"Kleine Anfrage" 18/1927 von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung

  • Bereits am 9. Juli d. J. hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag mit einer „Kleinen Anfrage (18/1927)" mit insgesamt 39 Fragen an die Bundesregierung zum Thema „Schusswaffen in Deutschland“ einen Fragenkatalog in Auftrag gegeben, der zum Ziel hat
    a) Erkenntnisse über das im Januar 2013 gestartete nationale Waffenregister zu erlangen.
    b) Informationen zum Gebrauch konkreter Schusswaffen sowie
    c) zum Aspekt Sportschützen zu erhalten.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801927.pdf

    „ Deutscher Bundestag Drucksache 18/1927 18.

    Wahlperiode 25.06.2014

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Schusswaffen in Deutschland

    Infolge des Amoklaufs von Winnenden vollzog die Große Koalition im Juli 2009 einige Änderungen des Waffengesetzes (WaffG). Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat damals kritisiert, dass entscheidende Lücken des beste­henden Waffengesetzes und seines Vollzugs dabei jedoch ungelöst blieben. Der Massenmord mit halbautomatischen Schusswaffen auf der Insel Utoya im Som­mer 2011 und weitere Amoktaten der letzten Jahre haben die Dimension der Ge­fährlichkeit von Waffen immer wieder bestätigt. Im Rahmen einer notwendigen, weitreichenden Prävention von Waffenmissbrauch gilt es vor allem auch die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Waffen erheblich zu erschweren bzw. zu verhindern. Denn die Amoktaten der vergangenen Jahre in Deutschland wurden mit legalen Waffen begangen. Solange einsatzfähige Waffen zusammen mit Mu­nition in Privathaushalten zu finden sind, stellen sie ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar.
    Die bestehenden Vorschriften zur Sicherung von Waffen und Munition reichen nicht aus. Dies betrifft vor allem Besitz und Lagerung von Sportwaffen und Munition sowie die Nutzung großkalibriger Waffen im Schieß­sport.Die europäische Richtlinie des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, bis spätestens 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waf­fenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und auf aktuellem Stand zu halten. In § 43a WaffG ist festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2012 ein Nationales Waffenregister zu errichten ist, in dem bundesweit insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassen dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfas­sen und auf aktuellem Stand zu halten sind.

    Das Bundesverwaltungsamt nahm als Registerbehörde am 1. Januar 2013 die Zentrale Komponente des Nationalen Waffenregisters (NWR) in Betrieb. Das NWR ermöglicht es, Waffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote den betroffenen Personen zuzu­ordnen (§ 1 Absatz 1 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes – NWRG). Dem­entsprechend werden alle Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und anderen behördlichen Entscheidungen in Verbindung mit den Personendaten gespei­chert. Nach Auffassung der Bundesregierung (vgl. Antwort auf die Kleine An­frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/723, Antwort zu Frage 1) ist davon auszugehen, dass die „alten“ Datenbestände zu den Erlaub­nissen und Waffen jedoch teilweise unvollständig oder nicht eindeutig genug im Sinne des neu geschaffenen Standards und daher zwingend korrekturbedürftig sind.In der Folge sollen nun die Datensätze der einzelnen Waffenbehörden bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag (31. Dezember 2017) bereinigt werden. Hierzu sei ein Zusammenwirken u. a. der Waffenbehörden, der Innenministerien der Länder als Fachaufsichtsbehörden und des Bundesverwaltungsamts erforder­lich. Um die Datenbereinigung systematisch und zielführend zu gestalten, sei daher durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Län­der (IMK) eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregis­ter ein „Masterplan Datenbereinigung“ beschlossen worden.

    Die initiale Handreichung sei bereits im ersten Quartal 2014 für die Waffenbehörden verfügbar (vgl. https://meisterschuetzen.org/www.bva.bund.d…-01_thema1.html).

    Diese Kleine Anfrage hat vor allem zum Ziel, Erkenntnisse über das im Januar 2013 gestartete nationale Waffenregister zu erlangen. Ferner möchten die Frage­steller nähere Informationen zum Gebrauch konkreter Schusswaffen sowie zum Aspekt Sportschützen erhalten.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1.Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 NWRG durch die Registrierbehörde durchzuführende Schlüssigkeitsprüfung im Hinblick auf alle bislang übermittelten Daten­sätze durch die Waffenbehörden vor?

    2.In wie vielen Fällen wurde die Schlüssigkeit der übermittelten Daten bislang verneint, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

    3.In wie vielen Fällen haben Waffenbehörden nach einer Prüfung im Sinne von § 8 Absatz 2 NWRG seit Aufnahme des Betriebes des NWR unverzüg­lich berichtigte und vervollständigte Daten an die Registerbehörde übermit­telt?

    4.Welchen konkreten Inhalt haben der „Masterplan Datenbereinigung“ und die initiale Handreichung?

    5.Welche zusätzlichen Kosten werden voraussichtlich durch die Datenberei­nigung anfallen?

    6.In welcher Weise ist die in § 19 NWRG vorgesehene Auskunftserteilung an Betroffene im Wege der Datenübertragung über das Internet sichergestellt?

    7.Wie viele Schusswaffen sind derzeit in Deutschland im NWR registriert, und wie hoch ist die Rate an Schusswaffen im Hinblick auf die Pro-Kopf-Bevölkerung?

    8.Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz und der Schusswaffenbesitzer seit dem Jahr 2000 entwickelt?

    9.Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse gemäß § 2 Nummer 3 NWRG sind jeweils registriert?

    10.Wie vielen Personen wurden seit der Einführung des NWR die Erlaubnis des Waffenbesitzes entzogen (bitte nach dem registrierten Bedürfnis der entzogenen Erlaubnis aufschlüsseln)?

    11.Wie viele und welche behördlichen Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstel­lungen, Einziehungen, Verwertungen oder Waffenverbote sind jeweils registriert?

    12.Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Schützen unter 25 Jahren im Jahr 2013 vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte auf ihre psychologische Eignung untersucht wurden, und wenn ja, wie viele, und mit welchem Ergebnis?

    13.Welche Schusswaffen sind jeweils im Zusammenhang mit welchen „Be­dürfnissen“ (§ 8 WaffG) gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 7 WaffG registriert (bitte nach Bedürfnis, also Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waf­fen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungs­unternehmer, aufschlüsseln)?

    14.Wie viele
    a)Feuerwaffen,
    b)vollautomatische Schusswaffen
    c)Repetierwaffen,
    d)Einzelladerwaffen,
    e)Langwaffen,f)Kurzwaffen,
    g)Schreckschusswaffen,
    h)Reizstoffwaffen,
    i)Signalwaffen, Druckluft- und Federdruckwaffen,
    j)Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste (An­lage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen),
    k)als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen,
    l)zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegs­waffen aussehensind im NWR registriert?

    weitere Fragen 15 - 39 siehe Folgebeitrag


    PM: Eine "kleine Anfrage", die uns mit Sicherheit ab Herbst d. J. immer wieder beschäftigen wird.


  • PM: Eine "kleine Anfrage", die uns mit Sicherheit ab Herbst d. J. immer wieder beschäftigen wird.

    Nachdem Waffenbesitzer mit Begeisterung über jedes Stöckchen springt wird uns das sicher beschäftigen.

    Ein Teil der Fragen das NWR betreffend konnte ja schon bei einer früheren Anfrage nicht beantwortet werden weil es nicht erfasst ist. Ansonsten habe ich beim überfliegen keine Fragen gefunden die nicht schon gestellt waren, außer zu den Waffen bei olympischen Disziplinen vielleicht.

    Karl

  • Fortsetzung Fragen 15 - 39


    15.Wie werden im NWR Schusswaffen von historischem,
    folkloristischem oder dekorativem Interesse (z. B. Schießpulverwaffen wie
    Vorderladepisto­len und andere Kurzwaffen) erfasst, deren Munition
    nicht mehr gewerblich hergestellt wird?Wie viele solcher Waffen sind derzeit in
    Deutschland registriert, und bei wie vielen dieser Waffen ist eine Blockierung
    der Schussfähigkeit eingetragen?

