verantwortliche Aufsichtsperson

  • Hallo@all

    Ich habe vor einem Jahr den Lehrgang " verantwortliche Aufsichtsperson" absolviert und habe diesbezüglich eine Frage. Der Verein Bestellt oder ernennt diese Person zur Aufsicht.

    Wenn der Verein es nicht macht, ist es klar, darf ich auch keine Aufsicht machen. Aber darf ich trotzdem " wenn er es nicht macht" alleine Schiessen, befähigt bin ich doch und mache in diesem Sinn keine Standaufsicht. ich hatte eine rege Diskussion weil der "neue" Sportleiter meinte ich darf nicht alleine schiessen und er würde mir auch dieses nicht Bescheinigen weil er der Auffassung ist ich hätte keine Erfahrung ( schiesse schon 17 Jahre) und weil ich immer alleine schiessen würde auch kein Verantwortungsgefühl haben. Wer kann mir eine Antwort schreiben, ich finde es ist alles schwammig oder es ist eine Grauzone. Wer muss es Bescheinigen der 1.Vorsitzende oder der Sportleiter.

    Mfg

    ------ in der Ruhe liegt die Kraft------

  • Hallo presswurst,

    ein schönes Avatar, ich tippe auf Budenheimer- oder Kalle Sterildarm Kaliber 120.

    Kurz zu deiner Frage: Die Regelung ist nicht schwammig oder in der Grauzone und der 1. Vorsitzende oder Sportleiter kann dir nichts bescheinigen.

    Das Schießen darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person stattfinden. Diese darf zu diesem Zeitpunkt nicht selber am Schießen teilnehmen.

    Wenn keine Aufsicht vorhanden ist, gibt es nur eine Ausnahme: Ab der Befähigung zum Schießsportleiter ist es gestattet ohne Aufsicht zu schießen.

    Diese gilt jedoch nur unter der Voraussetzung dass Du dich alleine auf dem Schießstand befindest.

    Gruß

    Claus-Dieter


    Bist Du nicht bereit, dir die Zeit zu nehmen um einen Gruß deiner Frage anzuhängen, kannst Du auch nicht erwarten, dass dir jemand seine Zeit schenkt, um zu antworten.

  • Hallo Claus-Dieter,

    wo nimmst du denn den Schießsportleiter her? Die allgemeine Waffenverordnung sagt nur:

    "(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn
    sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet."

    also Waffensachkunde und Qualifizierung zur Standaufsicht - mehr nicht

    m.f.G

  • Waffensachkunde entfällt natürlich, wenn du Luftdruck schießt. Ansonsten hat Nullpunkt;-) alles schon geschrieben.

    Eine Voraussetzung gibt es natürlich noch. Der Standbetreiber muss es zulassen, was ja normalerweise der Fall ist.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Damit ich es verstehe: ich brauche keine Erlaubnis vom Verein, es reicht wenn ich Mitglied bin. Das sieht dort der Sportleiter ganz anders, er meint das der Verein ( er und der 1. Vorsitzende als Vorstand) die Erlaubnis geben müssen in schriftform, dass mann oder frau dort als verantwortliche Aufsicht tätig sein dürfen. Desweiteren sagte er das der Lehrgang als verant. Aufsicht somit wertlos sei, weil ich damit sowieso nichts anfangen kann ohne seine zustimmung.

    ------ in der Ruhe liegt die Kraft------

  • die Befähigung zur Standaufsicht erlangst du durch den Lehrgang nicht durch guten Vereinswillen, eine Einschätzung diesbezüglich geht den Verein so mal was von gar nichts an....

    Wenn der Verein dich aber nicht als Aufsicht für die Trainingsabende des Vereins möchte ist das natürlich sein gutes Recht.

  • Im § 10 AWaffV ist die Antwort auf die Frage zu lesen.

    Der Verein muss die Personalien der Aufsicht an die Behörde melden.

    Ersatzweise ein Dokument ausstellen das die Aufsicht als solche ausweist, das die Aufsicht mitführen muss.

    Ohne Meldung oder Dokument durch den Verein keine Aufsicht.

    Ordnungsgeld in unserem Nachbarverein 400€ für die Aufsichtsperson, 4000€ für den Verein.

    Seit dem haben alle mit Sachkunde Prüfung bei uns einen entsprechenden Ausweis mit Lichtbild und so.

  • Wer muss das vom Verein melden, der Sportleiter oder der 1.Vorsitzende oder wer. Verstehe die Antworten nicht. Ich habe doch die Schulung verant. Aufsicht also auch ein Dokument das ich mich ausweisen kann. Wenn ich nicht gemeldet bin, darf ich auch keine Aufsicht machen, aber wenn ich alleine bin wie verhält sich das, muss ich da auch gemeldet werden.

    ------ in der Ruhe liegt die Kraft------

  • Bei uns wird der Standaufsichtsplan komplett für das läufende Jahr am Anfang des Jahres bei unserer Behörde abgegeben.

