Förderung der jugendlichen Ehrenamtlichen - was macht ihr?

  • Die teilweise sehr drastischen Probleme sind offenbar schlicht hausgemacht. Darin vermute ich auch die Ursache, dass es in vielen Vereinen läuft und in einigen nicht.

    Was lässt dich glauben, dass es sich um Einzelfälle handelt und nicht um ein Systemtisches Problem?

    BBF

  • Sacht mal Leute, seid Ihr bei einem Weitpinkel Wettbewerb oder vergleicht Ihr hier die Schw..zlänge?

    Kommt mir langsam so vor.

    Nein nein, es geht nicht um Längen, sondern um Kaliber. Ist im Schützenwesen so üblich. Wir üben uns auch nicht im Weitpinkeln, sondern im präzise pinkeln auf definierte Wettkampfdistanzen (nachzulesen in der Sportpinkelordnung des Deutschen Sportpinkel Bundes) mit "Kurzwaffen" und "Langwaffen" wobei der Pinkler vom Naturgesetz auf nur eine "Waffe" beschränkt ist, die stets in der Waffenbesitzhose getragen werden muss. Links oder Rechts spielt dabei keine Rolle. Das erfordert die Einheit von Geist, Körper und "Waffe".

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Was lässt dich glauben, dass es sich um Einzelfälle handelt und nicht um ein Systemtisches Problem?

    BBF


    Das klassische Ehrenamt hat aus meiner Sicht über kurz oder lang ausgedient (bin aber trotzdem ein Fan davon!). Immer mehr Aktive aus unserem Verein arbeiten Schicht, sind im Bereitschaftsdienst oder haben lange Fahrtzeiten zu ihren Arbeitsplätzen. Dies erschwert sowohl die Ausübung des Sports, als auch das Ehrenamt, weil bei einigen dadurch die Motivation sinkt nach den zum Teil unregelmäßigen Arbeitszeiten unentgeldlich tätig zu werden.

    Ich finde es schön, dass es hier in diesem Forum so viele ehrenamtlich Helfer gibt, die sich aktiv in das Schützenwesen einbringen!!

    @ Ludwig: Was spricht gegen eine Aufwandsentschädigung oder ein Helfergeld? Wenn ich beim Bezirk oder Landesverband als Kampfrichter unterwegs bin erhalte ich dafür auch ein Helfergeld + Fahrtgeld. Ohne wäre ich nicht bereit mich bei der Bayerischen Meisterschaft mehrere Tage hinzustellen. Im Verein bin ich aber gerne ohne Gegenleistung tätig, weil das Schützenhaus direkt um die Ecke ist und mir die Tätigkeiten da einfach zu viel Spaß bereiten, als dass ich was dafür annehmen könnte.

  • Jeder, der etwas in seinem Verein beisteuert, macht dies Ehrenamtlich.

    Ich bin zwar kein Fan davon, aber im Vereinsleben geht es nunmal nicht ohne, da sich die meisten keine Festangestellten leisten können.
    Nur muss man sich eben die Frage stellen, ob das Ehrenamt, wie es bisher gelebt wurde, in der heutigen Zeit noch Zeitgemäß ist, oder ob auch das Ehrenamt in die Moderne gehoben werden sollte.

  • Wie Du geschrieben hast, hast mit 8 Jahre angefangen zu schießen.
    Heute liegt das Mindestalter vier Jahre darüber (wenn man keine Ausnahmegenehmigung hat)


    Die Altersgrenze liegt seit 72/76 bei 12 Jahren. Nur in Bayern gab es im Rahmen des damaligen Pilotprojektes eine kurze Zeit die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung auch bis runter zur Grenze von 8 Jahren zu bekommen. Bundesweit werden heute 10 Jahre als unterste Grenze für eine Ausnahme angesehen. Diese Angaben beziehen sich auf die Ausnahmegenehmigung nach § 27.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Wär's nicht sinnvoller, anstatt das baldige Ende des Ehrenamts heraufzubeschwören, auch einmal nach den Gründen zu fragen? Die verschiedenen Beiträge zeigen eines deutlich: Das Interesse und auch die Motivation für ehrenamtliches Engagement hängt ganz massiv vom Umfeld ab. Die teilweise sehr drastischen Probleme sind offenbar schlicht hausgemacht. Und genau das dürfte die Ursache sein, dass es in vielen Vereinen läuft und in einigen nicht.

