen Situation fühlen wir uns aber durch das gleich Gesetz übermäßig eingeschränkt. Nach diesen Situation wollte ich euch fragen, da wir uns nunmal nicht alle gleichermaßen benachteiligt fühlen, siehe mein Beispiel bzgl. des Eintrittsalter. Ich selbst war leidtragender, da mein Vater, selbst Sportschütze, seinen Sohn nicht viel früher zum Sport bringen konnte, wohingegen man Fussball mit 5(oder noch früher?!) spielen kann/darf. Wenn jemand aber mit dem Schießen erst mit 25 anfängt, dann kann Ihm/Ihr diese "Einschränkung" ja wurscht sein..

  • Hi,

    Ich finde es höchst interessant, sich diesem Thema im Zuge einer BA-Arbeit zu widmen.

    Was mich interessieren würde: wie ist die genaue These? Oder willst du erstmal "Futter" sammeln?

    Ich habe mir da auch schonmal Gedanken zu gemacht. Grundsätzlich ergeben sich ja auch aus anderen Gesetzen Betretungsbefugnisse für Grundstücke, z. B. Baurecht, Denkmalschutzrecht etc., die ja ebenfalls mit dem Eigentumsrecht nach GG kollidieren. Muss ja auch irgendwie sein, wie will man sonst die Einhaltung kontrollieren.

    Was mich persönlich (obwohl auch auf der Exekutivseite arbeitend) aber stört, ist die Art und Weise der Ausübung.

    Eine Woche nach meinem Umzug standen abends um halb 8 zwei Männer der Staft bei mir an der Tür. Wie gesagt totales Umzugschaos in der Bude, ich nur halb angezogen, normalerweise wäre meine erste Reaktion, keinen reinzulassen, bis ich nichtmal halbwegs Ordnung habe.

    Dann geht aber schon die Überlegung los, ob es dann so aussieht, als wenn ich was zu verbergen hätte, was logischerweise nicht der Fall ist. Aber da ist man dann schon indirekt unter Druck.

    Die beiden waren aber freundlich und hatten auch Verständnis, dass ich erstmal den Schlüssel suchen musste, nach allem was ich hier so mitbekommen habe, hätten die mir das auch ganz anders auslegen können.

    Es war auch alles ok, keine Beanstandungen, sie haben sich am Ende auch noch entschuldigt, dass ich eine Gebühr zahlen muss. Das wiederum finde ich als Privatperson Kacke, als Beamter weiß ich aber, dass ein gesetzgebundenes Verwaltungshandeln mit Gebühren belegt wird. Wie die Gebührenhöhe dann allerdings wieder kalkuliert wird, kommt mir mancherorts sehr willkürlich vor.

    Vielleicht wäre das auch ein Ansatz für die Thesis: anhand 3er Kommunen/ Kreise in verschiedenen Bundesländern die Gebühren vergleichen, wie die zustandekommen, was die VWV dazu sagt und wie die Sätze von der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune abgedeckt werden.

  • als Beamter weiß ich aber, dass ein gesetzgebundenes Verwaltungshandeln mit Gebühren belegt wird.

    Also ich habe noch nie für die Durchführung einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" Gebühren bezahlen müssen.

    Und in der WaffVwV steht, dass für die Kontrollen keine Gebühren erhoben werden sollten. Ja, leider nicht "sollen", sondern "sollten". Aber dieser kleine "zufällige Rechtschreibfehler" veranlasst die Behörden, entgegen dem "Willen des Gesetzgebers" dafür Gebühren zu erheben. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, würde allerdings zähneknirschend zahlen, als braver Untertan.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Also ich habe noch nie für die Durchführung einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" Gebühren bezahlen müssen.

