Auflagekeil gefräst??

  • Hallo mal wieder.

    Im Verein hat ein Schützenbruder seinen Auflagekeil für sein LG in der Mitte mit der Oberfräse bearbeitet,

    sodass die Auflage nur noch an beiden Rändern des Keiles besteht (höhere Stabilität).

    Ist das erlaubt?

    In der Sportordnung steht unter

    9.7.1 Schäftung
    ....

    4. Stopper, Ausfräsungen usw. sind am unteren Teil des Schaftes bzw. am Auflagekeil nicht gestattet.

    Das beantwortet ja schon meine Frage ;)

    Beim Auktionshaus für Waffen werden allerdings auch Auflagekeile mit Fräsungen angeboten.

    Gehe mal davon aus: Nice to have im Verein, für offizielle Meisterschaften verboten.

    Richtig?

    Viele Grüße

    Jens

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • 9.7.1 Schäftung
    ....

    4. Stopper, Ausfräsungen usw. sind am unteren Teil des Schaftes bzw. am Auflagekeil nicht gestattet.

    in der SpO sind sicherlich Fräsungen gemeint, welche quer zur Auflage verlaufen, welche das Rutschen nach vorn oder hinten verhindern würden.

    Sollte die Fräsung in Schussrichtung verlaufen, sodass wie du schreibst, die Auflage lediglich rechts und links vom Keil übrig bleibt, sehe ich da keine Probleme. Die meisten Alu-Auflagen werden in diesem Stil verkauft und sind erlaubt.

  • Hmmmm stimmt auch wieder....

    Gerade mal gegoogelt.

    Es gibt ja auch die ALU Auflagegabeln.

    Da hat man ja auch 2 Auflagepunkte und keine ganze Fläche...

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Was Tomislav schreibt ist schlüssig. Ich habe mir vor wenigen Tagen das Anschütz 9015 Schaft Auflage Start zugelegt. In der Auflage ist in Längsrichtung der mittlere Teil ca. 2mm tief ausgefräst. Ich kann mir kaum vorstellen das ein Hersteller solch eine Version bringen würde wenn es nicht Regelkonform wäre.

    Gruß Uwe

    FWB 800 W Auflage

    Einmal editiert, zuletzt von cuxi (28. Februar 2017 um 12:29)

  • Moin,

    es ist genau so wie Tomislav schreibt!

    Ich baue mir meine Auflagen/Keile selbst und fräse sie auch mittig in Längsrichtung immer frei, so, dass links und rechts ein kleiner Steg von 3-5mm stehen bleibt.

    Zu beachten ist eigentlich nur die maximale Breite von 60mm und Länge/Höhe zum System nach SpO.

    Der Vorteil gegenüber einer nicht frei gefrästen Auflage besteht besonders darin, dass die Auflage des Gewehrs (Keil), auf der Auflagefläche der Gewehrauflage, durch eventuelle Unebenheiten nicht kippelt.

    *was ein Satz...* ^^


    Schau Dir z. B. mal die Auflageschiene von Tec-hro an.

    Ist zugelassen.

  • Jo,

    damit sollte der Fall gelöst sein.

    Dann kauf ich mir mal so einen gefrästen Keil und nehme zur Sicherheit den alten mit ;)

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Ist es erlaubt den schrägen Auflagekeil nach vorne über den eigenlichen Schaft hinaus innerhalb der UIT-Schiene zu verschieben um die erlaubte Auflagelänge von 550mm auszunutzen?

    Richtung Abzug würde sich dann ja eine Art "Absatz" entstehen, der ja laut SpO nicht zulässig ist. Aber so kurz vor dem Abzug würde ja kein Auflageschütze sein Gewehr auflegen.