    Nun, "hausgemacht" sind sie natürlich nicht, auch wenn man das noch so verzweifelt zu beschwören sucht, weil man die Realität... ach, das hatten wir ja schon.
    Weder Demographie noch soziale Verschiebungen werden in den Vereinen hausgemacht. Natürlich gibt es immer kleine Inseln der zeitvergessenen Seligen. Die Amischen fahren ja auch noch in der Kutsche, und die orthodoxen Juden laufen mit Peijes und Strejmel durch die Gegend. Beides ändert nichts am allgemeinen flächendeckenden (!) Befund.

    Was es aber weiterhin gibt, ist die Bereitschaft von Menschen (und zwar nicht nur von einigen,sonden von vielen !), sich einzubringen. Sich zu engagieren, Zeit und Mühe zu opfern; und anderen entweder das besondere kleine eigene Talent, oder einfach allgemein Arbeitskraft und guten Willen zur Verfügung zu stellen, unentgeltlich. Und diese Bereitschaft gibt es nicht nur bei Alten, sondern auch bei Jungen. Nur, sie verwirklicht sich nicht mehr in Form des sterbenden "Ehrenamtes"; und wer dies ignoriert, und borniert-blind am Überlebten festhält, der geht nicht mit der Zeit, sondern wird von der Zeit bald gegangen. Die Umweltverbände haben es begriffen; die Landessportbünde haben es begriffen. Aber die Schützen stecken den Kopf in den Sand. :)

    Carcano

  • Was lässt dich glauben, dass es sich um Einzelfälle handelt und nicht um ein Systemtisches Problem?

    Zweierlei, ich sehe einerseits wie erfolgreich und zeitgemäß das ehrenamtliche Engagement in sehr vielen Sportvereinen ist und andererseits kenne ich als langjähriger Schriftführer und damit auch Chronist die Geschichte unseres Vereins sehr genau. Es gab immer mal wieder Probleme einzelne Ämter zu besetzen oder eine handlungsfähige Vorstandschaft zusammenzubekommen. Der interessantere Aspekt ist allerdings die Frage aus welchen Gründen solche Probleme entstehen. Da gibt's eine klare Antwort: Wir hatten die Probleme wenn Mitglieder nur kritisierten anstatt konstruktiv mitzugestalten und außerdem wenn Vorstandschaftsmitglieder nach jahrelanger sehr erfolgreicher Arbeit aufhörten. Für beide Probleme gibt's ansich eine einfache Lösung: Als Wortführer - auch wenn's schwerfällt - andere Meinungen und fremdes Engagement zuzulassen und außerdem als Vorstandschaftsmitglied andere Mitglieder einzubinden (Aufsichtsteam, Bewirtungsteam, Organisationsteam, ...) und gezielt einen späteren Nachfolger aufzubauen und zu unterstützen.

    Beides ändert nichts am allgemeinen flächendeckenden (!) Befund.

    Und dabei zeigen doch gerade die Meisterschützen, dass flächendeckende „Befunde“ im Schießsport und vermutlich auch anderen Sportarten meistens falsch sind. Es gibt nicht DEN Sportverein und es gibt nicht DEN Schützenverein.

    Nur, sie verwirklicht sich nicht mehr in Form des sterbenden "Ehrenamtes"; und wer dies ignoriert, und borniert-blind am Überlebten festhält, der geht nicht mit der Zeit, sondern wird von der Zeit bald gegangen. Die Umweltverbände haben es begriffen; die Landessportbünde haben es begriffen. Aber die Schützen stecken den Kopf in den Sand. :)

    Was genau sind allerdings diese Alternativen? Die lokalen Sportvereine setzen erfolgreich auf ehrenamtliches Engagement.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“


  • Die Altersgrenze liegt seit 72/76 bei 12 Jahren. Nur in Bayern gab es im Rahmen des damaligen Pilotprojektes eine kurze Zeit die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung auch bis runter zur Grenze von 8 Jahren zu bekommen. Bundesweit werden heute 10 Jahre als unterste Grenze für eine Ausnahme angesehen. Diese Angaben beziehen sich auf die Ausnahmegenehmigung nach § 27.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich mag mich ja durchaus täuschen, zumal ich mich mit LP/LG bislang noch nicht wirklich befasst hatte, aber wurde nicht mit der Waffenrechtsverschärfung 2009 das Mindestalter auf 12 Jahre angehoben?
    Da war doch der Aufschrei in allen Foren gewesen, dass dadurch die Jugendarbeit in Mitleidenschaft gezogen würde, etc.

    Warum also der Aufschrei, wenn das Mindestalter von 12 Jahren bereits seitr 72/76 Gültigkeit hatte?

  • Zitat von Geronimo


    Und dabei zeigen doch gerade die Meisterschützen, dass flächendeckende „Befunde“ im Schießsport und vermutlich auch anderen Sportarten meistens falsch sind. Es gibt nicht DEN Sportverein und es gibt nicht DEN Schützenverein.

    Wie ich es schon sagte, was Du aber geflissentlich überlasest, also lies es freundlicherweise jetzt: :) Es gibt Amische, und es gibt orthodoxe Juden. Aber es gibt flächendeckend Säkularisierung und Verlust von organisierter Religiosität.

    In gleicher Weise gibt es sicherlich auch Vereine, die alle ihre Ämter leicht besetzen können, und wo es schon genug willige Kandidaten gibt, wenn sich endlich einmal die große Chance ergibt, das freiwerdende hochehrenvolle Amt des 2. Schatzmeisters oder Rundenwettkampfwarts neu zu besetzen, worauf man jahrelang geduldig und eifrig hingearbeitet hat. :P

    Doch der Gesamtbefund, von Schleswig-Holstein bis an den Bodensee, ist flächendeckend derselbe. Dazu muss man aber einen entsprechend weiten Blick haben. Und sich Sachen weder schön noch hässlich reden (beides sieht man hier), sondern sie so analysieren und ansprechen, wie sie sind.

    Zitat von Geronimo

    Was genau sind allerdings diese Alternativen? Die lokalen Sportvereine setzen erfolgreich auf ehrenamtliches Engagement.

    Habe ich schon ausführlich geschrieben. Möchtest Du es noch einmal, als Privatvorstellung in diesem Thread? :D

    Carcano

    2 Mal editiert, zuletzt von Carcano (16. August 2011 um 08:57)

  • Hallo

    bei allem was hier kommuniziert wird sind auch sehr gute Anlagen zum Teil beigefügt. U.a. war ein Schreiben des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalens vom 09.12.2008 abgelegt. Dieses Schreiben war eine Arbeitsanweisung an die Landratsämter im Bezug auf Ausnahmegenehmigungen.

    In diesem Schreiben steht drin, dass von der Ausführung des Gesetzes KEIN MINDESTALTER vorgeschrieben ist. Hier wird die Empfehlung ausgesprochen

    Auszug aus dem Schreiben:

    Ich bitte zu beachten, dass hier von Gesetzes wegen kein Mindestalter vorgesehen ist, also sofern öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, Ausnahmen auch für Kinder die Jünger als 10 Jahre, zugelassen werden können. Aus meiner Sicht sollte ein Alter von 8 Jahren nicht unterschritten werden. Auf die in meinem Bezugserlass und Nummer 3.4 EWaffVwV genannten Auflagen bzw. Ausführungen nehme ich Bezug.

    Waffenrecht ist Bundesrecht....

    Meines Wissen's nach hat sich dieser Ermessensspielraum nicht geändert. (PS: Mein Nachbar ist Landrat von Kreis VS) Die Nachfrage hat nichts Neues hervorgebracht. Vielleicht sollten wir uns statt mit unerträglichen Diskussionen über bestimmte Themen mal bei Jugendförderung die Tatsachen auf den Tisch bringen. GIBT ES WAS NEUES, was ich nicht weiss???

    Ansonsten war der Aufschrei nur aus der Gerüchteküche, nicht informiertheit .....

