Startgelder - Landesmeisterschaften

  • Um Meisterschaften und Wettkämpfe zu organisiseren und durchzuführen, fallen Kosten an, die auf die Teilnehmer/innen umgelegt werden.

    So werden z. B. für die laufenden Meisterschaften des NWDSB Startgelder von 5,00 Euro für Schüler (LG) und 45,00 Euro (Wurfscheibenwettbewerbe) erhoben. Für Mannschaftsstartgelder sind in allen Wettbewerben und Wettkampfklassen noch einmal 10,00 Euro vorgesehen.

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    Mein gefühlter Eindruck ist, dass die Startgelder über den Selbstkosten der Durchführung liegen und die Teilnehmer mit den Startgeldern "verdeckte Beitragszahlungen" leisten.


    Wie seht ihr das?

    Welche Startgelder werden in anderen Landesverbänden erhoben?

  • Hier mal der Link zur Ausschreibung nebst Startgeldern der LM des WSB:

    Ausschreibung LM 2010 WSB

    Einen nicht unerheblichen Anteil an den Startgeldern nehmen erfahrungsgemäß die Aufwandsentschädigungen der Mitarbeiter ein, auch wenn das oft nicht so gerne offen gesagt wird. Ich könnte auch gut damit leben, wenn man mir nur den Sprit bei längerer Fahrtstrecke zahlen würde, da ich ja ehrenamtlich und normalerweise aus Freude an der Sache Aufgaben übernehme. Aber Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt, war es noch nie.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Frank!

    Danke für den Link.

    Die Startgelder des WSB liegen einschl. der Mehrwertsteuer danach tendenziell etwas über denen des NWDSB.

    Angesichts der abnehmenden Bereitschaft zum Ehrenamt finde ich es angebracht, denen, die ihre Zeit opfern und mit ihrem Wissen und der Arbeit zum Gelingen der Meisterschaften beitragen, eine Aufwandsentschädigung, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung erhalten.

  • Wenn der Verband für bestimmte Disziplinen keinen eigenen Stand hat, dann können natürlich auch noch Standmieten die Startgelder zusätzlich erhöhen. Könnte man aber auch durch eine Mischkalkulation etwas ausgeglichener und damit auch fairer gestalten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Also bei uns im Pfälzischen Sportschützenbund ist es so, dass die Aufsichten meines wissens nach nichts bekommen. Übernachtungen sind auch bei uns nicht nötig. Die Verpflegung ist frei.

    Startgelder schwanken zwischen den Disziplinen bewegen sich aber in der Schützenklasse um 10€ pro Disziplin. Die wurden dieses Jahr von 7 auf 10 angehoben. Bei uns zahlt jedoch der Verein die Startgelder und der verband die Startgelder für die DM.

    Wenn wir 300m Landes haben, müssen wir jedoch zusätzlich 10€ bezahlen, weil unser Landesverband keinen eigenen Stand besitzt und wir Stände mieten müssen.

    Wir haben im Verein jetzt eine Regelung eingeführt, wenn ein Schütze nicht zur LM fährt muss er das Startgeld selbst tragen.

    Jedoch fällt auf, dass der Landesverband in diesem Jahr schlechte Zahlen veröffentlicht hat und im selben Zug sowohl die Umlagen pro Jahr als auch die Startgelder für die LM erhöht hat. Man könnte also schon vermuten, dass die Gelder nicht zwingend aus einen Preisanstieg der Scheiben resultieren.

  • Hallo zusammen,

    also ich finde das mit dem Startgeldern auch so ne Sache. Habe mich aber damit abgefunden, das so LM ja auch einiges kostet mit dem Personal was da ist und den entsprechenden Tagespauschalen.

    Für ide es interessiert hier noch der Link zur Ausschreibung des NSSV.
    http://www.nssv-hannover.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=53&Itemid=115

    Was mich aber richtig störrt sind die Ummeldegebühren.
    Hat man z.B. zwei Mannschaften in der gleichen Disziplin am Start und möchte einfach nur einen Schützentausch vornehmen, kostet mich das beim NSSV 15 € (7,50 € je Mannschaft in der eine Änderung erfolgt). Das finde ich ganz schön heftig, zumal da ein aufwande von gefühlten 5 - 10 Klicks am Computer entsteht um die Leute neu zu zuweisen.

    Was habt ihr so Erfahrungen mit Ummeldegebühren?

    Grüße Daniel

    "Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden!"
    (Hermann Hesse)

    Hildesheimer Schützengesellschaft von 1367
    http://www.hsg-v1367.de/

  • Als ich noch Kreisjugendleiter war habe ich auch eine Ummeldegebühr in höhe von 2€ genommen. Es nervt schon wenn man immer wieder ummelden muss.
    Es ist auch jedem Veranstalter selbst überlassen ob er eine Gebühr nimmt.

    Siehe in der Sportordnung Regelnr. 0.9.5.2

  • Start- und Teilnahmegelder können drei Gründe haben:

    - Lenkungs- und Sanktionsfunktion (um Ummeldungen zu reduzieren, bestimmte aufwendige Disziplinen "einzudämmen", bestimmte populäre Disziplinen für breite Teilnahme attraktiv zu machen und zu halten);
    - Kostenabdeckung (Sachkosten, Aufwandsentschädigung);
    - Allgemeine Einnahmenerzielung für den Verbandshaushalt;
    - Ausschüttung an Teilnehmer (z.B. Sachpreise, Preisgelder: die älteste und traditionellste Form des Wettkampfschießens in Deutschland).

    Carcano

  • Wenn ich mich richtig entsinne, dann muß der NWDSBfür seine Landesmeisterschaften die Zuganlagen extra anmieten. Nach dem Bau des neuen Leistungszentrums war das Geld wohl alle - und diese Mieten müssen ja auch bezahlt werden. Desweiteren werden für einige Disziplinen sicherlich weiterhin Schießstände angemietet.
    Trotzdem stehe ich auch auf dem Standpunkt, das diese Kosten aus den Mitgliedsbeiträgen getragen werden sollten. - Ich würde eher eine Strafgebühr für gemeldete Schützen einführen, die ohne triftige Gründe ihre Starts nicht wahrnehmen.

  • Die Startgelder des WSB liegen einschl. der Mehrwertsteuer danach tendenziell etwas über denen des NWDSB.

    Wieso Mehrwersteuer? Startgelder sind steuerlich MwSt-frei.

    Grüße aus dem Norden
    Minimag
    ____________________________
    SV Tarp
    SFCO Ottendorf

  • Hallo Minimag

    so einfach kann man das nicht sagen, das Startgelder nicht der Steuer unterliegen.

    In der Regel erreichen die Vereine, die die Startgebühren erheben, nicht die erforderlichen Einnahmen (im Zweckbetrieb) um über die Steuerfreigrenze (7500.- €) zum kommen und zahlen somit keine Steuern. Ein Landesverband könnte dies jedoch schon erreichen.

    Gruß

    Reiner

  • Auch wir erreichen diese Grenze nicht. Es gibt im Zweckbetrieb Einnahmen mit 7% z.B.Standgelder,oder Einnahmen aus Verköstigung, wenn diese ohne Service zu einer sportlichen Veranstaltung gehören und es gibt O% für Startgelder Ein- oder Ausgaben.
    Nachzulesen ist dies im Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine. Ich werde aber mal unsere Rechnungen vom Verband nachsehen,ob die mit oder ohne MwSt geschrieben sind und lasse mich auch gerne klüger machen.

    Grüße aus dem Norden
    Minimag
    ____________________________
    SV Tarp
    SFCO Ottendorf

  • Quote

    Von Minimag
    Zitat von »Wilhelm« Die Startgelder des WSB liegen einschl. der Mehrwertsteuer danach tendenziell etwas über denen des NWDSB.


    Wieso Mehrwersteuer? Startgelder sind steuerlich MwSt-frei.

    Minimag,

    unter der Voraussetzung, dass die Startgelder eines Vereins für Meisterschaftsteilnahmen ausschließlich dem ideellen Vereinszweck zugeordnet werden können, ist Dein Einwand berechtigt.

    Bei meiner o.g. Aussage habe ich jedoch die Startgelder dem Zweckbetrieb zugeordnet, so wie es reinersierra schon vermutet hat.


    Umsatzsteuer kann bei einem gemeinnützigen Verein – also auch Verband – nur anfallen, soweit er unternehmerisch tätig ist. Bezogen auf die vorgegebenen Tätigkeitsbereiche eines Vereins :
    1. Ideeller Bereich (=nichtunternehmerische Bereich),
    2. Zweckbetrieb,
    3. Vermögensverwaltung und
    4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    ist lediglich der ideelle Bereich von der Umsatzsteuer ausgenommen. Alle übrigen Bereiche unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer – aufgrund seiner Gemeinnützigkeit im Zweckbetrieb und der Vermögensverwaltung i.d.R. nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist der Schützenverein als Teilnehmer des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs nicht gemeinnützigen Unternehmen gleichgestellt und muss den Regelsteuersatz von 19 % an das Finanzamt abführen.

    Von der Erhebung der Umsatzsteuer kann jedoch wiederum abgesehen werden, wenn im gesamten unternehmerischen Bereich die steuerpflichtigen Bruttoeinnahmen (inkl. USt) im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 17.500 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden (Kleinunternehmerregel, § 19 UStG).

    Der Schützenverein hat jedoch die Möglichkeit auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und bewusst alle seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen. Diesen Vorteil nutzen die Vereine dadurch, dass sie Vorsteuern geltend machen können (z. B. aus 19%) und diese höher sind als die auf die Umsätze anfallende Umsatzsteuer (aus z.B. 7%). Die Option auf den Verzicht auf die Kleinunternehmerregel macht allerdings nur Sinn, wenn dieser „Vorsteuerüberschuss“ den Mehraufwand rechtfertigt und auf Dauer von fünf Jahren gesehen wird, denn so lange ist dieser Verzicht für den Verein bindend (§ 19 Abs. 2 UStG).

    Ob der Verein bei Überschreiten oder Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung eine Jahreserklärung oder USt-Voranmeldungen abzugeben hat richtet sich nach der festgesetzten
    USt des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG))
    1.) Jahreserklärung: USt für Vj nicht mehr als 1.000 EUR
    2.) Vierteljähliche USt-Voranmeldungen : USt für Vj: 1.000,01 bis 7.500,00 EUR
    3.) Monatliche USt-Voranmeldungen: USt für Vj ab 7.500,01 EUR


    Ich vermute, dass Vereine/Verbände ihren umsatzsteuerlichen Status genau analysiert haben und kleinere Vereine umsatzsteuerlich unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Nur die Vereine, "Umsatz-Größere" Vereine/Verbände liegen vermutlich über der Grenze (Einnahmen ab 17.500,01 EUR). Nur wenige Vereine nuzen das Optionsrecht.