Brauche einen Rat

  • Hallo zusammen,

    mein Name ist Marcel, ich bin 40 Jahre alt und komme aus der Nähe von Frankfurt. Da es hier leider kein "Allgemein" gibt, poste ich in diesem Abschnitt. Ich bitte um Nachsicht, falls das nicht ok ist und evtl. verschiebt es dann ein MOD in die richtige Kategorie.

    Ich schieße seit 13 Jahren und nehme an fast allen Vereins-, Kreis und Gaumeisterschaften teil. Da wir mittlerweile mehr gute Schützen als Knallstöcke haben, ist es mitunter teilweise echt nervig mit den Vereinswaffen zu schießen. Jeder schraubt dran rum und es dauert einen Moment, die Waffe wieder auf die eigenen Bedürfnisse einzustellen. Oder man fährt zum Training und schlürft 2 Stunden Fanta, weil die Waffe grade benutzt wird usw.

    Jetzt werdet Ihr sagen, ok, kein Problem, kauf dir eine eigene Waffe - und genau da liegt der Hase im Pfeffer:
    Genau mit diesem Thema liegt mir der Vorstand seit Jahren in den Ohren. Fakt ist, ich möchte keine eigene Waffe beantragen, Das hat zwei Hintergründe. Erstens mag meine Frau keine im Haus haben, zweitens hatte ich im zarten Alter von 19 Jahren ein unschönes Erlebnis mit der Polizei. Dabei wurde eine Pistole gefunden, die schon lange im Familienbesitz war - nur war sie nicht gemeldet. Nun gut, habe ich damals eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen für bekommen. Das hat mich alles ganz schön hart getroffen, war es doch eine Erinnerung an meinen Opa vom 2.WK und an meinen Vater, der sie von ihm bekommen hat und leider viel zu früh gestorben ist.

    Wenn ich jetzt eine eigene Waffe beantrage würde, kommt diese Geschichte ja zum Vorschein und die WBK würde abgelehnt werden. Das zieht wieder Fragen nach sich, da habe ich keine Lust drauf. Ich hätte auch kein Problem damit, eine entsprechende Waffe auf Vereins-WBK zu kaufen und im Verein zu lagern. Das geht nur leider nicht, weil die WBK´s wohl ausgereitzt sind.

    Wie komme ich am besten aus der Nummer raus, ich würde sehr sehr ungerne den Sport aufgeben.


    Vielen Dank und schöne Grüße
    Marcel

  • Du solltest noch dazu schreiben, was für eine Waffe es ist. Vielleicht erlaubt dir ja der Verein die Aufstellung deines Tresors im Vereinshaus. Die sichere Aufbewahrung kann dort aber schon einige Hindernisse nach sich ziehen, die du zu Hause, oder wo anders privat nicht hast. Ich habe auch einen Tresor bei mir stehen, der meinem Nachbar gehört.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Behördlicherseits dürfte es keine unüberwindlichen Probleme geben.
    Johann hat für den Waffenschrank mögliche Lösungen aufgezeichnet. Sollten diese nicht möglich sein, dann ist nur noch die Entscheidung für deine Frau oder eine eigene Waffe zu treffen.
    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Hallo Freunde,

    sagt mal,

    die Knallstöcke, die 'gute' Frau, da darf dann natürlich auch Opas Knarre aus den zweiten Weltkrieg nicht fehlen und nicht zuletzt der 'reuige' Vorbestrafte mit Wunsch auf eine Waffe, alles schön devot in zumindest mir nicht ganz unbekannte Formulierungen gepackt,

    sind das nicht etwa die besten Zutaten für einen Klassiker?

    Irgendwie hege ich den mehr als unbestimmten Verdacht, jemand (Bestimmtes) versucht hier gerade mal wieder mit Kohlen zu heizen oder so. Ist in den letzten Tagen übrigens nicht das erste Mal. Na ja, verstehen muss ich es ja nicht, es zu merken schadet aber auch nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo,

    Lagerung im Verein mit eigenem Tresor geht nicht. Aber evtl. bei einem Kollegen, müsste ich mal klären.

    @Frank
    Ich kann Dir nicht ganz folgen, aber wenn ich unbedingt eine eigene Waffe daheim haben wollte, hätte ich das geschrieben.
    Und ich weiss nicht, ob das so ungewöhnlich ist, in meinem Alter verheiratet zu sein.

    Und bereuen tue ich nur, das die Waffe damals eingezogen wurde.

    Aber wenn es Dich glücklich macht, kannste ruhig weiter Steine werfen, so zart beseitet bin ich nun auch nicht.

  • Wenn du Zweifel hast, ob dir die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit bescheinigt, dann frage doch am besten direkt bei ihr nach.

