Waffenbesitz im TV

  • Der Bericht fing garnicht schlecht an, bis zum Interview mit der Grünen. Allerdings bekomme ich etwas Bauchschmerzen, dass die GRA das Thema Selbstschutz so in den Vordergrund stellt. Es mag zwar dem Zeitgeist entsprechen, ob dies uns als Sportschützen hilft, wage ich doch schwer zu bezweifeln. Eher das Gegenteil.

  • Allerdings bekomme ich etwas Bauchschmerzen, dass die GRA das Thema Selbstschutz so in den Vordergrund stellt. Es mag zwar dem Zeitgeist entsprechen..........

    Das ist nun mal Ihr Ziel und bei uns darf man gelegentlich noch seine Meinung frei äußern.

    Karl

  • ...Allerdings bekomme ich etwas Bauchschmerzen, dass die GRA das Thema Selbstschutz so in den Vordergrund stellt. Es mag zwar dem Zeitgeist entsprechen, ob dies uns als Sportschützen hilft, wage ich doch schwer zu bezweifeln. Eher das Gegenteil.

    so was unterstreiche ich gerne.

  • Wie man mal wieder an den Kommentaren hier sieht,

    Divide et impera ist universell und funktioniert immer.


    Mit nachdenklichem Schützengruß

    Murmelchen - Sportschütze, hält das Bedürfnisprinzip in seiner jetzigen Form aber für völlig überzogen


    Apropos, die Grünentante könnte ihren Blick ja auch mal auf die Schweiz richten. Passt nämlich besser zu unserem Kulturkreis. Auch dort gibt es ganz viele Waffen und auch in Österreich ist der Selbstschutz ein anerkannter Bedürfnisgrund. Von den sogenannten amerikanischen Verhältnissen, die es in der Realität so ja selbst in den USA nicht gibt, kann aber in beiden Ländern überhaupt keine Rede sein. Im Gegenteil, die Menschen dort gehen genauso oder sogar eher friedfertiger miteinander um und die Missbrauchsrate der legal besessenen Schusswaffen ist genauso wenig signifikant wie bei uns. Mein ja nur.

  • Es mag zwar dem Zeitgeist entsprechen, ob dies uns als Sportschützen hilft, wage ich doch schwer zu bezweifeln. Eher das Gegenteil.

    Es soll/muss den Sportschützen auch nicht nützen. Deren devote Haltung die letzten 45 Jahre über, macht das auch nicht wirklich sinnvoll.

  • Apropos, die Grünentante könnte ihren Blick ja auch mal auf die Schweiz richten. Passt nämlich besser zu unserem Kulturkreis. Auch dort gibt es ganz viele Waffen und auch in Österreich ist der Selbstschutz ein anerkannter Bedürfnisgrund

    Wenn wir dann diese Staaten noch mit den ihnen noch ähnlicheren Nachbarn Bayern und Baden-Württemberg vergleichen, werden wir feststellen dass die allgemeine Sicherheitslage trotz wehrhaftester Bevölkerung dort auch nicht besser ist als in den südlichen deutschen Bundesländern.

    Wobei das obligatorische Waffenverbot für Zivildiener bei meinen österr. Freunden schon was für sich hat und das generelle Waffenverbot für verschiedene Staatsangehörige sicher auch berechtigt ist.

    Murmelchen - Sportschütze, hält das Bedürfnisprinzip in seiner jetzigen Form aber für völlig überzogen

    Was würde Murmelchen wohl sagen wenn der das Bedürfnisprinzip bei den Österreichern für HA und Kurzwaffen bei Sportschützen und Jägern kennen würde?

    Es soll/muss den Sportschützen auch nicht nützen. Deren devote Haltung die letzten 45 Jahre über, macht das auch nicht wirklich sinnvoll.

    Wenn es nichts nützen soll warum soll man sich dann als Sportler vor den Karren der anderen spannen lassen?

