Hallo,
seit 25. Januar 2017 ist das "neue " Waffenrecht beschlossen. Hier spezifisch die Aufbewahrung. Ich habe jetzt gehört das es eine Mitteilung der Behörde an alle Waffenhändler geben soll, das ab 01.08.2017 bei Neukauf eines Waffenschrankes mindestens Stufe 0 aktuell sein soll. Alte Schränke haben Bestandsschutz aber nicht bei Neubeantragung WBK. Kennt jemand dieses Schreiben oder kann es gar online stellen?
Danke im voraus
Gruß Norddeutscher