Datenschutzproblematik: Waffenverkauf / Munitionsverkauf

  • Liebe Schützen,

    ich will euch auf ein Problem hinweisen, das mir in letzter Zeit aufgefallen ist.

    Bis jetzt war es bei erwerbspflichen Waffen-/Munitionsverkauf von Privat an Privat so:

    man hat einen Käufer bei eGun gefunden und per Email die WBK, Personalausweis und Kontaktdaten seiner Waffenbehörde erhalten.

    Bei der Waffenbehörde hat man nachgefragen und wen diese die Richtigkeit der WBK/ Voreintrag ... bejaht hat wurde die Waffe bzw. Munition

    mit einem zugelassenen Dienst verschickt. Hat wunderbar funktioniert, man hatte die Fotos/Scans, die in sich schlüssig sind und die Bestätigung vom Amt => keine schlaflosen Nächte.

    In letzter Zeit kenne ich zwei Fälle in der die Waffenbehörden (2 unterschiedliche) die Auskunft verweigert haben. Auf die Auskunft wurde sinngemäß geantwortet:

    Danke für ihre Nachfrage, aber aufgrund der Datenschutzbestimmungen dürfen wir diesbezüglich keine Auskunft erteilen.

    Ich will niemanden beunruhigen, aber wenn sowas bei den Behörden bald/bereits die Regel ist, würde ich lieber auf einen großteil des Erlöses verzichten und lieber die Waffe beim Waffenhändler vor Ort zum Verkauf abgeben bzw. wenn wenig wert gleich bei der Behörde zum Verschrotten, bevor ich mich irgendwie strafbar mache.

    Wie sind eure Erfahrungen?

  • In letzter Zeit kenne ich zwei Fälle in der die Waffenbehörden (2 unterschiedliche) die Auskunft verweigert haben. Auf die Auskunft wurde sinngemäß geantwortet:

    Danke für ihre Nachfrage, aber aufgrund der Datenschutzbestimmungen dürfen wir diesbezüglich keine Auskunft erteilen.

    Schön dass sich die Behörden endlich an die Vorschriften halten.

  • Hallo

    Wo ist da ein Problem, die WBK im original zusenden lassen und es gibt kein Problem oder bei persönlicher Übergabe kontrollieren ob der Käufer zum Erwerb berechtigt ist.


    Grüße

    Evo10, LP50RF, X Five, Pardini HP/SP rapid fire, Sabatti STR Sport

  • Wer wäre denn so bescheuert und würde einem ihm wildfremden Menschen seine WBK zuschicken ?

    Sehe ich auch so. Aber der Käufer könnte seine Waffenbehörde kontaktieren und die Auskunft explizit erlauben. Kurzer 3Zeiler, dass Herr Soundso anfragen darf und gut is.

    Damit ist die Behörde auf der sicheren Seite.

  • Wer wäre denn so bescheuert und würde einem ihm wildfremden Menschen seine WBK zuschicken ?

    Theoretisch wäre noch denkbar, daß man sich einen Scan der WBK zusenden lässt.

    Mit diesem Scan geht man dann zu seiner Behörde und lässt sich die darauf angegebenen Angaben bestätigen.

    Dann wäre man als Verkäufer auch aus dem Schneider, da sichergestellt ist, daß alles korrekt ist.

    Interessant wäre auch, welches Vorgehen das Amt empfiehlt.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Folgende Lösung:

    nach dem Kauf lasse ich als Käufer dem Verkäufer eine Kopie meiner WBK zukommen, auf der die Seriennummern, alle Überlasser und die eingetragenen Erwerber geschwärzt/abgedeckt sind (da machen sich PostIts gut).

    Dann teile ich meiner Behörde (von der ich es seit Jahren so kenne, dass sie Fremden keinerlei Auskünfte über Waffenbesitzer erteilt) mit, dass eventuell folgende Person oder Firma aus demunddem Grund erfragt, ob ich berechtigt bin dieunddie Waffe oder Munition zu erwerben. Ich gebe der Behörde auch an, dass die Firma oder Person die Nummer meiner in Kopie erhaltenen WBK nennen könnte. Damit kann die Behörde bei Bedarf auch verifizieren, dass der/die Anrufen/in berechtigt ist, die Auskunft einmalig (!) zu erhalten.

    Diese Auskunftserlaubnis an meine Behörde lasse ich dieser üblicherweise per e-mail zukommen und setze den Verkäufer/Überlasser in Kopie/cc.