    Und in der WaffVwV steht, dass für die Kontrollen keine Gebühren erhoben werden sollten. Ja, leider nicht "sollen", sondern "sollten". Aber dieser kleine "zufällige Rechtschreibfehler" veranlasst die Behörden, entgegen dem "Willen des Gesetzgebers" dafür Gebühren zu erheben. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, würde allerdings zähneknirschend zahlen, als braver Untertan.

    Ein Soll ist ein Muss wenn man Kann, so wird es den Verwaltungsleuten gelehrt.

    Wenn aber in der Gebührenordnung des Landkreises oder der Kommunen explizit der Gebührentatbestand nach dem Gesetz xy aufgeführt ist, dann sind die Gebühren auch zu erheben. Es gibt da nämlich einen Grundsatz der Einnahmereihenfolge, da kommen Gebühren vor Steuern, weil in erster Linie die "Verursacher" die Kosten tragen sollen, nicht die Allgemeinheit. Nachzulesen in den jeweiligen GemO, in BaWü z. B. in § 78.

    Deshalb ja auch meine Anregung wegen der Gebührenprüfung.

    Also das mit der allgemeinen Verkehrskontrolle macht übrigens die Polizei, das hat mal grade gar nichts mit der sonstigen öffentlichen Verwaltung zu tun. Und für den Fall einer Übertretung (also anlassbezogen) sind übrigens dann auch Gebühren eingepreist. Kennste den Satz "wenn man keine Ahnung hat..."

    Außerdem scheint es ehrlich gesagt nicht so, als würdest du dich an der Fragestellung des Threaderstellers überhaupt konstruktiv beteiligen wollen, siehe deinen ersten Post in diesem Strang. Verstehe gar nicht, dass du dann noch mitliest, wo du den Ersteller doch gleich unter Generalverdacht der Bespitzelung stellst.

  • Als Beispiel nenne ich einmal die regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank, auf die ich mich auch regelmäßig "freuen" darf.

    Ich habe in den letzten Jahren keine Waffen ge-, oder verkauft. Mein Wohnort hat sich nicht verändert, etc. Dennoch kommt mich regelmäßig das Amt besuchen um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen.

    Es gibt keine generelle regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank.

    Wenn die bei dir öfters vorbeikommen hast du entweder Pech und der Behörde ist langweilig oder die Behörde hat einen triftigen Grund warum sie dich mehrfach (und regelmäßig) überprüfen.

    Bei mir war noch nie jemand. Trotz Umzug. Es kam einmal per Brief eine Aufforderung die Aufbewahrung mittels Fotos und Rechnungen zu dokumentieren.

    Seitdem ist Ruhe. Selbst in unserem Schützenverein mit 160 aktiven Schützen war nur vereinzelt einmalig mal jemand vom Amt zu Besuch.

    Und das ist gut so! Die Welt wird dadurch auch nicht sicherer.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Bei mir war noch niemand zum kontrollieren. Würde auch schwierig werden, denn meine Frau (ohne WBK) besteht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.

  • Kennst du ihn?

    Und ob, deswegen sage ich ja auch nur zu den Dingen was, bei denen ich mich auskenne.

    Was ich nicht weiß, frage ich nach, um meine Lücken zu schließen oder weise darauf hin, dass ich etwas nicht genau weiß.

    Ist auch so ein Grundsatz den ich mal gelernt habe.

  • Was mich persönlich (obwohl auch auf der Exekutivseite arbeitend) aber stört, ist die Art und Weise der Ausübung.

    Eine Woche nach meinem Umzug standen abends um halb 8 zwei Männer der Staft bei mir an der Tür. Wie gesagt totales Umzugschaos in der Bude, ich nur halb angezogen, normalerweise wäre meine erste Reaktion, keinen reinzulassen, bis ich nichtmal halbwegs Ordnung habe.

    Dann geht aber schon die Überlegung los, ob es dann so aussieht, als wenn ich was zu verbergen hätte, was logischerweise nicht der Fall ist. Aber da ist man dann schon indirekt unter Druck.

