• Hallo,

    seit 25. Januar 2017 ist das "neue " Waffenrecht beschlossen. Hier spezifisch die Aufbewahrung. Ich habe jetzt gehört das es eine Mitteilung der Behörde an alle Waffenhändler geben soll, das ab 01.08.2017 bei Neukauf eines Waffenschrankes mindestens Stufe 0 aktuell sein soll. Alte Schränke haben Bestandsschutz aber nicht bei Neubeantragung WBK. Kennt jemand dieses Schreiben oder kann es gar online stellen?

    Danke im voraus

    Gruß Norddeutscher

  • Das halte ich für ein Gerücht. Zumindest was den "Gesetzesbeschluss" betrifft. Die Festlegung des Zeitpunktes ohne den tatsächlichen Verlauf der gesetzlichen Beratungen und des Beschlusses zu kennen, halte ich für rechtlich nicht haltbar. Es wäre mehr als Zufall, wenn es denn so kommen würde. Mir sind die Terminierungen insbesondere der 3 Lesungen im BT noch nicht bekannt. Auch da gibt es Fristen, trotz aller Eilbedürftigkeit.

    Am 25.01.2017 wurde also kein "neues Waffenrecht beschlossen" sondern lediglich ein KABINETTSBESCHLUSS zur Änderung des Waffenrechts gefasst.

    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Art…affenrecht.html

    Dankenswerterweise sieht unsere Verfassung bei Gesetzesbeschlüssen noch ein anderes Verfahren vor, dass sich "parlamentarisches Verfahren" nennt.

    Der grobe Ablauf dieses Verfahrens für den vorliegenden Fall lässt sich aus dieser Mitteilung entnehmen:

    http://www.dsb.de/infothek/recht…Waffengesetzes/