Waffe weg bei Inaktivität?

  • Hi liebe Sportschützen,

    mein Vater ist seit Jahrzehnten inaktives Mitglied im Schützenverein. Jetzt bin ich auch neu im Verein und mir wurde mitgeteilt, dass alle inaktiven eigentlich die Waffe abgeben müssten und man dies nun auch kontrolliert (keine Ahnung, wer das tut).

    Mit anderen Worten: Gibt es ein neues Gesetz, was eine Aktivität vorschreibt und ansonsten die Waffe einkassiert wird?

    Viele Grüße

  • Es ist an sich kein neues Gesetz.

    Die Begründing das eine WBK zum Erwerb einer Waffe ausgestellt wird ist das Bedürfnis. Dieses besteht schließlich nur bei Aktivität des Schützen.

    Bei uns hat dies die WBK ausstellende Behörde schon kontrolliert in dem eine Bestätigung des Vereins über die Aktivität des Schützen angefordert wurde.

  • Hi liebe Sportschützen,

    mein Vater ist seit Jahrzehnten inaktives Mitglied im Schützenverein. Jetzt bin ich auch neu im Verein und mir wurde mitgeteilt, dass alle inaktiven eigentlich die Waffe abgeben müssten und man dies nun auch kontrolliert (keine Ahnung, wer das tut).

    Mit anderen Worten: Gibt es ein neues Gesetz, was eine Aktivität vorschreibt und ansonsten die Waffe einkassiert wird?

    Viele Grüße

    Nein, näheres erfährt Dein Vater bei der für ihn zuständigen Behörde.

  • Hallo,

    es ist doch ganz einfach.Wir sagen unseren Schützen :

    Veinsmeisterschaften schießen und wenn es nur ein Schuß ist (auf der Scheibe ) schon habe ich ein offizelles Ergebnis. und war Akiv.Der Verein hat auch was das

    er bestätigen kann......!

  • Hallo,

    es ist doch ganz einfach.Wir sagen unseren Schützen :

    Veinsmeisterschaften schießen und wenn es nur ein Schuß ist (auf der Scheibe ) schon habe ich ein offizelles Ergebnis. und war Akiv.Der Verein hat auch was das

    er bestätigen kann......!

    Was du sagst ist zwar richtig.

    Aber hier bin Bedürfnis zu sprechen?

    Bedarf es einer eigenen Waffe für ein Schuss Vereinsmeisterschaft?

    Feinwerkbau mod. 601

    Feinwerkbau P8X

  • Bedarf es einer eigenen Waffe für ein Schuss Vereinsmeisterschaft?

    Sicher, oder soll er sich eine Disqualifikation am ende noch mit einer Leihwaffe die nicht auf ihn abgestimmt sind einfahren.

    Abgesehen davon sind das natürlich wieder mal aussagen die nach einem kräftigen Tritt in den Hintern des Ratgebers betteln, schon weil eine Kopfnuss keinerlei Erfolg vermuten lasst.

  • Tach auch,

    Abgesehen davon sind das natürlich wieder mal aussagen die nach einem kräftigen Tritt in den Hintern des Ratgebers betteln, schon weil eine Kopfnuss keinerlei Erfolg vermuten lasst.

    keine Sorge, lieber @Karl , man ist gerade dabei, wieder einen neuen Spaltpilz ganz fest in die Schützenhirne zu implementieren und auch dieser wird wieder ganz wunderbar wachsen und gedeihen und sein süßes Gift flächendeckend über die Vereine verbreiten. Und wie toll das wirkt, sieht man ja schon und nicht nur an der Antwort über Dir.


    Mit immer pessimistischerem Schützengruß

    Murmelchen

  • Also einkassiert wird eine Waffe bestimmt nicht!

    Aber von den neuen Besserwisser-Parteien werden Gesetzesänderungen vorgeschlagen,
    um den privaten Waffenbesitz einzudämmen.

    Schlimmstenfalls entfällt dann der Eintrag in der WBK, und der Besitzer muss die Veräußerung oder Vernichtung seiner Waffe nachweisen.

  • Also einkassiert wird eine Waffe bestimmt nicht!

    Aber von den neuen Besserwisser-Parteien werden Gesetzesänderungen vorgeschlagen,
    um den privaten Waffenbesitz einzudämmen.

