• Ich würde mal sagen, dass der Reporter maximal die Hälfte geschrieben oder verstanden hat.

    Wie soll das bitte funktionieren ohne Treibladung?

    Nicht nur das. Das Wattestäbchen muss auch das Kaliber des Revolver/der Trommelbohrung haben. Ist es zu klein, wird das Stäbchen kaum bis garnicht beschleunigt (sofern Treibladung vorhanden ist). Mit Durchschlagen des Schädelknochen wird das nichts.

    Und wie dreht man eine Trommel eines Revolvers in die falsche Richtung?

    Für manche Leute dreht mein S&W auch in die falsche Richtung:D.

  • Ich würde mal sagen, dass der Reporter maximal die Hälfte geschrieben oder verstanden hat.

    Wie im Forum, nichts von dem was Ihr hier hinterfragt wurde in der Pressemeldung behauptet, sondern von den Profis interpretiert.


    Wie es zu der Verletztung kam wurde nicht geklärt und war, auch soweit man den Meldungen die offensichtlich von einer Pressemeldung abgeschrieben wurden, für das Urteil nicht relevant.

    Manchmal hilft auch Google : https://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp

    das erklärt dann einiges.

  • Was konkret meinst du?

    Konkret und @Karl , ist das nicht ein Widerspruch in sich? ;)

    Jedenfalls wissen wir jetzt schon mal, dass es sich, ich zitiere wörtlich, um einen "Revolver mit Kaliber 4 mm" handeln soll. Ob es was hilft?


    Liebe Kinder ...


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Was konkret meinst du?


    Zitat von Russisch Roulette: Mann schießt sich Wattestäbchen ins Gehirn | juris Das Rechtsportal

    Das AG München hat einen Mann, der sich mit einem Revolver beim Russisch Roulette mit einem die Patrone ersetzenden Wattestäbchen schwer verletzt hat, wegen vorsätzlichen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe verurteilt.


    Das war der Gegenstand der Verhandlung und nicht die Drehrichtung der unterschiedlichen Revolvermodelle oder die Tatsache dass sich die Trommel, mit dem Spannvorgang noch dreht, oder die Möglichkeit ob die straflose Verletzung so möglich war.

  • Der Gegenstand der Verhandlung interessiert mich nicht wirklich :) Mikch interessiert eher wie das möglich gewesen sein soll sich auf die dargestellte Art und Weise zu verletzen ;)

  • Lieber @Karl,

    der Aufhänger des zuerst verlinkten Artikels war der Schuss eines Wattestäbchens ins Gehirn, nicht die Verurteilung des Besitzers. So steht es in der Überschrift und wird zudem auch noch durch das Foto unterstrichen.

    Die Frage, wie das aufgrund der in den Artikeln wiedergegebenen Schilderung des Betroffenen funktioniert haben soll und ob die Schilderung so überhaupt stimmen kann, ist sicher berechtigt und wird ja auch am Schluss des ersten Artikels auch so gestellt.

    Gehen wir von einer 'echten' Feuerwaffe in Form eines Revolvers aus, dann ist es damit schlicht unmöglich, sich ohne ein Treibmittel ein Wattestäbchen ins Gehirn zu 'schießen'. Also muss das irgendwie anders gelaufen sein. Ob der reine Zündsatz einer Patrone ausreicht, bei der das Geschoss und die Ladung entfernt und durch ein Wattestäbchen 'ersetzt' wurde, weiß ich nicht, bezweifle es wegen der fehlenden Verdämmung aber.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Der Gegenstand der Verhandlung interessiert mich nicht wirklich :) Mikch interessiert eher wie das möglich gewesen sein soll sich auf die dargestellte Art und Weise zu verletzen ;)

    Nun als Mitbürger mit etwas Lebenserfahrung sollte Dir bekannt sein dass Meldungen, nicht nur wenn es um Waffen geht, kräftig aufgebauscht und teilweise einfach nur unvollständig, verfälscht oder falsch sind.


    Gehen wir von einer 'echten' Feuerwaffe in Form eines Revolvers aus, dann ist es damit schlicht unmöglich, sich ohne ein Treibmittel ein Wattestäbchen ins Gehirn zu 'schießen'.

    Weil dass tatsächlich unmöglich scheint, hat der einfach strukturierte Karl in der Zeit in der andere für eine Frage im Forum stellen, den Goggle bemüht und hat sogar den Hinweis auf ein Kaliber 4 mm gefunden und plötzlich wird die Sache für manchen vielleicht nachvollziehbar.

    Möglich dass ein entferntes oder nicht vorhandene Geschoß schon als entladen verstanden und ein Wattestäbchen bei einem aufgesetzten oder Nahschuß als ungefährlich gesehen wurde, das soll ja bei Schreckschuß oder Gaswaffen auch schon vorgekommen sein.

    Dass sich bei einem Revolver die Trommel, für die Metaller mit akad. Hintergrund das Walzenmagazin, erst mit dem Spannvorgang vor den Lauf dreht sind da wiederum Basics die zumindest ein Waffenbesitzer wissen sollte.

    Der genaue Hergang ist nun mal für Justiz und Betroffenen in diesem Fall nicht relevant.