    Haben die Sportschützen selbst wirklich keine Probleme, dass sie sich erst die Wünsche Fremder einsetzen müssen?

  • Wenn es nichts nützen soll warum soll man sich dann als Sportler vor den Karren der anderen spannen lassen?

    Haben die Sportschützen selbst wirklich keine Probleme, dass sie sich erst die Wünsche Fremder einsetzen müssen?

    Nun, diese Entscheidung musst du schon dem einzelnen überlassen, nur etwas verhindern wird dieses nun einmal nicht. Der aufrechte Gang ist nicht jedem gegeben.

  • Wobei das obligatorische Waffenverbot für Zivildiener bei meinen österr. Freunden schon was für sich hat und das generelle Waffenverbot für verschiedene Staatsangehörige sicher auch berechtigt ist.

    Naja, ist ja schon ein kleiner Unterschied, ob man Waffen verwendet, um eine Sportart auszuüben, oder damit Menschen umbringt. Nur weil man das eine gut findet, muss das noch lange nicht für das andere gelten.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Wenn es nichts nützen soll warum soll man sich dann als Sportler vor den Karren der anderen spannen lassen?

    Haben die Sportschützen selbst wirklich keine Probleme, dass sie sich erst die Wünsche Fremder einsetzen müssen?

    Der Vettel hat sich ja auch noch nicht zum Dieselfahrverbot geäußert. Sowas aber auch...

    Naja, ist ja schon ein kleiner Unterschied, ob man Waffen verwendet, um eine Sportart auszuüben, oder damit Menschen umbringt.

    Wobei man hier ja keinen Sport zum Waffenbesitz ausüben muss um eine Waffe besitzen zu können. Das hilft uns Sportschützen ungemein!

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Sicher ist der Ansatz gut. Würde nur in Deutschland rasant die Mitgliedsanzahl in den Verbänden schrumpfen lassen.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Finde ich durchaus einen guten Ansatz.

    Eben, die Ex Zwangs BBFs würden doch keinen wertvollen WBK Platz für eine .22 er Plempe vergeuden.

    Sicher ist der Ansatz gut. Würde nur in Deutschland rasant die Mitgliedsanzahl in den Verbänden schrumpfen lassen.

    Wer so erfolgreich wie der DSB in den vergangenen Jahen verstorben ist würde auch daran gesunden.

  • Wobei das obligatorische Waffenverbot für Zivildiener bei meinen österr. Freunden schon was für sich hat

    Wobei dieses Waffenverbot nur den Besitz von Kat. B Waffen, sowie das Führen von Waffen allgemein untersagt. C und D können auch von Zivis besessen werden. Auf genehmigten Schießplätzen gibt es für ehemalige Zivildiener kein Schiessverbot, auch nicht mit Kat. B Waffen. Es unterscheidet sich somit schon sehr von einem echten Waffenverbot.

    Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 ZDG.

    Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist Ihnen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.

    Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.

    Die obig erwähnten Ausnahmen sind jetzt auch nicht so schwer zu bekommen. Z.B. durch Jagdprüfung, oder Rangeofficer Ausbildung.

  • Ist es auch nicht, aber was genau willst du mir mit dem Link mitteilen? Er hat eine Ausnahmebewilligung erhalten, obwohl noch keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, er keine Jagdkarte besitzt und nur in Aussicht stellt, dass er zukünftig der Jagd nachgehen will?

    Ja, anscheinend geht das auch. Mit einer abgelegten Jagdprüfung, oder abgeschlossenen schulischen Fachausbildung hätte er erst gar nicht vor Gericht gehen müssen.

  • Leicht ist etwas anderes...

    Die Jagdprüfung hätte er gar nicht machen können.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Leicht ist etwas anderes...

    Die Jagdprüfung hätte er gar nicht machen können.

