Waffennachkontrolle während des Wettkampfs

  • Hi,

    letze Woche bei unseren Kreismeisterschaften (WSB) ist es passiert:

    Obwohl meine Waffe (LG Auflage) problemlos durch die Waffenkontrolle kam, sprach mich die Standaufsicht nach Abgabe des 10 Wettkampfschusses
    (ich war auf Medallienkurs) an und bat mich die abgelegte Waffe zu schliessen. Ich fragte warum aber er gab mir keine Antwort. Nach dreimaliger Nachfrage ohne Antwort tat ich es dennoch um nicht aus der Ruhe zu kommen (was aber definitiv passierte). Er mass wortlos die Position des abgeklebten maximalen Auflagepunktes nach (55 cm) und nickte und ging wortlos.
    Nachher traf ich noch ein paar Neuner und damit war meine Hoffnungen hinüber.

    Meine Frage nun, ist das überhaupt erlaubt? Darf die Standaufsicht beim Schiessen ansprechen und stören ohne sicherheitsrelevanten Grund?
    Darf die Standaufsicht die Waffe nachkontrollieren (dafuer gibt es doch die Waffenkontrolle).

    Welche Paragraphen der Sportordnung sind hier zu beachten, finden hier Anwendung?

    Was hätte ein Einspruch meinerseits gebracht?

    Gruß
    Thomas

  • grüß dich,
    Meine Meinung:
    0.10 der DSB Sportordnung sagt klar, dass es vor und nach dem Wettkampf zu einer Waffen/Ausrüstungskontrolle kommen kann.

    0.9.8.2 sagt klar, dass nur im Falle des (offensichtlichen) Regelverstoß in den laufenden Schießbetrieb eingegriffen werden kann.

    9.7.1 Sagt zudem über die Kennzeichnungspflicht des Waffenkontrolleurs bei der Waffenkontrolle aus.

    Für mich war also eine solche Störung absolut ungerechtfertigt - mit evtl konsequenzen. Einziger Zuspruch für den Kontrolleur: Es fehlt eine Kennzeichnung an deiner Waffe, dass sie nicht bei der Waffenkontrolle war. Aber auch dann hätte man dich schießen lassen müssen, und erst nachher disqualifiziert.

    mfsg daniel

  • Hallo erstmal,

    Der Punkt 0.10 der Sportordnung sagt aus:
    Waffen, Zubehör und Ausrüstung können nach dem jeweiligen Wettkampf überprüft werden. Wenn hierbei Mängel festgestellt werden, wird der Schütze disqualifiziert.

    Aus dieser Sicht halte ich das Eingreifen für nicht gerechtfertigt.
    Einem Protest hätte aus meiner Sicht stattgegeben werden müssen.

    @kulzer danielwelchen stand hat deine SpO

    Einmal editiert, zuletzt von Micha82 (10. Februar 2016 um 10:44)

  • Hallo,

    meine Waffe hatte selbstverständlich einen gültigen Kontrollaufkleber.
    Nur an der linken, nicht sichtbaren Seite. Aber danach hat er auch nicht gefragt.

    Nur was waere beim Protest rausgekommen?

    Erneute Startmöglichkeit?

    Gruß
    Thomas

  • Grüß euch,
    hab mir von n paar Wochen die neue SpO von der DSB Website geladen, ist also aktuell, ich aber kein Paragraphenreiter.

    Was rausgekommen wäre? Keine Ahnung, vll ein Neustart.

    mfsg daniel

  • Eigentlich ist die SpO da doch recht eindeutig (0.6.1.2 "Aufgaben der Aufsicht"):

    Dort steht u.a.

    - Einhaltung der Regeln
    - Überprüfung der Anschläge

    Bestehen Zweifel an der Korrektheit, wird nachgeprüft. Ist mir nur recht und billig und fair den anderen Sportlern gegenüber.

    Schade für skywalker, dass ihn das so sehr aus dem Konzept gebracht hat. Ich stelle mich bei Wettkämpfen immer darauf ein, auch im laufenden Betrieb überprüft zu werden (beim Bogenschießen ist das z.B. durchaus üblich).