    Unterzeichnet vom ersten Vorsitzenden,

    Inhalt sind die Schießtermine mit Namen der Aufsichten, wenn einer ausfällt, muss er für Ersatz sorgen, und eintragen.

    Bei der Behörde sind ohnhin alle gelistet die den Lehrgang haben.

    grüße Bernd

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Hallo Nullpunkt,

    mir wurde es in meinem Wortlaut während der Ausbildung zum Schießsportleiter (NWDSB) beigebracht.

    Mit der Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde besitzt man die Qualifizierung für die Schießstandaufsicht.

    Im letzten Absatz unter Punkt 12 ist ein kleiner Unterschied. Einmal ist es die Aufsichtsperson und zum anderen die zur Aufsichtsführung befähigte Person. Aufsichtsführung ist für mich gleichzusetzen mit Aufsichtsleitung.

    Und Johanns Darstellung mit der Waffensachkunde beim schießen Luftdruckwaffen ist auch nur teilweise richtig. beim Schießen wird sie nicht benötigt, aber bei der Aufsicht. Denn diese ist auch bei dem Schießen mit Luftdruckwaffen nicht ausgeschlossen.

    Wie schon bei der Diskussion mit dem Transport der Munition auf dem Weg zur Schießstätte ist es für manche Person eine Auslegungssache und man kann sich alles passend oder schön reden. Aber wehe, dass Kind ist in den Brunnen gefallen, dann ist das Geschrei groß.

    Schießstandordnung des DSB

    Punkt12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut
    sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das
    Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand
    Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen
    dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren
    erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen.
    Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.
    Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur
    Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt
    ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.
    Stand: Juni 2016

    Bist Du nicht bereit, dir die Zeit zu nehmen um einen Gruß deiner Frage anzuhängen, kannst Du auch nicht erwarten, dass dir jemand seine Zeit schenkt, um zu antworten.

    Es lohnt sich eventuell, über diesen Satz noch einmal nachzudenken. Denn es ist erschreckend wie oft Unwissenheit so manches mal hier im Forum zum Besten gegeben wird.

    Allen ein schönes Wochenende

    Claus-Dieter

  • Eine zur
    Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt
    ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

    nichts anderes möchte der Fragesteller - allein auf dem Stand trainieren, in dem Verein in dem er seit 17 Jahren Mitglied ist und seinen Beitrag abführt.

  • Hallo,

    Und genau das steht dort oben ja auch, er muss vom Vorstand dazu berufen werden, sonst hilft ihm der Kurs nichts, da der Vorstand auch jandem, der diesen Kurs nicht gemacht hat die ausreichende Sachkundigkeit bescheinigen kann, zumindest bei Luftdruck-Waffen ist das möglich, auch wenn er sich dadurch rechtlich in eine Grauzone wagt.

    Das bedeutet aber auch, dass der Fragesteller nicht alleine schießen darf, solange ihm der zuständige Vorstand die Sachkundigkeit nicht mit seiner Unterschrift bestätigt, der Vorstand kann diesen reinen Verwaltungsakt auch an dritte, z.B. seinen Sportleiter, delegieren.

    Gruß

    SebastianL

    Wer mit einer Meyton-Anlage ein Problem hat, kann sich gerne melden.

  • Ich habe vor einem Jahr den Lehrgang " verantwortliche Aufsichtsperson" absolviert und habe diesbezüglich eine Frage. Der Verein Bestellt oder ernennt diese Person zur Aufsicht. Wenn der Verein es nicht macht, ist es klar, darf ich auch keine Aufsicht machen.

    Stimmt, genauer sollte man vielleicht sagen, wenn dich niemand dazu beauftragt, dann gibt es ja auch gar keinen Grund für dich die Schießaufsicht zu übernehmen.

    Wenn der Verein es nicht macht, ist es klar, darf ich auch keine Aufsicht machen. Aber darf ich trotzdem " wenn er es nicht macht" alleine Schiessen, befähigt bin ich doch und mache in diesem Sinn keine Standaufsicht.

    Wenn der Verein seinen Mitgliedern, oder wem auch immer, ermöglicht, den Stand allein zu nutzen, spricht bei entsprechender Ausbildung rechtlich nichts dagegen. Der Verein kann natürlich trotzdem entscheiden, seinen Mitgliedern diese Möglichkeit zu verwehren, aber da hat die Mitgliederversammlung, deren Teil du bist bzw. sein kannst, das letzte Wort.

    ich hatte eine rege Diskussion weil der "neue" Sportleiter meinte ich darf nicht alleine schiessen und er würde mir auch dieses nicht Bescheinigen weil er der Auffassung ist ich hätte keine Erfahrung ( schiesse schon 17 Jahre) und weil ich immer alleine schiessen würde auch kein Verantwortungsgefühl haben.