    Die beiden waren aber freundlich und hatten auch Verständnis, dass ich erstmal den Schlüssel suchen musste, nach allem was ich hier so mitbekommen habe, hätten die mir das auch ganz anders auslegen können.

    Warum kannst Du da nicht sagen: heute nicht?

    Also ich habe noch nie für die Durchführung einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" Gebühren bezahlen müssen.

    Also das mit der allgemeinen Verkehrskontrolle macht übrigens die Polizei, das hat mal grade gar nichts mit der sonstigen öffentlichen Verwaltung zu tun

    Das hat sogar sehr viel miteinander gemeinsam. Auch die Polizei ist in der öffentlichen Verwaltung eingeordnet, teilweise im Rahmen der Amtshilfe als Außendienst für die übrigen Behörden tätig. Die Polizei trägt nur seltsame Kleidung und hat grundsätzlich noch andere Aufgaben.

    Die allgemeine Verkehrskontrolle hat sehr viel mit der Waffennachschau gemeinsam. Die Maßnahme richtet sich an eine bestimmte Gruppe, Verkehrsteilnehmer und eben Waffenbesitzer ohne konkreten Tatverdacht aber nicht an den Kinobesucher Fußballspieler oder Handwerker oder auch Nichtwaffenbesitzer wie einige aus unseren Reihen aus grundsätzlichen Erwägungen fordern.

    Es gibt keine generelle regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank.

    Das ist richtig die Kontrollen sollten unregelmäßig stattfinden.

    Bei mir war noch niemand zum kontrollieren. Würde auch schwierig werden, denn meine Frau (ohne WBK) besteht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Wenn bei solch aufrechten Bürgern mal eine Kontrolle stattfinden würde.

    Das Ergebnis dürfte manchen überraschen und wird sicher als Skandal gewertet.

    Teilweise sieht es ja so aus dass, wenn ein Waffenbesitzer nicht angetroffen wird, sich dieser selbst sofort ans Amt wendet um die Sache zu klären um ja den nächsten Eintrag nicht zu gefährden.

    Auch wenn es OT ist: In Österreich wurde die Zulässigkeit regelmäßigen der Kontrolle nicht bestritten, da wurde nur diskutiert ob die Exekutivbeamten die Schuhe ausziehen müssen.

  • Wenn bei solch aufrechten Bürgern mal eine Kontrolle stattfinden würde.

    Das Ergebnis dürfte manchen überraschen und wird sicher als Skandal gewertet.

    Man spürt richtig wie dir dies gefallen würde. Warum muss ich nur an Gollum denken ...

  • Das hat sogar sehr viel miteinander gemeinsam.

    Es bestehen aber auch erhebliche Unterschiede. So findet die allgemeine Verkehrskontrolle in der Regel im öffentlichen Raum statt und immer in Zusammenhang mit einem Gegenstand, durch den im Falle von Mängeln, Fehlverhalten oder Missbrauch erhebliche Gefahren ausgehen können. Jedenfalls um Größenordnungen mehr als durch alle legal besessenen Waffen zusammen.

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist hingegen eines der elementaren Grundrechte welches aus guten Grund mit in das Gesetz aufgenommen wurde.

    Wir erinnern uns, es gab genau einen Fall, der zum Anlass genommen wurde, mal eben so dieses Grundgesetz zu ändern. Damit wurde dem unbescholtenen Bürger ein elementares Schutzrecht aberkannt, welches sonst selbst für Schwerkriminelle gilt. Soviel zum Wert unserer Grund- und Schutzrechte.


    Man spürt richtig wie dir dies gefallen würde. Warum muss ich nur an Gollum denken ...

    An Gollum denke ich dabei zwar gerade nicht, obwohl, wie war das doch noch gleich: "He was a slimy Creature".

    Aber nicht doch, unser Karl ist doch ein ganz besonders aufrechter Bürger und immer auf der 'richtigen' Seite.


    In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen