Erwerben von Waffenbesitzkarte

  • Hallo Pesca,

    ist ja kein Problem. Ich wollte nur verdeutlichen, dass bestimmte Forderungen, die in Bezug auf den Bedürfnisnachweis gestellt werden, nicht unproblematisch sind und oft an der Praxis vorbei gegen. Der Opa erfüllt locker die Bedingung mit den Trainingseinheiten, nimmt aber (nicht mehr) an Wettkämpfen teil. Der jüngere Schütze nimmt sogar an überregionalen Wettkämpfen teil, könnte aber beiden Trainingsnachweisen in Schwierigkeiten kommen. Wer hat jetzt eher ein Anrecht auf eine (weitere) Schußwaffe? Meine eher rhetorische Frage nach dem "besseren" Schützen bezog sich auf das Bedürfnis, so wie es das Waffengesetz fordert, nicht auf die Schießkunst. Aber ich gehe mal davon aus, das Dir das klar ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Mein Arbeitskollege hat seine WBK mit 24j. gemacht. Er musste zum Amtsarzt. Da wurde er von Kopf bis Fuß gechekt! Wenn du noch 1Jahr wartest brauchst du nicht hin gehen. Sofern dein Alter stimmt.

  • Es gibt ja zwei arten von Führungszeugnissen. Einmal den, den ich zugeschickt bekomme und einen wo der Arbeitgeber direkt bekommt. Soll auch noch ein Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister geben.
    Kann mir jemand verraten was alles über prüft wird damit der Erwerb von der WBK erlaubt wird?

    Und, wie kann ich selber nach sehen? Mein Führungszeugniss ist zwar sauber (habe ihn hier liegen) jedoch möchte
    ich gerne nachsehen ob was in den anderen Datenbanken etwas steht. (musste früher 50std sozialdienstleistungen machen :) )
    Ist aber nix wildes!

    Ich glaube ja nicht das dass Amt nur den normalen Führungszeugnis anschaut oder?

  • Hallo Mike,

    das Führungszeugnis und das Bundeszentralregister sind zwei verschiedene Dinge. Auch wenn im Führungszeugnis nichts steht, heißt das nicht, das auch im Bundeszentralregister keine Eintragungen oder Vermerke sind. Die werden bei dir vorhanden sein. Der bei deiner Behörde für das Waffenrecht zuständige Sachbearbeiter prüft deine Zuverlässigkeit anhand dieser Einträge. Unzuverlässig im Sinne des WaffG bist Du zwar erst ab einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen, aber der Sachbearbeiter kann unabhängig davon gerade bei BTM-Geschichten oder Alkohol deine Eignung in Frage stellen. Ich habe ja dazu schon etwas geschrieben.

    Du kannst dein Problem nur lösen, wenn Du bei deiner Waffenbehörde mit den nötigen Unterlagen (Bedürfnisnachweis) den Antrag auf eine WBK stellst und dabei auf den zuständigen Sachbearbeiter einen guten Eindruck machst. Kann sogar sein, dass der Sachbearbeiter unabhängig von deinem Alter eine MPU fordert.


    Aber bedenke bitte, die Schießsportvereine haben es nicht so gerne, wenn sie als Waffenbeschaffungsorganisationen missbraucht werden sollen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Kannst du mir verraten was ich genau im Amt beantragen muss damit ich alles nachsehen kann?
    Soweit ich weiß sendet dass Amt die Unterlagen (sofern Einträge vorhaben sind) an dass zuständige Amtsgericht.
    Das AG teilt dann per Brief mich mit dass ich es am AG nachsehen kann.

    Aber was genau muss ich da beantragen? Und muss ich eine Begründung angeben?

  • Hallo Mike,

    worum geht es Dir hier eigentlich? Um die Voraussetzungen und den formalen Werdegang für die Beantragung einer WBK oder um die Einsichtnahme in das Bundeszentralregister?


    Zu deiner Frage: Schau mal auf der Seite des Bundesjustizamtes unter Bundeszentralregister nach. Dort werden deine Fragen bezüglich der Einsichtnahme umfassend beantwortet. Nur so viel, Du musst dort einen Antrag auf Einsichtnahme stellen und dafür ein Amtsgericht in deiner Nähe angeben. Dort kannst dann Einsicht nehmen. Kopien oder dergleichen gibt es aber nicht.

    Aber warum willst Du denn unbedingt eine Einsichtnahme? Wenn Du etwas ausgefressen hast und dabei erwischt wurdest, dann wird das da wahrscheinlich auch drinstehen und dann kannst Du auch grob abschätzen, ob das ein Problem für deine Beurteilung bezüglich Zuverlässigkeit und Eignung sein könnte. Genaueres erfährst Du nur durch deinen zuständigen Sachbearbeiter bezüglich Waffenrecht.


