LP Scheibe hochkant in den Scheibenhalter erlaubt?

  • Sorry, das eine hat doch überhaupt nichts mit dem anderen zu tun. Deine Antwort ist einfach nur lächerlich.

    Das einzige bei Regeln 0.3.x das den Schützen betreffen kann sind Windfahnen, Matten und die Beschaffenheit des Schützenstand-Bodens.

    Das eine sind die fixen Gegebenheiten die der Stand bietet, das andere sind Manipulationen von Seiten des Schützen.

    Du vermischt Äpfel mit Birnen.

  • Das ist so. Der Anlagenbetreiber bzw. Ausrichter ist für den Ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich. Das wird auch nicht extra von Kampfrichterseite vor einem Wettkampf überprüft.

    Es darf auch nur auf von behörlicher Seite freigegebenen Schießständen geschossen werden, und bei der Schießstandsabnahme werden Distanzen überprüft.

    Dem stimme ich nicht ganz zu. Als Kampfrichter habe ich zwar keine Schlauchwaage und kein Lasermessgeräte zur Höhenkontrolle dabei, aber z.B. kontrolliere ich sowohl die Distanz (vor allem bei mobil aufgestellten Ständen wie z.B. bei BuLi-Wettkämpfen) als auch die Helligkeit (mit Luxmeter). Darüber hinaus überzeuge ich mich, vor allem bei Meisterschaften auf fremden Ständen, vom "ordnungsgemäßen Zustand der Anlage", sprich, ich kontrolliere z.B. die Kugelfänge, dass diese i.O. sind. Das Ganze ist zwar Bestandteil der Anlagengenehmigung, aber wer sagt mir, dass zwischen Abnahme und dem jetzigen Wettkampf keine Veränderungen vorgenommen wurden.

    Was soll das ganze jetzt mit dem Schützenstand zu tun haben? dieser stellt ja nur die Fläche dar die der Schütze während des Wettkampfes einnehmen kann.

    Dann solltest du dir mal Ziffer 2.6.1 der Schießstandrichtlinie durchlesen:
    "Die schießsportlichen Regeln der ISSF und des DSB, an denen sich auch andere Verbände orientieren, definieren
    folgende Schießentfernungen und Höhen der Scheibenzentren mit den zulässigen Toleranzen über Oberkante Fertigfußboden
    des Schützenstandes:
    "

    Falls sich durch das drehen der Scheibe die Situation ergibt, dass das Höhenmaß der Schießstandrichtlinie für 10m Stände (1,40 m +/- 5 cm) nicht mehr eingehalten wird, könnte der Schütze auf die Idee kommen, sich hinten ein Podest hinzubauen, damit dieses wieder stimmt, denn maßgeblich für die Höhenmessung ist nicht der Boden beim Kugelfang sondern die Bodenhöhe beim Schützen.

    Was aber für mich viel problematischer ist: Durch ein höher liegendes Scheibenzentrum habe ich möglicherweise ein ganz anderes Trefferbild auf dem Kugelfang. Hier wäre zu prüfen, ob durch die dann zu erwartende veränderte Trefferlage nicht möglicherweise Gefährdungen auftreten können. Möglicherweise werden dann nämlich Hochschüsse nicht mehr vom Kugelfang abgedeckt.

    Wie die Scheiben aussehen bzw. welche Dimensionen diese haben, hat nichts damit zu tun wie sie im Scheibenhalter stecken können.

    Es hat sehr wohl etwas damit zu tun, denn bei einer Normscheibe 10m-Pistole (17 x 17 cm) ist das Scheibenzentrum 8,5 cm vom Scheibenrand entfernt, während es bei diagonaler Aufstellung von der untersten Spitze 12 cm entfernt ist, also 3,5 cm HÖHER.
    Dieses Maß würde sich bei der Verwendung anderer Scheibenformen (z.B. dem Einsteckspiegel für die 10m-Pistole 13,5 cm x 13,5 cm) verändern. Mal ganz davon abgesehen, dass sich durch die veränderten Proportionen vom schwarzem zum sichtbaren weißen Scheibenteil ein anderes optisches Zielbild ergibt. Nicht umsonst hat der DSB die Mindestscheibengröße auf 17 x 17 festgeschrieben, so das Spiegel auch nur mit den entsprechenden Trägerscheiben verwendet werden dürfen.

  • Hi, ihr schaukelt euch gegenseitig mittlerweile hoch. Bei jeder Meisterschaft gibt es eine Standaufsicht, wenn diese meint, das so was nicht erlaubt ist, schaut sie entweder in Sportordnung nach oder erkundigt sich bei einem Kampfrichter, das sollte aber zeitnah geschehen. Und dann wird halt gehandelt. Wenn die Standaufsicht zu dem Schützen geht und sagt, so geht das nicht, sollte der Schütze eigentlich der Aufforderung folgen und nach dem Wettkampf, kann er ja Einspruch einlegen. So sehe ich die ganze Sache.

    Gruß Jollynchen

    Gruß Jollynchen

  • Dem stimme ich nicht ganz zu. Als Kampfrichter habe ich zwar keine Schlauchwaage und kein Lasermessgeräte zur Höhenkontrolle dabei, aber z.B. kontrolliere ich sowohl die Distanz (vor allem bei mobil aufgestellten Ständen wie z.B. bei BuLi-Wettkämpfen) als auch die Helligkeit (mit Luxmeter). Darüber hinaus überzeuge ich mich, vor allem bei Meisterschaften auf fremden Ständen, vom "ordnungsgemäßen Zustand der Anlage", sprich, ich kontrolliere z.B. die Kugelfänge, dass diese i.O. sind. Das Ganze ist zwar Bestandteil der Anlagengenehmigung, aber wer sagt mir, dass zwischen Abnahme und dem jetzigen Wettkampf keine Veränderungen vorgenommen wurden.

    Natürlich mit geeichten Messgeräten, Qualifikation als Gutachter ist natürlich bei Dir auch vorhanden.

  • Hi, ihr schaukelt euch gegenseitig mittlerweile hoch.

    Da mag ja der Zweck der Handlung sein.

    Wen stört es wohl wenn im Wettkampf jemand mit solchen Marotten auftritt, den Schützen selbst kaum, der kennt ja die möglichen Reaktionen der Aufsicht und hat sich darauf vorbereitet, Mancher Schütze auf den Nachbarständen kann aber durch so eine Aktion um die Konzentration gebracht werden.

    Karl

  • Hi, ich habe persönlich mit einer Wettkampfrichterin gesprochen. Wenn ein Schütze die Scheibe hochkant rein tut, sollte die Aufsicht dahin gehen und ihn fragen, Hast du einen Vorteil, das du das so machst? Sagt der Schütze spontan ja, dann muss er die Scheibe normal rein tun. Sagt der schütze nein, darf er sie so lassen.

    Gruß Jollynchen

    Gruß Jollynchen

  • Moin Jollynchen,

    die Aussagen hier kommen auch nicht nur von Schützen ohne Hintergrundwissen, auch von mehreren Kampfrichtern. Was aber alles nichts heißen muß. Die SpO wird auch von verschiedensten Stellen unterschiedlich ausgelegt, schriftliche offizielle Antworten für die gesamte Öffentlichkeit bekommt man selten, wird schon seinen Grund haben.