• Hallo Ehrenämtler,

    zu folgendes Problem benötige fachliche Beratung.

    Situation:

    1 Sportleiter (SpL) bestellt, nach Beschluss des gesamten Vorstandes (VS), div. Materialien bei Firma XY.

    Liefer- und zugleich auch Rechnungsadresse gibt er an unter dem Namen des Vereins mit seiner Privatadresse.

    s. Beispiel:

    *Vereinsname e.V.

    *Privatstraße 1

    *12345 Ort

    Da die Bestellung laut Absender mit Vorkasse erfolgen sollte, überwies er, der SpL, den Betrag via privatem PayPal-Konto.

    Nun bekam ich als Kassenwart von Ihm jene Rechnung(Auftragsbestätigung) von der Firma XY mit dem Vermerk auf der Rechnung das die Zahlung des Betrages bereits erfolgt ist.

    Daraufhin bat mich der SpL mündlich um eine Auslagenerstattung des von Ihm überwiesenen Betrages.

    Problem:

    Aus meiner Sicht kann ich nur anhand dieser Rechnung keine Auszahlung vornehmen da sie, laut Rechnungsadresse, schon im Namen des Vereins bezahlt wurde/ist.

    (Leider hat der Verein kein PayPal-Konto.)

    Daher findet der SpL das es sch.... von mir ist diese Erstattung abzulehnen.

    Liege Ich damit richtig??


    Ich möchte Niemanden verärgern und er soll auch sein Geld wiederbekommen, nur habe ich den Satz meines Vorgängers*SB noch im Kopf dass nur Rechnungen bezahlt werden dürfen die an den Verein adressiert sind.

    Für mich sind offizielle Rechnungsadressen des Vereins nur die des 1. VS (Hauptanschrift), 2. VS, Kassenwart, alle drei auch eingetragene Kontobevollmächtigte, und bis dato so gehandhabt der Schriftführer (allgemeiner Schriftverkehr).

    d.H. für mich das alle anderen VS-Mitglieder zwar Beschluss fähig sind aber keine Zahlungen im Namen des Vereins, von welchem Konto aus auch immer, ausführen dürfen.

    Wie sieht da jetzt für mich der Handlungsweg aus???

    Kann ich ihm das Geld überweisen und die Rechnung dann einfach mit wegheften??

    Muss er schriftlich, im Bezug auf diese Rechnung, eine Auslagenerstattung beantragen???

    Sollte man um solche Probleme zu vermeiden den genauen Bezahlungsablauf in der Satzung mit aufnehmen oder reicht da ein Verfahrensbeschluss bei einer Vorstandssitzung/Mitgliederversammlung???

    Bin gespannt wie Ihr da in eurem Verein/Verband mit umgehen würdet.

    Schon einmal vorraus die Information.

    Unsere derzeitige Satzung umfasst den mindest Standard für eine Vereinsgründung.

  • zu folgendes Problem benötige fachliche Beratung.

    Steuerberater oder Rechtsanwalt würden mir da zuerst als Anlaufstelle einfallen.

    Daher findet der SpL das es sch.... von mir ist diese Erstattung abzulehnen.

    Was wiederum verständlich ist.


    Problem:

    Aus meiner Sicht kann ich nur anhand dieser Rechnung keine Auszahlung vornehmen da sie, laut Rechnungsadresse, schon im Namen des Vereins bezahlt wurde/ist.

    Bei Deiner Argumentation ist dass das Problem:

    Was erzählst Du dem Buchprüfer über die Herkunft des Geldes ? Schwarzgeld?

    Bei meinem Verein wurden bezahlte Rechnungen auch als Ausgang verbucht, diesen Nachweis kannst Du ja nicht führen. Allerdings waren wir als Gewerbebetrieb dazu auch verpflichtet.

    In meinem Verein wurden derartige Rechnungen mit dem Hinweis ausgelegt durch evtl noch mit dem Grund der Zahlung an denjenigen der die Summe ausgelegt hat erstattet.

    Zuerst ist allerdings zu Prüfen ob der Besteller die Ware/Dienstleistung überhaupt veranlassen durfte.

  • Ich gebe meinem Kassierer den Zahlungsbeleg (Quittung, Rechnung, Zahlungshinweis, Überweisungsnachweis auch von Paypal) und dann bekomm ich meine Knete. Sollte auch kein Thema sein, wenn eine Privatperson etwas für den Verein kauft und weil beim Verkäufer bekannt seine Adresse drauf steht.

    Da kommt ein Vermerk auf die Rechnung / Quittung wofür (wenn es nicht eh drauf steht) und dann sollte alles nachvollziehbar sein.

    Inzwischen lasse ich den Vereinsnamen mit auf den Beleg schreiben wenn es machbar ist.

    Wenn wer gegen Bargeld Büroartikel beim Aldi kauft steht auch kein Verein oder Name drauf auf der Quittung....wo ist das Problem...?? Geld gegen Ware plus Zahlungsnachweis......

  • Wenn mein Kassier das mit mir machen würde, könnte er zukünftig selbst seinen Krempel einkaufen. Einfach bei der Zahlung an den Kollegen vermerken etc.

    Der Weg ist das Ziel... :thumbup:

  • Wenn mein Kassier das mit mir machen würde, könnte er zukünftig selbst seinen Krempel einkaufen. Einfach bei der Zahlung an den Kollegen vermerken etc.

    Hier handelt ja keiner aus Bosheit, sondern nur aus Vorsicht.

    Bei uns im Verein läuft es wie von Matze geschildert.

    Wichtig ist meines Wissens nur, dass für jeden Geldausgang ein Beleg vorhanden ist.

    Im Notfall kannst du die ja sogar selbst erzeugen (sollte aber wirklich nur der Notfall sein). Mit einer offiziellen Rechnung sehe ich keine Probleme.

  • Ist das jetzt eine Prinzipsache?

    Oder buchhaltungstechnisch ein Abbildungsproblem?

    Da will man für die Gemeinschaft was Gutes tun und das Engagement wird einem dann (nicht zwingend böswillig) auf diese Art und Weise gedankt.

    Fragen:

    Warum habt ihr keine Arbeitsanweisung für sowas? Warum bestellt der Sportleiter über seine private Lieferadresse und PayPal-Konto, wenn (zumindest dir) bekannt ist, daß bei "Rechnungsadresse" der Verein stehen muss? Redet ihr nicht miteinander? Warum habt ihr kein PayPal Konto? Bestellt ihr zum ersten Mal irgendwo?

    Mögliche Lösung:

    Mit dem Rechnungssteller telefonieren, damit die gestellte Rechnung entsprechend euren Vorgaben abgeändert wird. Eventuell mit einem Kommentar darunter, daß der Betrag bereits von Mitglied SpL bezahlt wurde. Dann hat der Kassenwart schwarz auf weiß, warum er eine Barauszahlung an Mitglied SpL machen muss/darf.

    Wo ein Wille ist, findet man auch einen Weg.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Eine auf den Verein ausgestellte/adressierte Rechnung ist nur erforderlich, wenn Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll. Auch in Unternehmen ist es nicht unüblich, dass Mitarbeiter Rechnungen von ihrem privaten Geld bezahlen, die an das Unternehmen adressiert sind. Bei Reisekostenerstattungen ein sehr übliches Verfahren. Sich auf den Standpunkt zu stellen, man könne keine vom Sportleiter verauslagte auf den Verein ausgestellte Rechnung erstatten, weil auf dieser Rechnung ja der Vereins als Empfänger benannt ist und sich darauf ein Vermerk mit dem Hinweis "Bereits bezahlt"befindet, ist abwegig. Auf die Idee käme nicht mal der Betriebsprüfer vom FA.

    Eine genaue Vorgabe, wie Auslagen zu erstatten sind, in die Satzung aufzunehmen ist wohl nicht zu empfehlen. Das gehört da nicht rein, wenn man sich als Verein nicht selbst lähmen will. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verlangen in diesem Zusammenhang zu jeder Buchung einen Beleg. Dazu braucht es aber keine Satzungsklausel. Zu regeln wäre eher in z.B. einer Geschäftsordnung, wer im Verein befugt ist, Ausgaben bis zu welcher Höhe zu veranlassen. Im Zweifel kann nach meinem Verständnis eine nicht autorisierte Verauslagung auch nachträglich durch Genehmigungsbeschluss des Vorstands geheilt werden.

