"alte" gelbe WBK für Sportschützen

  • Ich lese häufig, dass sich die "alten" gelben WBKs für Sportschützen (ausgestellt vor 2003) von den aktuellen gelben WBKs unterscheiden. Ist das immer noch aktuell, dass z.B. für bestehende Einträge auf diesen alten WBKs kein Bedürfnis nachgewiesen werden braucht? Wenn ja, worin ist das begründet, wo kann man das nachlesen? Ist einzig und alleine das Ausstellungsdatum maßgebend?

    Gruß
    Uwe

  • Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    § 58 Altbesitz
    (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen auch zu deren Besitz.
    ...

    Jetzt kann man philosophieren oder juristische Verrenkungen machen,um herauszufinden, ob man bereits nach dem alten WaffG ein vereinfachtes Bedürfnis nur für solche Einzelladerlangwaffen hatte, für die es auch schießsportliche Verwendung gab.

    Vielleicht kann @Carcano da Licht ins Dunkel bringen. Ich traue mir das nicht zu.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • WAsich weis durften da nur Entmilitärische Ordonantz waffen gekauft werden und die als Einzellader leider dürfen diese waffenjezt nicht mehr Beim DSB benütz werden

  • WAsich weis durften da nur Entmilitärische Ordonantz waffen gekauft werden und die als Einzellader leider dürfen diese waffenjezt nicht mehr Beim DSB benütz werden


    Irrelevant.
    Was vor der WaffG-Änderung umgebaut wurde, darf z.B. im BDS weiter geschossen werden.

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)