    Doch, kann man. Die Jagdprüfung hat nur bedingt mit der Erteilung der Jagdkarte zu tun. Die Ausnahmegenehmigung bekommst du du mit der Vorlage der bestandenen Jagdprüfung. Bei uns im Kurs waren einige Zivildiener und bei denen hat das genau so funktioniert.

    http://www.noeljv.at/aus-und-weiter…uer-zivildiener

    " Für die Jagdverbände bedeutet das, dass jene Prüfungskandidaten, die Zivildiener sind, sich nach erfolgreicher Jagdprüfung und nach einem solchen Bescheid der Sicherheitsdirektion auch tatsächlich eine NÖ Jagdkarte lösen können. Zivildiener können ganz normal die Jagdprüfung ablegen und vorher am Jagdkurs teilnehmen (auf behördlichen Schießplätzen kann nämlich das praktische Schießen durchgeführt und abgenommen werden)."

    Einmal editiert, zuletzt von 75reinhard (2. Mai 2018 um 10:11)

  • Ist es auch nicht, aber was genau willst du mir mit dem Link mitteilen? Er hat eine Ausnahmebewilligung erhalten, obwohl noch keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, er keine Jagdkarte besitzt und nur in Aussicht stellt, dass er zukünftig der Jagd nachgehen will?

    Ja, anscheinend geht das auch. Mit einer abgelegten Jagdprüfung, oder abgeschlossenen schulischen Fachausbildung hätte er erst gar nicht vor Gericht gehen müssen.

    Du schreibst so locker dahin dass die Ausnahme für Schützen überhaupt kein Problem ist und der Karl findet nur Urteile von Leuten die eine Ausnahmegenehmigung erklagen mussten um eine Ausnahmegenehmigung für eine anschließende Berufsausbildung Polizei oder hier zum Förster beginnen zu können.

    Natürlich ist die Sichtweise zwischen Deutschland und anderen Ländern unterschiedlich.

    In Deutschland ist alles unsägliche Schikane, in anderen Ländern versteht sogar der Deutsche dass Psychotest oder Kontrolle der Aufbewahrung durchaus sinnvoll sein kann.

    Wenn wir hier schon bei der Jagdkarte sind, die WBK pflicht für KW und HA die es so in Deutschland nicht gibt ist natürlich auch kein Erschwernis, schon weil das Wild in Österreich nicht so gefährlich ist dass man dort auf KW und HA leichter verzichten kann.

    Karl

  • Kann sein das wir eine unterschiedliche Sichtweise haben. Die Ausnahmegenehmigung wird nach Abschluß der Ausbildung recht problemlos erteilt, sag ich jetzt einmal. Wenn diese Genehmigung im Vorfeld erwirkt werden will, kann es mühsam werden - je nach zuständiger Behörde, das ist richtig.

    Ich schreibe auch vom Istzustand, keine Ahnung wie das noch vor einigen Jahren gehandhabt wurde:

    Eine Änderung des Zivildienstgesetzes führte auch zur Prüfung des alten § 5 Abs. 5 ZDG. Dort ist ein Waffenverbot für Zivildienstpflichtige ("ex lege") festgehalten, das 15 Jahre lang ab der Zivildienstfeststellung gilt. An diesem Waffenverbot wird nicht gerüttelt, jedoch kann jetzt – seit 1.11.2010 – durch die neue Rechtslage jeder Zivildienstpflichtige für Zwecke u.a. der Ausübung der Jagd von der Sicherheitsdirektion auf Antrag in begründeten Fällen mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt erhalten.

    Bezüglich Jagdkarte und dem gefährlichen Wild. In Österreich benötigst du, wenn du Kat. B Waffen im Revier führen willst, einen Waffenpass. Einen Waffenpass für die Jagd muss man sich, mit Ausnahme vom Aufsichtsjäger und Hundeführer mit eingetragenen Revierhund, derzeit eher vor Gericht erstreiten. Das ist gilt aber für alle Jäger und hat wieder nichts mit dem Zivildienst zu tun.