    Zu empfehlen ist auch grds. ein schriftlicher Antrag auf Erstattung von Auslagen. Das ist zwar nicht zwingend, macht dem Kassierer aber das Leben leichter. Ansonsten kann der Kassierer zu dem eingereichten Beleg auch einen ergänzenden Eigenbeleg anfertigen, in dem notiert wird, das es sich bei der Auszahlung um die Erstattung einer Auslage an Herrn XYZ handelt.

  • Aus meiner Sicht kann ich nur anhand dieser Rechnung keine Auszahlung vornehmen da sie, laut Rechnungsadresse, schon im Namen des Vereins bezahlt wurde/ist.

    Sicher. Aber was spricht dagegen einen Beleg zu erstellen und die Auslagen zu ersetzen? Und beim nächsten Mal gibt man vielleicht bei der Bestellung gleich die Rechnungsadresse an und der Kassier überweist den Rechnungsbetrag. Dann kann man ggf. auch die Vorsteuer geltend machen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Dann kann man ggf. auch die Vorsteuer geltend machen.

    Doch nur dann, wenn man selber mehrwertsteuerflichtig ist?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Lass dir die Rechnung geben und einen Auszahlungsbeleg (Quittung) unterschreiben und Zahl ihm die Kohle aus ...... und alles ist ok.....wenn er den Kauf im Namen des Vereinstätigen dürfte und sollte.

    Für die Zukunft würde ich das in einer Geschäfts- und einer Finanzordnung regeln, dann müsst ihr nicht bei jeder Änderung Kohle ans Amtsgericht abdrücken wie bei ner Satzungsänderung.

    diskutiere nicht mit Ignoranten.....sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung!

  • Doch nur dann, wenn man selber mehrwertsteuerflichtig ist?

    Natürlich. Und das sind gar nicht mal so wenige Sportvereine zumindest in gewissen Teilbereichen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Natürlich. Und das sind gar nicht mal so wenige Sportvereine zumindest in gewissen Teilbereichen.

    Allerdings sollten dann diese Vereine auch in der Lage sein zumindest die Funktionäre minimal beschulen zu lassen.

  • Hallo Byernsoccer89,

    als Kassenwart gehörst Du zum Vereinsvorstand. Bei den Beratungen und Beschlüssen zur Anschaffung eines Sportgerätes bist du wahrscheinlich ausgeschlossen/nicht informiert worden.

    Einfach und effizient – vor allem organisatorisch und juristisch ideal ist es wenn allein nur der sachkundige Kassenwart/Schatzmeiter o.ä. die Vereins-Finanzen regelt.

    Warum der Sportleiter Wichtig sein Privatvermögen belastet, sollte aus Vereinssicht hinterfragt werden. Besteht vllt im Verein die Meinung, dass der aktuelle Kassenwart zu jung, pedantisch o.ä. ist?; gibt es keinerlei Regeln für Bestellungen, Zuständigkeiten …? Ist ggf. nicht klar, welche Aufgaben der Kassenwart im Verein hat?

    Da alle Geschäftsvorfälle des Vereins in der Buchhaltung nachgewiesen werden müssen, ergeben sich folgende Buchungen:

    1. Mit Zusendung und Annahme des bestellten und privat bezahlten Sportgerätes (Beleg Lieferschein/Rechnung):

    Per Anlagevermögen Sportgeräte an Verbindlichkeiten gegenüber Vereinsmitgliedern

    1. Der Sportleiter stellt schriftlich die Anforderung auf Erstattung der Auslagen. Er bezieht sich dabei auf das Beschlussprotokoll zur Anschaffung der Vereinsausstattung (Beleg, liegt das Beschlussprotokoll dem Kassierer bereits vor, kann auf der Rechnung vom Kassierer diese Information ergänzt werden):

    Per Verbindlichkeiten gegenüber Vereinsmitgliedern an Bank

  • Warum der Sportleiter Wichtig sein Privatvermögen belastet, sollte aus Vereinssicht hinterfragt werden.

    Weil der Sportleiter sich eben nicht wichtig nimmt, es bis jetzt anscheinend nie Probleme damit gab und der Verein ihm das Wert ist. Diese Flexibilität ist besser für den Verein als stures hier sogar unnötiges Bürokratiedenken.

  • Weil der Sportleiter sich eben nicht wichtig nimmt, es bis jetzt anscheinend nie Probleme damit gab und der Verein ihm das Wert ist. Diese Flexibilität ist besser für den Verein als stures hier sogar unnötiges Bürokratiedenken.

    Vielleicht kann Bayernsoccer noch etwas zur Entwicklung und den Einzelumständen bzw. Deinen Annahmen mitteilen.

    Nicht umsonst geben alle Satzungen Zuständigkeiten vor. Sportleiter Wichtig ist danach ausschließlich für den Sport und der Kassenwart für die Abwicklung der Geschäftsvorfälle und deren saubere Dokumentation zuständig. Das hat nichts mit überbordender Bürokratie zu tun, sichert nur die Abläufe in einer Organisation mit klaren Zuständigkeiten und vermeidet bei externen Prüfungen unnötige Nachfragen.

  • Problem:

    Aus meiner Sicht kann ich nur anhand dieser Rechnung keine Auszahlung vornehmen da sie, laut Rechnungsadresse, schon im Namen des Vereins bezahlt wurde/ist.

    (Leider hat der Verein kein PayPal-Konto.)

    Daher findet der SpL das es sch.... von mir ist diese Erstattung abzulehnen.

    nur habe ich den Satz meines Vorgängers*SB noch im Kopf dass nur Rechnungen bezahlt werden dürfen die an den Verein adressiert sind.

    Für mich sind offizielle Rechnungsadressen des Vereins nur die des 1. VS (Hauptanschrift), 2. VS, Kassenwart, alle drei auch eingetragene Kontobevollmächtigte, und bis dato so gehandhabt der Schriftführer (allgemeiner Schriftverkehr).

    d.H. für mich das alle anderen VS-Mitglieder zwar Beschluss fähig sind aber keine Zahlungen im Namen des Vereins, von welchem Konto aus auch immer, ausführen dürfen.

    Wilhelm ,

    wie Du im ersten Beitrag lesen kannst hat der TE eine banale Situation, eine anscheinend zurecht vorgenommenen Bestellung, falsch eingeordnet, sie wie man hier sagen würde das ganze aus der Sicht der sprichwörtlichen Beamten betrachtet.

  • Wilhelm ,

    wie Du im ersten Beitrag lesen kannst hat der TE eine banale Situation, eine anscheinend zurecht vorgenommenen Bestellung, falsch eingeordnet, sie wie man hier sagen würde das ganze aus der Sicht der sprichwörtlichen Beamten betrachtet.

    Vielleicht,

    vielleicht auch nur Unsicherheit des jungen Kassenwartes,

    vielleicht hat er schon negative Erfahrungen gemacht,

    vielleicht ist er als verantwortliches Vorstandsmitglied für die Finanzen nicht in die laufenden Prozesse und Beschlüsse involviert.

    Hier wird wieder das Beamtentum stigmatisiert - das ist hier auch nicht das Thema.

  • Hier wird wieder das Beamtentum stigmatisiert - das ist hier auch nicht das Thema.

    Dann bitte ich mich zerknirscht um Entschuldigung .

    Vielleicht,

    vielleicht auch nur Unsicherheit des jungen Kassenwartes,

    vielleicht hat er schon negative Erfahrungen gemacht,

    vielleicht ist er als verantwortliches Vorstandsmitglied für die Finanzen nicht in die laufenden Prozesse und Beschlüsse involviert.

    möglich dass das die tieferen Ursachen für die von ihm im Eingang sachlich geschilderte Situation waren.

  • Diese Flexibilität ist besser für den Verein als stures hier sogar unnötiges Bürokratiedenken.

    Vielleicht kann Bayernsoccer noch etwas zur Entwicklung und den Einzelumständen bzw. Deinen Annahmen mitteilen.

    Das sind keine Annahmen, das sind Erkenntnisse aus der Praxis in mehreren Vereinen und im Kreisverband. In der Privatwirtschaft ist es im beruflichen auch Gang und Gebe gewesen. Abrechnung gegen Rechnung auch auf eigenen Namen und in Ausnahmen auch ohne Nennung der Firma.