  • Meiner Meinung nach ist der Eingriff in den Wettkampf für einen Kampfrichter die absolute Ausnahme und nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen die Sicherheit gefährdet ist oder wo es um nicht nach dem Wettkampf reproduzierbare SpO-Übertretungen geht (z.B. falscher Anschlag oder was weiss ich).
    In Fällen, in denen es um die Einhaltung der Maße zu den Vorgaben der SpO geht, reicht meines Erachtens fast immer die vorgesehene Nachkontrolle aus. Wer dann da auffällt, hat halt Pech gehabt. Hätte er aber auch theoretisch, wenn dieses wie im vorliegenden Fall, beim 10 Schuss, rausgekommen wäre.
    Insofern betrachte ich das Vorgehen des KR bzw. der Standaufsicht als grob unsportlich. Aber es wäre nicht das erste mal, dass so was zu genau diesem Zweck veranstaltet wird. :(

    @skywalker
    Leider sieht die SpO für solche "Zwischenmenschlichen Probleme" keine vernünftige Lösung vor, denn der formal richtige Weg wäre: Die Standaufsicht will deine Waffe im Wettkampf kontrollieren - du siehst es als nicht gerechtfertigt an und erhebst dagegen Protest - dem Protest wird stattgegeben und die Aufsicht darf die Waffe nicht kontrollieren - du darfst weiterschießen, ggf. mit Verlängerung der Schießzeit. Thats all !
    Den bei dir ausgelösten Adrenalinschub blendet man bei dieser Entscheidung natürlich aus. Aber da dieser nicht objektiv messbar ist, ist anderes auch nur schwer umsetzbar. So etwas ist immer mehr als ärgerlich.

  • Da ist die SpO doch recht eindeutig. Die Regel 0.10 wurde ja schon erwähnt. Da steht was von Kontrollen nach dem Wettkampf, nicht während. Wird dann ein Regelverstoß festgestellt, wird der Schütze disqualifiziert. Es ist ja auch nicht so, dass nur der angesprochene Schütze sondern, auch dessen Standnachbar aus dem Konzept gebracht wird, wenn die Aufsicht plötzlich das Maßband zückt. Und der kann ja am wenigsten was dafür.

    Die einzigen Fälle in denen ich bisher mitbekommen habe, dass ein Schießleiter tatsächlich in den laufenden Wettkampfbetrieb eingegriffen hat waren Anschlagsfehler (falsche Fertighaltung bei der SpoPi) und dass so eine Nase immer seine gespannte Armbrust weggelegt hat um in aller Ruhe die Scheibe zu wechseln (die "Nase" war in dem Fall ich selbst). Ich persönlich versuche, z.B. falsche Anschläge schon während des Probeschießens zu erkennen und die betreffenden Schützen darauf hinzuweisen. .

    Was hätte ein Protest erreicht? Was hättest Du denn gefordert @skywalker? Vermutlich wäre nicht viel dabei rausgekommen, da ja keine Sanktionen gegen dich ausgesprochen wurden, die irgendwie zurückgenommen werden können. Einen Protest während des Wettkampfes kenne ich so nicht. Über einen formalen Protest entscheidet ein Kampfgericht und das kann erst nach Ende des Wettkampfes zusammentreten.

  • In der Situation macht man sicher recht wenig. Ein Einspruch kann m.E. nach nur gestellt werden, wenn eine ungerechtfertigte Entscheidung getroffen wurde. Hier wurde im Grunde nichts nachhaltiges (also keine direkte Sanktion) ausgesprochen, wogegen man einen Einspruch formulieren kann.

    Leider, leider gibt es immer wieder Persönlichkeiten, die sich zu höheren Aufgaben berufen fühlen, eigenmächtig einen (in diesem Falle nicht vorhandenen) Ermessensspielraum für sich ausreizen und somit die Nerven anderer nicht gerade schonen und somit gegen einer der höchsten Regeln des DSB verstößt "Sportlich fair"...

    Aus diesem Grund würde ich in solch einem - aus meiner Sicht groben - Fehlverhalten schon darüber abwägen wollen das Gespräch mit der Aufsicht zu suchen (nach dem Schießen, wenn sich die Möglichkeit ergibt) oder eine kurze, sachliche Info an den Veranstalter geben. Denn nicht selten werden immer wieder die selben Aufsichtspersonen eingesetzt, die dann auch immer wieder den selben "Fehler" begehen. Und dies sollte man durchaus wissen und abstellen.

    Niemand ist unfehlbar, daher zuerst der direkte Kontaktversuch und Hinweis darauf, dass das Verhalten eben unsportlich, unangemessen und vor allem nicht zu seiner Aufgabe gehört. Der Schießbetrieb sollte schließlich so ungestört wie möglich ablaufen...

    LG
    Junior

    Wer den Kopf über der Suppe lang genug schüttelt, der wird ein Haar darin finden.
    (unbekannter Autor)

  • Darf die Standaufsicht beim Schiessen ansprechen und stören ohne sicherheitsrelevanten Grund?


    Darf die Standaufsicht die Waffe nachkontrollieren (dafuer gibt es doch die Waffenkontrolle).

    nein

    nachkontrollieren ja, aber erst nach dem Wettkampf.