Abgelaufene Kartusche bei der Nachkontrolle festgestellt

  • ...so etwas bestimmten Zeitgenossen so gar nicht passt und diese leider auch immer wieder versuchen, hier nur noch bestimmte Richtungen zuzulassen, leider und gerade auch in letzter Zeit zu oft auch mit Erfolg. Und nein, das Forum ist dadurch nicht besser geworden, im Gegenteil. Aber was schreibe ich, gerade die Adressaten dieser Kritik können oder wollen es wohl nicht verstehen.

    Im Bereich der Moderation wurde hier jedenfalls der Bock zum Gärtner gemacht.
     
    Selten habe ich eine so eklatante Fehlentscheidung Geronimos seit Bestehen des Forums gesehen; und ich bin nicht erst seit gestern dabei.
     
    Zur Rechtsfrage dieses Threads hat als einziger (!!) Schmidtchen das Problem korrekt angesprochen und erörtert. Seine Argumente (Disqualifikation möglich, aber nicht zwingend) sind gut vertretbar.

    Carcano

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (13. Dezember 2018 um 15:25)

  • Ich will mit diesem Diskussionen keine schlafenden Hunde wecken sondern mehr Schützen dazu bringen, den Mund aufzumachen, damit die Herren da oben merken, dass sie uns nicht alles vorsetzen können! Wenn sie mal vernünftige Entscheidungswege gehen würden und nicht alles auf die Schnelle aus dem stillen Kämmerlein heraus beschließen würden, könnte man vieles VORHER bereinigen und müsste nicht HINTERHER darüber diskutieren.

    Schmidtchen,

    das ist ein schlagendes Argument !!!!!

    Carcano

    man kann es nicht allen Recht machen, ich glaub das Du sogar studiert, was an diesem gezanke und gestänkere gut gewesen sein soll, muss man nicht verstehen.......

    no.limits

    Steyr EVO/E
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  • Ich möchte meine Interpretation der SpO zu diesem Thema kundtun:

    Ich kann die Schlussfolgerung von bigboreshooter im Beitrag #7 nicht nachvollziehen, wonach das Verbot der Verwendung von abgelaufenen Kartuschen nur eine Empfehlung sein soll. Ziffer 0.5.1.1 Satz 3 der SpO ist doch ausnahmsweise mal eindeutig. Die Selbstverantwortlichkeit in Satz 2 soll m.E. nur eine vorherige fehlende Waffenkontrolle rechtfertigen, was ich im Übrigen nicht gut finde.

    Die Frage von schmidtchen im Beitrag #6, ob „Sicherheitsverstöße aus z.B. Ziffer 0.2 SpO, die keine Bevorteilung des Schützen darstellen sondern der Sicherheit der anderen Schützen oder auch des eigenen Schutzes dienen, auch nachträglich noch als Verstoß sanktioniert werden können oder lediglich zum Zeitpunkt ihres augenblicklichen Vorhandenseins vor oder während des Wettkampfes“, beurteile ich wie folgt:

    1. Auf Sicherheit wird besonders Wert gelegt (Ziffer 0.2 SpO bzw. jeweilige Sicherheitsblätter des Veranstalters, z.B. DM). Bei dieser Frage geht es nicht um Vorteil oder Nichtvorteil für den Schützen; es stellt auch keine „nur“ Regelverletzung dar (Beitrag von schmidtchen in #14).

    2. Mit Ausnahme des Abs. 9 der Ziffer 0.2 SpO (Stand verlassen ohne Sicherheitskontrolle = Disqualifikation) enthält Ziffer 0.2 SpO keine konkreten Disziplinarbestimmungen.

    3. Diese ergeben sich aus den Ziffern 0.9.8 (Rote Karte bei Sicherheitsverstößen auch durch die Aufsicht möglich), 0.9.8.1 Abs. 4 Nr. 3 (weitergehende Strafe nach § 16 DSB-Satzung bei schweren Sicherheitsverstößen) und 0.9.8.2 (Regelverletzungen bei Sicherheitsvergehen = Disqualifikation).

    4. Nach Ziffer 0.5.1.1 SpO ist die Verwendung von abgelaufenen Kartuschen nicht zulässig.

    Aus dieser Gedankenkette ergibt sich für mich eindeutig eine nachträgliche Disqualifikation des Schützen bei Verwendung abgelaufener Kartuschen, egal ob diese bewusst oder unbewusst verwendet wurden.

  • Hallo Leute,

    ich bin selber nationaler Kampfrichter und damit auch bei der Waffenkontrolle anwesend.

    Über das Thema der abgelaufenen Druckluftkartusche zu diskutieren ist schlicht weg überflüssig.

    Das Regelwerk des DSB - Sportordnung - ist eindeutig.

    Wenn die Kartusche bei der Waffenkontrolle abgelaufen ist, ist die Waffenkontrolle nicht bestanden.

    Was bei den Meisterschaften extrem nervt, sind diejenigen welche meinen immer irgendwie am Regelwerk vorbei kommen zu müssen.

