Schutzbrille bei Zentralfeuer

  • Hallo,

    es gibt ja das "Dokument" der TK, das es jetzt zwingend erforderlich ist eine Schutzbrille zu tragen bei den Zentralfeuerdisziplinen des DSB.

    Allerdings hatte ich es so verstanden das es jedem Schützen zwar empfohlen wird aber jedem selbst überlassen wird.

    Jetzt habe ich von einem befreundeten Schützen aus dem Nachbarbundesland gesagt das auf den Einladungen/Ausschreibungen steht das nur mit Schutzbrillen geschossen werden darf und das diese auch bei der Waffenkontrolle vorgezeigt werden müssen.

    Wie wird das bei euch gehandhabt?

  • Hallo,

    seit 01.01.2018 gilt die neue Sportordnung des DSB und damit sind Schutzbrillen bei Kurzwaffen-Zentralfeuerdisziplinen zwingend vorgschrieben.


    "Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45 und 2.5.. ff sind Schutzbrillen aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt. Der Schutz kann sowohl durch eine komplette Abdeckung als auch durch Abdeckungen erreicht werden. Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst."

  • Hallo,

    die Frage interessiert mich auch. Mein Plan ist, die normale Schießbrille zu nehmen. Und dafür möchte ich kleine seitliche Schutzblenden aus etwas stärkerem Kunststoff zuschneiden. Damit wäre der Sportordnung genüge getan. Mal sehen, was die Wettkampfleitung dazu sagt. Sicherheitshalber nehme ich noch eine "echte Schutzbrille" mit, aber die ist nicht auf meine Sehstärke angepasst und darum suboptimal.

    Bei mir geht es um SpoPi .32. Das ist natürlich auch Zentralfeuer, aber nicht so kritisch wie .357 Magnum.


    Gruss, Marcos

  • Das ist mal wieder nen typischer DSB bzw. Furnier. Erst ne Regelung still und heimlich einführen (die Erweiterung der alten VL-Regel war bei der SPO Verabschiedung gar kein Thema, da die LSpL die Version vorher nicht kannten) und dann, wenn starker Gegenwind kommt (wie in der Herbstsitzung des Bundessportausschusses) dann rudern wir ein bisschen rum. Neben der offiziellen TK-Mitteilung existiert auch noch eine Furnierversion per Mail, dass auch herkömmliche Schiessbrillen mit Seitenschutz den Anforderungen genügen. Und was in dem Zusammenhang der letzte Satz der TK-Mitteilung heißen bzw. bedeuten soll, weiß wohl auch nur Herr F. selbst.

    http://www.dsb.de/media/PDF/Stat…-_11-2017-3.pdf

    Letztlich wird einem im Zweifelsfall nichts übrig bleiben, als mit den Verantwortlichen vor Ort zu reden. Für Schiessbrillennutzer, insbesondere mit Sehstärkengläsern gibt's da nur wenig Alternativen.

  • Gestern habe ich auch von der "inoffiziellen" Mitteilung gehört.

    Die Aussage war, Schießbrillen gehen auch, wenn die Seitenblenden ganz nach vorne geschoben werden.

    Das widerspricht aber der SPO. Wir sollen uns also an eine Regel halten um eine andere zu brechen.

    Also heißt das wohl Meisterschaften absagen.

    Aber was ist mit den Rundenkämpfen? Dann müßte der dieser unsägliche Schei... ja auch gelten.


  • Bei mir geht es um SpoPi .32. Das ist natürlich auch Zentralfeuer, aber nicht so kritisch wie .357 Magnum.

    Jein und eher nein. Natürlich entlässt ein Revolver .357 Magnum (und .44 Magnum) mehr Gas und u.U. auch mal ein paar kleine un-(oder teil-)verbrannte Pulverbrösel aus dem Trommelspalt, als das eine Selbstladepistole .32 S&W L aus dem Auswurffenster tut.

    Aber darum geht es der (meiner Erinnerung nach auf die ISSF zurückzuführende und nicht vom DSB ausgedachten) Änderung nicht.

    Es geht vielmehr um die nicht unerhebliche Gefahr für die Augen von Nachbarschützen durch zur Seite ausgeworfene Hülsen. Und das ist beim Revolver eher nicht der Fall...

    Carcano

  • Wenn es um umherfliegende Teile geht, sollten wir vielleicht über eine Kabine für jeden Schützen nachdenken und ihn, zwecks Eigensicherung, in eine Ritterrüstung stecken (incl. Helmpflicht).

    Manchmal frage ich mich ernsthaft, wes Geistes Kind manche Leute sind. Eine absolute Sicherheit gibt es wonirgends, auch nicht im normalen Leben. Niemand kann verhindern, dass durch einen Rempler meinerseits jemand hinfällt und dabei unglücklich aufschlägt und sich schwerste Verletzungen zufügt. Werde ich deshalb eingesperrt ? NOCH nicht !

    Wie viele derartige Unfälle durch umherfliegende Splitter hat es in den letzten 10 Jahren (oder auch 20) gegeben ? Und wenn, wie genau sind die entstanden (ggf. falsche Ladung oder ähnliche GROBE Fehler in der Handhabung) ?

    Das Ganze nimmt langsam abstruse Formen an. Ich denke da nur an das feste Schuhwerk für Pistolenschützen. :(

    Ich warte als nächstes auf das Verbot des Tragens von T- bzw. Polo-Shirts oder Hemden mit offenem Knopf oben, da dort ja auch gerne mal Hülsen rein fliegen und dort ähnliche Folgen zu erwarten sind wie bei den Füßen.

    Hupps! Hab ich jetzt zuviel gesagt? 8)

  • ... wenn es um die Gefahr durch herumfliegende, heiße Hülsen ginge, müßte die Regel auch für KK gelten.

    Sportbootführerschein Binnen

    Timex Armbanduhr, Krups Mixer und Candy Waschmaschine

  • Ich habe diesbezüglich eine Anfrage über unseren Landessportleiter an Furnier gemacht. Speziell habe ich gefragt, wie das mit der Schutzbrille funktionieren soll, wenn man eine Schießbrille trägt. Durch das meist schräg stehende Brillenglas ist es so gut wie unmöglich, eine Schutzbrille drüber zu ziehen.

    Hier die Antwort von G.F.:

    "...die Brille muss nach meiner Einschätzung über beide Augen gehen. Aber, ich verweise nochmal auf die EN 166 und den letzten Satz meiner Mitteilung:

    Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst.

    mit freundlichem Schützengruß

    Gerhard Furnier

    Vizepräsident Sport"

    Ich habe dann nochmals meinen LSL gefragt, ob denn dann auch eine Schießbrille als Schutzbrille ausreichen würde. Besonders in Berufung auf den letzen Satz: "Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst."

    Die Antwort war ja. Es muss eine Brille getragen werden. Wenn dem Schützen eine Schießbrille als ausreichend erscheint, dann ist das so! Eine Brille ist eine Brille...

  • Aber, ich verweise nochmal auf die EN 166 und den letzten Satz meiner Mitteilung

    Eine typische Fournier-Antwort!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich habe dann nochmals meinen LSL gefragt, ob denn dann auch eine Schießbrille als Schutzbrille ausreichen würde. Besonders in Berufung auf den letzen Satz: "Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst."

    Die Antwort war ja. Es muss eine Brille getragen werden. Wenn dem Schützen eine Schießbrille als ausreichend erscheint, dann ist das so! Eine Brille ist eine Brille...

    Hallo und danke für die Information. Welcher Landesverband war das?

    Beste Grüße

    Das Amphibium

  • Problem ist, dass in 0.2. nicht nur der Begriff "Schutzbrille" verwendet wird und dieser Begriff im Folgenden auch noch definiert wird "Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt."

    Unter Zugrundelegung dieser Definition dürften einige Schießbrillen mit ziemlicher Sicherheit keinen ausreichenden Schutz im Sinne dieser Definition bieten.

    Wenn man nun auf den letzten Satz der TK-Mitteilung abstellt, so könnte man damit ja auch den völligen Verzicht auf eine Brille begründen. Der Sportler hat sein Risiko selbst zu bewerten und die Konsequenzen aus seinem Handeln dann ebenso. Genauso, wie der F 1-Fahrer, der zu schnell durch eine Kurve fährt, einen Abflug macht und dabei einen Mitbewerber von der Strecke katapultiert und verletzt. Da werden auch keine Geschwindigkeitsschilder aufgestellt, und bei Verstoß gibt's nen Knöllchen oder Führerscheinentzug.

    Der Satz soll aus meiner Sicht nur die Wogen glätten, die bei der Neufassung der Regel und Erweiterung auf die Zentralfeuerdisziplinen allenthalben entstanden ist. Ein Zurückgehen auf die alte Regelung hätte ja einen Gesichtsverlust für G.F. bedeutet, obwohl er sich das ja selbst eingebrockt gehabt hätte.

  • Problem ist, dass in 0.2. nicht nur der Begriff "Schutzbrille" verwendet wird und dieser Begriff im Folgenden auch noch definiert wird "Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt."

    Alle Schießbrillen mit zwei Gläsern und den Regel konformen Seitenblenden erfüllen diese Anforderung. Lediglich die mit nur einem(1) Glas vor dem zielenden Auge haben Handlungsbedarf.

  • Ich bin im Schützenverband Saar.

    Zitat

    Problem ist, dass in 0.2. nicht nur der Begriff "Schutzbrille" verwendet wird und dieser Begriff im Folgenden auch noch definiert wird "Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt."

    Ich sehe das Problem mit den Schutzbrillen bei den Schützen, die Schießbrillen nutzen. Da ist es unmöglich, eine Schutzbrille lt. Definition anzuziehen

  • Der Verweis auf die EN166 macht es ja nochmal schlimmer. Sind jetzt nur Brillen zulässig, welche die EN erfüllen? Dann kann man seine vorhandene Schießbrille in jedem Fall einmotten und darf sich was einfallen lassen.

  • "...dieBrille muss nach meiner Einschätzung über beide Augen gehen. Aber, ich verweisenochmal auf die EN 166 und den letzten Satz meiner Mitteilung:

    Die Verantwortung füreinen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst.

    Was soviel bedeutet wie: "Ich würde euch ja gerne f..., aber ich traue mich nicht.