Es ist bei mir zu 99,99....% sicher daß ich nächstes Jahr zu dem angesetzten Termin nicht antreten kann. Soweit mir bekannt gibt es zumindest bei beruflicher, religiöser (oder auch krankheits-?) bedingter verhinderung die möglichkeit bei anderen Veranstaltungen zur weiterqualifikation (vor-)zu schießen. DSB SpO Regel 0.9.4.1
Können da auch andere Gründe anerkannt werden um diese möglichkeit zu nutzen ?