    Auffällig ist dies bei Teilnehmern welche sich im unteren/mittleren Leistungsfeld bewegen. Diese "Sportler" sollten doch lieber ihre Zeit und Energie auf etwas mehr Trainig ausrichten anstatt zu meinen dass das Regelwerk nur für die anderen gilt.

    Das Ergebnis sich mit diesen Sportlern auseinander setzen zu müssen ist ein immer ausführlicheres sprich komlizierteres Regelwerk welches irgendwann nur noch schwer verständlich und zu vermitteln ist.

  • Auffällig ist dies bei Teilnehmern welche sich im unteren/mittleren Leistungsfeld bewegen. Diese "Sportler" sollten doch lieber ihre Zeit und Energie auf etwas mehr Trainig ausrichten anstatt zu meinen dass das Regelwerk nur für die anderen gilt.

    Tomcadtom,

    ich liebe Dich............:love:

    no.limits

    nimm es bitte nicht zu wörtlich.....

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  • da muss ich jetzt mal kontra halten:

    "unteren/mittleren Leistungsfeld" <-- ja , da bin ich zuhause, und ja, das kartuschenzeug ist bullshit.

    Entweder hängt hier Leistungsfeld mit Intelligenz zusammen (wie scherge und carcano jetzt befürworten würden)

    oder einfach mit Realitätssinn, der im unteren/mittleren Leistungsfeld noch vorhanden ist, und nach oben hin im Leistungsfeld abhanden kommt.

    Ihr dürft aber nicht vergessen: die vereine draussen werden von Leuten aus dem unteren/mittleren Leistungsfeld am Leben erhalten, nicht von ein paar shootingstars.

    Guten 4. Advent.


    mfsg daniel

  • Entweder hängt hier Leistungsfeld mit Intelligenz zusammen

    Daniel,

    das wäre jetzt zu einfach, nein aber mit Ruhe und Erfahrung, ist das erklärbar

    So lässt es sich auch plausibel darsatellen ohne diskriminierend zu werden.


    no.limits

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  • "unteren/mittleren Leistungsfeld" <-- ja , da bin ich zuhause, und ja, das kartuschenzeug ist bullshit.

    Auch wenn ich das jetzt wieder nicht wirklich verstehe, interpretiere ich das so, daß das Regelwerk bei euch wie bei uns in den unteren Klassen sehr frei interpretiert wird. Aber muß man eine Mißachtung der Regeln noch öffentlich machen? So ein Verhalten ist schon manchem, auch Ex Waffenbesitzer auf den Fuß gefallen.

    Ihr dürft aber nicht vergessen: die vereine draussen werden von Leuten aus dem unteren/mittleren Leistungsfeld am Leben erhalten, nicht von ein paar shootingstars.

    Auch da hast Du recht.

  • Entweder hängt hier Leistungsfeld mit Intelligenz zusammen (wie scherge und carcano jetzt befürworten würden)

    Ich tendiere da eher zur Vernunft! Die Intelligenz ist eher die Ursache für solch wirre Zeile, die letztendlich keiner richtig zu deuten weis ;)

  • Auffällig ist dies bei Teilnehmern welche sich im unteren/mittleren Leistungsfeld bewegen. Diese "Sportler" sollten doch lieber ihre Zeit und Energie auf etwas mehr Trainig ausrichten anstatt zu meinen dass das Regelwerk nur für die anderen gilt.

    Das kenne ich bei händischer Auswertung: Da finden sich vier Treffer gleichmäßig auf der Scheibe verteilt und nur der Schütze alleine sieht ganz genau, daß die einsame Zehn eigentlich zwei Treffer in einem Loch sind. Wegen Protest geht das dann weiter bis zur Kommission, die aber alle blind sind, weil sie den Doppeltreffer auch nicht sehen. Dabei geht es um die wichtige Frage, wo im letzten Drittel der Schütze dann landet.

    Darum gibt es jetzt sehr kurze Einspruchsfristen und eine Protestgebühr von EUR 50,- , die bei erfolglosem Protest verfällt.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • das wäre jetzt zu einfach, nein aber mit Ruhe und Erfahrung, ist das erklärbar

    Von Schmidtchen und mir. Von Wulfrin hier leider nicht; denn obwohl er sich große Mühe gegegben hat, überzeugt seine Schlussfolgerung nicht, weil sie einem Grundfehler unterliegt:
    Er vermischt und verwechselt Sicherheitsverstöße und ungefährliche Wettkampfdurchführung einerseits, und ein unsportliches bzw. verbandsschädigendes Verhalten andererseits.
    Ersteres dient der Gefahrenabwehr, und die ist NACH dem Wettkampf vorbei. Letzteres allein wären Sanktionsnormen, die eine Strafe auch im Nachhinein rechtfertigen. Und § 16 der DSB-Satzung macht gerade _diese_ Unterscheidung sehr deutlich.
    Beides unterscheidet Schmidtchen sehr sauber. Man muss das nicht so sehen wie er. Aber es ist erst einmal sehr logisch.

    Carcano

  • Carcano,

    darum hast Du das studiert,

    interessant ist es, die vielen Ansichten. die sind erstmal alle schlüssig. Trotzdem für den gemeinen Schützen ist das doch grausam, wobei ich mich dazu zähle

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