Hallo@all
Ich habe vor einem Jahr den Lehrgang " verantwortliche Aufsichtsperson" absolviert und habe diesbezüglich eine Frage. Der Verein Bestellt oder ernennt diese Person zur Aufsicht.
Wenn der Verein es nicht macht, ist es klar, darf ich auch keine Aufsicht machen. Aber darf ich trotzdem " wenn er es nicht macht" alleine Schiessen, befähigt bin ich doch und mache in diesem Sinn keine Standaufsicht. ich hatte eine rege Diskussion weil der "neue" Sportleiter meinte ich darf nicht alleine schiessen und er würde mir auch dieses nicht Bescheinigen weil er der Auffassung ist ich hätte keine Erfahrung ( schiesse schon 17 Jahre) und weil ich immer alleine schiessen würde auch kein Verantwortungsgefühl haben. Wer kann mir eine Antwort schreiben, ich finde es ist alles schwammig oder es ist eine Grauzone. Wer muss es Bescheinigen der 1.Vorsitzende oder der Sportleiter.
Mfg