Azahl der LG/LP Stände nach Umrüstung auf elektronische Stände

  • Wir haben jetzt 8 Schießstände (10 Meter LG und LP) und wollen auch mal elektronische Stände.

    Ich hab jetzt gelesen, dass bei Ständen die vor 1995 installiert wurden beim Umbau ein Abstand von 95 cm (sonst 1 Meter) gilt.

    Hat hier jemand selbst schon einen "alten" Schießstand umgebaut?

    Wie weit müssen die äußeren Stände von der Mauer weg sein?

    Servus

    Sepp

    Mfg

    Josef

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    FWB 800 Basic Auflage

  • Aus der SpO 2017 konnte ich auf die Schnelle kein Mindestmaß bzw. Breite für einen Schützenstand entnehmen.

    Lediglich:

    0.3.7 Schützenstand

    Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden.

    Die Abstände zwischen den Schützenständen sollen den Scheibenabständen entsprechen.

    Vielleicht wäre die Behörde, die den Stand abnehmen soll ein geeigneter Ansprechpartner.

  • Hallo,

    aus einem Mustergutachten für Schießstandabnahmen habe ich folgendes:


    Ich hoffe, ich konnte helfen,

    Gruß

    SebastianL

    Wer mit einer Meyton-Anlage ein Problem hat, kann sich gerne melden.

  • Wir hatten im Verein auch schon mal das Thema mit den Abständen der Stände. Allerdings konnten wir unsere Auflagen entsprechend passend hinbasteln.

    Da bei einer Umrüstung auf Elektronik der eigentliche Zweck (Kaliber / Disziplin) nicht geändert wird kann es durchaus sein, dass die Abstände auch Untermaßig bleiben können.

    Da wird spätestens bei der nächsten Überprüfung durch die Behörde jemand was zu sagen. Unsere Behörde hat immer nen Gutachter im Schlepptau,... allerdings weiss der auch nicht unbedingt welchem Zweck der Stand dient. Dem entsprechend unverständlich sind dann die Forderungen die er hat......Nicht unbedingt Praxisorientiert und Zweckdienlich, sondern unnötig kompliziert und theoretisch.

    An eurer Stelle fragt bitte vorsichtig nach was Ihr beachten müsst wenn Ihr den Stand "renoviert"

  • Da brauchst du nicht vorsichtig nachfragen, der Umbau muss vorher bei der Genehmigungsbehörde angezeigt werden, da dies eine wesentliche Änderung in der Beschaffenheit darstellt. Nach dem Umbau kann auch nicht bis zur nächsten Regelabnahme warten, sondern benötigt eine Neuabnahme durch den Sachverständigen. Ich kenne keinen Luftdruckstand, um den geht es dem TE ja, der beim Umbau auf elektronische Anlagen unter den von SebastianL zitierten Maßen bleiben durfte.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Das lass ich mal unseren Schützenmeister machen. Ich kümmere mich wohl lieber um die technischen Details.

    Mfg

    Josef

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  • Hallo,

    wir haben unseren Schießstand letztes Jahr erneuert.

    Vorher hatten wir auch ca. 97cm von Schütze zu Schütze Abstand.

    Bei elektronischen Anlagen sind meines Wissens 1m Abstand notwendig und auch erforderlich. Zur Wand ist ein Mindestabstand von 50cm vorzusehen.

    Wir haben diese Maße umgesetzt und leider einen Stand verloren...

    Aber somit kann uns bei der nächsten Regelüberprüfung niemand Schwierigkeiten machen.

    Einen Nachweis für die Umsetzung des Aufbaus mussten wir alleine schon dem Verband wegen dem Zuschuß der Anlagen vorlegen...

    Gruß Stefan

  • Mir selbst würden 7 Stände auch reichen, aber dann geht kein Rundenwettkampf mehr. Hier sind mindestens 8 Stände vorgeschrieben, bei höheren Klassen sogar mind. 10 Stände.

    Stefan: welches Produkt habt Ihr gekauft?

    mfg

    Sepp

    Mfg

    Josef

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  • wir haben umgerüstet von 12 Seilzugständen auf eine Kombination:

    10 elektronische Disag

    1 dauerhafter Seizug.

    Wahlweise können 2 elektronische auf 2 Seilzugstände geschwenkt werden.

    Abstände zur Wand 50cm und von Schütze zu Schütze 1m

    Grüße

    Armin

  • Hallo in die Runde,

    ein Mitleser traut sich mal wieder aus der Deckung und hofft nicht gleich mit dem brozenen Spaten erschlagen zu werden. ;)

    Aus aktuellem Anlass stellte sich uns die selbe Frage.

    Das wesentliche hat Johann schon in #5 beschrieben.

    Ansonsten für eigene vorab Informationen nach "Schießstandrichtlinien" schauen.

    z. B.:

    https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexss…rchlist)=Suchen

    Auf den Seiten 27 - 32 sind "Schießstände für DL-Waffen" kompakt zusammengefaßt. Darin sind auch die Antworten auf alle obigen, sowie mögliche weitere, Fragen dargestellt.

  • Soweit mir von unserem Schießstandsachverständigen bekannt, pro Stand 1 Meter Breite (keinen Zentimeter weniger) und 2 Meter nach hinten frei, fürs Liegendschießen sogar 4 Meter.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • In der Schießstandrichtlinie kann bei älteren Ständen auf 90 % der geforderten Breite gegangen werden.

    Ich habe den Eindruck, dass das gern von den Sachverständigen verdrängt wird. Und da steht nix von Elektronik.....