    Grüßle

    Dieter

    Ach ja, ich habe wegen einer Kinderveranstaltung dieses Schreiben welches wir jetzt am Freitag haben für eine gesamte Veranstaltung vorgelegt und diese wurde nach anfänglicher Ablehnung aufgrund diesen scheibens genehmigt (Kreis/Landratsamt RW) Auch das hatte ich im Forum schon geschrieben.

  • Hallo Dan,

    die untere reguläre Grenze von 12 Jahren ohne behördliche Sondergenehmigung für das Schießen mit LG/LP ist seit 72/76 Bestandteil des Gesetzes und hat sich bis heute auch nicht geändert. Ob jetzt schon ab 72 oder ab 76, weiß ich nicht so spontan aus dem Kopf, ist aber hier auch für uns ohne Bedeutung.

    Seit 2003 gibt es zusätzlich die gesetzliche Forderung nach der für die Jugendarbeit besonders qualifizierten Aufsicht (JuBaLi).

    2008 gab es eine Initiative von Seiten des DSB, zeitgeich mit der Forderung, den Erwerb von GK von 21 auf 18 abzusenken, diese Grenze auf 10 Jahre zu senken. Der damalige Innenminister Scheuble soll auch bereit gewesen sein, diesen Forderungen nachzukommen. Die Medien und bestimmte Kreise haben daraufhin aber eine heftige Kampagne angezettelt, mit dem Resultat, dass Scheuble einknickte.

    Im Juli 2009 wurden dann die Grenzen (für Sportschützen) für das Schießen mit GK auf 18 angehoben oder präziser ausgedrückt, war darunter nur noch KK mit Randzündung bis .22lfB und Flinte bis 12/70 erlaubt.

    Was zur Zeit voll in der Luft hängt, ist das Schießen mit der Armbrust. Da geht die Spanne zur Zeit von (0) 8 bis 18, wenn man mal das Urteil des OVG Münster mitberücksichtigt. Dabei wurde gerade die Armbrust noch vor einiger Zeit als legaler Ersatz z. Bsp. für Kinderschützenfeste genannt.


    sobigrufti

    Es gibt diese regulären Altersgrenzen im Gesetz schon, nur eben nicht für die Sondergenehmigungen. Siehe aber die ominöse Verwaltungvorschrift. Dort geht man von 10 Jahren aus. Nach meinem Kenntnisstand dürfte es auch wohl sehr schwierig werden, in Deutschland und insbesondere auch in NRW eine Erlaubnis nach § 27 für Kinder unter 10 Jahren zu bekommen. Seit 2003? gibt es aber auch noch die pauschale Sondererlaubnis nach § 3 (3). Über diese Schiene könnte es noch eher möglich sein, eine Erlaubnis für unter 10 Jahre zu bekommen. Da diese Erlaubnis aber eher in Richtung einmalige Events wie Tag der offenen Tür, Kinderschützenfest usw. zielt, nützt sie für einen kontinuierlichen Sportbetrieb wenig. Ob es überhaupt noch Erlaubnisse für Kinder ab 8 Jahren für einen kontinuierlichen Sportbetrieb gibt, entzieht meiner Kenntnis. Trotzdem sollte man, wenn Bedarf besteht, eher bei § 3 (3) ansetzen. Erscheint mir zur Zeit etwas erfolgversprechender.

    Tatsache ist aber, dass man für eine Sondererlaubnis nach § 27 mittlerweile ganz schön zur Kasse gebeten wird. Ich kann mich noch an 15 DM erinnern und habe in letzter Zeit etwas von 52 EUR gehört. :cursing:


    Ich habe die obigen Angaben jetzt so frei aus dem Gedächtnis geschrieben. Somit können da auch noch kleine Unschärfen oder Fehler enthalten sein. Aber die grobe Richtung müsste trotzdem so stimmen. Korrekturen oder Ergänzungen sind natürlich bei Bedarf erwünscht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Seit 2003 gibt es zusätzlich die gesetzliche Forderung nach der für die Jugendarbeit besonders qualifizierten Aufsicht (JuBaLi).

    So habe ich das auch in Erinnerung. Die Jugendbasislizenz ist allerdings nur eine von mehreren Möglichkeiten.