    Er muss dir da erstmal gar nichts bescheinigen. Du hast die nötige Ausbildung. Also kann und muss man erstmal davon ausgehen, dass du weißt wie man sich auf dem Schießstand verhält, und dass du dich wenn du alleine schießt nicht selbst gefährdest. Du dürftest also alleine schießen, wenn der Standbetreiber das erlaubt, und ansonsten halt nicht.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • genau so sehe ich das auch. Der neue Sportleiter kann nichts dagegen tun, der kompl. Vorstand vom Verein steht hinter mir. Die haben auch einige Differenzen mit dem Sportleiter, wegen ihm sind sogar schon Schützen ausgetreten und zu anderen Vereinen hingegangen.Ich werde wie immer weiter alleine KK schießen. Gesetzlich sehe ich keine Bedenken, sollange ich alleine bin. Da kann der sich auf den Kopf stellen und mit dem A..... Mücken fangen. Aber das mit der Mitgliederversammlung ist ein super Gedanke, was ich auch machen werde.

    ------ in der Ruhe liegt die Kraft------

  • Als neuer Sportleiter zu entscheiden, dass Mitgliedern den Schießstand ohne Schießaufsicht nutzen dürfen, muss man erstmal im Kreuz haben, denn wenn anschließend irgendetwas schiefläuft, ist man schnell der alleinige Buhmann. Und damit meine ich noch gar nicht mal, dass sich jemand ein ungewolltes Piercing verpasst, sondern ganz triviale Dinge, wie jemand der bei Schnee auf dem außerhalb der Öffnungszeiten nicht geräumten Vereinsgelänge ausrutscht, oder dem Verein prinzipiell durchaus wohlgesonnene Nachbarn, die sich darüber beschweren, dass es außerhalb der normalen Öffnungszeiten durch einzelne Schützen zu zusätzlicher Lärmbelastung durch Schießbetrieb und Fahrzeugverkehr kommt. Warum also entscheidet das nicht der Vorstand?

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • .... Und Johanns Darstellung mit der Waffensachkunde beim schießen Luftdruckwaffen ist auch nur teilweise richtig. beim Schießen wird sie nicht benötigt, aber bei der Aufsicht. Denn diese ist auch bei dem Schießen mit Luftdruckwaffen nicht ausgeschlossen.....


    Es lohnt sich eventuell, über diesen Satz noch einmal nachzudenken. Denn es ist erschreckend wie oft Unwissenheit so manches mal hier im Forum zum Besten gegeben wird.

    Allen ein schönes Wochenende

    Claus-Dieter

    Da muss ich dir jetzt mal voll recht geben. Es ist wirklich erschreckend, wie manche, in dem Fall du, Falsches weitergeben und auch noch darauf beharren.

    In den

    Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V.

    für die Qualifizierung von Aufsichtspersonen

    (Standaufsicht)

    (§10 Abs. 6 AWaffV )

    Beschlossen in der Gesamtvorstandssitzung vom 13. November 2004

    heißt es unter B

    B. Voraussetzungen

    Die„verantwortliche Aufsichtsperson“ als Standaufsicht muss

    – volljährig,

    – zuverlässig,

    – persönlich geeignet und

    – sachkundig


    sein. Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tä- tigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde. Der Inhaber einer waffenrechtli- chen Erlaubnis erfüllt die ersten drei Voraussetzungen ohne weiteres. Die verant- wortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt Nr. 2 WaffG) soll die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen.

    Das heißt eindeutig, dass für die Aufsicht bei Luftdruckwaffen keine Waffensachkunde benötigt wird.

    Den Rest der Frage hat ja Nullpunkt;-) schon beantwortet. Es geht hier nicht um die Übernahme der Aufsicht, sondern um das Alleine Schießen auf einem Stand. Und das bestimmt nur der bei der Erlaubnisbehörde gemeldete Betreiber, da er die alleinige Verantwortung hat.

    Eine andere Frage ist natürlich die alleinige Nutzung des Standes in Bezug auf Schlüsselgewalt. Wer war es, wenn was kaputt geht? Meist war es dann niemand.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Gesetz sagt Du musst zur Aufsicht befähigt sein und sich alleine auf dem Schießstand befinden. Das wars.

    Leider ist die Aufsicht bei Luftdruck auch vorgeschrieben.

  • auf dem Luftdruckstand brauchst du keine Sachkunde. Aber du musst erst die Sachkunde haben und dann darfst du erst die verant. Aufsicht machen. Also ist bei uns auch jeder der auf dem Luftdruckstand ist und Aufsicht macht Sachkundig. Eigentlich Schwachsinn, sollen doch extra eine Aufsichtschulung machen für Luftdruckwaffen, aber das kann dauern bis der RSB sowas macht. Oder gibt es so etwas schon?

    ------ in der Ruhe liegt die Kraft------

  • Leider ist die Aufsicht bei Luftdruck auch vorgeschrieben.

    Warum sollen die Druckluftschützen besser als die anderen Kugelschützen gestellt werden? Damit sie die Nase noch höher recken können?