Hallo,
eine kurze Anmerkung sei mir angesichts der Art der Fragestellung noch erlaubt:
Diese verantwortliche Aufsichtsperson, die Schieß- und Standaufsicht, hat jegliches Schießen auf einer Schießstätte, also auch das Training oder und gerade auch ein 'Just for Fun' Schießen zu beaufsichtigen. Das bedeutet auch konkrete und ständige Anwesenheit direkt hinter den Schützen auf dem jeweiligen Stand und das bedeutet auch, das Schießen zu unterbrechen, will oder muss die Aufsicht den Stand verlassen. Das gilt selbst für den kurzen Besuch des stillen Örtchens.
Ist eine Schießstätte mit mehreren getrennten Ständen ausgestattet, so muss für jeden Stand getrennt eine Aufsicht agieren. Verfügt ein Stand über mehr als eine bestimmte Anzahl von Schießbahnen, so ist der Stand in Abschnitte zu unterteilen und für diese Abschnitte sind bei Schießbetrieb dann auch entsprechend verantwortliche Aufsichten zu stellen.
Des weiteren sind, wie hier auch schon oft erwähnt wurde, im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen auch noch die gesetzlichen Forderungen nach diesbezüglich weitergehender Qualifikation der Aufsichten zu beachten und sicherzustellen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen