Hallo mal wieder.
Im Verein hat ein Schützenbruder seinen Auflagekeil für sein LG in der Mitte mit der Oberfräse bearbeitet,
sodass die Auflage nur noch an beiden Rändern des Keiles besteht (höhere Stabilität).
Ist das erlaubt?
In der Sportordnung steht unter
9.7.1 Schäftung
....
4. Stopper, Ausfräsungen usw. sind am unteren Teil des Schaftes bzw. am Auflagekeil nicht gestattet.
Das beantwortet ja schon meine Frage
Beim Auktionshaus für Waffen werden allerdings auch Auflagekeile mit Fräsungen angeboten.
Gehe mal davon aus: Nice to have im Verein, für offizielle Meisterschaften verboten.
Richtig?
Viele Grüße
Jens