Fernsehbericht über Waffen auf 3Sat am 08.11.2018

  • Ich werde dir deine Fragen beantworten. zu 1. den Kl. WS brauche ich um die Waffe öffentlich führen zu dürfen . zu 2. Du brauchst den Kl. Wl. weil die Waffe unter das Waffengesetz fällt, da spielt es keine Rolle ob Du scharfe Waffen besitzt. Du kaufst sie nicht um sie in einen verschlossenen Behälter nach Hause zu führen und sie dort ein zu schließen. Ich stelle dich nicht als nicht unwissend hin möchte ich mal eben bemerken, Die Waffe kann aber aus zwei bis drei Meter erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichten.

  • Aber WENN denn diese Waffen gefährlich wären, dürfte die Behörde nicht einfach nur den Kl. WS gegen x,-€ Gebühr raus geben, sondern müsste weitere Prüfungen bezgl. Zuverlässigkeit, persönliche Eignung etc. machen. Dem ist aber nicht so.

    Findet da nicht eine Überprüfung ähnlich der bei der WBK statt? Beiträge in anderen Foren erwecken zumindest diesen Eindruck.

  • Beim kleinen Waffenschein werden das Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen Systemen herangezogen. Wenn also Verfahren anhängig sind oder bereits eine Verurteilung stattgefunden hat, die Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Person aufkommen lässt (in der Regel bei Verurteilung über 1 Jahr auf Bewährung), wird die Ausstellung des kleinen Waffenscheins verweigert.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Ironman87 (13. November 2018 um 15:38)

  • Was an dem Satz: "Tue Gutes und rede darüber!" (Grundsatz der Public Relations) ist für dich entweder unverständlich oder unethisch? Ich wunde mich gar nicht mehr, wenn Vereine aussterben.

    Nichts. Wir posaunen auf allen Kanälen die Erfolge und die Aktivitäten unserer Nachwuchsschützen raus. Bei 20-30 Veröffentlichungen im Jahr kennt man uns und das bringt was. Studien kommen da nicht vor.

    Außerdem, als unser schöner Sport tief in der "Amok-Krise" gesteckt hat, war es besser nicht mit Studien um die Ecke zu kommen, sondern solide Vereins- und Jugendarbeit zu leisten.

    Sind wir vom Thema abgekommen? Wir könnten einen eigenen Thread eröffnen und uns dort die Zitate um die Ohren hauen.;)

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Doch doch. Bei den EM 2018 schoss sie Trap125W (nicht Trap75) und belegte nicht mehr den 1., sondern den 21. Platz.

    Das zweite Ergebnis 2018 war der 31. Platz beim JWC Suhl, auch in Trap125W.

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (14. November 2018 um 11:57)

  • Ich werde dir deine Fragen beantworten. zu 1. den Kl. WS brauche ich um die Waffe öffentlich führen zu dürfen .

    Das ist mir bekannt. Mir ging es darum zu erfahren, was der Mehrwert für den Staat ist, dass er sicherstellt, dass nur Besitzer des kleinen Waffenscheins diese Waffen führen dürfen.

    Beim kleinen Waffenschein werden das Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen Systemen herangezogen. Wenn also Verfahren anhängig sind oder bereits eine Verurteilung stattgefunden hat, die Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Person aufkommen lässt (in der Regel bei Verurteilung über 1 Jahr auf Bewährung), wird die Ausstellung des kleinen Waffenscheins verweigert.

    Wenn es das ist, was Ironman87 richtigerweise anmerkt, frage ich mich, warum auch ich als LWB solch einen Schein zum Führen einer solchen Waffe benötige, da diese Punkte bei mir ja ebenfalls laufend abgeprüft werden. Und inhaltliche/fachliche Unterweisungen sind laut gesetzlicher Vorschriften nicht vorgesehen. Darüber hinaus finde ich Gebühren in Höhe von 70 - 150 EUR für 2-3 weitestgehend automatisierte Abfragen auch ziemlich happig.


    zu 2. Du brauchst den Kl. Wl. weil die Waffe unter das Waffengesetz fällt, da spielt es keine Rolle ob Du scharfe Waffen besitzt. Du kaufst sie nicht um sie in einen verschlossenen Behälter nach Hause zu führen und sie dort ein zu schließen. Ich stelle dich nicht als nicht unwissend hin möchte ich mal eben bemerken, Die Waffe kann aber aus zwei bis drei Meter erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichten.

    Zum ersten Satz habe ich oben schon was ausgeführt. Zur Aussage, dass aus 2 - 3 Metern erhebliche gesundheitliche Schäden verursacht werden können würde ich mich über eine präzisiere Aussage freuen, welche derartigen Schäden dir da vorschweben und ggf. auch Links zur Quelle solcher Aussagen. Das eine Lärmschädigung stattfinden kann habe ich oben selbst schon eingeräumt. Mir ging es um die dramatische Wassermelonen-Vorführung, die eine unmittelbare körperliche Schädigung suggeriert.

