Heute im Bundestag

  • Heute 13.04.2010 im Bundestag #107

    Auszug
    11. Mehr als 200.000 unerlaubt besessene Waffen bis Ende 2009 abgegeben
    Inneres/Antwort
    Berlin: (hib/STO/HIL) Die nach dem Amoklauf von Winnenden vom März 2009 im Waffenrecht festgeschriebene Amnestieregelung für unerlaubten Waffenbesitz hat bis Ende vergangenen Jahres zur bundesweiten Abgabe von mehr als 200.000 Waffen bei Waffenbehörden und Polizeidienststellen der Länder geführt. Dies teilte die Bundesregierung in einer Antwort (17/1305) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1065) mit. Nach der Amnestieregelung konnten Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben, sofern damit keine Straftat begangen wurde.
    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, nutzen alle Bundesländer die mit der Waffenrechtsreform am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Kontrollmöglichkeiten. Dabei würden Waffenbesitzer zunächst aufgefordert, den Nachweis der für eine sichere Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition getroffenen Maßnahmen zu erbringen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Danach würden vorrangig diejenigen Waffenbesitzer kontrolliert, die der Aufforderung zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind.
    In Baden-Württemberg seien beispielsweise bei etwa 50 Prozent der kontrollierten 1.527 Waffenbesitzer Verstöße gegen die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition festgestellt worden, heißt es in der Vorlage. Im Land Brandenburg wurden dagegen laut Bundesregierung bei rund 1.500 Kontrollen nur 45 Beanstandungen erfasst.
    Mit der Änderung des entsprechenden Paragrafen im Waffengesetz sei erreicht worden, dass Waffenbesitzer stets mit einer unvorhergesehenen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition rechnen müssen, schreibt die Regierung. Darin sieht sie ”ein wirksames Instrument, Waffenbesitzer hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung anhaltend zu sensibilisieren und Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften möglichst frühzeitig aufzudecken“.


    Die Wirkung des neuen Waffenrechts – Anfrage der SPD an die Bundesregierung

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/010/1701065.pdf


    Die Wirkung des neuen Waffenrechts – Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der SPD

    1701305.pdf

  • 200 000 abgegebene Schusswaffen hört sich ja erstmal ganz toll an. Aber was ich da so auf den einschlägigen Fotos in den Medien gesehen habe, war überwiegend "harmloser" Schrott. Da lagen reihenweise alte Luftgewehre neben Schreckschuss auf den Tischen, also Waffen, die eh nicht deliktrelevant sind und wahrscheinlich waffenrechtlich gar nicht abgegeben werden mussten. Andererseits sind wohl so auch seltene und wertvolle Erbstücke im Schredder gelandet.

    Auch die Aussage mit den 50% Beanstandungen ist etwas fragwürdig. Erstmal wurden da ja wohl nur 1527 Waffenbesitzer kontrolliert, also eine kleine Teilmenge, und dann wahrscheinlich eben nicht verdachtsunabhängig, sondern gezielt bei denen, wo man Beanstandungen erwarten konnte, z. Bsp. bei älteren Erben oder Freizeitkapitänen mit Signalpistole auf WBK. Auch wird nicht näher beschrieben, was für Beanstandungen es gegeben hat.

    Tatsache ist und bleibt aber, das mit den legalen Schusswaffen nur ganz selten Missbrauch betrieben wird, auch bei nicht ganz gesetzeskonformer Aufbewahrung. Daran hat auch der spektakuläre Einzelfall nichts geändert. In meiner Jugend war es auf den Dörfern durchaus noch üblich, dass der Drilling im Schirmständer an der Garderobe stand. "Amok" gelaufen ist damit aber keiner.

    Eigentlich habe ich ja gar keine Lust, immer wieder über dieses Thema schreiben zu müssen. Viel lieber würde ich über unseren schönen gewaltfreien Sport fachsimpeln. Aber wir dürfen wohl auch nicht nur der veröffentlichten und medialen Meinung das Feld überlassen. Daher ist es wohl nötig, den ganzen "Mist" immer wieder kritisch zu hinterfragen und mit Fakten zu korrigieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank