• Könntest du uns bitte diese Stelle im Waffengesetz zitieren.

    Das Waffensetz selber sagt nichts zur Aufbewahrung von Schlüsseln bzw. Verschlußmechanismen sondern nur was zu Sicherheitsstandards von Aufbewahrungsbehältnissen und verlangt vom Waffenbesitzer eine sichere Aufbewahrung seiner Schusswaffen. Dazu definiert es für bestimmte Fälle bestimmte einzuhaltende Sicherheitsstufen. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte es aber auch einem Laien einleuchten, dass es wenig Sinn macht, den Schlüssel eines Tresors, der dem Einbruchsversuch eines Einbrechers 15 Minuten mit herkömmlichen Werkzeug widersteht in einen Tresor zu packen, der dem Einbruchsversuch des Einbrechers nur 5 Minuten widersteht und der dann ohne Probleme IN den höherwertigen Tresor hinein kommt.

    Auf diese Argumentation sollte man vorbereitet sein, wenn man denn seinen 0-er Schlüssel in einem A-Schrank aufbewahrt. Daneben habe ich in meinem Beitrag oben die Ausführungen in dem bayrischen Papier, nach dem auch z.B. in NRW gearbeitet wird, dazu angegeben. Aber um es dir einfacher zu machen, dort steht u.a.:

    Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:

    Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet.

    Sollte dir das nicht ausreichen, ist das o.k. Du solltest aber nicht andere mit anderen Aussagen verunsichern. Wie du schon sagtest: Im Zweifel fragt man seinen Sachbearbeiter und lässt sich dessen Antwort schriftlich geben. Dann sehen wir weiter.;)

  • Du solltest aber nicht andere mit anderen Aussagen verunsichern.

    Moment, ich habe nur ein paar gesetzeskonforme Optionen aufgezählt, die für die Schlüsselproblematik denkbar wären. Was man damit macht, ist jeden selbst überlassen. Ich gehe davon aus, dass hier Leute mitlesen, die die nötige Reife für den Besitz einer Schusswaffe haben und selbstständig denken können.

    Und nach meiner persönlichen Meinung ist ein alter A-Schrank sicherer als die Hosentasche oder Schreibtischschublade oder das Kopfkissen. Zumal ein Doppelbartschlüssel am Schlüsselbund mehr als auffällig ist. Und GENAU deshalb gibt es Behörden, die dies akzeptieren. Die Leute sollen eben nicht ihren Schlüssel rumliegen lassen. Was natürlich im Falle eines Falles vor Gericht passiert, steht auf einem anderen Blatt! Dann ist es im Zweifelsfall auch egal was die Behörde schriftlich bestätigt hat. Fakt ist, es ist gesetzlich nicht geregelt.

    Das Thema finde ich aber sehr interessant, da ich mich aktuell intensiv mit Einbruchschutz beschäftigt und mich auch von einem Fachmann beraten lassen habe. Es ist mindestens genauso wichtig sein Haus/Wohnung gegen Einbruch zu schützen (da liegen bei vielen eher die Schwachstellen). Denn ist der Einbrecher mit wenig Widerstand und ohne viel Aufsehen ins Haus gekommen, hat er umso mehr Zeit sich dem Waffenschrank zu widmen. Vielleicht sollte man dies auch in seine Betrachtung einbeziehen;). Dann bringt auch ein superduper 0er-Schrank mit 50kg nichts, wenn man 30€ Obi-Kellerfenster hat, die der Einbrecher eindrücken und den Schrank mitsamt Inhalt mitnehmen kann. Am Besten ist immer noch Täuschung und Tarnung. Möglichst nur vertrauten Personen von seinen Waffen zu erzählen, geschweige denn den Standort. Ein Schild mit "Achtung wachsamer Nachbar" oder "Whats app Nachbarschaftsschutz" können Wunder wirken.

  • An meinen Schränken sind mehrsprachige Hinweise angeklebt, dass sich darin registrierte Waffen befinden. Vielleicht könnte auch noch sowas wie „kein Bargeld“ sinnvoll sein oder ein 50 Euro Schein per Magnet am Schrank?

    Annahmsweise bewegt sich der Großteil der Einbrecher nicht auf dem Niveau, dass er sich den Stress gibt bzw. geben will, der aus Waffenklau und -verkauf resultiert - Waffen landen wohl eher im Fluss oder Teich, ehe man sich mit nachverfolgbaren Beweisen belastet.

    Warum es nun von der Seite des Gesetzgebers die inzwischen 0er statt z.B. A-Schränke sein müssen kann ich weiterhin anhand der Fallzahlen nicht nachvollziehen.

  • Oh, das hört sich alles nicht gut an :( Ich werde über einen Tresor mit Zahlenschloss nachdenken! Denn alles andere ist mir ehrlich gesagt zu riskant. Man kann den Schlüssel einfach nicht so aufbewahren das keiner ran kommt außer man hat einen zweiten Klasse 0 oder 1 Schrank in den man den packt. Immer am Mann tragen geht einfach nicht. Zu Hause auf der Couch habe ich den bestimmt nicht am Mann.

    gruesse

  • Falls der Tresor ein elektronisches Zahlenschloß hat, gibts auch einen Notschlüssel dazu. Also bleibt das Schlüsselproblem bestehen.

    Morini CM 162EA

    Pardini K12

  • Schlüsselproblem?

    Och, nö, muss nicht so sein :)

    1. man kann den Notschlüssel mit den gleichen Schrank legen

    1.a. um den Notschlüssel sinnvoll nutzen zu können könnte man noch einen zweiten Schrank ebenfalls mit Zahlen- und Notschloss anschaffen und die Notschlüssel über kreuz jeweils im anderen Schrank verstauen

    2. wie wär’s mit einem Tresor mit Zahlenschloss und ohne Notschloss

  • Hallo,

    wenn wir schon beim Thema "elektronisches Schloss ohne Notschlüssel" sind: Wo lagert ihr die Kombination für den Fall eures Ablebens, damit eure Hinterbliebenen an den Inhalt kommen? Notar?

    Nachdem mir einmal die Elektronik ausgestiegen ist und der Tresor durch einen offiziellen "Safeknacker" vom Tresorlieferanten in gut zwei Stunden unter Verbrauch von drei Bohrern und einer Stange Kosten für mich geöffnet werden musste, will ich das meinen Nachkommen ersparen.;)

    Gruß

    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • Eine Alternative wäre sicher auch den Zweitschlüssel im Bankschließfach zu deponieren, dann ist kein Schützenkollege in der Verantwortung.

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • gebt den Notschlüssel in den gleichwertigen tresor eines schützenkollegen. ohne namensschild am schlüssel ist er wertlos.

    mfsg daniel

    Manchmal ist es beruhigender, wenn man gewisse Sachen ohne Hilfe anderer regelt. Und gerade wenn man das eine Mal den Notschlüssel braucht ist der Schützenkollege dann auf einer 6-wöchigen Urlaubsreise. Nee, da ist die Selbständigkeit für mich Selbstverständlichkeit.

  • n'Abend,

    wenn wir schon beim Thema "elektronisches Schloss ohne Notschlüssel" sind: Wo lagert ihr die Kombination für den Fall eures Ablebens, damit eure Hinterbliebenen an den Inhalt kommen? Notar?

    naja, so schwer ist das jetzt aber auch nicht. Teil die (meist) 6-stellige Zahlenkombination in zwei Teile. Eine Hälfte bekommt jemand aus der Familie und die zweite Hälfte ein vertrauenswürdiger aus dem Verein, der im Idealfall nix mit dem Familienmitglied zu schaffen hat, der die andere Hälfte hat. So kommt keiner allein an den Inhalt des Schranks und im Fall der Fälle ist jemand beim Öffnen dabei, der sachkundig ist und weiß wie es weiter geht.

    Grüße

    Hobbes

  • Moment, ich habe nur ein paar gesetzeskonforme Optionen aufgezählt, die für die Schlüsselproblematik denkbar wären. Was man damit macht, ist jeden selbst überlassen. Ich gehe davon aus, dass hier Leute mitlesen, die die nötige Reife für den Besitz einer Schusswaffe haben und selbstständig denken können.

    Und nach meiner persönlichen Meinung ist ein alter A-Schrank sicherer als die Hosentasche oder Schreibtischschublade oder das Kopfkissen. Zumal ein Doppelbartschlüssel am Schlüsselbund mehr als auffällig ist. Und GENAU deshalb gibt es Behörden, die dies akzeptieren. Die Leute sollen eben nicht ihren Schlüssel rumliegen lassen. Was natürlich im Falle eines Falles vor Gericht passiert, steht auf einem anderen Blatt! Dann ist es im Zweifelsfall auch egal was die Behörde schriftlich bestätigt hat. Fakt ist, es ist gesetzlich nicht geregelt.

    Es ist eben genau die Frage, ob diese Optionen zur GESETZESKONFORMEN Aufbewahrung tatsächlich denkbar wären. Denkbar sind sie natürlich, ob sie aber gesetzeskonform wären, dass wäre juristisch zu prüfen. Zumindest bei der 2. Variante hätte ich da aus den dargelegten Gründen (Logik) meine Zweifel. WENN deine Behörde die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Tresor mit niedrigerem Schutzniveau und ohne Verlust des höheren Schutzniveaus für den "Waffenführenden Tresor" akzeptiert UND dir dieses schriftlich gibt, sehe ich da auch gar keine Probleme für dich. Da stimme ich dir vollkommen zu, aber ich habe meine Zweifel, dass du diese Zustimmung von vielen Behörden SCHRIFTLICH bekommen wirst. Und ohne diese schriftliche Bestätigung würde ich mich aus Logikgründen da nicht drauf einlassen. Da trage ich den Schlüssel lieber am Mann", wie unbequem das auch sein mag. Ob das sicherer ist, lasse ich dahin gestellt. Aber solange der Gesetzgeber Schlüsseltresore als Aufbewahrungsbehältnisse zulässt, muss er auch IRGENDEINE Aufbewahrung des Schlüssels akzeptieren und bisher scheint mir die "am Mann"-Variante als die vor Gericht akzeptierteste Methode zu sein. Hab auf jeden Fall noch nichts anderes gehört.

    Deine Überlegungen bezgl. des Einbruchsschutzes INS Haus unterstütze ich voll und ganz und kann sie nur jedem, der ohne größere Zusatzinvestitionen Einflussmöglichkeiten auf gewisse bauliche Ausführungen nehmen kann, nur ans Herz legen.

    ABER: Sie gehen bezgl. der gesetzlichen Vorschriften zur Waffenaufbewahrung am Kernpunkt vorbei. Wenn du dein Haus mit noch so viel "Einbruchshemmungsmimik" absicherst, die nicht offiziell ausreichend zertifiziert ist, wird es dir nichts nützen, wenn du die Waffen bei einer Kontrolle nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis innerhalb dieses Hauses aufbewahrst. Der Gesetzgeber hat da relativ klare Vorschriften erlassen und keine Spielräume für "Ausflüchte" gelassen.

    Das ein Haus bezgl. Einbruchssicherheit ein vergleichbares Schutzniveau wie ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 hat dürfte in der Regel nicht der Fall sein, zumal dieses entsprechend zertifiziert sein und dieses nachgewiesen werden muss.

    Bei der Frage der Aufbewahrung des Schlüssels hat der Gesetzgeber DERZEIT noch nichts geregelt, weshalb da sicher gewisse Spielräume bestehen, aber wie weit die gehen, vermag kaum jemand verbindlich zu sagen. Und GERADE deshalb wird man DIR im Zweifelsfall zumindest nichts negatives Vorwerfen können, wenn eine offiziell zuständige Behörde dir auf eine entsprechende Nachfrage schriftlich eine verbindliche Auskunft gegeben hat. DARAUF kannst du dich sehr wohl verlassen, zumindest soweit, als es dir keinen rechtlichen Nachteil bringt (ohne diese behördliche Auskunft könnte dir nämlich ein Verfahren bezgl. Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften ins Haus stehen). Ob dann letztlich die getroffene Entscheidung bezgl. Aufbewahrung (die die Behörde ausgesprochen bzw. bestätigt hat) auch vor Gericht als für ausreichend angesehen wird, steht dann auf einem anderen Blatt.