    Lärmschädigungen gehen auch von anderen Dingen des täglichen Lebens aus. Beispielhaft seien hier Feuerwerkskörper oder Musikinstrumente genannt. Wenn du mal ne Bundesligabegegnung besuchst oder im Februar das Finale in Paderborn, wirst du wissen, was ich meine. ;)

    Hier werden aber auch keine Nachweise zur Berechtigung des Führens dieser Dinge benötigt.

    Ganz am Rande bemerkt habe ich auch nicht behauptet, dass du mich als unwissend hinstellst sondern habe mich da selbst entsprechend klassifiziert, da ich die besagten Gründe nicht erkennen kann (außer dass es stumpf im Gesetz steht, was aber für mich derzeit nur die Berechtigung der Einnahmengenerierung ist und daher ohne sachlichen Hintergrund nur als Abzocke bezeichnet werden kann) und daher auf die Erleuchtung warte. :saint:

  • Wenn es das ist, was Ironman87 richtigerweise anmerkt, frage ich mich, warum auch ich als LWB solch einen Schein zum Führen einer solchen Waffe benötige, da diese Punkte bei mir ja ebenfalls laufend abgeprüft werden. Und inhaltliche/fachliche Unterweisungen sind laut gesetzlicher Vorschriften nicht vorgesehen. Darüber hinaus finde ich Gebühren in Höhe von 70 - 150 EUR für 2-3 weitestgehend automatisierte Abfragen auch ziemlich happig.

    Ihr müsst hier die juristischen Begriffe "Besitz und Transport einer Waffe" und "Führen einer Waffe" in der Öffentlichkeit unterscheiden.

    Von dem her wird hier eine Unterscheidung zwischen dem Transport der Waffe ungeladen im verschlossenen Behältnis und dem feuerbereiten Mitführens getroffen.

    Darum wirst du als LWB hier auch genauso behandelt, wie jemand der keine Waffe hat.

    Das sind juristisch betrachtet komplett unterschiedliche Sachverhalte.

    Daher darf auch eine scharfe Feuerwaffe nicht geführt werden, dafür braucht man dann den großen Waffenschein. Den bekommt man aber nur aufgrund einer sehr restriktiv zu beurteilenden Gefährdungslage.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)

  • Ihr müsst hier die juristischen Begriffe "Besitz und Transport einer Waffe" und "Führen einer Waffe" in der Öffentlichkeit unterscheiden.

    Von dem her wird hier eine Unterscheidung zwischen dem Transport der Waffe ungeladen im verschlossenen Behältnis und dem feuerbereiten Mitführens getroffen.

    Darum wirst du als LWB hier auch genauso behandelt, wie jemand der keine Waffe hat.

    Du solltest erstmal in Ruhe lesen, was meine Aussage war und um was es geht:

    Jemand, der keine Waffe hat, wird für die Erteilung der Erlaubnis, eine Schreckschusswaffe führen zu dürfen auf die Merkmale "Zuverlässigkeit" und "Persönliche Eignung" geprüft. Eine fachlich-inhaltliche Unterweisung/Prüfung über irgendwelche Kenntnisse erfolgt nicht!

    Ich als LWB BIN bereits auf diese Merkmale geprüft und werde dieses fortlaufend auch weiterhin regelmäßig.

    Ob es nun um das Führen der Schreckschusswaffe oder den Transport der LW geht ist doch völlig unerheblich. Das Prüfprocedere ist deshalb nicht anders.

    Worin soll also die Notwendigkeit bestehen, dieses für das Führen der Schreckschusswaffen nochmals gegen die entsprechende Gebühr zu vollziehen ? Der Sinn dieser ZUSÄTZLICHEN Prüfung, die identisch mit der für mich als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz scharfer Waffen ist, erschließt sich mir nicht, außer natürlich der, das Geld in der Staatskasse zu mehren. :rolleyes:

  • außer natürlich der, das Geld in der Staatskasse zu mehren. :rolleyes:

    Jetzt hast du den Sinn erfaßt. ("If you can´t beat ist, tax it!")

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das ist mir bekannt. Mir ging es darum zu erfahren, was der Mehrwert für den Staat ist, dass er sicherstellt, dass nur Besitzer des kleinen Waffenscheins diese Waffen führen dürfen.

    Da pflichte ich dir bei es ein lukratives Geschäft für den Staat, weil er eben die Waffe unter das Waffengesetz gestellt hat. Wir dürfen aber nicht davon aus gehen, dass nur Schützen, Jäger die Waffe erwerben sondern auch jeder andere Bürger kann das. zu zweitens, schaue ins Internet dort findest Du unter Schreckschuss Waffen die verschiedensten Tests mit allen Munitionssorten. Da sieht man schon das dort Verletzungen angerichtet werden können.