    Tatsache ist aber, dass man für eine Sondererlaubnis nach § 27 mittlerweile ganz schön zur Kasse gebeten wird. Ich kann mich noch an 15 DM erinnern und habe in letzter Zeit etwas von 52 EUR gehört. :cursing:

    Wir zahlen nur 15,34 Euro. So gesehen ist's sogar etwas günstiger.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ausgerechnet (?) ein DSB-Landesverband, der hier - mit gewissem Grund - durchaus nicht immer nur lobend erwähnt und diskutiert worden ist, greift das Problem zumindest auf und benennt es:

    "Wichtig ist uns dabei, die Jugend weiter in die Verantwortung für unseren Verband mit einzubeziehen und wichtige Gremien auch mit der Jugend zu beleben. Das Rederecht in unseren Gesamtvorstandssitzungen soll ein kleiner Schritt dahin sein, die Jugend mit den Verbandsstrukturen der „ Erwachsenen“ vertraut zu machen und damit auch in Zukunft wichtige Positionen in unserem Verband besetzen zu können.
    Auch der Hessische Schützentag soll „ jünger“ werden. Ziel soll es sein, das in Zukunft auch die Jugend ihre Gremien zum Hessischen Schützentag tagen lassen, um einen gemeinsamen Schützentag feiern zu können."
    (Hans-Heinrich von Schönfels, Präsident des HSV)

    Quelle: LinkClick.aspx?fileticket=PGJMHQRPw1I%3d&tabid=278

  • Dank für den Link Carcano, denn auch wenn du immer betonst, dass nicht in der Jugend die Zukunft liegt, so ist die Jugend doch ein zumindest wichtiger Baustein für die Zukunft! Denn die Kombination aus älteren und jüngeren Schützen (und dabei auch Neueinsteigern) lässt einen Verein so richtig lieben.

    Die Jugend "bringt" dem Verein aber erst etwas, wenn man sie dauerhaft im Verein behalten kann, wenn sie später mal Verantwortung übernehmen und sich aktiv ins Vereinsleben miteinbringen. Diesen Schritt schaffen leider viele Jugendliche nicht, doch jeder Versuch, diese "Übernahmequote" zu erhöhen, ist nur zu begrüßen!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Die unterste Grenze liegt bei 8 Jahren und solche Genehmigungen liegen im ermessen der Behörden was soviel heißt wie "stell dich mit der Dame gut und du hast keine Probleme ^^"

    Bei uns im Landkreis Freising gibt es da anscheinend keine großen Probleme da ich von unserem Nachbargau gehört habe das es nicht unüblich ist das in den Vereinen 8 Jährige schießen. Auch vom Amt Coburg weis ich das es dort durchaus gängige Praxis ist Kinder mit 8 Jahren eine Genehmigung zu erteilen.

    Auch die Kosten sind sehr unterschiedlich bei manchen greifen die Ärzte schon viel ab bei anderen is es komplett kostenlos.

    mfg

    Bene

    Der Schießsport:
    -so interessant im Leistungsbereich
    -so spannend im Wettkampf
    -so Brüderlich in der Gemeinschaft
    darum Liebe ich diesen Sport so sehr.

  • Im Landkreis Lüneburg (NWDSB) gibt es m. W. keine einzige Ausnahmegenehmigung für das LD-Schießen unterhalb von 12 Jahren.

    Dann sollen die dort mal welche beantragen. Die Rechtslage ist eindeutig. Wenn es natürlich bei den Vereinen kein Interesse mangels entsprechend interessierter JungschützInnen gibt...

    Carcano

  • Hallo Wilhelm,

    die Lüneburger Stadtverwaltung kann sich nicht einfach über Gesetze hinweg setzen. Wenn wir Anträge stellen läuft das über die Verwaltungspolizei. Die fordert Vom KInderarzt ein Artest, dass ddie Kinder geistig wie körperlich in der Verfassung sind unseren Sport aus zu üben. Nach dem neuen Waffengesetz vom 04.11. 2011 darfst du Kinder ab dem 8. Lebensjahr melden und das kostet bei uns 15,00 €.

    Gruß Kogge