    Nochmal zur WBK: Sind Dir die Begriffe Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Eignung klar geworden? Das Waffengesetz und die Verordnung dazu findest Du im Internet. Das Gesetz ist zwar stellenweise recht harte Kost, aber die Punkte bezüglich WBK sind doch recht eindeutig. Viel Spaß bei der Lektüre.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Dingo hat mit der Anmerkung nicht unrecht. Er bezieht das aber mehr auf den Verband. Ob deine waffenrechtliche Behörde die alte Sachkunde anerkennt, hängt schlicht und ergreifend (erstmal) nur vom deinem Sachbearbeiter ab. Waffenrechtlich hat sich ja seit deiner Prüfung viel getan. Daher sind Ablehnungen nicht völlig ausgeschlossen.

    Es macht daher eventuell Sinn, dem SB belegen zu können, dass Du noch mit der Materie vertraut bist. Der Beleg über eine kontinuierliche Mitgliedschaft im Verein könnte da hilfreich sein. Die wichtigsten Änderungen WaffG seit deiner Prüfung sollten Dir bekannt sein.

    Hast Du denn die weiteren Unterlagen für deinen Antrag auf eine WBK vollständig parat? Verbandsbescheinigung? Eventuell Nachweis über die sichere Aufbewahrung der zu erwerbenden Waffen?

    Wenn Du dir wegen der WBK noch unschlüssig bist, die Gelbe bietet Vorteile, gerade auch für einen Flintenschützen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hi,


    thx für die Antwort. Hatte auch schon über die Gelbe Nachgedacht, allerdings finde ich keinen Antrag bei uns in Landshut. ? Bei uns im vErein haben auch ein paar die Gelbe. Ist allerdings schon z.T. 30 Jahre alt :)

    http://www.landkreis-landshut.de/dox/80E2D5FA-A…5B1%5D.pdf.aspx

    Ich habe alle Dinge zusammen und werde einfach mal mit einem Freund der Jäger ist zusammen hingehen. Er kennt die Leute bei uns im Landratsamt :) Gibt es die gelbe überhaupt noch zu beantragen ?


    cu

    Einmal editiert, zuletzt von beretta 12/70 (4. Juli 2010 um 14:58)

  • Ja klar. Mit der "Neuen" Gelben seit 2003 kannst Du sogar neben Einzelladerlangwaffen auch Repetierer und einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben und besitzen. Der große Vorteil ist eben, dass Du für den Erwerb keine Voreinträge brauchst und keine Mengenbegrenzung hast. Wenn Du irgendwann mal eine Schusswaffe erwerben willst, die nur auf Grün geht, kannst Du diese ja immer noch beantragen.

    Du beantragst also eine WBK nach § 14 Nr. 4 WaffG für Sportschützen. Dafür sollte es auch ein Formular geben. Wenn nicht, dann den SB fragen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich sehe gerade, das Formular ist ja auch für WBK Gelb. Mach korrekte Angaben in Bezug auf die Aufbewahrung. Für eine Flinte reicht ein sogenannter A-Schrank. Pass bei den Fragen nach Eignung und Zuverlässigkeit auf. Das sind fast alles Negationen.

    Wenn Du noch Fragen zu dem Antragsformular hast, melde dich. Aber wie immer gilt natürlich "ohne Gewehr".


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Wenn Du nach dem Erwerb nicht mehr aktiv bist, entfällt auch dein Bedürfnis und damit dein Anrecht auf den Besitz. Es macht daher Sinn, das Schießbuch mit den bestätigten Trainings- oder Wettkampfeinheiten auch nach dem Erwerb noch zu führen.

    Tja, das mit dem Bedürfnis: Rechtsformal ist niemand verpflichtet ein Schießbuch zu führen, wie also wird das Bedürfnis praktisch von der Waffenbehörde geprüft? Vorladung zwecks Sichtung der selbst gebastelten Schießkladde? Oder erneute Bestätigung des Verbandes / Vereins ... hat regelmäßig (18x/Jahr?) geschossen?

    Oder: Der WBK-gelb Inhaber, der für Beantragung der WBK sein Bedürfnis mit einer KK-Büchse begründet hat, aber kein KK-Gewehr erworben hat sondern eine Flinte, eine freie Pistole und einen Ordonanzkarabiner sein Eigen nennt, verfällt sein Bedürnis für die Flinte, weil er seine schießsportlichen Aktivitäten für einen gewissen Zeitraum ausschließlich auf z.B. Kleinkaliberwettbewerbe ausgerichtet hat?

    Mal weiter gesponnen: Kein Bedürfnis-keine Flinte! Ergo,... Die Flinte wird amtlich ausgetragen und vertickert. Auf dem Rückweg vom Amt ist der WBK-gelb Inhaber berechtigt sich beim nächsten Händler sogleich eine neue Flinte zu kaufen.Und... wie geht die Geschichte weiter?

  • Hallo Kalle,

    Du darfst an unser schönes WaffG nicht mit Logik herangehen. Das führt immer sehr schnell in eine Sackgasse.

