Waffenkontrollen im Norden

  • Glückliches Schleswig-Holstein.

    Insbesondere in Bremen sind die Kontrollen so intensiv dass man eigentlich die Frage stellen muss, was die im Grundgesetz zugesicherte Unverletzlichkeit der Wohnung noch wert ist.

    Nach meinem Verständnis sollten die Aufbewahrungskontrollen stichprobenartig mit Augenmaß und nicht willkürlich stattfinden.

    Waffenbesitzer sind als Personen sowieso einer stetigen Kontrolle ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses , Zuverlässigkeit und Geeignetheit unterstellt. Dafür sorgen bereits die Polizei, Ämter, Vereine, Mitmenschen und Verfassungsschützer.

  • Das Ganze dürfte bei den Behörden doch eine Frage der Abwägung sein. Dort ist in den letzten Jahren permanent Personal abgebaut worden, sei es bei der Polizei oder auch in der Verwaltung. Gleichzeitig nehmen bestimmt Delikte wie Einbrüche, Verstöße im Straßenverkehr, Sozialdelikte u.a. immer mehr zu. Da man Personal immer nur einmal einsetzen kann, muss abgewogen werden, wo die Leute eingesetzt werden. Und wenn nun mal bei den Kontrollen recht wenig raus kommt, warum soll ich permanent Man-Power da reinpowern, wenn mir die anderen Sachen dann in der Zeit auf die Füße fallen.

    Einzige Alternative wäre, die Kosten so hoch anzusetzen, dass sich das Personal quasi daraus selbst finanziert. Ich habe so die Befürchtung, dass das der nächste Schritt ist. In einigen BL wird das ja schon so praktiziert (und nicht nur Kosten bei Verstößen sondern auch bei negativem Ausgang der Kontrolle, also keiner Beanstandung der Aufbewahrung).

    Bei unserer KPB hat man übrigens so viel Personal aufgrund eines anderen Vorfalls bekommen, dass man seit 3 Jahren ALLE Altakten aufgearbeitet hat, SEHR VIELE Vor-Ort-Kontrollen tätigt und by the way auch noch direkt unter Missachtung der gesetzgeberischen Intension (siehe Ziffer 4.4 WaffVwV) gem. § 4 Abs. 4 S. 3 WaffG das fortbestehen des Bedürfnisses auch später wie nach 3 Jahren überprüft, und zwar OHNE Anhaltspunkt und FLÄCHENDECKEND!

    Aussage der zuständigen Abteilungsleiterin dazu: "Wer damit nicht einverstanden ist, kann ja klagen." Ohne Bedürfnisnachweis wird das fortbestehen des Bedürfnisses logischerweise verneint und die Erlaubnis widerrufen. Gott sei Dank erheben die NOCH keine Gebühren für die Überprüfungen.