    16.Wie viele Schusswaffen mit historischem, folkloristischem oder
    dekorati­vem Interesse sind derzeit in Deutschland registriert, für die
    weiterhin Mu­nition käuflich zu erwerben ist?Bei wie vielen dieser
    Waffen ist eine Blockierung der Schussfähigkeit ein­getragen?

    17.Wie viele halbautomatische und wie viele vollautomatische Schusswaffen sind
    derzeit im Zusammenhang mit dem Bedürfnis „Sport“ registriert, und um welche
    Schusswaffen handelt es sich dabei?

    18.Wie viele und welche Gruppen von Beamten sowie Angestellten des
    öffent­lichen Dienstes des Bundes haben nach Kenntnis der
    Bundesregierung Zugriff auf Schusswaffen und sind berechtigt, Schusswaffen in
    der Öffent­lichkeit zu tragen (bitte jeweils auch Anzahl und
    Klassifizierung – halb- und vollautomatisch – der verfügbaren bzw. in Gebrauch
    befindlichen Waffen hinzufügen)?

    19.Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine
    Berechtigung, Munition und/oder Waffe auch außerhalb der Dienststelle
    aufzubewahren, und wie viele nehmen Anspruch von dieser Berechtigung?

    20.Bei wie vielen registrierten Straftaten wurden nach Kenntnis der
    Bundesre­gierung seit dem Jahr2000 illegale Schusswaffen verwendet
    (bitte um tabel­larische Auflistung Jahr für Jahr)?

    21.Wie viele Waffen, die nicht im nationalen Waffenregister registriert waren,
    wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 beschlagnahmt?

    22.Wie viele registrierte und wie viele illegale Schusswaffen wurden bei
    Amokläufen in Deutschland mit Schusswaffeneinsatz seit dem Jahr 2000 nach
    Kenntnis der Bundesregierung von den Tätern verwandt?

    23.Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
    einer Studie des Epidemiologen Michael Siegel u. a. von der Boston
    Uni­versity School of Public Health aus dem Jahr 2013, die ergeben,
    dass es eine „robuste Korrelation“ zwischen der Zahl der Waffen im Umlauf und
    der Häufigkeit von Morden gibt, in dem Sinne, dass umso häufiger Menschen mit
    Schusswaffen getötet werden, je mehr davon im Umlauf sind, und wel­che
    Konsequenzen sollten nach Ansicht der Bundesregierung aus den Ergebnissen der
    genannten Studie in Bezug auf das geltende Waffenrecht gezogen werden?

    24.Hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Beschränkung des nach dem
    Amoklauf in Erfurt eingeführten Verbots von Vorderschaftrepetierflinten
    (Pumpgun) auf solche, die einen Pistolengriff statt eines Hinterschaftes bzw.
    Gewehrkolbens haben, bewährt, und aus welchen Gründen ist diese Unterscheidung
    im Jahr 2002 getroffen worden?

    25.Besteht aus Sicht der Bundesregierung der Bedarf, diese Differenzierung
    aufzuheben und das Verbot auf alle Vorderschaftrepetierflinten
    auszuwei­ten, da diese nach Information der Fragesteller mit einfachen
    technischen Mitteln und Kenntnissen umgebaut werden können?

    26.Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
    2000 in Deutschland mit einer Waffe getötet oder verletzt, deren
    Er­laubnis sich auf das Bedürfnis „Sport“ bezog?

    27.Wie hat sich die Mitgliederzahl der in Deutschland ansässigen
    Schützenver­eine nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000
    entwickelt?

    28.Wie hat sich die Mitgliederzahl der in Deutschland ansässigen
    Schützenver­eine bei unter 18-Jährigen seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis
    der Bundes­regierung entwickelt?

    29.Wie viele Schießsportverbände sind derzeit in Deutschland als solche im
    Sinne von § 15 WaffG anerkannt?

    30.In welchen olympischen Disziplinen werden nach Kenntnis der
    Bundes­regierung Druckluftwaffen oder Laserlicht bzw.
    Lichtpunktpistolen einge­setzt?

    31.Ist es zutreffend, dass halbautomatische Sturmgewehre, wie beispielsweise
    das Bushmaster-Sturmgewehr, von Sportschützen in Deutschland verwen­det
    werden dürfen?

    32.In welchen Schießsportarten finden in Deutschland nach Kenntnis der
    Bun­desregierung Vorderschaftrepetierflinten (Pumpgun) beim
    Sportschießen Anwendung?

    33.Welche Argumente sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die
    gesetzliche Zulässigkeit von großkalibrigen Schusswaffen für Sportschützen?

    34.Wie viele Anträge im Sinne von § 6 Absatz 3 der Allgemeinen
    Waffenge­setz-Verordnung wurden seit dem Jahr 2000 gestellt, und wie
    wurden diese jeweils beschieden?

    35.Welche Schusswaffen, wie sie beispielsweise von Sportschützen verwendet
    werden, wurden vorher ganz konkret als Waffe für die Polizei oder die
    Bun­deswehr entwickelt?

    36.Wie viele Ordonanzwaffen, also ursprünglich offiziell eingeführte Waffen zur
    ausschließlich militärischen Nutzung, sind nach Waffengattungen
    auf­geteilt im Waffenregister zur Verwendung im Sportschiessen registriert?

    37.Dürfen Ordonanzwaffen, also echte Kriegswaffen, z. B. aus dem ersten oder
    zweiten Weltkrieg, zum Sportschießen verwendet werden?Wenn ja, welche?

    38.Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
    am 23. April 2012 in der ARD erstausgestrahlten Dokumentation „Waffen sind mein
    Leben“ getätigten Erklärung von Joachim Streitberger (ab Minute 20:00) ,
    Gründer des „Forum Waffenrechts“, dass er und das Forum regelmäßig seitens der
    Bundesregierung schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt über Gesetzvorhaben im
    Waffenrecht (Zitat: „sog. Non-Papers“) informiert wurden und werden?

    39.Geschah die mögliche Weitergabe (Frage 38) unter Zustimmung des zuständigen
    Bundesministers oder anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bundesministeriums,
    wenn nein, wurden aus dem Vorgang Konsequenzen zum Beispiel in
    disziplinarrechtlicher Weise gezogen, und wenn nicht, warum nicht?Berlin, den
    24. Juni 2014“

    Hallo Karl,

    kannst Du bitte konkreter werden?

    Welche Umfrage und welche nicht beantworteten Fragen meinst Du?

  • Wilhelm,

    auch wenn ich Beamter bin lege ich nicht zu jedem warmen Windchen eines Politikers eine Aktennotiz an.
    Die erste Anfrage zum NWR hatten wir schon vor ca. 6 Monaten und die ergaben dass einige Fragen zum Erwerbsgrund zu Nutzung oder technischen Besonderheiten eben nicht erfasst sind.

    Karl

  • Von der verlinkten DSB-Seite:

    Zitat

    All dies relativiert die - auch von der Rechtsprechung - immer wieder benutzte Formel "Möglichst wenig Waffen ins Volk", denn es haben erkennbar nicht wirklich berechtigte Bürger Schusswaffen für legale Zwecke.


    Was ist das denn für ein Satz? Verunglückt? ?(

    Oder etwa von Karl verfasst? :whistling:


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Was will mir die Konifere des Waffenrechts damit sagen?

  • Auf die Anfrage 18/1927 ist heute die 20-seitige Antwort 18/2213 erfolgt.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf

    Bemerkenswert finde ich, dass sich die Fragesteller wohl jetzt erst mit den Inhalten der Informationen im NWR vertraut machen.

    Der latente Versuch den Sportschützen/innen mit Frage 26 eingesetzte Waffen mit Bezug auf Sport in Verbindung zu Straftaten zu setzen, wird die Erwartungen der Fragesteller wohl auch nicht erfüllen, da eine statistische Erfassung des dem Besitz einer Waffe zugrundeliegenden Bedürfnisses im Zusammenhang einer Straftat nicht stattfindet. Vielleicht meinten die Fragesteller ja auch Sportschützen als Straftäter. Die erweiterte Antwort aus BKA-Quellen nennt hier seit dem Jahr 2000 26 Fälle, in denen der Tatverdächtige/Täter ein Sportschütze sei und von denen 18 Personen getötet und 20 Personen verletzt wurden.

