Sachkundeprüfung und Schießstandaufsicht

  • Bin gerade dabei dies beim DSB abzulegen.. Sind ja dann 100 Fragen wovon 75% richtig sein sollten, habe ich so verstanden :O)

    Mal ne Frage.. zählt diese Prüfung dann auch uneingeschränkt beim BDS oder muss ich da ggf. nochmal was ablegen?

  • Mal ne Frage.. zählt diese Prüfung dann auch uneingeschränkt beim BDS oder muss ich da ggf. nochmal was ablegen?

    Da fragst Du am besten Deinen zuständigen BDS-Verband, da das gelegentlich unterschiedlich gehandhabt wird.

    Grundsätzlich sollte eine Prüfung heute uneingeschränkt für den Waffenerwerb gelten.

    Karl

  • Ok dann mal abwarten.. ich verstehe das eh nicht mit den ganzen Verbänden wo man was schießen, bzw. dann erwerben kann.. Auch die Fragen sind zu 60% quatsch.. Habe auch eine "Sportfischerprüfung" gemacht.. Die empfand ich im Vergleich schwieriger..

    Zudem verwirrend wenn es zum Beispiel solche Fragen gibt:

    Welche der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen kann mit der Waffenbesitzkarte für Sportschützen erworben werden?

    halbautomatische Langwaffe

    einläufige Einzellader-Kurzwaffe

    halbautomatische Kurzwaffe

    Wieso kann ich als Sportschütze keine halbautomatische Kurzwaffe erwerben?

  • Weil es bei der Frage um die Gelbe Wbk geht also ElKurzwaffe und El Langwaffe :)

    Da Hilft meißtens nur genau lesen und sich denken die Fragen sind an deppen gestellt.

    Die Prüfung an sich ist auch nicht Aufwendig, wenn man schonmal was mit Waffen zutuen hatte.

    Ich empfehle dir zu Üben den Trainer von der Gra.

    Gruß Ritter

  • Ja ich hab da keine Sorgen.. Die Fragen ließt ein paarmal durch und weißt dann was die als Antwort wollen.. Ein Großteil der Fragen ist eh wie Du schon schreibst "für Deppen" geschrieben..

    ABer ich vermisse die Erklärungen im Übungsordner.. Da wird nur was aufgelistet und dann "friss"... Und im Lehrgang nachfragen ist auch nur bedingt möglich..

    Ich verstehe eben gerne was da steht oder verlangt wird..

    Also hätten die dioch schreiben können : .... auf die gelbe WBK und nicht auf die Waffenkarte für Sportschützen..

    Einmal editiert, zuletzt von badvan (24. Juli 2017 um 13:36)

  • Hättest sie bei einem Reservisten oder Kriegerverein gemacht ..die lesen die fragen vor .Erklären was richtig ist und du kreuzt an . In ein paar Stunden hast du sie. Warum sich das leben schwer machen.

  • Ich habe hier doch neben berechtigter Kritik ein paar sehr seltsame Aussagen zu den Prüfungsabläufen gelesen.

    "Reservisten oder Kriegerverein [...] lesen die Fragen vor. Erklären was richtig ist und du kreuzt an ."

    Das klingt nach der Verallgemeinerung einer inakzeptablen Prüfungssituation, Wichtigtuerei, vorsätzlicher Beschädigung des Rufes von bestimmten Verbänden oder ich habe die Aussage mißverstanden und da läuft alles extrem vorbildlich.

    Wenn das tatsächlich sachliche Kritik war, dann sollte man die nicht vorrangig im Forum sondern 1. beim Lehrgangsleiter und wenn das nicht hilft 2. beim Verband vorbringen. Ist das geschehen?

    Da liest sicher kein Verband sondern ein wie auch immer qualifizierter Lehrgangsleiter etwas vor und wenn das eine "Pfeife" bzw. die Lehrgangsleiter solche sind (sowas ist menschlich und soll vorkommen) dann sollten die umgehend abberufen werden.

    Die Fragen sind für "Deppen" geschrieben? Äh, ok, die sind teilweise, das sehe ich auch so, mißverständlich geschrieben, und dass darf und muss man mal als Kritik vortragen, damit da mal eine inhaltliche oder wie auch immer geartete Überarbeitung stattfindet. Deppen heisst also, von sprachlich unbegabten Leuten für ein Fachpublikum.

    Aber echt für Deppen? Nein, stellt doch Euer Licht nicht unter den Scheffel. Da ist schon eine Menge Fachwissen nötig bzw. muss eine Menge Stoff (z.B. Gesetze) schlicht auswendig gelernt werden. Alles machbar, aber nichts, was einem zufällt bzw. sogar hochbegabten Ottonormalbürgern auf anhieb (ohne zu lernen bzw. sich damit zu beschäftigen) gelingen würde.

    Finster, wenn in Euren Kursen nur das Zeug runtergebetet wird, was man sich sowieso beim Bundesverwaltungsamt runterladen kann.

    Dass dann keine Zeit ist, Zusammenhänge erfragen und verstehen zu können versteht sich von selbst.

    Und wenn das von den Prüflingen akzeptiert wird, dann wird dass das Niveau und Wissen in Bezug auf z.B. Ziele und Nutzen von Waffengesetzgebung das von selbstverliebten Politikern und Boulevardpresse etc. nicht übersteigen.

    Mein Tip, die Sachkundekurse nicht nur als lästige Pflicht sondern als Blick über den Tellerrand begreifen, und wenn man dafür schon einiges an Geld hinblättern darf, dann darf man auch Qualität verlangen.

    Und um für den besagten Blick im Kurs den Kopf frei zu haben, vor (!) dem Kurs mal die Fragen und Antworten durchgehen - selbst wenn es ob der dort anzutreffenden Themen und Formulierungen manchmal mit Kopfschütteln einhergeht :)

  • "Reservisten oder Kriegerverein [...] lesen die Fragen vor. Erklären was richtig ist und du kreuzt an ."

    Ich gehe mal davon aus, dass gemeint ist das da eig. kein "Lernerfolg" etc. stattfindet, sondern; da Zettel, ich sage was stimmt, du schreibst hin.

    Bei mir zumindest war es so, das eig alles leicht ging, bzw nicht zu lernen war bis auf Notwehr, Seenot Scheisskram und nen paar wirre Gesetze wo man auswendig lernen muss.Liegt wohl auch an dem Vorwissen was ich durch den Verein hatte.

    Andere werden wohl mehr lernen müssen.

    Wobei man sagen muss mit lernen hat das wenig zutuen, da es sich meißt nur um Auswendiglernen wie in der Schule handelt und man das meißte eh bald verrgessen hat.

    Überarbeitung bedarf das sicherlich, allein schon wegen vielen der Fragen.Oder auch die Sachkunde Menschen sollten noch einiges zu lernen haben.

    Nich jeder Schütze wird allerdings das von dir angesprochene Interesse haben die Waffengesetze so oder so zu nutzen.

    Gruß Ritter

  • Wer sich mal ein Auge holen will:

    Sachkunde im DSB - 2017

    und jetzt kommts:

    Zitat

    Im Hinblick auf die Regelung des § 11 Abs. 3 AWaffV, nach der ein Sportschütze allein auf der
    Schießstätte schießen kann, wenn er selbst zur Aufsicht befähigt ist, und im Hinblick darauf, für
    die Aufsicht auf Schießstätten die erforderlichen verantwortlichen Aufsichtspersonen stellen zu
    können, ist die Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson Bestandteil der
    Sachkundeausbildung. Die Richtlinien des DSB zur Ausbildung von verantwortlichen
    Aufsichtspersonen wird hierbei Bestandteil der Richtlinien für den Nachweis der Sachkunde.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Mein Kenntnisstand und in unserem Verein so praktiziert:

    Verantwortliche Aufsichtsperson wird man nur nach einer Vor-Ort-Unterweisung für unsere Schießstände und als Aufsichtsperson in den Vereinsunterlagen registriert.

    Die Vermittlung und Prüfung i.R. eines Sachkundelehrganges, welche Aufgaben eine Aufsichtsperson generell hat, berechtigt den Teilnehmer nicht automatisch, als Aufsichtsperson bei uns tätig zu sein.

    Ein Sonderfall wäre, wenn Teilnehmer am Sachkundelehrgang inkl. Standaufsicht aus einem Verein stammen und vor Ort in die örtlichen Besonderheiten dieses Schießstandes eingewiesen werden. Dann können sie genau dort als Standaufsicht tätig werden.

    Wie ist das in anderen Vereinen geregelt?

  • Mein Kenntnisstand

    Darum wollte ich den Kenntnisstand mal auf den aktuellen bringen.

    Gilt natürlich nur für NEUE Sachkunde-Lehrgänge, die nach den NEUEN DSB-Regelungen abgehalten werden/wurden.

    Sehr positiv finde ich die Passagen bezüglich der Anerkennung untereinander zwischen zugelassenen Verbänden. Höflich und sachlich formuliert.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    Die Vermittlung und Prüfung i.R. eines Sachkundelehrganges, welche Aufgaben eine Aufsichtsperson generell hat, berechtigt den Teilnehmer nicht automatisch, als Aufsichtsperson bei uns tätig zu sein.

    doch, tut sie.

    Ob ihr als Betreiber der Schießstätte ihn aber auch tätig werden lasst und unter welchen (weiteren) Auflagen oder Bedingungen, ist hingegen eure Sache, stellt den Sachverhalt aber deshalb nicht infrage.

    Dass jemand, der zur Aufsichtsführung berechtigt ist, sich erst mal mit den Gegebenheiten einer Schießstätte vertraut zu machen hat, bevor er auf dieser die Aufsicht übernimmt, versteht sich doch von selbst. Wie sollte er denn auch sonst der Aufgabe überhaupt gerecht werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (25. Juli 2017 um 01:31)

  • Also da wurde jetzt einiges durcheinandergeworfen und falsch aufgefasst..

    Die Fragen für "Deppen" (extra in """") ist natürlich überspitzt formuliert..

    Ich meine damit, dass z.B. eine Frage aus der Verhältnismäßigkeit (Notwehr etc..)

    von den Antworten her so formuliert ist, dass ein 5 Jähriger die richtige Antwort finden würde..

    Bsp..

    Frage: In welcher Situation darf von der

    Schusswaffe Gebrauch gemacht

    werden?

    Antworten:

    a) Bei brutaler Entführung einer Person.

    b) Wenn ein Gehbehinderter mit seinem

    Stock droht.

    c) Bei Angriff eines Hundes.

    Da frage ich mich als Neuling in dem Thema nur wieso ich 100 Fragen beantworten muss, bei denen mehr als die Hälfte so geschrieben wurden, dass Sie "jeder"
    lösen kann..

    Wieso nicht reduzieren auf 40-50 Fragen die dafür "sinnvoller" sind..

    Genauso Notwehr und Notstand allgemein.. Sowas wird am Ende immer eine Einzefallentscheidung bleiben.

    Wieso nicht einfach sagen: Waffe bleibt im Schrank basta!"

    Klar wir lesen den Ordner durch und diskutieren so es die Zeit zulässt auch manches.. Aber es gibt zu oft keine Antworten weil alles einfach zuviel Spielraum für Interpretationen lässt..

    Strindberg schrieb:

    ein Tip, die Sachkundekurse nicht nur als lästige Pflicht sondern als Blick über den Tellerrand begreifen.

    Exakt so hatte ich mir das auch vorgestellt.. Bis ich bemerkt habe das sich im Waffengesetzt die letzten Jahre zuviele "augetobt" "profiliert" oder "selbstverwirklicht" haben..

    Bei rot stehen,bei grün gehen-- Ausser bei Vollmond-- da steht dann gelb für grün und gelb ist nicht erlaubt.. Häää??!

  • doch, tut sie.

    Ob ihr als Betreiber der Schießstätte ihn aber auch tätig werden lasst und unter welchen (weiteren) Auflagen oder Bedingungen, ist hingegen eure Sache, stellt den Sachverhalt aber deshalb nicht infrage.

    Dass jemand, der zur Aufsichtsführung berechtigt ist, sich erst mal mit den Gegebenheiten einer Schießstätte vertraut zu machen hat, bevor er auf dieser die Aufsicht übernimmt, versteht sich doch von selbst. Wie sollte er denn auch sonst der Aufgabe überhaupt gerecht werden.

    Diese Antwort verdient zwei Hinweise:

    1. Derzeit ist immer noch neben dem Sachkundelehrgang eine Lehrgang verantwortliche Aufsicht zur Qualifizierung nötig. Wie das in Zukunft unter Einbeziehung der von dir genannten neuen DSB-Vorschriften gehandthabt wird, bleibt erst mal abzuwarten. Da das Modul "verantwortliche Aufsicht weiterhin separat im Qualifizierungsplan aufgeführt ist und auch separate Richtlinien mit Zeitansatz existieren, bleibt abzuwarten, wie das in den LV umgesetzt wird.

    2. Die Aussage von @snarrow

    Die Vermittlung und Prüfung i.R. eines Sachkundelehrganges, welche Aufgaben eine Aufsichtsperson generell hat, berechtigt den Teilnehmer nicht automatisch, als Aufsichtsperson bei uns tätig zu sein.

    entspricht der aktuellen Rechtslage. AUTOMATISCH berechtigt solch ein Lehrgang in keinem Fall zur Aufsichtsführung auf einem bestimmten Schießstand, selbst wenn er nach neuer Lesart zusammen (incl. Aufsicht) gemacht wurde (auch bisher gab es bei uns schon Lehrgänge, wo SK und Aufsicht unmittelbar zusammen gemacht wurden. Es wurden dann halt zwei Prüfungen zusammen (natürlich einer mit Fragen zur SK und einer mit solchen zur Aufsicht) gemacht. ABER: Zur Aufsichtsführung auf einem konkreten Stand bedarf es immer noch der Bestellung (incl. Registrierung) durch den Schießstättenbetreiber (§ 10 Abs. 3 AWaffV). Und das ist ein formaler Akt. Die Einweisung auf dem Stand ist sicher auch ganz hilfreich und sinnvoll, aber nicht zwingend (vom Gesetzgeber) vorgeschrieben. Der Lehrgangsnachweis zeigt dem Schießstättenbetreiber lediglich an, dass sein Kandidat im Bereich der Fachkunde für Aufsichten die notwendigen Qualifikationen mitbringt. Mehr auch nicht. Den Rest muss er selbst entscheiden und verantworten. Automatisch ist da also NIX.

  • Nach Ablegung der Prüfung zur Verantwortlichen Aufsicht inkl. Sachkunde wurde ich offizell zur verantwortlichen Aufsicht in meinem Verein bestellt. Kopie der Zeignisse liegen dem Vorsitzenden vor.