  • Wenn die Frage der Aufbewahrung geklärt ist, könnte ich das machen. Kann ich da einfach zur Behörde gehen und sagen, sie sollen meine Zuverlässigkeit prüfen ob etwas dagegen spricht weil da vor 20 Jahren was war, oder muss ich einen Antrag auf eine WBK stellen? Die Behörde wird ja sowieso feststellen, das ich einschlägig vorbestraft bin. Soviel ich weiß, bekommt sie ja eine voll umfängliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bei allen Gesprächen im Verein wurde immer erzählt, dass dort jede Verurteilung für immer gespeichert ist und erst ab 90 Jahren bzw. beim Tod gelöscht wird. Es gibt da wohl noch eine Tilgung, aber auch einen Paragraphen, der diese Tilgung in bestimmten Fällen wieder aushebelt, z.B. bei Beantragung einer WBK.

  • Ob 80 Tagessätze reichen, das es auch heute noch in den Akten steht weiß ich nicht. In Vereinen werden allerdings auch viele Räuberpistolen erzählt.
    Das wirst du aber bei deinem Sachbearbeiter erfahren. Bitte ihm darum deine Zuverlässigkeit vorab zu prüfen, da du bedenken hast das eine Jugendsünde hinderlich sein könnte und du vermeiden willst den ganzen Aufwand zu betreiben um anschließend ein Nein zu bekommen. Erzähle ihm aber nicht was du angestellt hast, wenn nix mehr in den Akten steht muss er es nicht unbedingt wissen ;). Die Kosten wirst du allerdings übernehmen müssen, was aber auch nicht die Welt sein sollte.

  • Nicht nur in den Vereinen werden Räuberpistolen erzählt. ;)

    Ich würde mal nicht den SB fragen denn ist dessen Misstrauen erst mal geweckt, schläft es so schnell nicht wieder ein, auch wenn rechtlich aus meiner Sicht in DIESER Angelegenheit für ihn nichts zu holen ist, er wird es sich merken.

    Da wir ja hier in Deutschland leben, ist ja (fast) alles perfekt geregelt. Wann was aus dem Führungszeugnis gelöscht wird und, was ggf. noch wichtiger ist, was aus dem Bundeszentralregister gelöscht wird (das erstere ist nur ein begrenzter Teil des BZR) ist im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Für die Löschung (Tilgung) sind die §§ 34 (Führungszeugnis) bzw. 46 (BZR) zuständig. Da bei der Zuverlässigkeitsprüfung eine umfassende Auskunft aus dem BZR eingeholt wird, würde ich zur Sicherheit von der längeren 'Löschungsfrist' ausgehen, nämlich wann Dinge endgültig aus dem BZR gelöscht werden, also § 46 BZRG. Dort steht

    Zitat

    (1) Die Tilgungsfrist beträgt
    1. fünf Jahre

    bei Verurteilungen
    a) zu Geldstrafen von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,

    Bedeutet: Ist es die erste und einzige Verurteilung gewesen, so ist sie 5 Jahre nach Verurteilung schon wieder gelöscht worden. Das war's ! Da steht heute nichts mehr im BZR und kann somit auch nicht als Auskunft rausgegeben werden. Sollte wieder erwarten die Zuverlässigkeit abgelehnt werden, würde ich rechtlich dagegen vorgehen.

  • Kann sein, dass die Idee jetzt blöd ist, aber:

    Kann er nicht einfach die Auskunft aus dem BZR selbst beantragen und - sofern da nichts drin steht - es dann bei der Beantragung einreichen?

  • Wenn du Zweifel hast, ob dir die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit bescheinigt, dann frage doch am besten direkt bei ihr nach.

    @5komma6

    Am einfachsten kann man überprüfen, ob man eine WBK bekommen würde, indem man einfach einen Kleinen Waffenschein beantragt.
    Dieser wird ohne Angabe von Gründen auf Verlangen erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschusspistolen mit PTB-Zulassungszeichen.

    Beim Kleinen Waffenschein überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit genauso wie bei einer WBK, nur das es z.B. Dein Verein nicht mitbekommt ( falls die WBK angelehnt werden sollte und Du davor Angst hast, das es Jemand in deinem Verein erfährt)!

    Der ganze "Spaß" kostet ca. 50€ und hat dann lebenslange Gültigkeit.

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Hallo zusammen,

    danke für die vielen Ratschläge. In der Zwischenzeit hatte ich lange Gespräche mit meiner Frau. Sie möchte keine Waffe im Haus haben weil sie von den Kontrollen gehört hat und interpretierte da eine "Hausdurchsuchung" rein. Nach langem hin und her haben wir uns geeinigt, dass sofern sich niemand zur Aufbewahrung findet, ein Tresor in unserem Keller (EFH) installiert werden könnte. So muss keiner bei einer Kontrolle die Wohnräume "durchsuchen".