    Bei der Antwort zur Frage 30 müsste m. E. noch eine Korrektur erfolgen, denn im Modernen Fünfkampf werden Laserpistolen eingesetzt - zumindest war das noch in London der Fall.

    Gefreut habe ich mich über den Informationsgehalt der Anlage 1 "Mitgliederbewegung in den Landesverbänden des DSB" mit- ja, den Werten vom 31.12.2013!!! Und die haben es in sich: Wenn sie tatsächlich stimmen, sind die Mitgliederzahlen des DSB im Jahr 2013 um 1.472 (+0,11%) auf 1.373.890 GESTIEGEN. Offensichtlich ist dafür aber nicht die Aktion "Ziel im Visier" der Grund, sondern eine korrekte Erfassung und Meldung zum richtigen Stichtag 31.12./01.01.

  • Bemerkenswert finde ich, dass sich die Fragesteller wohl jetzt erst mit den Inhalten der Informationen im NWR vertraut machen.

    Immerhin haben sie es jetzt aus vertrauenswürdiger Quelle.

    Zitat


    Bei der Antwort zur Frage 30 müsste m. E. noch eine Korrektur erfolgen, denn im Modernen Fünfkampf werden Laserpistolen eingesetzt - zumindest war das noch in London der Fall.


    Nein, die Frage wurde wie gestellt beantwortet.


    Karl

  • Wilhelm,
    Du hast da natürlich recht, was London, d. h. die Vergangenheit betrifft, nur war das soweit man den Medien entnehmen konnte ein Probelauf bei dem sich die Lasergeräte nicht bewährt hätten. Hinweise dass der Laser die LP ersetzt, habe ich bei Google nicht gefunden. Auf der Seite des Verbands habe ich nur eine Jugendwettkampfordnung gefunden die offensichtlich weiter noch von der LP als Waffe ausgeht.
    Deine Begeisterung für das Lichtschießen ist ja auch bekannt, nur finde ich muss man da niemanden unnötig auf darauf hinweisen, dass Lichtschießen eine wirkliche Alternative zur Schußwaffe ob Luft od. Feuerwaffe sein könnte.

    Karl

  • Hallo Karl,

    das Thema Lichtschießen hatten wir schon ausgiebig diskutiert. Bevor hier wieder blind argumentiert wird, Lichtschießen kann und wird den Schießsport nicht ersetzen. Mit dem Lichtschießen eröffnen sich z.B. Möglichkeiten früher mit der Nachwuchsarbeit zu beginnen, ÖA unabhängig von Schießständen zu betreiben. Der Verband für den Modernen Fünfkampf hat mit der Combined-Alternative - Geländelauf und Schießen mit der Laserpistole - seinen Verbleib im Olympischen Sport gesichert.

  • Die von den Grünen angesprochene amerikanische Studie eines Epidemiologen (!!!) wurde übrigens bereits von Herrn Dr. Westphal als komplett unwissenschaftlich auseinander genommen. Die Schlußfolgerungen fußen nämlich sämtlich auf Scheinkorrelationen.

    (Für die, die nicht wissen, was eine Scheinkorrelation ist, ein Beispiel: Fakt a: Es gibt in ländlichen Gebieten mehr Störche als in städtischen Regionen. Fakt b: Die Geburtenrate in ländlichen Regionen ist höher als die in Städten. Damit ist "bewiesen", daß der Klapperstorch die Kinder bringt.)

    Die Grünen, eine Partei, deren ganzes verquastes Ideologiegebilde auf Lügen und nichts als Lügen aufgebaut ist...
    Q.e.d.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • ...... Bevor hier wieder blind argumentiert wird, Lichtschießen kann und wird den Schießsport nicht ersetzen.

