Böllerschießen

  • Hallo mal wieder.

    War am Wochenende auf einer Veranstaltung, bei deren Eröffnung ein paar Böllerschüsse abgegeben wurden.

    Ich persönlich finde das traditionell ganz gut, zumal damit auch Aufmerksamkeit für Veranstaltung oder auch Verein erregt wird (im positiven Sinne gemeint).

    Da hab ich mir mal wieder gadacht: Tolle Sache, kann man ja mal in seinem Verein anregen.

    Gleich ins Netz und versucht schlau zu machen.

    Böller erwerben kann quasi jeder (so lese ich das jedenfalls).

    Aber dann geht es los: Ich benötige einen Pulverschein (-> Wiederladerlehrgang) und einen Extra Böller Lehrgang.

    Ist das so richtig?

    Benötigt das jeder, der einen Böller abfeuert möchte?

    Oder reicht das im Verein, wenn das einer macht und die Böller lädt (also einer macht den Lehrgänge und 4 Schützen feuern ab)?

    Sind doch bestimmt Böllerschützen hier :)

    Viele Grüße

    Jens

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Benötigt das jeder, der einen Böller abfeuert möchte?

    Oder reicht das im Verein, wenn das einer macht und die Böller lädt (also einer macht den Lehrgänge und 4 Schützen feuern ab)?

    Normalerweise braucht jeder die Erlaubnis, möglich dass das einzelne Behörden anders sehen, da musst Du Dich bei Deiner zuständigen Behörde informieren, gehe aber davon aus dass von jedem die Erlaubnis gefordert wird. Das Pulver kann durchaus durch einen Einzelnen beschafft oder gelagert werden.

    Zum Abfeuern brauchst Du dann noch eine Erlaubnis, die wird üblicherweise zu bestimmten Veranstaltungen oder Terminen erteilt bei denen das üblich ist.

    In der Regel wird es aber schwer nie ausgeübte "Traditionen" neu aufleben zu lassen.

    Karl

  • Kaufen kann den Böller jeder, da ein Böller keine Waffe, sondern nur ein "Lärmgerät" ist. Um die Erlaubnis von der Behörde zu erhalten, ist ein Kurs zu besuchen und die Prüfung für Handböller oder Standböller oder Kanone abzulegen. Erst dann wird von der Behörde die Erlaubnis ausgestellt um Böllerpulver zu erwerben.

  • Man kann so tolle Sachen machen... wenn diese Bürokratie nicht wäre :D

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Wir standen im Sommer vor den selben Fragen, da wir einige Interessierte im Verein hatten.

    Zuerst muß jeder der Böllerschütze werden will, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, das dauert relativ lange und kostet auch richtig Geld, ist von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich, zwischen 70€ und 150€ ist alles möglich.

    Dann muß ein Böllerlehrgang besucht werden, dauert in der Regel einen ganzen Tag, dort wird alles wichtige wie sicherheitsrelevante Geschichten und auch rechtliche Sachen vermittelt. Im Anschluß folgt eine theoretische und eine praktische Prüfung. Je mehr man schießen möchte, umso mehr Fragen sind zu beantworten, Hand/-Schaftböller, Kanone und/oder Standböller sind möglich. Die Gebühr für den Lehrgang kostete bei uns zwischen 100 und 130€.

    Nach bestandener Prüfung, zu welcher auch ein Vertreter des Gewerbeaufsichtsamts anwesend war, erhält man einen Fachkundenachweis/Zeugnis, mit diesem kann dann ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. §27 Sprengstoffgesetz beim Landratsamt anfordern, zusammen mit einem Bedürfnisnachweis (vom Verein ausgestellt) und einem Versicherungsnachweis. Diese Erlaubnis kostete bei uns dann wieder 130€ und ist 5 Jahre gültig und muß rechtzeitig verlängert werden. Erst mit Erhalt dieser Erlaubnis kann man sich dann Böllerpulver kaufen, dort steht auch drinnen, wieviel (meist 20kg in 5 Jahren) man wie lagern darf. Den Böller selbst, kann man sich auch ohne alles kaufen, mit sämtlichen Zubehör was man dann noch alles dazu braucht, sollte man schon um die 1000€ aufwärts rechnen, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
    Neben den Böller selbst, braucht man eine Böllertasche, Anzündhütchen, Ladestock, Holzhammer, Pistonschlüssel, Böllerpulver und Gehörschutz. Der Böller muß alle 5 Jahre zum Beschuss gebracht werden.
    Eine Böllergruppe braucht auch einen Böllerkommandanten, früher Schußmeister, welcher nicht im Besitz der Erlaubnis nach §27 sein muß. Jedes Schießen muß von diesem bei der Gemeinde/Stadt und der Polizei gemeldet werden, mind. 48 Std. vorher. Auch dürfen die Anlässe nicht willkürlich sein, mehr Infos dazu sind auf der BSSB-Seite unter Traditon bei den Böllerschützen zu finden.
    Ich hoffe es war nicht zu viel Information von mir, bei Fragen dürft ihr Euch gerne an mich wenden. Sollte ich etwas falsches geschrieben haben, bitte auch Bescheid geben. So war es zumindest bei uns in Bayern...

  • gm1981 hat es schon gut geschrieben. Wir haben auch im letzten Jahr im Verein eine neue Gruppe gegründet und sind ähnlich vorgegangen.

    Eine Erlaubnis für jedes Böllern braucht man aber nicht. Man muss lediglich der regionalen Polizeibehörde vorher mitteilen wann und wo man das durchführt. Man fragt also nicht um Erlaubnis, sondern teilt nur mit, was ein feiner Unterschied ist. ;)

    Hier in Niedersachsen gibt es nur eine Einschränkung bei Kurorten und Wallfahrtsorten (Die nach dem Niedersächsichen Ladenöffnungsgesezt als solche anerkannt sind). Hier können Veranstaltungen vereinzelt eingeschränkt werden wenn es zeitliche oder örtlich bedingte Gründe gibt.

  • Ich möchte jetzt keine neues Thema eröffnen und hoffe auf die Expertise erfahrener Böller- und Salutschützen.

    In meinem Verein wird seit der Gründung 1990 das Salutschießen insbesondere mit Doppelflinten und Platzpatronen durchgeführt. Diese Tradition wurde bisher eher ad hoc gelebt. Wir möchten das jetzt auf etwas festere Füße stellen und eine lockere "Salutkompanie" ins Leben rufen, nachdem ein Vereinsmitglied gerne eine Böllergruppe gegründet hätte. Warum sollte man das nicht auch zusammenführen? Als ich noch nicht Besitzer einer Doppelflinte war, habe ich damals einfach Salut mit meinem Perkussionsgewehr geschossen und dieses mit Tampons meiner Frau verdämmt. Als ich noch keine Schützentracht besaß, zog ich einfach ein Jackett in passender grauer Farbe an - hat auch niemanden gestört. Heute habe ich alles, was dazu gehört inclusive Hut mit Feder ...

    Aber nun zu meinem Anliegen: Bitte prüft, ob folgende Salutordnung ausreichend vollständig, verständlich, klar und in sich schlüssig ist. Danke!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Servus Califax, was bei bei eurer ausführlichen Salutordnung fehlt, ist der Umgang mit Zündversagern. Diese kommen beim Handböller öfter vor.

    In meinem Verein wird auch klar zwischen Böllerschießen und Ehrensalut unterschieden. Die Böllerschützen haben deutlich mehr Einsätze bei runden Geburtstagen, Hochzeiten, Festzügen...

    Es gibt noch mehr Schußfolgen wie z. B. den Doppelschlag.

    Ehrensalut (mit immer drei Salven) gibt es zum Totengedenken, bei runden Geburtstagen der aktiven Salutschützen selbst und besonderen Jubiläen, das letzte war das 50. Priesterjubiläum unseres Pfarrers im

    Ruhestand. Den protokollarisch höheren Rang erkennt man auch daran dass nur beim Ehrensalut der Kommandant einen Säbel trägt.

    Bei uns hat sich die klare Trennung bewährt, die besteht seit mehr als drei Jahrzehnten.

  • Danke für die Tipps!

    Zu welchen Anlässen werden bei euch die Schußfolgen Reihenfeuer, Doppelschlag, Rad ... geschossen?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wie oben angedeutet haben die Böllerschützen bei den Schußfolgen viele Möglichkeiten. Das kann bei einem runden Gebutstag aus je drei Schüssen bestehen, z. B: Langsames Reihenfeuer

    Doppelschlag

    Salve.

    Bei einem Festzug mit 40 Vereinen/Gruppen wird dann schon auch jeweils 15mal geschossen. Alles was die Kommandantin gerade so hören will: -Schnelles,

    -Langsames, -Gegenläufiges Reihenfeuer

    -Doppelschlag

    -Salve

    ....

    Und ja, unser Böllerkommandant ist eine Frau.

  • Vielen Dank für die Anregungen, ich habe sie noch mit eingebaut. Mal sehen, was der restliche Vorstand zur nächsten Vorstandssitzung dazu sagt. In Sachsen haben wir ja nicht diese starken Traditionen wie in Bayern.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Vielen Dank für die Anregungen, ich habe sie noch mit eingebaut. Mal sehen, was der restliche Vorstand zur nächsten Vorstandssitzung dazu sagt. In Sachsen haben wir ja nicht diese starken Traditionen wie in Bayern.

    Nur ein Hinweis:

    Der DSB bietet allen Interessierten eine Webinarteilnahme zum Thema Böllerwesen an.

    "Webinartermine

    Eine Kooperation zwischen DSB und der Führungs-Akademie des DOSB

    DSB-Webinar: Informationen zum Böllerwesen

    Beginn: Donnerstag, 8. Dezember 2022 18:00 Uhr
    Ende: Donnerstag, 8. Dezember 2022 20:00 Uhr
    Ort: Online (Zoom)
    Am 8. Dezember (18:00 bis 20:00 Uhr) feiert die DSB-Webinarserie Premiere: Dann erfahren die Zuseher/Zuhörer erstmals etwas zu dem Bereich Tradition & Brauchtum. Rolf Gilgen, erster Bundesreferent Böllerwesen im DSB, wird über eben jenes Böllerwesen informieren.

    Seit wann gibt es das Böllerwesen? Wie steht es mit gesetzlichen Vorgaben und dem Sicherheitsaspekt? Wie kann ich Böllerschütze werden? Bei welchen Anlässen wird geböllert? Kann man als Verein eine Böllergruppe zu Anlässen bestellen? und, und, und.

    Gilgen wird einen Streifzug durch das Böllerwesen machen, um diese spannende (und laute) Tradition so gut wie möglich vorzustellen. Im Anschluss an seinen Vortrag haben die Zuseher – wie immer – die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

     Anmeldung"

    https://cas.fuehrungs-akademie.de/EventOnline/ev…CAC35D121D22417