    Tja, das mit dem Bedürfnis: Rechtsformal ist niemand verpflichtet ein Schießbuch zu führen, wie also wird das Bedürfnis praktisch von der Waffenbehörde geprüft? Vorladung zwecks Sichtung der selbst gebastelten Schießkladde? Oder erneute Bestätigung des Verbandes / Vereins ... hat regelmäßig (18x/Jahr?) geschossen?


    Ein Schießbuch ist formal nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann aber durchaus Sinn machen, zum Beispiel im Falle eines Vereinswechsels. Nahezu nötig wird ein Schießbuch bei Beantragung einer Waffe über das Grundbedürfnis hinaus. Dein Bedürfnis als Sportschütze wird durch die mittelbare Mitgliedschaft in einen anerkannten Schießsportverband als gegeben angesehen. Die 12/18 Regel wird angewandt bei Erstbeantragung und dann bei Beantragung über das Grundkontingent hinaus. Siehe § 14 und § 15 Abs. 1 7b WaffG.

    Oder: Der WBK-gelb Inhaber, der für Beantragung der WBK sein Bedürfnis mit einer KK-Büchse begründet hat, aber kein KK-Gewehr erworben hat sondern eine Flinte, eine freie Pistole und einen Ordonanzkarabiner sein Eigen nennt, verfällt sein Bedürnis für die Flinte, weil er seine schießsportlichen Aktivitäten für einen gewissen Zeitraum ausschließlich auf z.B. Kleinkaliberwettbewerbe ausgerichtet hat?

    Mal weiter gesponnen: Kein Bedürfnis-keine Flinte! Ergo,... Die Flinte wird amtlich ausgetragen und vertickert. Auf dem Rückweg vom Amt ist der WBK-gelb Inhaber berechtigt sich beim nächsten Händler sogleich eine neue Flinte zu kaufen.Und... wie geht die Geschichte weiter?


    Nach § 14 (4) wird Sportschützen durch die WBK Gelb eine unbefristete Erlaubnis für den Erwerb und Besitz bestimmter Waffen erteilt. Dieser Paragraf ist streng von § 14 (3) zu trennen. Hier greift dann auch die 12/18 Reglung. Du brauchst für die Waffen auf Gelb kein jeweils einzelnes Bedürfnis nachzuweisen. Hier reicht (noch) die Vereinsmitgliedschaft. Die Disziplinen, für die Du Waffen besitzt, müssen noch nicht einmal in deinem Verein angeboten werden. Es reicht, wenn es in den Sportordnungen der Verbände irgendwo dafür eine Disziplin gibt. Streng genommen gilt meiner bescheidenen Meinung nach für Gelb noch nicht einmal die 2/6 Regel für den Erwerb, da ja unbefristet. Aber das wird von den Juristen und Behörden teilweise sehr unterschiedlich gesehen.

    Es soll, wie schon gesagt, in Deutschland Behörden geben, die das alles ganz anders sehen und wilde Forderungen stellen. Muss man dann entweder so hinnehmen oder sich auf juristischem Wege wehren.


    Der ganze Bedürfnisquatsch gehört meiner Meinung nach in die Tonne. Zuverlässigkeit und Eignung sollten reichen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hi,


    ja war mit Blinheit geschlagen :) Habe mir im Landratsamt noch mal alles bestätigen lassen zur gelben und die DAme meinte. Kein Problem. Wenn sie mal Kurzwaffen schiessen wollen kommen sie halt noch mal und beantragen die Grüne.

    Nun bin ich ja gespannt. Sie hat die Sachkunde anstandlos genommen. Weiss aber nicht ob sie das DAtum gesehen hat. Sie meinte ich höe in ca. 3 Wochen von Ihnen, wenn die Überprüfung abgeschlossen sei. Wenn alles OK sei würde ich dann die WBK zugeschickt bekommen :)


    cu

  • Schön für Dich, dass es so problemlos geklappt hat. So sollte das ja auch der Normalfall sein, wenn man nicht gerade an ein ganz wildes Landratsamt oder eine KPB gerät. Da hat sich für Dich der Blick in dieses Forum ja gelohnt. Wenn jetzt bei Dir auch noch keine "Altlasten" bezüglich Zuverlässigkeit und Eignung vorhanden sein sollten, dürfte das mit der WBK schon klar gehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo beretta 12/70,

    dann hat sich der Besuch hier im Forum für Dich ja gelohnt. Ich denke, der Tipp mit der "Gelben" war für Dich doch ganz hilfreich.

    Hast Du irgendwelche Auflagen in Bezug auf die 2/6 Reglung? Steht auf der Rückseite der WBK noch etwas? Gab es einen Hinweis zur Aufbewahrung?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hi,

    ich fasse es mal kurz zusammen. Keine Auflagen zu irgendetwas. Ich kann mir alle 6 Monate zwei Waffen kaufen. Aich PErkussionswaffen. Gewehr wir Revolver mir gezogenen und blanken läufen.

    Auch bezüglich der Aufbewahrung steht nichts drauf.

    Wenn gewünscht kann ich ja mal den ganzen Text abtippen :)