    Genau aus diesem Grund würde ich dann das Thema hier nicht ohne Not aufgreifen, denn das die Anfrage zur Förderung der Jugendarbeit aufrufen soll kann man dieser Gruppe nicht unterstellen.

    Karl

  • Aus den Antworten der Bundesregierung bastelte sich die "Innenexpertin" Mihalic ihren Reim:

    Grüne wollen Munition aus Privathaushalten verbannen

    Der Deutsche Jagdverband DJV lehnt den Vorschlag zur externen Munitionslagerung von Bündnis 90 / Die Grünen ab.

    Die Sprecherin für innere Sicherheit von Bündnis 90/Die Grünen Irene Mihalic fordert, dass zukünftig keine Munition mehr in Privathaushalten gelagert werden darf. Auf Twitter schreibt die ehemalige Polizistin: „Das Problem sind schussbereite Waffen in Privathaushalten!“ Sie bezieht sich auf eine Studie, die bei sieben Amokläufen in Deutschland 51 Todesopfer zählt. Die Amokläufe seien überwiegend mit legal besessenen Waffen verübt worden.

    Der DJV lehnt diesen Vorschlag als praxisfern und unrealistisch ab. „Jäger können bei einem Wildunfall in ihrem Revier nicht erst zum Zentrallager fahren, um mit der auswärts gelagerten Munition dann das leidende Tier zu erlösen“, sagt Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für das Thema Waffenrecht. “Wer sich auf der einen Seite mit Tierschutz besonders zu profilieren versucht, der sollte auf der anderen Seite vor Augen haben, dass diese Regelung dem Tierschutzgedanken im höchsten Maße zuwider läuft.” Außerdem seien zentrale Munitionslager nicht im Sinne der öffentlichen Sicherheit, da sie besonders attraktiv für Diebe seien.

    Ich habe auch mal recherchiert (unvollständig):

    Mindestens 33 Menschen starben seit Winnenden in Amokläufen mit illegal erworbenen Waffen oder Waffen, die zentral gelagert wurden – vier wurden von Tätern ermordet, die diese legal zu Hause lagerten.

    Wollen wir der Bundesregierung zu Gute halten, dass sie in der Antwort auf die Unvollständigkeit mehrmals hingewiesen hat. Trotzdem ist die Auswahl der Amokläufe zu bemängeln, sowie der fehlende Hinweis zu Studien und Auswertungen.

    • Dies ist keine neue Statistik, sondern eine unvollständige Aufzählung einiger Amokläufe
    • Bei dieser willkürlichen Aufzählung kamen 45 und nicht 51 Menschen ums Leben.
    • Über 40 Amokläufe, die nicht in den Medien breitgetreten wurden, wurden vergessen zu erwähnen, darunter 5 “School Shootings”.

    Weiterlesen (mit Statistik, die ebenfalls nicht vollständig ist, aber 8 Amokläufe seit 2009 mit illegalen Waffen aufweist): http://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/08/03/sta…-zu-amoklaufen/

  • Mit Grünen zu diskutieren, ist wie wie mit einer Staumauer eines Stausees zu reden.
    Nur das letztere einen echten Sinn hat.


    (Heinrich Heine)

    Eine Partei, deren gesamte Ideologie allein und zu 100% auf Lügen beruht, kann fordern, was sie will.
    Dieses Pack soll sich dahin scheren, wo sie hingehören: Nach Nordkorea. Der fette Kim wird schon eine Verwendung für diese Päderasten haben.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Frau Mihalic, Innenexpertin der Grünen möchte gemeinsam mit ihren "Parteikolleg*innen" verbieten, dass Waffenbesitzer ihre Munition Zuhause lagern dürfen. Auf den Einwand, dass es nicht möglich ist solche Mengen an Munition in den Vereinen zu lagern, schrieb Frau Mihalic heute auf Facebook sinngemäß, das wir dann halt den Schießbetrieb einstellen, oder auf Licht- und Druckluftwaffen umsteigen sollten.

    Ich habe für euch ein wenig über Frau Mihalic recherchiert und entlarve die Grüne Doppelmoral.
    http://german-rifle-association.de/UFM54