Vereinsmitglieder als Angestellte

  • Ist es theoretisch möglich, dass jemand gleichzeitig Mitglied in einem Verein (nicht im Vorstand) und zum Beispiel als Putzkraft beim Verein angestellt ist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit hat?

    In unserer Satzung wird dieses Thema nicht behandelt.

  • Selbstverständlich ist es möglich und hat mit der Gemeinnützigkeit erst einmal gar nichts zu tun. Viel wichtiger ist es, dass die Abrechnung in Hinblick auf Sozialversicherung und Versteuerung richtig abläuft.

    Ihr habt höchstens ein Thema, wenn sie die Vereinsgaststätte reinigt und die Umsätze etc daraus nicht sauber geführt werden.

    Der Weg ist das Ziel... :thumbup:

  • Über die "Ehrenamtspauschale" (Begriff korrekt???) ist so eine Beschäftigung sogar besonders vorteilhaft. Dabei gibt es natürlich Höchstgrenzen.

    Gruß, Marcos

  • Sorry, aber dafür ist die Ehrenamtspauschale mit Sicherheit nicht gedacht. Viel mehr sollte man sowas in Hinblick auf eine Reinigungskraft lieber tunlichst unterlassen.

    Der Weg ist das Ziel... :thumbup:

  • Sorry, aber dafür ist die Ehrenamtspauschale mit Sicherheit nicht gedacht. Viel mehr sollte man sowas in Hinblick auf eine Reinigungskraft lieber tunlichst unterlassen.

    Doch:

    Zitat

    Begünstigt durch die Ehrenamtspauschale sind sämtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen
    und kirchlichen Bereich. Eine Beschränkung auf bestimmte berufsmäßig abgegrenzte
    Tätigkeiten (wie § 3 Nr. 26 EStG beim Übungsleiterfreibetrag) sieht die Ehrenamtspauschale nicht
    vor. Begünstigt sind demnach zum Beispiel die Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder, des Kassiers,
    der Bürokräfte, des Reinigungspersonals, des Platzwartes, des Aufsichtspersonals.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…hemen/Ehrenamt/