    Schlimmstenfalls entfällt dann der Eintrag in der WBK, und der Besitzer muss die Veräußerung oder Vernichtung seiner Waffe nachweisen.

    Klär mich auf, was ist da geplant?

  • Man will daß die Sportschützen ihre Aktivität nachweisen indem sie regelmäßig schießen, mit jeder auf der WBK eingetragen Waffe.

    Das würde zB. bei 3 eingetragenen Waffen 54 Trainings pro Jahr bedeuten sofern die ominösen 18 Trainigs/Jahr zu Grunde gelegt werden.

  • Ja, Königstiger, gut zusammengefasst.
    Und bei 5 Kuzwaffen wären es dann 90 Trainings,
    wobei pro Tag nur ein einziges Training gilt.
    Wenn man dann berücksichtigt, dass man auch mal krank ist, sonst irgenwie keine Zeit hat,
    und dass der Schießstand auch mal zu ist,
    dann kann mal sich gleich einen Wohnwagen auf den Hof stellen und jeden verfügbaren Termin ausnutzen.

  • Das Ganze ist jetzt schon möglich und wird auch praktiziert. Einem älteren Schützenkammeraden hat die örtliche Waffenbehörde die Führung eines Schießbuches zur Auflage gemacht. Bei einer Kontrolle stellte sich wohl heraus, dass er nicht mehr regelmäßig Trainiert bzw. Schießt. Jetzt muss er 12 Einträge im Jahr vorweisen, ansonsten erlischt das Bedürfnis und die Waffe wir eingezogen. Bei dem "Haustermin" hat er sich offensichtlich unbedacht geäußert, schon wurde diese Auflage kreiert.

  • Das Ganze ist jetzt schon möglich und wird auch praktiziert. Einem älteren Schützenkammeraden hat die örtliche Waffenbehörde die Führung eines Schießbuches zur Auflage gemacht. Bei einer Kontrolle stellte sich wohl heraus, dass er nicht mehr regelmäßig Trainiert bzw. Schießt. Jetzt muss er 12 Einträge im Jahr vorweisen, ansonsten erlischt das Bedürfnis und die Waffe wir eingezogen. Bei dem "Haustermin" hat er sich offensichtlich unbedacht geäußert, schon wurde diese Auflage kreiert.

    Hier stellt sich allerdings die Frage, ob dies geltendem Recht entspricht.

    Mir scheint es eher so, als würde hier mal wieder ein Amt ein Süppchen nach eigenem Gutdünken kochen.

    Das Gute daran ist, daß man sich gegen illegale Anordnungen wehren kann.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Hier stellt sich allerdings die Frage, ob dies geltendem Recht entspricht.

    Mir scheint es eher so, als würde hier mal wieder ein Amt ein Süppchen nach eigenem Gutdünken kochen.

    Das Gute daran ist, daß man sich gegen illegale Anordnungen wehren kann.

    Naja, irgendwie muss er ja sein Bedürfnis nachweisen. Freilich ist das ein Stück weit gängeln, aber so oft ist ja 12 mal im Jahr nicht und im Schießbuch ist es sauber dokumentiert.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Naja, irgendwie muss er ja sein Bedürfnis nachweisen. Freilich ist das ein Stück weit gängeln, aber so oft ist ja 12 mal im Jahr nicht und im Schießbuch ist es sauber dokumentiert.

    Selbst wenn die Forderung ein Bedürfnis nachzuweisen schon eine fragwürdige Zumutung ist, haben die Behörden allerdings für ihre unverständlichen Entscheidungen meist Waffenbesitzer gefunden die eben nicht mal die 12 Einträge im Jahr sondern keine Einträge in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren glaubhaft nachweisen konnten.

  • Selbst wenn die Forderung ein Bedürfnis nachzuweisen schon eine fragwürdige Zumutung ist, haben die Behörden allerdings für ihre unverständlichen Entscheidungen meist Waffenbesitzer gefunden die eben nicht mal die 12 Einträge im Jahr sondern keine Einträge in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren glaubhaft nachweisen konnten.

    Magst du mir diesen Satz noch einmal erläutern?

    Feinwerkbau mod. 601

    Feinwerkbau P8X