Zulässige Höhe des Unterschaftes einschließlich der Auflageschiene

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil, aber ehe ich alles zurückbaue versuche ich über das Forum Erhellendes zu erfahren.

    Leider ist die Antwort wohl auch nur mit ja/nein möglich.

    Seit 2002 nutze ich ein Walther XT 300 AluTec.

    Damit bin ich sehr zufrieden und habe, neben einem Unterschaft für Freihand habe ich auch einen für das Auflageschießen.

    Mit diesem komme ich bei sachgerechter Montage auf eine „Auflagelänge“ von rund 450mm, die zulässige Länge lässt bis zu 550mm ab der Systemeinbettung zu. Da die größere Länge durch die Verlagerung der des Auflagepunktes zur Mündung hin Vorteile bietet, habe ich unter den Vorderschaft zwei Alu-Schienen montiert.

    Diese Schienen bieten zudem den Vorteil, dass sie, links und rechts montiert, seitlich stabile Auflagepunkte gewährleisten. Zudem kosten sie eben nur 3 €, statt der von Walther bereitgestellten Lösung für gut 200€.

    Soweit so gut.

    Das Ergebnis ist einfach klasse, das Gefühl super!

    Aber, durch die Auflageschienen ist der Vorderschaft um 5mm erhöht, statt der 90mm in der Tabelle Gewehr nun 95mm.

    Damit entspricht die Waffe mit diesem veränderten Auflageschaft nicht mehr der Sportordnung und die Waffe muss zurück gebaut werden.

    Oder ist für Auflagewaffen eine andere Interpretation zulässig?

    Einer unserer Sportleiter fand meine „Idee“ gut, aber ich glaube, er irrt sich.

    Danke!

    Gruß

    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Hallo Joachim

    Normalerweise müsste das neue Maß jetzt 120mm und nicht mehr 90mm sein

    Auszug der Technischen Kommission vom DSB

    Beschlüsse aus der Gesamtvorstandssitzung am 12. Nov. 2016

    Genehmigte Sportordnungsänderung – Gültig ab 01.01.2017

    „In Angleichung an die geänderte ISSF Regel wird die Tiefe des Vorderschaftes bei
    Standardgewehren von 90 mm auf 120 mm geändert.“
    Erklärung: In der Tabelle Teil 1 – 1.5.4 wird das Maß D auf 120 mm verändert.

    Müsste eigentlich für Auflage auch gelten

    Gruß

    Tom

  • Hast du Mal ein Bild von deiner Auflageschiene, würde mich interessieren.

    Das mache ich gern!

    Technisch hört es sich geradezu großartig an, ist aber ganz simpel.

    Hoffentlich schlägt niemand auf den Rücken und ich habe mich noch im Sinne der Bestimmungen bewegt.

    Denn geschwängert von den heutigen Informationen habe das ursprüngliche 5 mm Vierkant Alu durch eine 25x15x2mm eloxierte, nicht scharfkantige Winkelaluminiumschiene ersetzt, die ich mit dem längeren Schenkel und 8 mm Schrauben unter den Auflagekeil gesetzt habe.

    Diese Konstruktion ist noch weitaus stabiler.

    Aber auch zulässig?

    Joachim

    PS: Da hatte ich doch glatt das Bild vergessen.