  • Sehe ich auch so. Aber der Käufer könnte seine Waffenbehörde kontaktieren und die Auskunft explizit erlauben. Kurzer 3Zeiler, dass Herr Soundso anfragen darf und gut is.

    Damit ist die Behörde auf der sicheren Seite.

    Wirklich?

    Ist der Ablauf nicht im Gesetz geregelt, ist es Aufgabe der unteren Verwaltungsebene Unzulänglichkeiten im Gesetz zu heilen?

  • Wirklich?

    Ist der Ablauf nicht im Gesetz geregelt, ist es Aufgabe der unteren Verwaltungsebene Unzulänglichkeiten im Gesetz zu heilen?

    Ja ist es. Wenn ich als Behördenmitarbeiter nämlich nicht versuche, trotz unserer teilweise verbastelten und lückenhaften Gesetze es für den Bürger einfachstmöglich zu machen, dann muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen, ob ich die Grundsätze der modernen Verwaltung überhaupt verstanden habe. Wenn zu mir einer kimmt, der sagt was er haben will, dann schaue ich nicht was nicht geht, sondern was geht. Sowas nennt man Lösungsorientiertes Arbeiten und das sollte zumindest jeder Nichtbeamte kennen und auch umsetzen.

    In vielen Amtsstuben wiehrt der Amtsschimmel ja noch kräftig, aber ich muss ja nicht die gleichen Fehler machen. Ich bin nämlich selber auch Bürger, der hin und wieder was beantragen muss und ich versuche die Leute immer so zu behandeln, wie ich auch selber behandelt werden möchte.

    Im übrigen ist es immer die Exekutive, die mit dem vorgegebenen Mist jonglieren muss, teilweise sich sogar im begrenzt rechtsfreien Raum bewegen muss, weil die Oberen es nicht gebacken bekommen, ein Gesetz sauber zu beschließen. Oder weil sie ewig brauchen, eine VWV zu basteln, die die Lücken schließt.

    Ich hoffe inständig, dass du keiner von denen bist, die sich bei Anfragen von Bürgern zurücklehnen, einfach sagen kann ich nicht machen, weil Gesetz hat da ne Lücke und sich dann an deren Verzweiflung ergötzen.

    Gleichzeitig wird dann hier gejammert und geflennt, weil die achso bösen Behörden ja so unflexibel sind.

    Musste ich jetzt mal loswerden.

  • Folgende Lösung:

    nach dem Kauf lasse ich als Käufer dem Verkäufer eine Kopie meiner WBK zukommen, auf der die Seriennummern, alle Überlasser und die eingetragenen Erwerber geschwärzt/abgedeckt sind (da machen sich PostIts gut).

    Dann teile ich meiner Behörde (von der ich es seit Jahren so kenne, dass sie Fremden keinerlei Auskünfte über Waffenbesitzer erteilt) mit, dass eventuell folgende Person oder Firma aus demunddem Grund erfragt, ob ich berechtigt bin dieunddie Waffe oder Munition zu erwerben. Ich gebe der Behörde auch an, dass die Firma oder Person die Nummer meiner in Kopie erhaltenen WBK nennen könnte. Damit kann die Behörde bei Bedarf auch verifizieren, dass der/die Anrufen/in berechtigt ist, die Auskunft einmalig (!) zu erhalten.

    Diese Auskunftserlaubnis an meine Behörde lasse ich dieser üblicherweise per e-mail zukommen und setze den Verkäufer/Überlasser in Kopie/cc.

    Und woher weiß die Behörde, dass die Email von Dir ist?

    Gruß, Marcos

  • Und woher weiß die Behörde, dass die Email von Dir ist?

    Tja, gute Frage, sie könnte es anhand des cacert Zertifikats verifizieren, aber ob sie das kontrolliert weiss ich nicht.

    Der Verkäufer wird anrufen und wenn ihm/ihr vom Amt bestätigt wird, was der Verkäufer wissen möchte, ist mein Ziel erreicht.

    Möglich wäre leider auch, dass mit einer gefälschten email und einem darauf folgenden Anruf bei der Behörde ein Unbefugter noch weitere Informationen erschleichen oder zumindest bestätigt bekommen kann.

    Wenn ich aber an einen Verkäufer die Kopie meiner WBK herausgebe, habe ich sowieso schon sehr weitreichende Informationen preisgegeben.

    Das lässt sich aber wohl kaum vermeiden, und man kann nur an den Verkäufer appelieren die WBK-Kopie nicht zu archivieren sondern nach Überprüfung zu löschen.