    Das mit dem kleinen Waffenschein wäre natürlich prima, da muss ich mich dann nicht im Verein rechtfertigen wenn es Probleme gibt und ich kann die Schuld auf meine Frau schieben ;)

    Dauert die Überprüfung der Zuverlässigkeit beim kleinen Waffenschein genauso lange wie bei der WBK? Von einigen Neumitgliedern weiss ich , dass die teilweise 5 Monate auf ihre WBK gewartet haben.

  • sofern sich niemand zur Aufbewahrung findet, ein Tresor in unserem Keller (EFH) installiert werden könnte.

    Das ist doch ein super Kompromiss! Achte nur darauf, das der Keller nicht zu "feucht" ist (Luftfeuchtigkeit)! Häng lieber so einen Luftentfeuchter mit in den Waffenschrank und nutze ein FAW08 Tuch/Futteral (die sind wirklich super :thumbup: ).


    Dauert die Überprüfung der Zuverlässigkeit beim kleinen Waffenschein genauso lange wie bei der WBK? Von einigen Neumitgliedern weiss ich , dass die teilweise 5 Monate auf ihre WBK gewartet haben.

    Also, eigentlich dürfte das ganze maximal einen Monat dauern, bis du den KWS (Kleiner Waffenschein) samt Rechnung im Briefkasten hast ( Ausnahmen bestätigen die Regel :rolleyes: ).

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Jetzt gibt es doch die Möglichkeit, eine Waffe auf Vereins-WBK eintragen zu lassen. Ist für mich erst mal der bevorzugte Weg. Den kleinen Waffenschein werde ich aber auch beantragen, mal sehen ob ich den auch bekommen würde.

    Vielen Dank!

  • Jetzt gibt es doch die Möglichkeit, eine Waffe auf Vereins-WBK eintragen zu lassen. Ist für mich erst mal der bevorzugte Weg.

    Der wahrscheinlich dämlichste und auf jeden Fall teuerste Weg zur eigenen Waffe.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Der wahrscheinlich dämlichste und auf jeden Fall teuerste Weg zur eigenen Waffe.


    Das stimmt leider!

    Denn dann ist es zwar "kaufmännisch" deine Waffe, waffenrechtlich jedoch nicht!
    Es ist dann schlicht eine Vereinswaffe und wenn man nach etlichen Jahren mal "Pech" hat und keinen Eigentumsnachweis mehr hat (und der Verein nicht "mitspielt"), dann ist es "nie" Deine Waffe gewesen! (von älteren Vereinsmitgliedern schon öfters gehört) X(

    Du darfst dann auch nicht "die tatsächliche Gewalt" über die Waffe ausüben und zum Transport benötigst du (z.B. zum Wettkampf) jedes mal einen Transportschein von deinem Verein (mit Unterschrift, Stempel usw. , auch eine Kopie der vereins-WBK ist sinnvoll). :thumbdown:

    Ein wenig kompromissbereit sollte deine Frau im Bezug auf dein Hobby aber schon sein (der Keller wäre doch eine super Möglichkeit gewesen!) :/


    Übrigens darf die Waffenbehörde keinesfalls eine "Hausdurchsuchung" durchführen! Sie darf sich die Waffenschränke anschauen, Du darfst sie jedoch z.B. wenn es Dir zeitlich gerade überhaupt nicht passt, abweisen. Bei uns kommt der Sachbearbeiter übrigens äußerst selten, bei vielen war er noch nie!

    Eine Kopie der Tresorrechnung bzw. Fotos reichen ihm meistens aus.


    Aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ist es immer noch besser als keine "eigene" Waffe.

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Du darfst dann auch nicht "die tatsächliche Gewalt" über die Waffe ausüben und zum Transport benötigst du (z.B. zum Wettkampf) jedes mal einen Transportschein von deinem Verein (mit Unterschrift, Stempel usw. , auch eine Kopie der vereins-WBK ist sinnvoll).

    Das habe ich ja jetzt auch schon, ist aber kein Problem. Und meine Frau würde sich ja darauf einlassen, dass der Tresor in den Keller kommt - wäre also geklärt.
    Habe nur etwas Bammel davor, dass die Sache von damals raus kommt - Die Reaktionen hat man ja auch hier schon gesehen. Aber um da einigermaßen Klarheit zu bekommen und weil es mich interessiert, stelle ich den Antrag auf den kleinen Waffenschein. Wenn es da keine Probleme gibt, kann ich die WBK auch beantragen.

  • Halte ich in deinem Fall auch für die beste Lösung mit dem kleinen Waffenschein.

    Für irgendwas muss der Kleine Waffenschein ja auch gut sein :D , denn einen Sicherheitsgewinn durch die Einführung 2003 gab es wohl nicht wirklich! :rolleyes:

    Mit freundlichem Schützengruß!